Hallo,
da ich mich mit den Hörkurven usw. nicht auskenne, und je mehr ich lese, um so verwirrter werde ich, möchte ich hier mal fragen ob mir jemand meinen Hörtest erklären kann.
Es geht mir um die Hörminderung in %, und ob ich aufgrund meiner Hörminderung Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis habe.
Den GdB-Rechner hier im Forum habe ich schon benutzt, er gibt mir 50%, aber ich lese das nicht nur das Tonaudiogram zur Berechnung des GdB herangezogen wird sondern auch das Sprachaudiogram.
Ich habe mal beide Hörtest angehängt, eines ist vom HNO-Arzt, das andere von Akustiker.
Liebe Grüße
Trucker48
Hörtest
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Re: Hörtest
Hallo,
meines Erachtens ist das Audiogramm nicht korrekt gemessen, da beide Seiten "Vertäubt" werden müssen. (Vertäubung bedeutet, dass man ein Ohr mit einem Geräusch beschallt und am anderen (Prüfohr) Ohr die Knochenleitung und Schallleitung nochmals messen muss, da es sein kann, dass du die Töne "überhört" hast. (Überhören bedeutet, dass wenn z.b. am rechten Ohr gemessen wird, du den Ton aber auf dem linken Ohr gehört hast). Es kann dann nämlich sein, dass sich dein Audiogramm ändert (wenn überhaupt wird es schlechter). Kannst du dich daran erinnern, ob dir der Akustiker/Arzt von einer solchen Messung erzählt hat bzw. eine solche Messung durchgeführt hat? Dazu müssten dir der Schalenhörer und der Knochenleitungshörer gleichzeitig aufgesetzt worden sein.
Bezüglich deiner Frage kann ich dir nur diesen Link geben, dort ist es genau beschrieben was notwendig ist bzw. welche Kriterien erfüllt werden müssen.
http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
Hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüße
meines Erachtens ist das Audiogramm nicht korrekt gemessen, da beide Seiten "Vertäubt" werden müssen. (Vertäubung bedeutet, dass man ein Ohr mit einem Geräusch beschallt und am anderen (Prüfohr) Ohr die Knochenleitung und Schallleitung nochmals messen muss, da es sein kann, dass du die Töne "überhört" hast. (Überhören bedeutet, dass wenn z.b. am rechten Ohr gemessen wird, du den Ton aber auf dem linken Ohr gehört hast). Es kann dann nämlich sein, dass sich dein Audiogramm ändert (wenn überhaupt wird es schlechter). Kannst du dich daran erinnern, ob dir der Akustiker/Arzt von einer solchen Messung erzählt hat bzw. eine solche Messung durchgeführt hat? Dazu müssten dir der Schalenhörer und der Knochenleitungshörer gleichzeitig aufgesetzt worden sein.
Bezüglich deiner Frage kann ich dir nur diesen Link geben, dort ist es genau beschrieben was notwendig ist bzw. welche Kriterien erfüllt werden müssen.
http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
Hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüße