Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

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Faber

Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#26

Beitrag von Faber »

gaaanz kurze Antwort:
NIEMAND erwartet 100%!!!
was erwartet wird, das ist:
Entweder liefert der Akustiker die erforderliche Anpasszeit und -Geduld bis der Kunde mit dem zum Kassentarif abgegebenen Gerät so gut versteht, wie mit einem "High-Tech-Selbstoptimierer", oder aber - falls der HGA dazu nicht fähig, oder willens ist - dann muss er eben die "Selbstoptimierungstechnik" zum Kassentarif abgeben.
Es hilft nix:
§ 19 spricht NICHT von 100%, sondern von - "soweit möglich" - und das kann nur der Kunde mit seiner individuellen Perzeption (Perzentilanalyse wäre schon mal gut, oder Lautheitswahrnehmungscheck) beurteilen, wenn ihm der - vorgeschriebene - Vergleich ermöglicht wird, was "aktueller Stand der Technik" zu leisten vermag.
eigentlich ganz einfach :)
LG
Gewichtl
AkustikerMeister
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Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#27

Beitrag von AkustikerMeister »

Hallo zusammen

Bevor ich gleich angegriffen werde: Ich bin Schweizer und arbeite auch in der Schweiz.
Deshalb hab ich mir der ganzen Diskussion hier nicht viel zu tun.
Sozusagen bin ich, wenn es um euer Krankenkassensystem geht, ein Laie :)

Ich verstehe nicht wieso ihr so viel Energie aufwendet um zu diskutieren.
Durch das Lesen der von euch geposteten Paragraphen ist mir klar wie der Hase laufen wird.

Da es absolut Nichts bringt dies erneut kundzutun, da jeder bereits seine feste Meinung zu haben scheint, werde ich die Diskussion nicht weiter anfachen.

Hier scheint es nur eine klärende Lösung zu geben.

@Gwichtl:
Nimm dir ein Anwalt und tritt für Dein Recht ein. Du scheinst der festen Überzeugung zu sein, dass Dir auf Grund der Rechtslage Recht gegeben wird. Also wieso nicht einen Gerichtsentscheid provozieren und dann erübrigen sich alle weiteren Diskussionen.
Vielleicht reicht es auch, einfach mal mit einem spezialisierten Anwalt zu sprechen.

Das Ergebnis wäre doch interessant für uns Alle (auch für uns Schweizer) und deutlich zielgerichteter.
Liebe Güsse
Zuletzt geändert von AkustikerMeister am 11. Jul 2017, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
Faber

Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#28

Beitrag von Faber »

DAS geht genau NICHT,
weil:
die Krankenkasse bezieht NICHT Stellung (sie hält sich - komplizenhaft - raus),
der Anwalt sieht nur "die Kasse in der Pflicht",
die Rechtschutzversicherung zahlt NICHT bei Klagen gegen Sozialversicherung,
deutsche Gerichte vermeiden "Urteile" und bevorzugen "Deals", die sie "Vergleich" nennen, damit daraus keine Präzedenzfälle werden,
Deutsche Rechtsanwälte "lieben" diesen "Pfusch", weil sie dafür BESSER honoriert werden.
Ergebnis:
Der Kunde muss - in einem Rechtsmittelstaat - selbst mehrheitlich - sein Recht auf "soweit wie möglich" - anstelle"sowenig wie möglich" - bzgl. der Wiederherstellung seiner "Verstehfähigkeit bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Gruppen" einfordern und die HGA´s nicht mehr mit dem billigen Trick "es mangelt am erforderlichen Vertrauensverhältnis" aus der Vereinbarungsverantwortung ihrer Interessenverbände entlassen.
Kurz:
hier greift nicht "Jurisprudenz", sondern schlicht "Aufklärung" - das genau ist mein Ziel :)
LG
Gewichtl
Zuletzt geändert von Faber am 11. Jul 2017, 14:19, insgesamt 2-mal geändert.
akopti
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Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#29

Beitrag von akopti »

Dann werde Mitglied beim VDK, die haben Fachanwälte fürs Sozialrecht. Ich kenne einen persönlich und der hat schon einiges vor Gericht bewegt.

