Schülerin braucht Hilfe da Krankenkasse Leistung versagt !!!!
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Schülerin braucht Hilfe da Krankenkasse Leistung versagt !!!!
Moin moin,
wir haben das Problem das die Krankenkasse die Beantragung von 7 Roger / FM
Mikrofone (Schüler Mikrofone) versagt hat.
Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und dieser ist vom zuständigen
Krankenkassenausschuss auch versagt worden.
Ich würde Sie selber kaufen aber als Frührentner (44 J.) habe ich die 700,-€ pro
Stück nicht.
Nun ist die frage wie gehe ich weiter vor bzw. wer kann mir da weiter helfen?
Es geht um meine 11 Jährige Tochter, die seit Ihrer Geburt eine mittelgradige
Schwerhörigkeit besitzt dies aber erst durch einen Kompetenten Ohrenarzt mit 5
Jahren festgestellt wurden ist (durch Gentest).
Sie ist in einer Regelschule (Gymnasium 6. Klasse) und hat das Problem wenn die
Mitschüler z.B. im Englisch Unterricht etwas sagen, es nicht so mit bekommt wie bei
uns nicht schwerhörigen.
Wir haben für die Lehrerin eine FM-Anlage, diese wurde ohne Probleme bewilligt,
da aber meine Tochter das oben benannte Problem mit den Gesprochen von den
Mitschülern hat, haben wir zur probe 4 Wochen die Roger / FM Mikrofone an der
Schule getestet.
Dies war sehr erfolgreich, da die Lehrerin vorher sagte Sie wisse nicht ob meine
Tochter geeignet für das Gymnasium sei, nach der Testphase sagte die Lehrerin
die aussage die ich vorher getroffen habe würde ich nie wieder äußern, da meine
Tochter sich in den 4 Wochen um 100% gesteigert hatte von Ihren Schulischen
Leistungen.
Würde gerne an die Presse / TV gehen, da die Sozialgerichte überlaufen sind, und
es Jahre dauern kann bis wir unser Recht bekommen.
Bitte wer kann mir/uns Helfen, bin für jeden Hinweis dankbar.
wir haben das Problem das die Krankenkasse die Beantragung von 7 Roger / FM
Mikrofone (Schüler Mikrofone) versagt hat.
Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und dieser ist vom zuständigen
Krankenkassenausschuss auch versagt worden.
Ich würde Sie selber kaufen aber als Frührentner (44 J.) habe ich die 700,-€ pro
Stück nicht.
Nun ist die frage wie gehe ich weiter vor bzw. wer kann mir da weiter helfen?
Es geht um meine 11 Jährige Tochter, die seit Ihrer Geburt eine mittelgradige
Schwerhörigkeit besitzt dies aber erst durch einen Kompetenten Ohrenarzt mit 5
Jahren festgestellt wurden ist (durch Gentest).
Sie ist in einer Regelschule (Gymnasium 6. Klasse) und hat das Problem wenn die
Mitschüler z.B. im Englisch Unterricht etwas sagen, es nicht so mit bekommt wie bei
uns nicht schwerhörigen.
Wir haben für die Lehrerin eine FM-Anlage, diese wurde ohne Probleme bewilligt,
da aber meine Tochter das oben benannte Problem mit den Gesprochen von den
Mitschülern hat, haben wir zur probe 4 Wochen die Roger / FM Mikrofone an der
Schule getestet.
Dies war sehr erfolgreich, da die Lehrerin vorher sagte Sie wisse nicht ob meine
Tochter geeignet für das Gymnasium sei, nach der Testphase sagte die Lehrerin
die aussage die ich vorher getroffen habe würde ich nie wieder äußern, da meine
Tochter sich in den 4 Wochen um 100% gesteigert hatte von Ihren Schulischen
Leistungen.
Würde gerne an die Presse / TV gehen, da die Sozialgerichte überlaufen sind, und
es Jahre dauern kann bis wir unser Recht bekommen.
Bitte wer kann mir/uns Helfen, bin für jeden Hinweis dankbar.
Re: Schülerin braucht Hilfe da Krankenkasse Leistung versagt !!!!
Hallo zuckerfrei,
dies war ein ähnlicher Fall bei mir! Leiderganz ganz schwierig und erfordert defintiv viele Nerven und Durchhaltevermögen!
