Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

Cloudy
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Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

#1

Beitrag von Cloudy »

Hallo an alle Hörgeräteträger,

ich stehe zum erstenmal vor einem Antrag auf volle Kostenübernahme für Hörgeräte.

Nun bin ich ein bisschen verwirrt da im Internet verschiedene Musteranträge gibt.

Muster von VDK:

Betr.: Antrag auf Versorgung mit einem bedarfsgerechten Hörgerät

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage hiermit die volle Kostenübernahme für das von mir benötigte Hörgerät (hier Produktname und Preis ergänzen).

Ich habe dieses Hörgerät bereits vorab getestet und mit anderen Hörgeräten verglichen. Im Ergebnis handelt es sich bei dem von mir ausgewählten Gerät um dasjenige, welches meinen Hörschaden von (hier Grad/ % der Schwerhörigkeit ergänzen) am besten ausgleicht und mir ein Hören ohne Rückkopplungseffekt und eine Verständigung nicht lediglich im Einzelgespräch vor einer geräusch-armen Kulisse ermöglicht. (hier ggf. anpassen bzw. weitere individuelle medizinische Begründung mit Attestvorlage und Begründung, warum ausschließlich dieses Gerät zum Ausgleich der Behinderung geeignet ist bzw. worin der wesentliche, zur weiteren Verbesserung des Hörvermögens führende Gebrauchsvorteil des gewünschten Gerätes liegt).

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 2009 (Az.: B 3 KR 20/08 R) hat die Krankenkasse für die medizinisch notwendige Versorgung eines schwerhörigen Versicherten mit einem digitalen Hörgerät über den Festbetrag hinaus auch die restlichen Kosten zu tragen, wenn dies zum unmittelbaren Behinderungsausgleich notwendig ist. Zum Ausgleich von Hörbehinderungen habe die Krankenkasse für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaube und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben biete. Daran müssen laut BSG auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden. Demzufolge begrenzt der für ein Hilfsmittel fest-gesetzte Festbetrag die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht.

Vor diesem Hintergrund beantrage ich die volle Kostenübernahme für das von mir benötigte Hörgerät und bitte Sie um Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheids.

Mit freundlichen Grüßen

oder Muster vom Schwerhörigenbund:

Antrag auf Versorgung mit bedarfsgerechten Hörgeräten

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Auswahl meiner neuen Hörgeräte habe ich in den vergangenen Monaten mehrere unterschiedliche Geräte ausprobiert. Unter den Modellen waren auch soche, die mir aufzahlungsfrei angeboten wurden. Im Rahmen einer mehrwöchigen vergleichenden Anpassung musste ich feststellen, dass mir keines der getesteten aufzahlungsfreien Geräte ein ausreichendes Sprachverstehen in Gruppen und größeren Räumen ermöglichte. Nur das von mir am Ende ausgewählte Modell erbrachte hier befriedigende Ergebnisse.

Ich beantrage daher die Übernahme der Kosten für die ausgewählten Hörgeräte in voller Höhe.

Den Kostenvoranschlag meines Hörgeräte Akustikers sowie den Anpassbericht mit dem Vergleich gegenüber aufzahlungsfreien Geräten füge ich bei.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Antrags kurz schriftlich.

So mit welchen Antrag hat man weitaus bessere Chancen eine Bewilligung über die volle Kostenübernahme zu bekommen ohne einen Widerspruch schreiben zu müssen.

Denn kein hörgerätträger möchte das der ganze Prozess sich lange hinauszieht.

Wer hat mit welchen Schreiben erfolg gehabt.

danke für Eure infos.

gruss cloudy
Zuletzt geändert von Cloudy am 29. Mai 2015, 14:50, insgesamt 1-mal geändert.
Cloudy
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Re: mit welchen Antrag besseren Erfolg auf volle Kostenübernahme?

