Hallo an Alle,
ich bin neu hier im Forum und würde gerne eure Erfahrungen bzgl. der Beantragung eines Behindertenausweises in Anspruch nehmen.
Seit meiner Jugend höre ich auf dem linken Ohr nicht so gut wie auf dem rechten und im Laufe der Jahre (ich bin jetzt 57) hat sich dies bis zur absoluten Schwerhörigkeit verschlimmert.
Bei meinem letzten Versuch die Ursache zu klären bzw. Abhilfe zu schaffen, wurde mir seitens der untersuchenden Ärztin der Charite bestätigt, dass auch ein Hörgerät leider nichts mehr nützen würde. Was stimmt, ich habs ausprobiert.
Mich belastet das sehr, ich kann ja nicht aller Welt sagen: bitte setzen Sie sich an meine rechte Seite, da ich leider links nichts verstehe - besonders beruflich ist das ein Problem.
Mein Antrag auf "Feststellung eines Grades der Behinderung" wurde rundweg abgelehnt. ich habe jetzt erst einmal Widerspruch eingelegt, weiß aber nicht so richtig weiter. Den Befund der Fachärztin hatte ich zusammen mit dem Audiogramm (?) dem Antrag beigelegt.
Im Befund steht: Sensorineurale Innenohrschwerhörigkeit mit retrocochleärer Komponente links, Normakusis rechts H90.4GL.
Die Hörschwelle auf der linken Seite verläuft im Tieftonbereich um 30dB und erfährt dann einen Steilabfall ab 0.75 KHz bis auf 110dB bei 2kHz.
Im Sprachaudiogramm monaural bei Gabe über Kopfhörer wird rechts bei 65dB ein Einsilber-Verstädnis von 100% erreicht, links bei 65/80/95/110 dB von 10/30/50/25%.
Links keine otoakustische Emmissionen registrierbar (TEOAE).
Bei Click-Bera über Luftleitung kann die Welle V links bei etwa 80 dB ermittelt werden.
Mir sagt das leider alles nicht viel und die Diagramme kann ich nicht richtig lesen.
Kann mir jemand auf Grund der obigen Beschreibung sagen, ob es Sinn macht, den Antrag weiter zu verfolgen?
Danke fürs Lesen des langen Textes und Grüße
Ute
Antrag abgelehnt
Re: Antrag abgelehnt
Hallo,
Personen, die eine einseitige Taubheit aufweisen, auf dem anderen Ohr jedoch normalhörig sind, erhalten einen GdB von 20 zuerkannt. Schwerbehindert ist man jedoch erst ab einem GdB von 50 und erst dann erhält man einen Schwerbehindertenausweis.
Da du nur einseitig schwerhörig bist und auch beim linken Ohr nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen keine Taubheit vorliegt, würdest du maximal einen GdB von 20 anerkannt bekommen.
Hast du denn schon einmal ein Cros-System getestet?
Was ist denn mit einemCI für links?
Grüße,
Miriam
Personen, die eine einseitige Taubheit aufweisen, auf dem anderen Ohr jedoch normalhörig sind, erhalten einen GdB von 20 zuerkannt. Schwerbehindert ist man jedoch erst ab einem GdB von 50 und erst dann erhält man einen Schwerbehindertenausweis.
Da du nur einseitig schwerhörig bist und auch beim linken Ohr nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen keine Taubheit vorliegt, würdest du maximal einen GdB von 20 anerkannt bekommen.
Hast du denn schon einmal ein Cros-System getestet?
Was ist denn mit einem
Grüße,
Miriam
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Re: Antrag abgelehnt
Hallo Ute,
auch ich würde ein Cros System empfehlen. Ein Cochleaimplantat wird wohl wegen der Retrocochleären Komponente abgelehnt, da diese nicht durch einCI behoben werden kann.
Ein Cros System bedeutet: Mikrofon an das linke Ohr, Hörer (Lautsprecher) an das rechte Ohr. So könntest Du wieder beidseitig angesprochen werden, auch z.B. als Beifahrerin im Auto.
Bei Brillenträgern kann das sehr günstig über eine Kabelverbindung durch die Brille gelöst werden. Die meisten Kunden entscheiden sich jedoch eher für eine Funk Cros Lösung. Z.B. die Kombination Widex Daily 50 + Widex Cros
Liebe Grüße
Werner
auch ich würde ein Cros System empfehlen. Ein Cochleaimplantat wird wohl wegen der Retrocochleären Komponente abgelehnt, da diese nicht durch ein
Ein Cros System bedeutet: Mikrofon an das linke Ohr, Hörer (Lautsprecher) an das rechte Ohr. So könntest Du wieder beidseitig angesprochen werden, auch z.B. als Beifahrerin im Auto.
Bei Brillenträgern kann das sehr günstig über eine Kabelverbindung durch die Brille gelöst werden. Die meisten Kunden entscheiden sich jedoch eher für eine Funk Cros Lösung. Z.B. die Kombination Widex Daily 50 + Widex Cros
Liebe Grüße
Werner
Re: Antrag abgelehnt
Hallo Ute,
der GdB 20 bringt Dir nur einen sehr geringen Steuervorteil und schwerbehindert bis Du erst ab GdB 50.
Wichtiger erscheint mir, die Sicherung deines Arbeitsplatzes durch einen Gleichstellungsantrag (einfach googeln).
Da Du momentan stark angeschlagen wirkst, ein Tipp:
Wende Dich vertrauensvoll an den VDK http://www.vdk.de/deutschland/
und lasse Dich als Mitglied aufnehmen. Der VDK ist spezialisiert auf genau solche Themen und unterstützt bei Anträgen und Widersprüchen und hat notfalls die Fachanwälte an der Hand.
HG Tamax
der GdB 20 bringt Dir nur einen sehr geringen Steuervorteil und schwerbehindert bis Du erst ab GdB 50.
Wichtiger erscheint mir, die Sicherung deines Arbeitsplatzes durch einen Gleichstellungsantrag (einfach googeln).
Da Du momentan stark angeschlagen wirkst, ein Tipp:
Wende Dich vertrauensvoll an den VDK http://www.vdk.de/deutschland/
und lasse Dich als Mitglied aufnehmen. Der VDK ist spezialisiert auf genau solche Themen und unterstützt bei Anträgen und Widersprüchen und hat notfalls die Fachanwälte an der Hand.
Re: Antrag abgelehnt
Liebe Alle,
eure Antworten haben mir sehr weitergeholfen. Insbesondere das mit dem Cros System. Eigenartig, dass mir das weder von einem Arzt noch Hörgeräteakustiker mal empfohlen wurde.
Das mir kein GdB 50 zuerkannt wird, dachte ich mir schon. Aber noch nicht mal 20?
Jetzt weiß ich auf jeden Fall erst einmal weiter: in den VDK eintreten und die Spur "Cros" verfolgen.
Lieben Dank!
eure Antworten haben mir sehr weitergeholfen. Insbesondere das mit dem Cros System. Eigenartig, dass mir das weder von einem Arzt noch Hörgeräteakustiker mal empfohlen wurde.
Das mir kein GdB 50 zuerkannt wird, dachte ich mir schon. Aber noch nicht mal 20?
Jetzt weiß ich auf jeden Fall erst einmal weiter: in den VDK eintreten und die Spur "Cros" verfolgen.
Lieben Dank!