Deine Tochter kommt selbst auch mit den Roger Pens gut zurecht? Versteht man das richtig, dass ihr mehr als 1 Mikrofon bekommen wollt? Wenn ja, wieso?
Nun gibt es noch die Möglichkeiten, gegen den Widerspruch der Krankenkasse mit einer Klage vorzugehen oder eventuell die Schule zu fragen im Rahmen der Inklusion die Mikrofone zu übernehmen - das kann aber mit der Auflage einhergehen, dass die Tochter, die Pens nicht mit nach Hause nehmen darf bzw. nur ein Mikrofon bekommt (wobei ich auch Fälle kenne, da wurde das Mikrofon übernommen und der Betroffene durfte sie auch privat nutzen), sondern die in der Schule verbleiben müssen.
Wo kommt ihr denn her? Gibt es bei euch vielleicht eine Selbsthilfegruppe für Hörgeschädigte Schulkids und deren Eltern? Die haben zu den örtlichen Gegebenheiten meistens mehr "Insider"-Wissen und Tipps als jemand von ganz wo anders.
Haltet unds auf dem Laufendem! Drücke die Daumen, dass eine Kostenübernahme noch klappt!
Grüße
Roja
dies war ein ähnlicher Fall bei mir! Leiderganz ganz schwierig und erfordert defintiv viele Nerven und Durchhaltevermögen!
Deine Tochter kommt selbst auch mit den Roger Pens gut zurecht? Versteht man das richtig, dass ihr mehr als 1 Mikrofon bekommen wollt? Wenn ja, wieso?
Nun gibt es noch die Möglichkeiten, gegen den Widerspruch der Krankenkasse mit einer Klage vorzugehen oder eventuell die Schule zu fragen im Rahmen der Inklusion die Mikrofone zu übernehmen - das kann aber mit der Auflage einhergehen, dass die Tochter, die Pens nicht mit nach Hause nehmen darf bzw. nur ein Mikrofon bekommt (wobei ich auch Fälle kenne, da wurde das Mikrofon übernommen und der Betroffene durfte sie auch privat nutzen), sondern die in der Schule verbleiben müssen.
Wo kommt ihr denn her? Gibt es bei euch vielleicht eine Selbsthilfegruppe für Hörgeschädigte Schulkids und deren Eltern? Die haben zu den örtlichen Gegebenheiten meistens mehr "Insider"-Wissen und Tipps als jemand von ganz wo anders.
Haltet unds auf dem Laufendem! Drücke die Daumen, dass eine Kostenübernahme noch klappt!
Grüße
Roja
Enjoy the silence 

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Re: Schülerin braucht Hilfe da Krankenkasse Leistung versagt !!!!
Wenn ihr kein Geld habt, könnt ihr bei Gericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen, das geht innerhhalb 4-6 Wochen. Geht zum Anwalt und beantragt Prozesskostenbeihilfe.
Karin
Karin
http://www.kestner.de/ - alles rund um die Gebärdensprache
Re: Schülerin braucht Hilfe da Krankenkasse Leistung versagt !!!!
Hallo,
1. Wieviel Zeit ist zwischen Antragstellung und Ablehnung vergangen? Waren das mehr als fünf Wochen? Dann gilt der Antrag als genehmigt und dieKK hätte überhaupt nicht mehr ablehnen können.
2. Statt einer Klage könnt ihr einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen und mit entsprechenden Unterlagen vom Arzt und Lehrer neu argumentieren.
3. Es gibt noch die Möglichkeit, das Gerät als Leistung der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII (Leistung für die Schule) zu beantragen.
Viele Grüße
1. Wieviel Zeit ist zwischen Antragstellung und Ablehnung vergangen? Waren das mehr als fünf Wochen? Dann gilt der Antrag als genehmigt und die
2. Statt einer Klage könnt ihr einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen und mit entsprechenden Unterlagen vom Arzt und Lehrer neu argumentieren.
3. Es gibt noch die Möglichkeit, das Gerät als Leistung der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII (Leistung für die Schule) zu beantragen.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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Re: Schülerin braucht Hilfe da Krankenkasse Leistung versagt !!!!
In Niedersachsen hat früher der Schulträger die Geräte bezahlt, jetzt tut es meist die Kasse. Mit wurde aber gesagt, wenn die Krankenkasse nicht zahlt, dann würde doch der Schulträger einspringen, als ich dort anrief.