#2

Beitrag von Cloudy »

hi,

ich hoffe es melden sich welche da mein kostenvoranschlag angebot bis 22.5. gültig ist. Auch lese ich immer wieder wenn man den Antrag nr. 2 nimmt das es überwiegend ablehnungsbescheide rausgeschickt werden. Bin am Überlegen ob ich nicht gleich auf Bundessozialgericht verweisen soll damit die kasse gleich lesen kann was sache ist? Nicht das die Techniker KK versucht bei mir sich zu verweigern oder auf die lange bank zu schieben. Immerhin geht es hier um über 6.000€uros.

PS: den Antrag möchte ich schnellstmöglich abschicken.

Vielen Dank.

gruss cloudy
Cloudy
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Re: mit welchen Antrag besseren Erfolg auf volle Kostenübernahme?

#3

Beitrag von Cloudy »

hi,

wenn ich hier lese wie viele schon einen antrag geschickt haben so wäre echt schön zu wissen welchen Antrag für Schritt 1 genommen wurde.

Wie gesagt ich weiß nicht so recht wie ich den formulieren soll oder welchen musterantrag ich nehmen kann. Denn ich weiß auch nicht wie lange mein Nothörgerät noch funktioniert. Denn wenn das Nothörgerät auch noch kaputt ist darf ich weder Autofahren noch Roller fahren da hier in Baden Württemberg pflicht ist nur mit Hörgeräten zu fahren und das möchte ich möglichst vermeiden.

Sorry vorerst für die vielen Postings. Allerdings bleibt mir nicht viel Zeit.

Nette grüße Cloudy
serik
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Re: mit welchen Antrag besseren Erfolg auf volle Kostenübernahme?

#4

Beitrag von serik »

Hallo Cloudy,

wegen Deinem Stress entgeht Dir anscheinend der Wille, den Muster zu nehmen, welcher Deiner Meinung nach mehr Erfolg verspräche - es wäre nur bedingt klug, sich nach fremden Erfahrungen eher quantitativ als qualitativ zu richten (... Anzahl von Ab-/Zusagen sagt nichts über irgendwelche Parameter aus, welche deren jeweiligen Miss-/Erfolg beeinflusst hätten).

Alternativ darfst Du die beiden Muster verändern und sogar verbinden, indem Du Ab-/Sätze so kombinierst, dass alle Deiner Meinung nach einzeln überzeugend(er)en Formulierungen die gesamte Wirkung noch mehr steigern könnten.

Ansonsten:
von B#1 hat geschrieben:...(hier ggf. anpassen bzw. weitere individuelle medizinische Begründung mit Attestvorlage und Begründung, warum ausschließlich dieses Gerät zum Ausgleich der Behinderung geeignet ist bzw. worin der wesentliche, zur weiteren Verbesserung des Hörvermögens führende Gebrauchsvorteil des gewünschten Gerätes liegt).
Den zitierten Halteplatz in Klammern kannst Du mit Deinem HGA besprechen, damit Deine Entscheidung für diese Geräte konkreter begründet wäre.

Schöne Grüße,
Sergej
Wie manipuliert man einen Menschen?
Man erzählt ihm nur die halbe Wahrheit.
Cloudy
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Re: mit welchen Antrag besseren Erfolg auf volle Kostenübernahme?

#5

Beitrag von Cloudy »

hallo serik,

habe mit meinen akustiker gesprochen das ich den antrag selber stellen möchte. Daraufhin bekam ich nur einen kostenvoranschlag. Eine Begrüundung seitens des Akustikers habe ich nicht bekommen. Ich denke ich nehme den normalen antrag und bei einer ablehnung nehme ich die verfassung des bundessozialgerichts und schreibe welche Höergeräte ich bereits getestet habe.

Auch überlege ich ob ich in den VDK als Mitglied gehen soll und diese sich meinen fall annehmen?

gruss Cloudy
Cloudy
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Re: mit welchen Antrag besseren Erfolg auf volle Kostenübernahme?

