Wer ist Kostenträger?

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Thinkvision
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Wer ist Kostenträger?

#1

Beitrag von Thinkvision »

Hallo zusammen,

leider kam ich mit meinen letzten HDO´s von Phonak (4,5 Jahre alt, Zuzahlungsfrei) beruflich nicht mehr zurecht. Durch meinen Jobwechsel in den Vertrieb sind viele neue Situationen auf mich zugekommen die ich mit meinen alten Hörgeräten nicht mehr bewältigen konnte.

Nach langem hin und her bin ich zu meiner Akustikerin gegangen, die mir Probeweise neue Hörgeräte aus der Mittelklasse zum testen mitgab. Hierbei sei gesagt, dass alleine durch die neuen Hörgeräte eine enorme Hörverbesserung im Alltag entstanden ist. Zusätzlich hierzu habe ich mich parallel bei meinem HNO sowie in der Dortmunder Klinik untersuchen lassen, mit dem Ergebnis, dass sich mein Hörvermögen über die Jahre weiter verschlechtert hat.

Mein HNO hat mir nun durch einen Bericht schriftlich bestätigt, dass alleine durch meine Hörverschlechterung eine Neuversorgung zwingend notwendig ist. Er riet mir nun einen Antrag auf Neuversorgung zu stellen, die Frage ist nun, wer ist eigentlich für mein Anliegen zuständig? Mal lese ich was von der DRV und mal von der KK?

Es wäre gut wenn mir einer mal hierzu helfen könnte.

Gruß
PascalAC
Beiträge: 23
Registriert: 30. Sep 2016, 17:41
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Re: Wer ist Kostenträger?

#2

Beitrag von PascalAC »

Hallo Thinkvision,

die KK ist der Kostenträger wenn du dich für ein Hörgerät entscheidest, allerdings gibt es da noch verschiedene Möglichkeiten.
1. Du entscheidest dich für ein Basis-Gerät im Rahmen der KK-Festbeträge--> Die KK kommt dafür auf.
2. Du entscheidest dich für ein Gerät über dem Rahmen der KK ohne Basis-Geräte im Rahmen der KK-Festbeträge getestet zu haben und bist gewillt den Eigenanteil selbst zu tragen --> Die KK leistet die Festbeträge und du deinen Eigenanteil
3. Du hast Geräte im Rahmen der KK-Festbeträge getestet hast dich aber beruflich Bedingt für Hörgeräte über dem Rahmen der Beträge entschieden--> Der Antrag beruflich bedingter Mehrkosten wird zur KK geleitet und diese prüft innerhalb von 14 Tagen wer für den Mehrkostenbetrag zuständig ist also RV oder ähnliche Stellen. Der Antrag wird an die zuständige Stelle weitergeleitet und geprüft, bei Genehmigung werden die gesamten Kosten über den externen Kostenträger erstattet, dieses Verfahren ist Leide extrem Zeitaufwändig und selten von Erfolg gekrönt .

Jedoch muss erstmal geprüft werden ob eine Neuversorgung überhaupt statthaft ist, also es wird mit alten Messungen verglichen und geguckt ob die vorhandenen Geräte tatsächlich nicht genügend Verstärkungsleistung haben. Hierbei geht es lediglich um die Lautstärke nach Datenblatt der Hörgeräte, also nicht nach Faktoren wie Komfort.

Gruß
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