Prinzipiell ist die Frage, warum die Kasse nicht zahlt. Was ist die Begründung?
Roja, die Schülermikrofone gehören zum Inspiro-Sender von Phonak-der Lehrer hat den Hauptsender, die Schüler sprechen ihre Beiträge in eines der Schülermikros, die auf den Schülertischen liegen. Eine gute Sache, verbessert auch die Gesprächsdisziplin in der Klasse.
Ich weiß, dass man immer um vieles kämpfen muss mit unseren kids.
Bleibt hartnäckig!
Viel Erfolg,Otoplastik
Prinzipiell ist die Frage, warum die Kasse nicht zahlt. Was ist die Begründung?
Roja, die Schülermikrofone gehören zum Inspiro-Sender von Phonak-der Lehrer hat den Hauptsender, die Schüler sprechen ihre Beiträge in eines der Schülermikros, die auf den Schülertischen liegen. Eine gute Sache, verbessert auch die Gesprächsdisziplin in der Klasse.
Ich weiß, dass man immer um vieles kämpfen muss mit unseren kids.
Bleibt hartnäckig!
Viel Erfolg,
Otoplastik
Sohn, 17 Jahre, mit 14 Monaten Meningitis, seitdem re. hochgradig und links taub, rechts HG (Naida S IX UP), links CI seit 01/14 (Naida Q70), vorher links viele Jahre PhonakCros
Sohn, 17 Jahre, mit 14 Monaten Meningitis, seitdem re. hochgradig und links taub, rechts HG (Naida S IX UP), links CI seit 01/14 (Naida Q70), vorher links viele Jahre PhonakCros

Re: Schülerin braucht Hilfe da Krankenkasse Leistung versagt !!!!
@ Otoplastik : Klar, bei festinstallierten Mikrofonen - ich selbst hatte mobile zum herumreichen und habe damals leider nur ein Mikrofon für die Klasse genehmigt bekommen. Darauf wollte ich lediglich hinweisen
Aber besser 1 Zusatzmikrofon als gar keines oder?

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Re: Schülerin braucht Hilfe da Krankenkasse Leistung versagt !!!!
Danke für Eure schnellen Antworten.
Also den Antrag muss ich im Mai 2015 gestellt haben, finde den grade nicht.
Erste ablehnung kam am 11.05.2015,
Widerspruch dann am 09.06.2015,
Zweite Ablehnung medizinischer Dienst 22.06.2015,
Widerspruch dann am 22.06.2015,
Weiterleituzng an Widerspruchsstelle am 27.07.2015,
Mitteilung widerspruchstelle das erst 35. KW Widerspruchsausschuss stattfindet.
Dritte Ablehnung 08.09.2015 durch Widerspruchsausschuss.
Wir Wohnen in Nordfriesland, sind extra aus NRW vor einen 3/4 jahr weggezogen, da wir immer wieder Probleme mit der damaligen Schule hatten und überhaupt keine unterstützung hatten.
Hier steht jetzt uns Landesförderzentrum Hören und Sprache, Schleswig zur Seite und
die Klassenlehrerin sowie die Schulleitung.
Diese haben sich auch mit eingeschaltet und es wurde trotzdem abgelehnt.
7 Mikrofone währe schön, bei einer Klassenstärke von 27 Schüler, da dann das rumreichen nicht so viel den Unterricht stört und den lehrern währe es auch Lieber.
Die Test Mikrofone wahren in der Klasse geblieben in einen abschließbaren Schrank, so sollte es auch weiterhin sein.
Hatte noch mit den Sachbearbeiter der kasse gesprochen und der ist auch nicht damit einverstanden, das es abgelehnt wurden ist, hatte da noch angeboten 4 oder wenigstens 1 zu bekomme, aber er kann da auch nichts machen, wobei er es noch einer höheren stelle weiter leiten will.
Aus kreisen der Kassse wurden äusserungen getan, die sich auf die situation der kassen und der Flüchtlingssituation angesprochen.
Das sind auch Mobile Mikrofone mit Standfuß zum herrum reichen!
