bin neu hier und möchte mich deswegen kurz vorstellen.
Bin männlich, 30 Jahre alt komme aus der Mitte Baden-Württembergs. Bin von Geburt an schwerhörig, mittlerweile fast an Taubheit grenzend. Letzte
Nun zum eigentlichen Thema:
War die letzten zwei Jahre x-mal beim Akustiker und habe neue Hörgeräte gesucht. Die Entscheidung fiel dann auf die oben erwähnten Phonak Bolero Q 50
Für diese wollte ich nun (mit Hilfe der Beratungsrichtlinie des DSB) die volle Kostenerstattung bei der Krankenkasse bekommen. Es lief auch relativ gut. Man hat gemerkt, dass die Krankenkasse herumrudert und gezögert und getrickst hat. Fand mich zumindest auf einem guten Weg. Nun gibt es seit dem 01.11.13 die neuen Festbeträge und einen neuen Vertrag zwischen den KKs und den Akustikern.
Darin wird zwar ausgesagt, dass ein vollständiger Hörausgleich o.ä. erfolgen muss, so wie es die Gerichte eigentlich entschieden haben. Das Problem ist nur, dass sich laut Vertrag die Akustiker verpflichtet haben, diesen Ausgleich zum Festbetrag zu schaffen. Nun verweist die
Wie kommt man in diesem Dilemma vorwärts? Die Beratungsrichtlinie sagt zu diesem Punkt leider nichts aus.
Natürlich kann ich weiterhin Druck auf die Krankenkasse machen. Diese gibt den Druck aber natürlich an den Akustiker weiter. Das würde dieser aber nicht lange mitmachen, was ich auch verstehen kann und ich müsste mir einen neuen Akustiker suchen. Meiner Meinung nach haben die
Wahrscheinlich muss jetzt erst wieder ein Geschädigter einen Akustiker finden, der den Druck so lange aushält, bis man vor Gericht gegen die
So, jetzt hoffe ich, dass das jetzt nicht zu kompliziert war!?
Wie sieht ihr die Thematik, fällt euch was dazu ein? Anregungen, Beiträge?
Vielen Dank mal und viele Grüße.