#6

Beitrag von Cloudy »

hi,

habe einen antrag geschickt und heute erhalte ich keine ablehnung sondern einen fragebogen.
Dieser nennt sich: Befragung zur Versorgung mit Hörgeräten und anderen Hörhilfen.

Wer hat auch schon so einen Fragenbogen bekommen und habt ihr diesen ausgefüllt?

Zur info. ich bin bei der Techniker Krankenkasse.

PS: wegen der Mitgliedschaft bei der VDK habe ich einen Mitgliedsantrag ausgedruckt und da steht hauptmitglied voller beitrag und andere mitglieder in der Familie zum halben oder nur viertel beitrag. Muss ich sie auch mitbezahlen oder langt es wenn nur ich mitglied bin?

Über eine Antwort freue ich mich.

Vielen dank.

nette grüße Cloudy
Uli R.
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Re: mit welchen Antrag besseren Erfolg auf volle Kostenübernahme?

#7

Beitrag von Uli R. »

Nur wer die Leistung beansprucht muss Mitglied sein. Aber bedenke: Wenn der VdK für dich klagen soll, dann muss der Beitrag für die beiden Vorjahre nachgezahlt werden. Das kann aber von LV zu LV unterschiedlich sein.
Cloudy
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Re: mit welchen Antrag besseren Erfolg auf volle Kostenübernahme?

#8

Beitrag von Cloudy »

hi uli,

in ordnung. Dann werde ich den antrag mal abschicken und hoffe das ich glück habe und der vdk mich vertritt wenn es überhaupt vor gericht kommen soll. Aktuell habe ich bis auf den Fragenbogen noch nichts erhalten. Ich weiß nicht ob ich den fragebogen ausfüllen soll? Nicht das ich da was falsch mache und die TKK sich drüber freut.

gruss Cloudy
Cloudy
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Re: mit welchen Antrag besseren Erfolg auf volle Kostenübernahme?

#9

Beitrag von Cloudy »

hi,

soll ich den fragebogen ausfüllen oder nicht?
Uli R.
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Re: mit welchen Antrag besseren Erfolg auf volle Kostenübernahme?

#10

Beitrag von Uli R. »

Das kann man doch nur beantworten wenn man die Fragen kennt. Ich rate dir zum örtlichen VdK zu gehen und dich da beraten zu lassen. Das machen die in der Regel auch ohne Mitgliedschaft.
Cloudy
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Re: mit welchen Antrag besseren Erfolg auf volle Kostenübernahme?

#11

Beitrag von Cloudy »

hi Uli,

hab gerade mit dem Akustiker gesprachen da ich ein Gutachten brauche. Nun sagte mir die Angestellte das laut Chefin der Akustik filiale kein Gutachten schreiben dürfen. Und meinte dann noch simpel: ich könnte auch mit kassengeräten hören.

Langsam wird ich echt stinkig. Grad weil ich auf dem rechten ohr kein Hörgerät habe da defekt und auf dem linken das Hörgerät auch nur noch bedingt funktioniert. D.h die Leistung des HG hat nachgelassen. Hab echt schon bedenken das mein Restgehör verkümmert.

nette grüße Cloudy
Cloudy
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Re: mit welchen Antrag besseren Erfolg auf volle Kostenübernahme?

#12

Beitrag von Cloudy »

hi,

so hab mit vdk gesprochen und morgen wird der Mitgliedsbeitrag abgeschlossen. Parallel solle ich alle Paragraphen mitbringen da der vdk meinte, die Hörgeräte werden nur voll übernommen bei der krankenkasse bzw. Rentenversicherung wenn man berufstätig ist.

Ich hab hab echt das gefühl das keiner weiß was gesetzlich gang und gebe ist. Und ich darf jetzt heute Abend sämtliche Paraphen aufschreiben. *Puhh das wird heut ne lange PC arbeit*

Gruß Cloudy
Uli R.
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Re: mit welchen Antrag besseren Erfolg auf volle Kostenübernahme?