Ich habe im widerspruch auf die: § 18 und § 19 HilfsM-RL (ggf. § 25) sowie auf das
SGB V § 33 und das BGG und der Positionsnummer 13.99.01.8002,
BSG-Urteil vom 16.09.2004
(B 3 KR 20/04 R, SozR 4-2500 § 33 Nr.9),
SGB
XI, §1: zu fördern. Ferner: §11, Abs. 2, §27 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 6 SGB V und hier
insbesondere §33 Abs. 1 Satz 1 SGB V.
hingewiesen.
@ katja
§ 44 SGB X
§§ 53, 54 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII, werde ich mir mal genauer anschauen.
@ Karin
wegen der Klage hatte ich eher gedacht das es länger dauert, und ich keinen Anwalt hier kenne, aber mit dem Prozesskosten übernahme das wusste ich, habe aber zusätzlich die Anwalts Lieblingskarte.
@ Roja
Das werde ich durch ziehen bis zum BSG wenn es sein muss, nur das dauert alles und die
Zeit haben wir nicht, schafft meine Tochter dieses Schuljahr auf dem Gymnasium nicht,
wird Sie auf eine andere Schule gehen müssen.
So muss mal erst richtig wach werden, werde Euch aber auf dem laufenden halten, und wenn Ihr noch anregungen habt immer gern gesehen.
glg
Michael und Aileen
P.S.:
@Otoplastik
muss ich noch mal genau nachschauen habe es grade nicht zur hand, werde es aber laufe des Tages noch nachreichen.
Also den Antrag muss ich im Mai 2015 gestellt haben, finde den grade nicht.
Erste ablehnung kam am 11.05.2015,
Widerspruch dann am 09.06.2015,
Zweite Ablehnung medizinischer Dienst 22.06.2015,
Widerspruch dann am 22.06.2015,
Weiterleituzng an Widerspruchsstelle am 27.07.2015,
Mitteilung widerspruchstelle das erst 35. KW Widerspruchsausschuss stattfindet.
Dritte Ablehnung 08.09.2015 durch Widerspruchsausschuss.
Wir Wohnen in Nordfriesland, sind extra aus NRW vor einen 3/4 jahr weggezogen, da wir immer wieder Probleme mit der damaligen Schule hatten und überhaupt keine unterstützung hatten.
Hier steht jetzt uns Landesförderzentrum Hören und Sprache, Schleswig zur Seite und
die Klassenlehrerin sowie die Schulleitung.
Diese haben sich auch mit eingeschaltet und es wurde trotzdem abgelehnt.
7 Mikrofone währe schön, bei einer Klassenstärke von 27 Schüler, da dann das rumreichen nicht so viel den Unterricht stört und den lehrern währe es auch Lieber.
Die Test Mikrofone wahren in der Klasse geblieben in einen abschließbaren Schrank, so sollte es auch weiterhin sein.
Hatte noch mit den Sachbearbeiter der kasse gesprochen und der ist auch nicht damit einverstanden, das es abgelehnt wurden ist, hatte da noch angeboten 4 oder wenigstens 1 zu bekomme, aber er kann da auch nichts machen, wobei er es noch einer höheren stelle weiter leiten will.
Aus kreisen der Kassse wurden äusserungen getan, die sich auf die situation der kassen und der Flüchtlingssituation angesprochen.
Das sind auch Mobile Mikrofone mit Standfuß zum herrum reichen!
Ich habe im widerspruch auf die: § 18 und § 19 HilfsM-RL (ggf. § 25) sowie auf das
SGB V § 33 und das BGG und der Positionsnummer 13.99.01.8002,
BSG-Urteil vom 16.09.2004
(B 3 KR 20/04 R, SozR 4-2500 § 33 Nr.9),
SGB
XI, §1: zu fördern. Ferner: §11, Abs. 2, §27 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 6 SGB V und hier
insbesondere §33 Abs. 1 Satz 1 SGB V.
hingewiesen.
@ katja
§ 44 SGB X
§§ 53, 54 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII, werde ich mir mal genauer anschauen.
@ Karin
wegen der Klage hatte ich eher gedacht das es länger dauert, und ich keinen Anwalt hier kenne, aber mit dem Prozesskosten übernahme das wusste ich, habe aber zusätzlich die Anwalts Lieblingskarte.
@ Roja
Das werde ich durch ziehen bis zum BSG wenn es sein muss, nur das dauert alles und die
Zeit haben wir nicht, schafft meine Tochter dieses Schuljahr auf dem Gymnasium nicht,
wird Sie auf eine andere Schule gehen müssen.
