Liebe Forumsmember,
ich habe die Frage, ob man sich auch beim Integrationsfachdienst beraten lassen kann, wenn man schwerhörig ist, aber noch keinen Schwerbehindertenausweis hat. Dieser ist beantragt seit Anfang Juni.
sowohl mein Haus- als auch mein HNO Facharztsind unisono der Meinung, dass ich an meinem Arbeitsplatz mit meinen Hörwerten aufgrund einer ständigen, hohen Lärm- und Stressbelastung nicht mehr arbeiten sollte/darf. Es gibt auch keine Möglichkeit, mich dort intern anderweitig einzusetzen.
Problem: Ich bin noch in der Probezeit bis Mitte August und nun für 11 Tage AU, da ich komplett fertig bin wegen des Lärms, Konzentrationsmangels, Stress. Mein Arbeitgeber will mir offenbar noch nicht kündigen, obwohl er sieht, dass ich die Aufgaben aufgrund der Hörbehinderung nur noch halbwegs erfüllen und er die Gegebenheiten nicht ändern kann. Er hat mir nun mitgeteilt, er würde nichts dagegen haben, wenn ich die Konsequenz ziehe und die Arbeit aufgebe, was ich garantiert nicht von selbst tun werde.
Daraus resultiert dann jedoch vermutlich, dass ich doch von ihm in der Probezeit gekündigt werde, denn er kann das ohne Angabe von Gründen. Kann ich bereits vorher mit dem Integrationsfachdienst über meine Situation sprechen oder geht das nicht ? Könnten mir daraus auch Nachteile entstehen ?
Ich bin momentan etwas konfus und denke, es wäre vieles einfacher, wenn ich schon offiziell als schwerbehindert eingestuft wäre, aber das dauert sicher noch.
Auf Eure Antworten freue ich mich.
Lulu
Integrationsfachdienst und Beratung
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- Registriert: 14. Mai 2015, 12:34
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Re: Integrationsfachdienst und Beratung
Hallo, Lulu, falls es bei Euch in der Firma keinen Betriebsrat gibt, solltest du dich beim Integrationsfachdienst beraten lassen. Manchmal ist auch ein Hilfsmittel die Lösung, das sicher vom Integrationsfachdienst finanziert wird, denn der ist ja dran interessiert, daß es nicht zur Entlassung und späteren Arbeitslosigkeit kommt. Aber kündige auf keinen Fall selber, denn sonst bekommst du mehrere Monate kein Geld und die KV-Beiträge mußt du auch selber bezahlen.
Versuche herauszufinden, wie schnell du dein Ausweis bekommen wirst, aber ruf auf keinen Fall an, sonst machst du dich womöglich verdächtig.
Viel Glück!
Versuche herauszufinden, wie schnell du dein Ausweis bekommen wirst, aber ruf auf keinen Fall an, sonst machst du dich womöglich verdächtig.
Viel Glück!
Re: Integrationsfachdienst und Beratung
Wenn deine Ärzte dieser Meinung sind.
Lass dir das attestieren.
Gehe zum Arbeitsamt und lege das vor.
Dann wirst du nicht gesperrt.
Lass dir das attestieren.
Gehe zum Arbeitsamt und lege das vor.
Dann wirst du nicht gesperrt.
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
Re: Integrationsfachdienst und Beratung
Hallo,
auch wenn du schon als Schwerbehindert eingestuft wärst, würde es in dieser Situation nichts ändern. Personen in der Probezeit können -- wie du bereits geschrieben hast -- jederzeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Die Frage ist, was du von dem Integrationsamt erwartest.
Wenn du den Job aufgrund deiner Hörminderung nicht ausführen kannst, es keine andere Möglichkeit für eine Stelle innerhalb des Betriebs gibt, dann kann dir auch kein Integrationsamt helfen, den Arbeitsplatz "leidensgerecht" einzurichten.
Bist du dir denn sicher, dass du die Arbeit nicht mit entsprechender Hilfsmittelausstattung machen kannst?
Hier kann das Integrationsamt ggf. beraten und mit dir zusammen überlegen, wie du trotz Handicap der Arbeit nachkommen kannst.
Für Jobsuchen und Bewerbungen ist das Integrationsamt auch nicht zuständig.
Grüße,
Miriam
auch wenn du schon als Schwerbehindert eingestuft wärst, würde es in dieser Situation nichts ändern. Personen in der Probezeit können -- wie du bereits geschrieben hast -- jederzeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Die Frage ist, was du von dem Integrationsamt erwartest.
Wenn du den Job aufgrund deiner Hörminderung nicht ausführen kannst, es keine andere Möglichkeit für eine Stelle innerhalb des Betriebs gibt, dann kann dir auch kein Integrationsamt helfen, den Arbeitsplatz "leidensgerecht" einzurichten.
Bist du dir denn sicher, dass du die Arbeit nicht mit entsprechender Hilfsmittelausstattung machen kannst?
Hier kann das Integrationsamt ggf. beraten und mit dir zusammen überlegen, wie du trotz Handicap der Arbeit nachkommen kannst.
Für Jobsuchen und Bewerbungen ist das Integrationsamt auch nicht zuständig.
Grüße,
Miriam
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
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