#13

Beitrag von Uli R. »

Das ist vollkommener Blödsinn was der VdK da sagt. Alle Menschen haben ein Anrecht auf gutes Hören und Verstehen in allen Lebensbereichen. In dem Fall rate ich dir die Hilfe an anderer Stelle zu suchen. DSB ?
Cloudy
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Re: mit welchen Antrag besseren Erfolg auf volle Kostenübernahme?

#14

Beitrag von Cloudy »

hi Uli r.

hilfe an anderer Stelle wäre auch nicht schlecht. Nur möchte ich gerne einen Ansprechpartner vor Ort und da ich ländlich wohne ist das schwierig. Der Schwerhörigenbund der nächste liegende ist in Stuttgart und das ist weit weg.

Und einen Termin beim Vdk hab ich erst für Juni bekommen.

Was ich überhaupt nicht verstehe: der Vdk hat eine Homepage und da steht selbst geschrieben wie man beim Antrag auf volle kostenübernahme bei der Krankenkasse vorgehen soll. Da sollten sich die leut ihre eigene page richtig durchlesen bevor diese meiner Meinung nach so einen Blödsinn erzählen.

gruss Cloudy
Cloudy
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Re: mit welchen Antrag besseren Erfolg auf volle Kostenübernahme?

#15

Beitrag von Cloudy »

hi,

von der krankenkasse habe ich noch nichts gehört. D.h. die Krankenkasse hat noch bis nächste Woche Zeit auf meinen Antrag zu antworten. Wenn dies nicht geschieht, werde ich einen Brief an die krankenkasse per einschreiben mit dem Vermerk von § 13 Abs. 3a SGB V hinweisen. Ebenfalls werde ich auch das Gerichtsurteil von 2009 nehmen.

Kann ich in den Brief auch schreiben das die Krankenkasse sofort den Betrag an den Akustiker überweisen muss oder wie würdet ihr das ganze schreiben wenn die Krankenkasse nach 3 Wochen nicht meldet?

Über eure Vorschläge bzw. Tips würde ich mich sehr freuen.

nette grüße
Cloudy
Cloudy
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Re: mit welchen Antrag besseren Erfolg auf volle Kostenübernahme?

#16

Beitrag von Cloudy »

hi,

also der antrag wurde am 6.5.15 weggeschickt. Kann ich jetzt schon schreiben das der Antrag laut § als Genehmig gilt?

Gruss Cloudy
Cloudy
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Re: mit welchen Antrag besseren Erfolg auf volle Kostenübernahme?

#17

Beitrag von Cloudy »

hi,

ich habe mal vorab ein schreiben gefertigt. Ich weiß nicht ob ich es so abschicken kann. Über verbesserungsvorschläge freue ich mich.

Gerne könnt Ihr die Überschrift passend ändern (mit welchen Antrag besseren Erfolg auf volle Kostenübernahme?) damit andere User sich melden.

Antrag auf Versorgung mit bedarfsgerechten Hörgeräten

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meinen Antrag auf Versorgung mit bedarfsgerechten Hörgeräten vom 06.05.2015 haben Sie bis heute nicht geantwortet.

Laut § 13. Abs. 3a SGB V ist der Antrag als genehmigt zu sehen, da Sie diesen nicht innerhalb von 3 Wochen schriftlich geantwortet haben.

Ich bitte Sie daher den Rechnungsbetrag von 6181,61€ an den Hörgeräte Langer Bad Mergentheim zu überweisen. Der Kostenvoranschlag liegt ihnen bereits vor. Ich gebe Ihnen hierzu eine Frist bis zum 12.06.2015 um den Rechnungsbetrag an den Hörgeräte Langer Bad Mergentheim zu überweisen und mir dazu schriftlich antwort zu geben.

Zusätzlich verweise ich Sie auf das Urteil vom Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 2009 (Az.: B 3 KR 20/08 R) .