Du musst dann nur den Arsch in der Hose haben, und das Vergleichsangebot der Krankenkasse ablehnen, mit dem Risiko, dass du am Ende den kürzeres ziehst.

Wie du dich aber hier selbst darstellt, schaffst du es nicht.

Gruß

Dirk
Zuletzt geändert von akopti am 11. Jul 2017, 23:39, insgesamt 2-mal geändert.
Faber

Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#30

Beitrag von Faber »

akopti hat geschrieben:Dann werde Mitglied beim VDK, die haben Fachanwälte fürs Sozialrecht. Ich kenne einen persönlich und der hat schon einiges vor Gericht bewegt.

Du musst dann nur den Arsch in der Hose haben, und das Vergleichsangebot der Krankenkasse ablehnen, mit dem Risiko, dass du am Ende den kürzeres ziehst.

Wie du dich aber hier selbst darstellt, schaffst du es nicht.

Gruß

Dirk
DER Tipp ist gut!
man werde - vor dem Besuch eines HGA - Mitglied beim VDK.
deren Beitrag ist ein Bruchteil der sonst aufgetricksten Zuzahlung.
Danke, Dirk ;)
svenyeng
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Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#31

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@Gewichtl:
Wenn das alles so einfache wäre, hätten das andere schon versucht und es gäbe keine Zuzahlung mehr bei Hörgeräten.
Du wirst den kürzeren ziehen.

Gruß
sven
Crackliner
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Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#32

Beitrag von Crackliner »

Wenn man viel Tagesfreizeit hat könnte man es versuchen. Für mich wäre es verschwendete Lebenszeit die ich sinnvoller einsetzen kann.
Nur fantasielose flüchten in die Realität.
Faber

Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#33

Beitrag von Faber »

Crackliner hat geschrieben:Wenn man viel Tagesfreizeit hat könnte man es versuchen. Für mich wäre es verschwendete Lebenszeit die ich sinnvoller einsetzen kann.
sofern man mit "sinnvoller" meint, dass man die Lebenszeit DAFÜR verbraucht, DAS Geld verdienen zu müssen, welches einem UNBERECHTIGT aus der Tasche getrickst wird, dann kann man das so machen, dann ist es halt Murks :-)
Faber

Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#34

Beitrag von Faber »

man kann also festhalten:
der Ohrenarzt verordnet auf Basis des Paragrafen 21 der Hilfsmittelrichtlinie dann Hörgeräte, wenn diese GRUND- u. MINDESTVORAUSSETZUNG gegeben ist.
danach
passt der Hörgeräteakustiker auf Basis des Paragrafen 19 der Hilfsmittelrichtlinie DIE auf dem aktuellsten technischen Stand befindlichen Hörsysteme an die individuelle Situation seines Kunden in der Weise an, dass dieser wieder - soweit individuell möglich - auch bei Umgebungsgeräuschen Gesprächen in größeren Personengruppen folgen kann. Punkt. eigentlich doch ganz einfach :-)
Zuletzt geändert von Faber am 12. Jul 2017, 09:07, insgesamt 1-mal geändert.
Faber

Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#35

Beitrag von Faber »

svenyeng hat geschrieben:Hallo!

@Gewichtl:
Wenn das alles so einfache wäre, hätten das andere schon versucht und es gäbe keine Zuzahlung mehr bei Hörgeräten.
Du wirst den kürzeren ziehen.

Gruß
sven
es wird ÜBERWIEGEND Zuzahlung geben, weil:
zum Kassentarif gibt's nur "groß, hässlich und unkomfortabel".
Frage erneut:
wer will groß, hässlich und unkomfortabel?
Dilemma:
falls Hersteller sowas nicht anbieten, dann hat der HGA ein Problem, welches er z.Zt. auf seinen Kunden abwälzt, was ihm nur gelingt, wenn er unredlich agiert. :-)
Lchtschwrhrg
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Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#36

Beitrag von Lchtschwrhrg »

svenyeng hat geschrieben:Hallo!

@Gewichtl:
Wenn das alles so einfache wäre, hätten das andere schon versucht und es gäbe keine Zuzahlung mehr bei Hörgeräten.
Du wirst den kürzeren ziehen.