So muss mal erst richtig wach werden, werde Euch aber auf dem laufenden halten, und wenn Ihr noch anregungen habt immer gern gesehen.
glg
Michael und Aileen
P.S.:
@
muss ich noch mal genau nachschauen habe es grade nicht zur hand, werde es aber laufe des Tages noch nachreichen.
Re: Schülerin braucht Hilfe da Krankenkasse Leistung versagt !!!!
Hallo zuckerfrei,
also ich würde klagen und parallel einen Antrag auf Einstweilige Anorndung einreichen.
DieKK hätte binnen 14 Tagen nach Antrag ihre Nichtzustädnigkeit erklären können und z.B. ans Sozialamt im Sinne "Leistung zur Teilhabe" weiterleiten können. Haben sie aber nicht, also sind sie zustädnig. Die Ablehnung darf also nicht wegen "Nicht-Zuständigkeit" erfolgt sein, sondern muss anders begründet worden sein. Sonst wäre das auch ein Grund Beschwerde einzureichen.
Grüße
also ich würde klagen und parallel einen Antrag auf Einstweilige Anorndung einreichen.
Die
Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Schülerin braucht Hilfe da Krankenkasse Leistung versagt !!!!
Antrag auf Einstweilige dauert in der Regel 4-6 Wochen.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Schülerin braucht Hilfe da Krankenkasse Leistung versagt !!!!
Hallo Momo,
KK gemäß § 13 Absatz 3a SGB V sogar als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von drei Wochen (bei einem Gutachten fünf Wochen) beschieden wurde. Deshalb meine Frage nach dem Zeitraum zwischen Antrag und Bescheid.
@zuckerfrei: aus diesem Grund ist es ganz besonders wichtig herauszufinden, wann du den Antrag gestellt hast. Vielleicht steht das im Bescheid "wir lehnen Ihren Antrag vom ... ab". Wenn der Antrag wegen des Fristversäumnisses als genehmigt gilt, hast du auch deutlich bessere Chancen auf eine schnelle Entscheidung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes.
Lass dich vom Leistungsträger der Eingliederungshilfe nicht wegschicken, weil man dort annimmt, dass das, was dieKK nicht zahlt, auch die Eingliederungshilfe nicht zahlen müsse. Das gilt seit des BSG-Entscheidung vom 29.09.09 (B 8 SO 19/08) schon nicht mehr.
Viele Grüße
seit einer Gesetzesänderung im letzten Jahr gilt ein Antrag bei derMomo hat geschrieben:Die KK hätte binnen 14 Tagen nach Antrag ihre Nichtzustädnigkeit erklären können und z.B. ans Sozialamt im Sinne "Leistung zur Teilhabe" weiterleiten können. Haben sie aber nicht, also sind sie zustädnig. Die Ablehnung darf also nicht wegen "Nicht-Zuständigkeit" erfolgt sein, sondern muss anders begründet worden sein.
@zuckerfrei: aus diesem Grund ist es ganz besonders wichtig herauszufinden, wann du den Antrag gestellt hast. Vielleicht steht das im Bescheid "wir lehnen Ihren Antrag vom ... ab". Wenn der Antrag wegen des Fristversäumnisses als genehmigt gilt, hast du auch deutlich bessere Chancen auf eine schnelle Entscheidung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes.
Lass dich vom Leistungsträger der Eingliederungshilfe nicht wegschicken, weil man dort annimmt, dass das, was die
Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 13. Sep 2015, 22:43, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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Re: Schülerin braucht Hilfe da Krankenkasse Leistung versagt !!!!
Moin moin, ich wollte mich ja wieder melden wenn es was neues gibt.
Heute ist ein Artikel über meine Tochter erschienen in Nordfriesland Tageblatt.
http://www.shz.de/lokales/nordfriesland ... 22256.html
Danke nochmals für Eure netten Tip und ich werde Euch weiterhin auf dem Laufenden halten.
glg
zuckerfrei
Heute ist ein Artikel über meine Tochter erschienen in Nordfriesland Tageblatt.
http://www.shz.de/lokales/nordfriesland ... 22256.html
Danke nochmals für Eure netten Tip und ich werde Euch weiterhin auf dem Laufenden halten.
glg
zuckerfrei