Sollten Sie mein Schreiben erneut nicht antworten oder gar ablehnen werde ich Klage vor dem Sozialgericht erheben.

Ich muss auch dazu sagen ich habe an tk 20901 Hamburg geschickt und tk hat zig verschiedene Postleitzahlen und welche die richtige ist weiß ich auch nicht. Meint ihr die kommt trotzdem dort an? Werde das schreiben mit Einschreiben/Rückschein abschicken.

Über eure Zuschriften freue ich mich.

Vielen Dank :-)

gruss Cloudy
muggel
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

#18

Beitrag von muggel »

Huhu,

ich bin mir nicht sicher, aber die Kasse hatte dir doch diesen Fragebogen zugesendet.
Damit ist sie doch tätig geworden und kann sich darauf berufen, dass sie ohne diesen Fragebogen halt nicht entscheiden kann.

Allerdings kannst du gerne es mit dem Schreiben versuchen. Ich würde jedoch die Wortwiederholungen abmildern / entfernen.

Viel Erfolg,
Miriam
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Cloudy
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

#19

Beitrag von Cloudy »

hi muggel,

der Fragebogen beantwortet allerdings nicht die frage ob mein antrag bewilligt wurde oder nicht.

ich schreibe mal den Brief ab zu diesem auch der fragebogen beigefügt wurde:

Vor einiger Zeit wurde Ihnen eine Hörhilfe verordnet. Heute möchten wir gern von ihnen wissen: Wie haben Sie in diesem Zusammenhang unseren Service und unsere Beratung erlebt? Gibt etwas, das wir noch besser machen können?

Ihre Antworten helfen uns dabei, unseren Service für Sie noch weiter zu optimieren-auch im Zusammenspiel mit unseren Vertragspartnern wie z.B. Sanitätshäusern oder Apotheken.

Daher unsere Bitte: Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit für unseren Fragebogen und schicken Sie Ihn ausgefüllt-möglichst innerhalb der nächsten 14 tage in dem Freiumschlag zurück.

Durch technische und organisatorische Verfahren stellen wir sicher, dass die Anonymität Ihrer Angaben gewahrt bleibt. Bitte verzichten Sie daher auch auf Namens oder Absenderangaben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

So und jetzt die Erste Frage:

Wenn Sie den gesamten Ablauf von der Verordnung der Hörhilfe bis zur Abholung beim Akustiker betrachten: Wie zufrieden sind Sie damit?

Somit kann ich schon mal die erste Frage nicht beantworten da ich noch keine Hörgeräte beim Akustiker abgeholt habe die ich mein eigen nennen darf!

Auf meinen eigentlichen Antrag auf volle Kostenübernahme hat die Krankenkasse nicht geantwortet! Daher möchte ich den Brief wie oben bereits erwähnt an die Kasse schicken.

nette grüße

Cloudy
JND
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

#20

Beitrag von JND »

Hallo Cloudy,

nach meinem Verständnis von §13 3a SGB V ist es so, dass du nach den 3 Wochen nach Antragseingang (oder 5 Wochen, wenn der MDK eingeschaltet wurde), ein Schreiben aufsetzt mit der Bitte um Kostenübernahme bis zu einer bestimmten Frist und wenn diese Frist nicht eingehalten wurde, dass du dann die Hg (Leistung) selbst kaufst(!) und dann die Krankenkasse um Rückerstattung bittest. Dass du das vorhast, ist in deinem Schreiben noch nicht drin. Nach §15 SGB IX muss die Krankenkasse aber auch die Wirtschaftlichkeit im Auge behalten, es kann also sein, dass du noch weiter kämpfen musst, um auch alle Kosten erstattet zu bekommen.

Zum Fragebogen:
Der sieht eher nach einem Fragebogen für die Qualitätssicherung der Krankenkasse aus, halte es daher für unbedenklich, wenn du darauf antwortest (Auf dem Freiumschlag ist ja auch kein Absender drauf, oder?)