Gruß
sven
Sven - wenn Du hier im Forum schon die verschiedenen Beiträge verfolgt hast, wirst Du sicher bemerkt haben, dass hier einige Mitglieder sehr unterschiedlich hinsichtlich der Beratung durch Ihren Akustiker berichten:

Der eine Akustiker bietet zum Festpreis ein 4-Kanal gerät an -
ein andere Akustiker ein 6 Kanal.

Bei einem FP-HG ist ein Prozessortyp drin, der sich bereits einige Jahre bewährt hat, beim Anderen ist ein relativ neuer schneller Prozessor im zur Kassenleistung enthaltenen HG drin

. Klar entscheidet das der Akustiker was er anbietet -

Nur wie Kunden entscheiden, zu welchem der beiden Akustiker wir gehen werden . oder?

Und klar hast Du recht, dass es einfacher sein wird, mit den neuesten Entwicklungen gutes Hören und Verstehen zu erreichen. Zugleich ist es aber auch so, dass der Akustiker was mit dem Gerät und den Kundenaussagen richtig was anfangen können muss - das beste HG nutzt mit falscher Anpassung gar nichts.

Auch bei den Aufpreisgeräten unterscheidet sich die Aufpreisgestaltung sehr unterschiedlich - ein Beitrag vor Kurzen -den ich leider nicht mehr finde, hat ja jemand berichtet, durch Preisvergleich und Nachfrragen / Handeln mit mehreren Akustikern ein Hörgerät in einer Preisrange angeboten bekommen zu haben, zum halben Preis des ersten Angebots.

Wie überall: Teuer ist nicht gleich gut - so wie billig nicht preiswert ist!
AkustikerMeister
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Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#37

Beitrag von AkustikerMeister »

Gewichtl hat geschrieben:
Crackliner hat geschrieben:Wenn man viel Tagesfreizeit hat könnte man es versuchen. Für mich wäre es verschwendete Lebenszeit die ich sinnvoller einsetzen kann.
sofern man mit "sinnvoller" meint, dass man die Lebenszeit DAFÜR verbraucht, DAS Geld verdienen zu müssen, welches einem UNBERECHTIGT aus der Tasche getrickst wird, dann kann man das so machen, dann ist es halt Murks :-)
Falsch. Es ist leider völlig ungerechtfertigt in diesem Kontext das wort "unberechtigt" zu verwenden. Das ist einfach falsch. "In meinen Augen unberechtigt" würde gehen.

Vergiss bitte mal kurz die Hörgerätethematik. Wenn Du auf juristischem Wege kein Recht bekommst, dann bist du faktisch im Unrecht.
Egal in welchem Zusammenhang. Du kannst Dich weiterhin im Recht - und auch ungerecht behandelt fühlen. Trotzdem bist Du juristisch gesehen im Unrecht.
Das gleiche gilt für Verkehrsvergehen oder Sonstiges. So funktioniert unser Rechtsystem (in der Schweiz ist das nicht anders).
Ich sage auch nicht, dass ich Fan davon bin.

So wie Du die Paragraphen interpretierst, fühlst Du dich im Recht. So wie ich die Paragraphen interpretiere, bist du im Unrecht.
Das spielt also absolut keine Rolle.
Klage Dein gefühltes Recht ein. Bekomme vor Gericht Recht und DANN kannst Du ohne Probleme Worte wie "ungerechtfertigt" benutzen.
Bisdahin ist es reine Interpretation. Deine Interpretation.

Da Dir allerdings die Anwälte quasi versichert haben, dass Du scheitern wirst, wäre das vermutlich vergebens.

Ich wünsche Dir aber viel Glück dabei und bin wirklich gespannt wie die Sache ausgeht.

Liebe Grüsse
Zuletzt geändert von AkustikerMeister am 12. Jul 2017, 10:05, insgesamt 3-mal geändert.
smallhexi79
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Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#38

Beitrag von smallhexi79 »

Hallo Gewichtl,

bei 675er HG macht das kein Unterschied von groß und unkomfortabel. Auch bei für uns (675er HG) gibt es von Kassen-HG bis Premium-HG, aber die Größe vom HG bleibt gleich groß. Die winzigen HG (320er) sind für die 675er HG-träger zu schwach und wenn wir sie hätten, wären wir nur noch am Batterien wechseln. Wenn einer das Kassen-HG gut zurecht kommt und von der langweiligen Farbe die Hartschale nicht mag, das kann er von Fachpersonal die gewünschte Farbe haben. Das kostest sicher was, aber wie viel der Wechsel der Schale kosten soll weiß ich nicht. Das ist machtbar.

