Guten Abend!
@Ele 44: Ich habe gerade beim Lesen Deines threats gedacht: Hoppla, schreibt da die Ele 44 (bis auf den Unterschied, dass mein rechtes Ohr etwas besser hört als Deines und mein linkes Ohr nicht ganz so schlechte - glücklicherweise - Hörtestergebnisse hervorbringt

) Deine Geschichte?
Meine Ergebnisse:
li.: KL LL
125 50
250 45 50
500 45 50
750 50 55
1000 50 55
1500 55 60
2000 55 60
3000 60 65
4000 60 75
6000 60 70
8000 ./. 75
Verständlichkeit:
Zahlen: 50 dB -- 0%, 60 dB -- 70%
Wörter: 30% -- 60 dB, 75% -- 80 dB und 90% -- 100 dB
re.: KL LL
500 20 25
1000 20 20
2000 20 20
3000 20 20
4000 20 20
6000 20 25
8000 30
@Mats81:
Nach der Lektüre Deiner bisherigen Beiträge gehe ich davon aus, dass Du HGA bist? Das begrüße ich sehr.
Hoffentlich erhalte ich durch Euch 2 noch einige Anregungen/Antworten auf meine Fragen.
Ich teste gerade ein neues
HG (links). Am 24.06.2015 habe ich meinen nächsten Termin bei "meinem" HGA. Habe gerade knapp 3 Wochen das Oticon Get mit
Otoplastik zur Probe, nachdem ich meinen Test mit dieser Variante begonnen habe und zwischenzeitlich das Oticon Ino mit Ex-Hörer getestet habe. Das Get ist zuzahlungsfrei - für das Ohrstück bleibt ein Eigenanteil von 25,50€. Für das Ino beträgt der Eigenanteil 280,-€ und der Ex-Hörer wird von dem
KK-Anteil abgedeckt.
@Mats81:
Ich hoffe, dass Du mir eine spezielle Frage beantworten kannst - wie gesagt: Ich gehe davon aus, dass Du HGA-(Meister?) bist.
"Mein" HGA sagte mir, dass ich bei der Maßotoplastik mit folgenden Kosten innerhalb der nächsten 6 Jahre rechnen muss: Austausch von Filter und Schlauch etwa alle 3 Monate, wobei Kosten in Höhe von ca. 7,50€ (Schlauch 2,50€ + Filter 5,-€) entstehen würden. Diese Kosten sind nicht über die Reparaturkostenpauschale abgedeckt. Ist das korrekt? Außerdem hat er mir ein elektronischen Trockenetui (Kostenpunkt: 55,-€) empfohlen. Mich würde Deine Meinung dazu interessieren (tut es auch eine Trocknungsdose mit Silikatkapsel?). Wir sind auf dieses Thema zu sprechen gekommen, da es ja in den letzten Wochen sehr heiß war, ich dementsprechend geschwitzt habe und der HGA meinte, dass Schweiß (allg. Flüssigkeiten) das
HG schädigen würden und ich die Kosten für eine Reparatur selbst tragen müsse. Das leuchtet mir ein: Wenn ich meine, mit dem HG duschen oder schwimmen gehen zu müssen und das dem HG nicht gut tut, sehe ich ein, dass ich für meine Dusseligkeit aufkommen muss. Allerdings würde mir dieses Verständnis fehlen, wenn dass HG versagt, da es durch Schweiß geschädigt worden ist. Gibt es eine DIN-Vorschrift oder Ähnliches (in Dtl. ist ja schließlich alles durch Richtlinien geregelt), nach der
HGs eine gewisse Flüssigkeit aushalten müssen? Verzeiht bitte meine Fragerei, aber ich möchte heute die Weichen für die nächsten 6 Jahre (ohne größere Folgekosten) stellen bzw. nicht in Kostenfallen zu tappen, die umgänglich wären.
Falls irgendjemand Einwände haben sollte, bitte melden - ich werde dann einen eigenen threat öffnen.
Ansonsten verabschiede ich mich erstmal und wünsche noch einen schönen Abend und eine Gute Nacht.
Bis zum nächsten Mal.
Gruß
Luchs-ohr-iös