Schöne Grüße,
JND
Cloudy
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

#21

Beitrag von Cloudy »

hi jnd,

also selber kaufen kann ich die Hörgeräte gar nicht und werde das auch nicht tun, sonst denk die Kasse das ich sowas leisten kann und dann, so wie ich oft lese geht der Ärger dann richtig los. Das möchte ich nicht.

Auf dem Antwortkuvert steht nur Techniker K.kasse mehr nicht.

Gruss Cloudy
Kaja
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

#22

Beitrag von Kaja »

JND hat geschrieben:nach meinem Verständnis von §13 3a SGB V ist es so, dass du nach den 3 Wochen nach Antragseingang (oder 5 Wochen, wenn der MDK eingeschaltet wurde), ein Schreiben aufsetzt mit der Bitte um Kostenübernahme bis zu einer bestimmten Frist und wenn diese Frist nicht eingehalten wurde, dass du dann die Hg (Leistung) selbst kaufst(!) und dann die Krankenkasse um Rückerstattung bittest. Dass du das vorhast, ist in deinem Schreiben noch nicht drin. Nach §15 SGB IX muss die Krankenkasse aber auch die Wirtschaftlichkeit im Auge behalten, es kann also sein, dass du noch weiter kämpfen musst, um auch alle Kosten erstattet zu bekommen.
Der Verweis auf § 15 SGB IX resultiert aus dem letzten Satz des § 13 Absatz 3a SGB V:
Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14, 15 des Neunten Buches zur Zuständigkeitsklärung und Erstattung selbst beschaffter Leistungen.
nur für Leistungen der medizinischen Rehabilitation (z.B. stationäre Reha) gilt § 15 SGB IX - also Fristsetzung, Selbstbeschaffung und Kostenerstattung. Für alle anderen Leistungen des SGB V - also auch Hilfsmittel nach § 33 SGB V - gilt der Antrag bei Fristversäumnis ohne Info durch die KK als genehmigt. Der Antragsteller hat also einen Anspruch auf Erbringung der beantragten Leistung. Hier wäre u.U. eine Leistungsklage der richtige Weg

Allerdings ist die Rechtsprechung dazu sehr uneinheitlich. Einige Gerichte (z.B. LSG NRW) meinen, aus dem Kontext der Norm schließen zu können, dass nur Leistungen unter § 13 Absatz 3a SGB V fallen, auf die eh ein Anspruch besteht. Die Mehrheit der Gerichte schließt sich aber der Auslegung an, dass auch die Leistungen als genehmigt gelten, die sonst nicht der Leistungspflicht der KK unterliegen.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Cloudy
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

#23

Beitrag von Cloudy »

hi Katja,

es steht daher in meinen schreiben nicht drin weil ich wie schon erwähnt habe mir die HG nicht aus eigener Tasche leisten kann!

Es sind die einzigen Geräten nach langer Probierphase mit denen ich zurecht komme. Teste seit 2013 verschiedene HG und hab mich dann für diese Geräte entschieden.

Für mich ist jetzt halt nur wichtig wie ich das schreiben Formulieren soll da auch die KK ihre 3 Wochen Frist verstreichen lassen hat ohne irgendwelche Begründung oder Ablehnung.

Soll ich schon im Schreiben welche ich hier bereits geostet habe mit der 2 Wochen Frist noch ergänzen wenn die Kasse Ihrer Pflicht nicht nachkommt das ich dann eine Leistungsklage gegen die Kasse erhebe?