Und du bist von den 675er HG weit entfernt. Frag mal ein CI-Träger, denen ihr SP ist etwas länger als unser 675er HG.
Bei den meisten CI-Träger(Spätertaubte) wollen nur eins, wieder hören.
LG smallhexi Hörgeschädigt seit 1980 durch Meningitis
links: +/- 80 dB versorgt mit GN ReSound Enzo 3D 5
rechts: gehörlos
Faber

Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#39

Beitrag von Faber »

AkustikerMeister hat geschrieben:
Gewichtl hat geschrieben:
Crackliner hat geschrieben:Wenn man viel Tagesfreizeit hat könnte man es versuchen. Für mich wäre es verschwendete Lebenszeit die ich sinnvoller einsetzen kann.
sofern man mit "sinnvoller" meint, dass man die Lebenszeit DAFÜR verbraucht, DAS Geld verdienen zu müssen, welches einem UNBERECHTIGT aus der Tasche getrickst wird, dann kann man das so machen, dann ist es halt Murks :-)
Falsch. Es ist leider völlig ungerechtfertigt in diesem Kontext das wort "unberechtigt" zu verwenden. Das ist einfach falsch. "In meinen Augen unberechtigt" würde gehen.

Vergiss bitte mal kurz die Hörgerätethematik. Wenn Du auf juristischem Wege kein Recht bekommst, dann bist du faktisch im Unrecht.
Egal in welchem Zusammenhang. Du kannst Dich weiterhin im Recht - und auch ungerecht behandelt fühlen. Trotzdem bist Du juristisch gesehen im Unrecht.
Das gleiche gilt für Verkehrsvergehen oder Sonstiges. So funktioniert unser Rechtsystem (in der Schweiz ist das nicht anders).
Ich sage auch nicht, dass ich Fan davon bin.

So wie Du die Paragraphen interpretierst, fühlst Du dich im Recht. So wie ich die Paragraphen interpretiere, bist du im Unrecht.
Das spielt also absolut keine Rolle.
Klage Dein gefühltes Recht ein. Bekomme vor Gericht Recht und DANN kannst Du ohne Probleme Worte wie "ungerechtfertigt" benutzen.
Bisdahin ist es reine Interpretation. Deine Interpretation.

Da Dir allerdings die Anwälte quasi versichert haben, dass Du scheitern wirst, wäre das vermutlich vergebens.

Ich wünsche Dir aber viel Glück dabei und bin wirklich gespannt wie die Sache ausgeht.

Liebe Grüsse
da habe ich mich leider wohl miissverständigungsfähig ausgedrückt,
weil:
"unberechtigt" ist was anderes als "ungerechtfertigt".
und für "ungerechtfertigt" halte ich die "aufs Ohr gedrückten" Hörgeräte keinesfalls.
ich halte sie nur für "un-beRECHTigt", weil dem Kunden nicht die ihm zustende Wahl ermöglicht wird (Vergleichsgeräte im sprachkonkurrierenden Störschall, z.B "Restaurantsimulation").
und hier geht es nicht um "legal", sondern um "legitim".
da aber "Legitimität" nicht per Gericht beschlossen, sondern von "der Macht des Faktischen" geprägt wird, geht es hier NICHT um mich, sondern um mein Hobby:
"mithelfen bei Aufklärung Benachteiligter um Abzocke zurückzudrängen".
weil:
ICH bin "ausreichend zweckmäßig" versorgt :-)
AkustikerMeister
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Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#40

Beitrag von AkustikerMeister »

Dann verstehe ich aber einige Punkte nicht ganz:

1. Du meldest Akustiker bei der Kasse, weil diese anscheinend den Vertrag mit den Kassen nicht einhalten.
Nun gibst Du aber zu, dass sie sich rechtlich gesehen hinter diesen Paragraphen verstecken können und somit nicht widerrechtlich handeln.
Was hat dass dann für einen Sinn?

