Gewährleistung bei Hörgeräten

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Malle
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Gewährleistung bei Hörgeräten

#1

Beitrag von Malle »

Ich habe seit einer Woche ReSound-Hörgeräte. Die Firma amplifon ist der Meinung, auf Hörgeräte gibt es nur 1 Jahr Gewährleistung (Sachmängelhaftung), weil es sich nur um Hilfsmittel handelt.

Kann mir einer sagen, ob das bei Hörgeräten tatsächlich so üblich ist.
Ich bin eigentlich der Meinung, dass auch bei Hörgeräten eine zweijährige Sachmängelhaftung gewährt werden müsste.

Kennt sich einer mit den gesetzlichen Bestimmungen aus? Vielleicht ist ja die gängige Praxis durch das EU-Recht längst überholt.

Ich bin neugierig, wie die Gesetzeslage ist und ggf. wo genau man das nachlesen kann.

Bitte meldet Euch. Es grüßt Malle.
PaulaHibbelstetz
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Re: Gewährleistung bei Hörgeräten

#2

Beitrag von PaulaHibbelstetz »

Das hab ich dazu gefunden:

Garantie ist etwas anderes als die gesetzliche Gewährleistung.

Hörgeräte haben 2 Jahre Gewährleistung, was bedeutet:
Das Hörgerät wird Ihnen fehlerfrei übergeben.
Für die Fehlerfreiheit bei der Übergabe ist der Verkäufer 6 Monate in der Beweispflicht.
Die restlichen 18 Monate müsste der Käufer beweisen, dass der Fehler bei der Übergabe schon vorhanden war.

Anders bei der Garantie. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers bzw. Herstellers.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Garantie. Wenn eine Garantie gegeben wird besteht aber Anspruch darauf.

Bei Hörgeräten wird im normalen Fall ein Jahr Garantie gewährt.
Die Garantie wird jedoch oft nur auf die bleibende Funktionstüchtigkeit gegeben, wenn das Hörgerät richtig behandelt wird.

Ein Hörgerät, das ins Wasser fällt und funktionsuntüchtig wird muss nicht auf Garantie repariert werden. Doch die Hörgerätehersteller und Akustiker zeigen sich in diesen Fällen in der Regel sehr kulant. Defekte die durch eindringenden Schweiß verursacht werden sind jedoch oft von der Garantie abgedeckt. Grobe Fahrlässigkeit wie z.B. der Versuch das Hörgerät in einer Mikrowelle zu trocknen, lassen die Garantie schnell erlöschen und die Reparaturkosten müssen selbst getragen werden.

Wie lange läuft die Garantie bei Hörgeräten?

Ein Jahr bzw. 12 Monate ab Übergabe der Hörgeräte ist der übliche Garantiezeitraum.
Eine Garantieverlängerung lässt sich bei vielen Firmen hinzukaufen.
Die längste Garantiezeit die mir bei Hörgeräten bekannt ist beläuft sich auf 6 Jahre und ist nur vereinzelt anzufinden und meist auf Aktionen der Hörgerätehersteller zurückzuführen.

Wie wichtig ist so eine Garantieverlängerung?

Bei Hörgeräten bezahlt die Krankenkasse einen gewissen Betrag zusätzlich zum Hörgerät, die Reparaturpauschale. Das sind ca. 160,-€, die der Hörgeräteakustiker zusätzlich zum Hörgerät erhält, um alle Reparaturen die anfallen durchzuführen.

Dieser Betrag ist so berechnet das, ein zuzahlungsfreies Hörgerät über 6 Jahre ohne Zahlungen durch den Kunden in Stand gehalten wird.

Bei Hörgeräten mit Zuzahlung müssen die Reparaturkosten anteilig übernommen werden, da Reparaturen bei hochwertigen Hörgeräten oft teurer sind.

Je hochwertiger das Hörgerät ist, um so mehr lohnt sich eine Garantieverlängerung oder sogar eine spezielle Hörgeräteversicherung, die auch im Verlustfall einen Großteil des entstandenen Schadens ersetzt.
audire
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Re: Gewährleistung bei Hörgeräten

#3

Beitrag von audire »

Hallo Malle,

soweit ich weiss gibt es auf HG ein Jahr Garantie. In der Zeit muss die Firma nachweisen, dass der Defekt vom Kunden verursacht wurde, sonst muss die Firma zahlen. Allerdings sollte die Firma in den meisten Faellen einen Defekt im ersten Jahr anstandslos fuer den Verbraucher kostenfrei reparieren. Es sei denn, es liegen Defekte durch z.B. Feuchtigkeit vor, das liegt ja dann eindeutig am Gebrauch bzw. mangelnder Pflege. Im 2. Jahr liegt der Verbraucher in der Pflicht, nachzuweisen, dass das HG bei Kauf den nun beansttandeten Mangel hatte, sonst muss er zahlen (Gewaehrleistung). Das ist natuerlich u.U. recht kompliziert und daher muss die Repa ab dem 2. Jahr oft selbst/von der KK getragen werden.

Soweit meine Erinnerung in Sachen Garantie/Gewaehrleistung aus dem Schulunterricht in Deutschland und meine Erfahrung mit HG. Sollte ich mich irren, bzw. die Gesetzeslage sich geaendert haben, bitte ich um Entschuldigung.

Viele Gruesse,
audire
Skunkdude
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Re: Gewährleistung bei Hörgeräten

#4

Beitrag von Skunkdude »

Hallo Malle!

Erstmal die Frage: Gehts um Ansprüche in Deutschland?

Nach §634(a) des BGB gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Das ist bei den meisten Dingen so, genaueres findest du aber im Gesetz.
Richtig ist, das zwischen Garantie und Gewährleistung strikt unterschieden werden muss. Garantie ist immer eine freiwillige Sache des Herstellers, wo hingegen die Gewährleistung fest im Gesetz verankert ist und über allem steht. Hersteller können da nicht einfach dran rütteln.

Grüße!
Malle
Beiträge: 10
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Re: Gewährleistung bei Hörgeräten

#5

Beitrag von Malle »

Hallo Skunkdude,

zunächst herzlichen Dank für Deine Info.

Ja, ich beziehe mich mit meiner Anfrage auf Gewährleistungsansprüche hier in Deutschland.

Nach Aussage meines Fachhändlers (Fa. amplifon) gilt nur eine Garantie von einem Jahr. Das halte ich für falsch.

1. Wie Du mir richtig mitgeteilt hast, gilt nach § 634 (a) BGB eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Also müsste doch der Fachhändler auch hier in Deutschland im Falle von Reparaturen hierfür gerade stehen. Richtig ist, dass die Beweispflicht in den ersten 6 Monaten beim Händler liegt und erst danach beim Kunden. Das hat doch aber nichts mit der zweijährigen Gewährleistung zu tun.

2. Garantie gewährt meines Erachtens nur der Hersteller und zwar freiwillig. Folglich müsste sich doch dann die Garantie erst an die zweijährige Gewährleistungspflicht des Fachhändlers anschließen oder siehst Du das anders ?

Ich grüße auch auf diesem Weg die Mitglieder PaulaHibbelstetz und audire und bedanke mich herzlich für die Kommentare.

Wir sollten m.E. alle die zweijährige Gewährleistungspflicht bei den Händlern von Hörgeräten durchsetzen. Wie steht Ihr dazu?

Es grüßt vielmals
Malle
Skunkdude
Beiträge: 144
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Re: Gewährleistung bei Hörgeräten

#6

Beitrag von Skunkdude »

Halo Malle!

Zu Punkt 1: Leider hat das schon was mit der zweijährigen Gewährleistung zu tun.
Gewährleistung bedeutet, dass ich als Leistungserbringer einen absolut fehlerfreien Zustand bei Übergabe gewährleiste - also frei von Mängeln. Sie bezieht sich also immer auf den Zustand bei Auslieferung. Wenn in den ersten sechs Monaten was mit dem Hörsystem passiert, müsste ich dir also beweisen, dass du das Gerät in einwandfreiem Zustand erhalten hast, und es in deinem Besitz zu Schaden kam. Versuch ich aber erst gar nicht (obwohl es leider oft kein Problem wäre), will dich ja nicht als Kunden verlieren.

Schönes Beispiel sind Feuchtigkeitsschäden: nach der Gewährleistungsregel würdest du so oder so haften, wenn ich beweisen kann, dass ein von dir beanstandeter Defekt eindeutig auf massive Feuchtigkeit und damit Eigenverschulden zurückzuführen ist. Wie gesagt - mach ich als Händler aber nicht wirklich. Muss ich in dem Fall auch nicht weil ich vom Hersteller eine einjährige Garantie bekomme, die ich an dich weitergebe.

Zu 2:
Ja, das seh ich anders. Wie du richtig sagst ist die Garantie freiwillig. Der Hersteller sagt: Mein Produkt ist so toll, ich garantiere dir, dass du ein Jahr nach Kaufdatum (im Übrigen: hier gilt oft das Kaufdatum, an dem der Akustiker das Hörsystem vom Hersteller kauft) ohne Defekt auskommst - und wenn doch, bekommst du den Schaden umsonst repariert. Nicht mehr und nicht weniger.

Mein Tipp:
Es gibt Hersteller und Leistungserbringer (also Akustiker) die Garantieverlängerungen anbieten - wenn du auf Nummer sicher gehen willst.
Im Allgemeinen sind viele Akustiker sehr kulant, zumindest wenn es um Kleinigkeiten geht. Möchte hier, ohne es beweisen zu können und wollen aber vermuten, dass große Ketten da vielleicht mehr knausern als kleinere Familienunternehmen ;)

Grüße!
Zuletzt geändert von Skunkdude am 3. Dez 2015, 22:14, insgesamt 1-mal geändert.
Malle
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Re: Gewährleistung bei Hörgeräten

#7

Beitrag von Malle »

Hi Skunkdude,

vielen Dank für Deine umfassende Information. Das mit den Feuchtigkeitsschäden leuchtet mir ein.

Mal sehen, was die Zukunft bringt. Bisher bin ich sehr zufrieden mit meinen neuen ReSound linx2-Geräten. Eine Reparatur oder Störung ist nicht in Sicht. Das kann ruhig so bleiben. Das sind bisher die besten Hörgeräte, die ich hatte (nach 4 Perioden je 6 Jahre).

Tschüss
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