
Im meinem engeren Freundeskreis ist es nun soweit - einige "taube Nüsschen" beginnen jetzt zum Oktober ihr Studium im Bundesland Bayern. Es tauchen viele Fragen auf und ich muss zugeben, mich leider dann doch nicht so gut auszukennen bzw. mir fehlt der Erfahrungswert...vielleicht kann jemand hier etwas dazu beitragen?
Folgendes Szenario: Rauchmelderpflicht - es sind bereits Rauchmelder in der Studentenwohnung montiert. Billigteile und nur für Hörende nutzbar. Das StuWerk wurde bereits kontaktiert - mit der Bitte sich um eine Lösung für Hörgeschädigte zu kümmern. Dies wurde zugesagt. Das StuWerk gab nun an, dass man sich die Anlage verordnen lassen müsse vom HNO und dies dann mit einem Kostenvoranschlag bei der jeweiligen Krankenkasse einreicht...Nun zu den Fragen:
1. Ist es richtig, dass das Studentenwerk nur normale Rauchmelder anbringen darf und keinen Zuschuss bekommen kann vom Staat/Stadt/etc. für spezielle Melder? (Es wird ja dort mehr Hörgeschädigte geben zum studieren...?)
2. Wenn die Verordnung von den Betroffenen selbst besorgt wird, dann darf der Betroffene selbst die Anlage behalten - muss sie also nach Auszug nicht entfernen? Muss er dann aber auch selbst für die Wartung der Anlage aufkommen?
3. Was passiert, wenn die Krankenkasse nur 10 Euro o.ä. beisteuern möchte bzw. nichts zu zahlen möchte?
4. Stimmt es, dass die Krankenkasse soetwas nur einmal übernimmt und man dann bei einem Umzug in eine größere Wohnung/Haus komplett selbst für die Erweiterung aufkommen muss?
Fragen über Fragen :help:
Liebe Grüße
Roja