2. Dachte ich zuerst, Du hättest Dich informiert und Alles hätte Hand und Fuss.
Du hast so gesprochen als ob Du genau weisst, dass hier widerrechtlich gehandelt wird. Nun gibst Du aber zu, dass es nur für Dein Verständnis vom Recht nicht i.o ist.
Dann hättest Du doch das genau so schreiben können und nicht behaupten was bei Euch da drüber läuft ist illegal oder nicht?

und 3.
Argumentierst du letztlich mit der Legitimität.
Es ist für dich also legitim, dass ein Akustiker die Mehrkosten für Dein Hörgerät tragen soll? Auch wenn es sich um ein paar tausend Euro handelt?

Liebe Grüsse
Zuletzt geändert von AkustikerMeister am 12. Jul 2017, 12:44, insgesamt 1-mal geändert.
Faber

Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#41

Beitrag von Faber »

nun dreh' mal die Worte wieder zurück, die du mir im Munde umdrehst :}
1.
ich melde der Kasse, wenn nicht geprüft wird, ob das Hörsystem den Vorgaben des 19 entspricht.
ich muss da jetzt nix "zugeben".
2.
ich benutzte das Wort "unbeRECHTigt".
wenn du da dann an "widerrechtlich" und "illegal" denkst, dann denkst DU das, schieb es aber nicht MIR unter.
3.
was "legitim" ist, das hatte ich mehrfach geschrieben:
entweder handwerklicher Anpassaufwand, ODER Technikeinsatz, zur Erfüllung des Kundenanspruches nach Paragraf 19.
Der Akustiker hat da die freie Wahl.
Was NICHT geht, das ist die Behauptung:
"die Erfüllung des 19 nach Buchstaben und Geist geht nur bei Kundenzuzahlung".
Das kann doch nun - für Normalhörende - nicht sooo schwer zu verstehen sein.
Oder doch? :}
AkustikerMeister
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Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#42

Beitrag von AkustikerMeister »

Gut ich klinke mich an dieser Stelle aus :). Ich dachte ich könnte etwas dazu lernen aber dann ist doch Alles so wie ich mir das gedacht habe.
Allerdings drehe ich deutlich weniger an Deinen Worten wie Du an den Worten aus den Verordnungen drehst :) Trotzdem danke.

Abschliessend kann ich vlt. Dir doch noch etwas helfen:
Ich weiss von Herrn Bashap (EUHA), dass Du in dem Punkt mit dem "es gibt keine Kassengeräte" recht hast.
Diese sind nicht vordefiniert und dürfen auch nicht wesentlich grösser oder "hässlicher" sein wie die highend - Geräte.

Zum Teil sind diese optisch sogar identisch. Mir fällt hierzu spontan das Bernafon Saphira 3 und das Oticon OPN 1 ein. Optisch sind die Geräte nahezu identisch und das Bernafon ist knapp 2 Drittel günstiger.
Die deutschen Akustiker die ich kenne, passen alle mit Perzentile oder zumindest mit Insitu-Messung an. Das gehört zum kleinen 1 mal 1.
Wer heute nicht in der Lage ist so anzupassen, hat einiges verpasst. Auch hier gebe ich Dir vollkommen recht.

Beim Oldenburger Satztest (eig. leider bei allen standardisierten SNR-Tests) kommt das Störgeräusch von hinten. Daher ist es ein leichtes mit einem popligen Richtmikrofon ein riesigen SNR zu erzielen. Dieser wird zBsp. beim OPN kaum besser sein wie beim Saphira. (Störge. kommt ausschliesslich von hinten)
Und das ist eigentlich mit der ganzen Diskussion gemeint:
"Das zuzahlungsfreie Gerät ist nicht schlechter wie das Highend - Gerät"
(sofern ein Akustiker das Saphira3 zum Kassenbetrag abgibt, was ich mir durchaus vorstellen kann)

Klar ist es möglich bzw. wahrscheinlich, dass du mit dem OPN subjektiv zufriedener bist.
Rechtlich fehlt Dir aber wie bereits diskutiert die Handhabe dagegen vorzugehen.
Du brauchst deshalb den Paragraphen auch nicht erneut posten. Hierzu wäre nur ein gerichtlicher Entscheid interessant. Tut mir leid...
Dich darüber aufzuregen und sich ungerecht behandelt fühlen, kann dir natürlich keiner Verbieten (will auch Niemand).

