GdB bei beidseitigen CI

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der alte
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GdB bei beidseitigen CI

#1

Beitrag von der alte »

hallo zusammen ,
ich besitze eine GdB von 50 , bin 05/2014 links implantiert wurden und kann auf dieser Seite über 80 % hören, telefonieren geht auch. Seit meiner Operation auf der 2. Seite 03/2015 , höre ich viel schlechter und telefonieren fällt mir auch schwer. ich wollte nach der Erstanpassung auf der rechten Seite in 2 Wochen einen verschlechterungsantrag stellen, man hat mir aber davon abgeraten weil seit 01/2015 werden Hörstörungen mit Hilfsmitteln ( Hörgerät und CI )gemessen . Das Versorgungsamt in meiner Stadt hat mir dieses auch bestätigt , nun bin ich unsicher ob man mir die 50% GdB verringern kann oder nicht

PS: Ohne die Ci´s bin ich grhörlos und kann nichts hören ,

hoffe es kann mir einer weiterhelfen

Dank CI Krümi
blacky_kyra
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Re: GdB bei beidseitigen CI

#2

Beitrag von blacky_kyra »

Hallo CI-Krümi,

du kannst auf jeden Fall deinen Verschlechterungsantrag noch stellen. Die Änderung der Versorgungsmedizinverordnung ist noch nicht beschlossen, so dass nach wie vor die alte Version vom 11.Oktober12 gültig ist. Wenn du gehörlos bist, dann steht dir GdB 80 zu.

Hier steht es uch offiziell vom BMAS: Änderungen

LG
:} Sohnemann (geb. 2011) trägt links ein HG Phonak-Q50 UP bei 91% HV
und rechts Med-el CI: Sonnet:}
der alte
Beiträge: 3
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Re: GdB bei beidseitigen CI

#3

Beitrag von der alte »

Hallo Blacky Kyra,

danke für die schnelle Antwort

LG CI Krümi
Gabriele
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Registriert: 21. Apr 2006, 21:56
18

Re: GdB bei beidseitigen CI

#4

Beitrag von Gabriele »

Es muß immer der unversorgte Zustand berücksichtigt werden.

LG
Gabi
Theresa 27, beids. CI ´08 u.´10 (N5)
Reimplantation re,2011 u. 2012
Lorenz 26, beids. Hg Sophia 23, beids. CI ´09 u.11 (Hybrid L )u.Kolobom
Alle Kinder progredient.
blacky_kyra
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Re: GdB bei beidseitigen CI

#5

Beitrag von blacky_kyra »

Ja Gabriele bis jetzt ist das noch so. Genau dieser Passus soll bei der nächsten Änderung der Versorgungsmedizinverordnung dann anders lauten. Aber warten wir es ab bis jetzt ist es ja noch nicht verabschiedet. Kann man hier nachlesen: http://www.sovd.de/2426.0.html

LG
Zuletzt geändert von blacky_kyra am 3. Apr 2015, 10:05, insgesamt 2-mal geändert.
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Momo
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Re: GdB bei beidseitigen CI

#6

Beitrag von Momo »

Ehrlich gesagt: umso wichtiger sich jetzt korrekt einstufen zu lassen!
Also auf jeden Fall jetzt einen Verschlechterungsnatrag stellen!
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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