Gruß Cloudy
Kaja
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

#24

Beitrag von Kaja »

Hallo Cloudy,
Cloudy hat geschrieben:es steht daher in meinen schreiben nicht drin weil ich wie schon erwähnt habe mir die HG nicht aus eigener Tasche leisten kann!
mein Beitrag war auch in dieser Beziehung eher an JND gerichtet, der annahm, dass zum einen eine Fristsetzung, zum anderen eine Selbstbeschaffung erforderlich sei. Tatsächlich betrifft das deinen Fall nicht.
Cloudy hat geschrieben:Für mich ist jetzt halt nur wichtig wie ich das schreiben Formulieren soll da auch die KK ihre 3 Wochen Frist verstreichen lassen hat ohne irgendwelche Begründung oder Ablehnung.
ich würde folgendes schreiben:
Mit Schreiben vom 6. Mai 2015 habe ich einen Antrag auf Versorgung mit bedarfsgerechten Hörgeräten gestellt. Bislang liegt mir leider keine Entscheidung über meinen Antrag vor. Gemäß § 13 Absatz 3a SGB V gilt mein Antrag deshalb als genehmigt.

Ich bitte Sie daher, den Rechnungsbetrag von 6.181,61€ an den Hörgeräte Langer Bad Mergentheim zu überweisen. Der Kostenvoranschlag liegt ihnen bereits vor. Für Ihre Erledigungsmitteilung habe ich mir den 12. Juni 2015 ntiert. Sollten Sie auch diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, sehe ich mich gezwungen, Leistungsklage zu erheben.

Im Übrigen verweise ich auf das Urteil vom Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 2009 (Az.: B 3 KR 20/08 R).
Cloudy hat geschrieben:Soll ich schon im Schreiben welche ich hier bereits geostet habe mit der 2 Wochen Frist noch ergänzen wenn die Kasse Ihrer Pflicht nicht nachkommt das ich dann eine Leistungsklage gegen die Kasse erhebe?
Das Problem, das ich sehe ist, dass die KK mit dem Urteil des LSG NRW der Ansicht ist, dass du nur einen Anspruch mit Versorgung mit Hörgeräten nach dem Festbetrag hast. Zumindest musst du dich darauf einstellen, dass dieses Argument bringt.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Cloudy
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

#25

Beitrag von Cloudy »

hi,

also ich habe ihn jetzt so geschrieben, hoffe das ist jetzt ok.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 6 Mai 2015 habe ich einen Antrag auf Versorgung mit bedarfsgerechten Hörgeräten gestellt. Bislang liegt mir leider Entscheidung über meinen Antrag vor. Gemäß § 13 Abs. 3a SGB V gilt mein Antrag deshalb als genehmigt.

Ich bitte Sie daher, den Rechnungsbetrag von 6181,61€ an den Hörgeräte Langer in Bad Mergentheim zu überweisen. Der Kostenvoranschlag liegt Ihnen bereits vor.

„Die Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es, ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens möglichst weitgehend auszugleichen und dabei – soweit möglich- ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen“.
Mit den ausgesuchten Geräten wurde eben dies für mich wieder möglich gemacht!
Für die Kostenübernahme verweise ich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2002. Darhin heißt es u.a.: „ Die Versicherten müssen sich nicht mit einer Teilkostenerstattung zufrieden geben; im Hilfsmittelsektor muss die Versorgung mit ausreichenden, zweckmäßigen und in der Qualität gesicherten Hilfsmitteln als Sachleistung gewährleistet sein.“

Weiterhin verweise ich auf Folgendes:

Das LSG Darmstadt hat Anfang September 2014 ein neues Urteil ( Aktenzeichen: L 8 KR 352/11 gefällt, nachdem die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen für Hörgeräte nicht auf den Festbetrag begrenzt sind, wenn nur ein höherwertiges, teures Hörgerät eine Schwerhörigkeit weitgehend bzw. bestmöglich ausgleichen kann. Ähnlich urteilte schon das LSG Stuttgart.

Aus oben genannten Gründen beantrage ich die Übernahme der Kosten für die Hörgeräte in voller Höhe.

Für Ihre Erledigungsmitteilung habe ich mir den 17.06.2015 notiert.
Sollten Sie auch diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, sehe ich mich gezwungen, Leistungsklage zu erheben.

gruß Cloudy
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