Du hast ja auch das recht auf ein ausgebildeten Arzt...trotzdem ist es nicht in deinem ermessen zu entscheiden, ob du vom Chefarzt behandelt wirst, nur weil allein Dieser in deinen Augen qualifiziert ist. Das kostet dann eben.

Generell darf ich Allen hier anwesenden noch Etwas versöhnliches mit auf den Weg geben:
Wir schweizer beneiden euch um die hohen Beiträge die ihr von der Kasse erhaltet.
Das war nicht immer so. Um das Jahr 2000 war es genau so wie Gwichtl es sich heute wünscht: Alle Geräte testen -> Favorit bekommen.
Nach 2000 kam eine erste Anpassung und nach 2011 eine zweite. Heute schauen die Schweizer in die Röhre.

Erfreut euch an eurem tollen System...wirklich...es schreibt euch ein neidischer Nachbar.
Liebe Grüsse and I`m out ;)
Zuletzt geändert von AkustikerMeister am 12. Jul 2017, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.
Faber

Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#43

Beitrag von Faber »

akopti hat geschrieben:Lieber Gewichtl,

Ach ja, zusch Schluß noch. Die Akustiker, die hier im Forum antworten, sind nicht die schwarzen Schafe, die du kennst, sondern die, die sich um ihre Kunden bemühen, denn sonst würden sie sich nicht in ihrer Freizeit die Zeit nehmen, hier unterstützend mit zu schreiben. Deshalb finde ich die genutzte Wortwahl nicht ok.

Gruß

Dirk
Gut, zur Versöhnung - statt meiner laienhaften Behauptungen - nun mal zur Abwechslung - hier zielführende Fragen an DIE, "die sich um ihre Kunden bemühen":

1.
ist der Paragraf 19 HilfsM-RL genau so Bestandteil der Vereinbarung zwischen HGA u. GKV zum Thema "zuzahlungsfrei" wie der § 21?
2.
falls "ja": WIE kann der Kunde feststellen, DASS tatsächlich die aktuelle Technik eingesetzt wurde UND der optimale Anpassaufwand erbracht wurde, um seine individuellen "Hör- und Hirn-defizite" ;) - soweit individuell möglich - dahingehend auszugleichen, dass er Gesprächen bei Umweltgeräuschen und größeren Personengruppen wieder folgen kann?
3.
konkret: welche Vergleichs-Prüfmethoden werden da üblicherweise durchgeführt?
Vielleicht trennt DAS dann schon Schwarz- von Weißschaf? :}
weil:
ICH kenne nur folgende Abläufe, wenn ich NICHT zuzahlen will:
1. Tonaudiogramm bei Ohrenarzt und Verordnung,
2. bei Akustiker: erneut Tonaudiogramm,
3. Freiburger mit Kopfhörer (Zahlen und Einsilber OHNE Störgeräusch),
4. "Kassengerät" mit "first-fit" der Herstellersoftware,
5. Freiburger Einsilber über Lautsprecher ohne Störgeräusch mit Hörgerät,
und "Tschüß". das war´s.
frage ich dann nach Alternativen ohne Zuzahlung und zitiere den § 19, dann gibt es "Wortgefechte" wie hier im Forum
und:
Abbbruch der Versorgung wg. "Fehlens des erforderlichen Vertrauens".
Darum die Fragen:
WER macht Perzentilanalyse,
WER macht Lautheitsskalierung,
WER macht "Oldenburger",
WER macht "Restaurantstörgeräuschsimulation",
WER gibt Kunden mehrere verschiedene Geräte zur Ausprobe in dessen individuellem Hörumfeld "zuzahlungsfrei"?
DORT werde ich dann gerne Kunde.
Danke für die Info ;)
AkustikerMeister
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7

Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#44

Beitrag von AkustikerMeister »

Lieber Gewichtl.

Wenn Du möchtest werde auch ich mich zu diesem Thema äussern. Als Schweizer sind Rückmeldungen von deutschen Kollegen hier im Forum aber wahrscheinlich interessanter für Dich.

