Huhu ,
mein Name ist Sabrina bin 28 Jahre alt und leide seit meiner Kindheit an Schwerhörigkeit, es folgten 18 Operationen diese nur zur Verschlechterung beitrugen.
Nun meine Frage , ich habe nach langen hin und her mich dazu entschieden einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, diesen ich mit 30GdB auch bekommen habe.
mein Gleichstellungsantrag wurde abgelehnt, ich arbeite in der Pflege , dort muss ich kommunizieren, RR messen und Atemüberwachung durchführen, alles keine Gründe.
Nun zur eigentlichen Frage
Wieviel Gdb kann ich wirklich erlangen ??
Ich bin hier auf dem Gebiet etwas ratlos.
Im Anhang die Letzte messung
da es nicht gut zu sehen ist hier die Werte nochmals
rechtes Ohr:
500Hz-->75db
1000Hz-->85db
2000Hz-->60db
4000Hz-->75db
linkes Ohr:
500Hz-->50db
1000Hz-->70db
2000Hz-->65db
4000Hz-->65db
liebe Grüße und schönen Tag
wünscht Sabrina
Gleichstellungsantrag, Gdb, 30Gdb Behinderung
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sabrina1409
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Re: Gleichstellungsantrag, Gdb, 30Gdb Behinderung
Hallo Sabrina,
leider sind deine Bilder zu klein. Zumindest das 2. Bild scheint nicht mit den von dir anggebenen HV zu korrelieren, aber genau kann ich das nicht sehen.
Stelle bitte die Bilder mal größer ein.
Maryanne
leider sind deine Bilder zu klein. Zumindest das 2. Bild scheint nicht mit den von dir anggebenen HV zu korrelieren, aber genau kann ich das nicht sehen.
Stelle bitte die Bilder mal größer ein.
Maryanne
Re: Gleichstellungsantrag, Gdb, 30Gdb Behinderung
Hallo,
einen Antrag auf Gleichstellung kann man nur stellen, wenn der Arbeitsplatz akut bedroht ist, d.h. wenn du "kurz vor" der Kündigung stehst oder aufgrund deiner Behinderung vor Kündigung bedroht bist.
"Einfach so", nur weil man einen GdB von 30 hat, erhält man keine Gleichstellung.
Ist denn bei dir der Arbeitsplatz bedroht?
Mit welcher Begründung wurde denn die Gleichstellung abgelehnt?
Warum ist eine Gleichstellung erforderlich?
Grüße,
Miriam
einen Antrag auf Gleichstellung kann man nur stellen, wenn der Arbeitsplatz akut bedroht ist, d.h. wenn du "kurz vor" der Kündigung stehst oder aufgrund deiner Behinderung vor Kündigung bedroht bist.
"Einfach so", nur weil man einen GdB von 30 hat, erhält man keine Gleichstellung.
Ist denn bei dir der Arbeitsplatz bedroht?
Mit welcher Begründung wurde denn die Gleichstellung abgelehnt?
Warum ist eine Gleichstellung erforderlich?
Grüße,
Miriam
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sabrina1409
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Re: Gleichstellungsantrag, Gdb, 30Gdb Behinderung
so jetzt müsste es ersichtlich sein auf den Bildern, in erster linie geht es mir darum ob diese 30gdB gerechtfertigt sind ?
die gleichstellung wurde auf anraten der Arbeitsstelle gemacht.
lg
die gleichstellung wurde auf anraten der Arbeitsstelle gemacht.
lg
Re: Gleichstellungsantrag, Gdb, 30Gdb Behinderung
Hallo,
nach dem Tonaudiogramm ist ein GdB von 30 absolut gerechtfertigt.
Die oben angegebenen "Hörverluste" entsprechen jedoch nicht dem Tonaudiogramm; o.g. Werte sind die KL-Vertäubungswerte!!!
Die korrekten Tonaudiogrammwerte sind:
Rechts:
500 Hz -> 40 dB
1000 Hz -> 50 dB
2000 Hz -> 35 dB
4000 Hz -> 35 dB
Links:
500 Hz -> 55 dB
1000 Hz -> 65 dB
2000 Hz -> 40 dB
4000 Hz -> 60 dB
Grüße,
Miriam
nach dem Tonaudiogramm ist ein GdB von 30 absolut gerechtfertigt.
Die oben angegebenen "Hörverluste" entsprechen jedoch nicht dem Tonaudiogramm; o.g. Werte sind die KL-Vertäubungswerte!!!
Die korrekten Tonaudiogrammwerte sind:
Rechts:
500 Hz -> 40 dB
1000 Hz -> 50 dB
2000 Hz -> 35 dB
4000 Hz -> 35 dB
Links:
500 Hz -> 55 dB
1000 Hz -> 65 dB
2000 Hz -> 40 dB
4000 Hz -> 60 dB
Grüße,
Miriam
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