1. Muss ich den Joker ziehen (Schweizer)

2. Zur Technik. Fragen wie dein Hörgerät heisst. Dann entweder auf das Wort vom Akustiker Vertrauen oder sich im Internet informieren (wie alt ist das Gerät? Gibt es schon Nachfolger?). Man kann auch in einen Forum für Schwerhörige unbeteiligte und hilfsbereite Akustiker fragen :).
Die Frage mit dem optimalen Anpassaufwand ist eine gute und sehr schwierig zu beantworten. Die Grenzen der Hörgeräteversorgung sind von vielen Faktoren abhängig.
Ich persönlich brauche für den Abschluss einer Hörgeräteanpassung einen zufriedenen Kunden und ein gutes Messergebnis (Freiburger, Basler Satztest etc.)
Ich glaube sehr wenige Kunden laufen mit der perfekten Hörgeräteeinstellung durch die Gegend. Das liegt allerdings nicht an der Unfähigkeit der Akustiker (zum Teil kann das natürlich auch sein) Es liegt viel mehr an den milionen von Einstellkombinationen. Ich behaupte aber, dass viele Kunden mit sehr sehr guten Hörgeräteeinstellungen versorgt sind.

3. Die beste Prüfmethode ist der Kunde selbst. Wie du richtig beschreibst, merkt der Kunde im Alltag welches Gerät für ihn am besten passt.
Die sprachaudiometrischen Tests können aber schon Aufschluss darüber geben, ob ein Hörgerät anständig eingestellt wurde.
Beim basler Satztest kommt das Sprachsignal und das Störge. aus der selben richtig. Hier muss das Hörgerät frequenzgangtechnisch gut eingestellt sein. Hier hat ein Richmikrofon 0.0 Auswirkung auf den Erfolg.
In Deutschland ist das Messsystem von Acousticon sehr verbreitet.
Dieses Messsystem heisst Akam und mit der kann man ziemlich tolle und auch viel realitätsnähere Test im Störgeräusch durchführen (Allerdings für kassentechnische Geschichten irrelevant).

4. Verstehe die Frage leider nicht ganz sorry.

5. No Go! Jedes Hörgerät gehört Insitu angepasst (basis oder highend).
Was sein kann: Man hat beides probiert: Perzentile und Firstfit. Und der Kunde fand den Firstfit geben (kommt vor bei sehr sensiblen Kunden da der Firstfit oft deutlich lauter ist).
Es ist überigens überhaupt KEIN Aufwand eine Perzentilmessung durchzuführen.
Mein Auszubildener (seit 9 Monaten bei uns) schafft das beidohrig in unter 10 Minuten (unter meiner Aufsicht natürlich).

6. Jeder sollte mindestens 2 unterschiedliche Geräte vergleichen. Am besten Markenübergreifend. Auch unterschiedliche Preisklassen sollten angeschaut und getestet werden.

Wer macht Perzentile: Jeder richtige Akustiker. Oder eine andere Insitumessung
Wer macht die Lautheitsskalierung: Wenige. Allerdings hat auch hier die Akam ein tolles System entwickelt. Ich mach beides und muss ehrlich zugeben: Die Ergebnisse mit Skalierung sind nicht besser als die ohne.

Wer macht Oldenburger: Erneut Joker. Wir machen den Basler Satztest

Wer macht Restaurantstörgeräuschsimulation: Viele. Zumindest all diejenigen, die den Mehrwert von besseren Hörgeräten verdeutlichen möchten (Komfort)

Letzte Frage: Erneut Joker.
Wir persönlich haben nur ein zuzahlungsfreies HG. Man darf allerdings verschiedene probieren (einfach ist halt nur eines davon Zuzahlungsfrei).
Und unsere Zuzahlung ist gegenüber der Zuzahlung in DE ein Witz

Liebe Grüsse
Zuletzt geändert von AkustikerMeister am 12. Jul 2017, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
Faber

Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#45

Beitrag von Faber »

nun frage ich mich als Betroffener natürlich, was besser ist:
entweder:
"mündiger" selbstzahlender Kunde bei echtem Wettbewerb,
oder:
"Bittsteller" in einem "stao-System" (stao = so tun als ob) :}
Faber

Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#46

Beitrag von Faber »

in Deutschland gilt für Kassenpatienten noch immer ZUZAHLUNGSFREI (außer Rezeptgebühr):
a) individuell zum Sprachverstehen BESTGEIGNETES Hörsystem,
b) ausgewählt und angepasst nach aktuellem medizinischen und technischen Stand,
c) unter "verstehen" ist zu verstehen: der Fernseher, der Gesprächspartner im Wohnzimmer, im Treppenhaus, am Straßenrand, die Kassiererin im Supermarkt und die Geburtstsgsgäste im Restaurant.
d) es gibt KEINE "Kassengeräte".
e) die Verstehverbesserung ist auch im Störschall zu überprüfen.
f) das Hörsystem hat - kostenlos - 6 Jahre lang: nachjustiert, gewartet und repariert zu werden.
wer Anderes erzählt, der will "hinter die Fichte" (ver)führen.
nachzulesen ist das hier (alles was Recht ist):
https://www.google.de/url?sa=t&source=w ... 8-mV9fmKqg
Ohrenklempner
Beiträge: 8765
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
9

Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#47

Beitrag von Ohrenklempner »

Oh ja, endlich mal kompakte Punkte, auf die man gut eingehen kann.
Der Übersicht halber verzichte ich auf das direkte Zitieren und formatiere die Zitate einfach kursiv.

a) individuell zum Sprachverstehen BESTGEIGNETES Hörsystem,
"individuell" ist genau der Knackpunkt, jeder hört anders! Ich habe deshalb zuzahlungsfreie Geräte mehrerer Hersteller im Angebot. Wenn A nicht klappt, klappt meistens B.

b) ausgewählt und angepasst nach aktuellem medizinischen und technischen Stand,
selbstverständlich, auch wenn ich zugeben muss, keine Perzentilanalyse durchführen zu können. Da ich dieser gegenüber aber einige begründete Vorbehalte habe, habe ich damit aber auch kein schlechtes Gewissen.

c) unter "verstehen" ist zu verstehen: der Fernseher, der Gesprächspartner im Wohnzimmer, im Treppenhaus, am Straßenrand, die Kassiererin im Supermarkt und die Geburtstsgsgäste im Restaurant.

check, da gehe ich mit.

d) es gibt KEINE "Kassengeräte".
Reine Definitionssache... "Kassengerät" ist eben der umgangssprachliche Ausdrück für ein "Hörgerät, welches der Akustiker zum Festbetragspreis des Kostenträgers verkauft."

e) die Verstehverbesserung ist auch im Störschall zu überprüfen.
Das ist unter manchen Umständen nur eine Meinung und keine Vorgabe.

f) das Hörsystem hat - kostenlos - 6 Jahre lang: nachjustiert, gewartet und repariert zu werden.
Ganz deutliches "Jaaaeeein.... " ;)
Renne ich mit meinem Kassengerät durch den stömenden Regen und trockne es danach in der Mikrowelle, muss ich den Schaden natürlich selbst bezahlen.

Prinzipiell hast du ja Recht, aber es gibt auch Umstände, die man differenziert betrachten muss.
Faber

Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#48

Beitrag von Faber »

DANKE!!!
um nicht mehr - und nicht weniger - geht es in meiner "Propaganda-Kampagne" :)
LG
Gewichtl
Zuletzt geändert von Faber am 27. Jul 2017, 18:24, insgesamt 1-mal geändert.
monif

Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#49

Beitrag von monif »

Und jetzt ich als Schweizerin:)
Bei uns gilt " einfach und zweckmässig" . Wer das verstehen soll. Nicht das Bestmögliche!!!!
Zum schämen!
Gruss Moni
Faber

Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?

#50

Beitrag von Faber »

monif hat geschrieben:Und jetzt ich als Schweizerin:)
Bei uns gilt " einfach und zweckmässig" . Wer das verstehen soll. Nicht das Bestmögliche!!!!
Zum schämen!
Gruss Moni
ist denn die bestmögliche Kompensation des individuellen Hör- u. Verstehverlustes nicht einfach zweckmäßig? was denn sonst? :)
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