moin liebe Mitmacher der Leidkultur der Hörbehindertenbehandlung
hier mal der vereinbarte Vertrag, wie eine Hörgeräteversorgung - von den Beiträgen der Kassenpatienten bezahlt - in Deutschland zu erfolgen hat. Zur besonderen Kenntnisnahme empfohlen, die Anlage 1 mit ihren § 2 und § 5 Satz 1, sowie der Anhang 4.1 !!! und 5.
zwei Fragen dazu:
Frage 1:
woraus leitet sich - bei Beachtung der Anlage 1, § 5 - ab, dass "Störschalluntersuchungen NICHT erforderlich" seien?
Frage 2:
hat sich seit dem Datum dieser Referenzvereinbarung zu dieser Frage etwas Wesentliches geändert?
Danke für fachkundige Aufklärung
LG
Gewichtl
Zuletzt geändert von Faber am 23. Jul 2017, 14:40, insgesamt 4-mal geändert.
es wäre ja auch mal nicht so ganz uninteressant von Betroffenen zu erfahren, ob bei ihren "Hörsystemen auf Rezept" Sprachstörgeräuschsimulationstests unternommen wurden, und auf Basis "aktueller Technik" und "aktueller medizinischer Erkenntnisse" bestmögliche Anpassmethoden für bestmögliche Anpassergebnisse bei geringstmöglicher Schalldruckbelastung angewandt wurden, oder ob - vorsorglich - gleich auf "Selbstzahlerselbstoptimierungstechnik" hingewirkt wurde. So nach dem Suggestionsmotto: "weil SIE es sich wert sind"
Zuletzt geändert von Faber am 24. Jul 2017, 17:25, insgesamt 1-mal geändert.
Die Annahme leitet sich daher ab, dass eine Störschallmessung nur im Rahmen der vergleichenden Anpassung durchgeführt werden muss, weil die Krankenkassen das gern so hätten. Wird nur ein Gerät getestet, ist eine Störschallmessung sinnfrei.
Das hat nur wenig mit bestmöglichem Sprachverstehen in größeren Räumen und in Personengruppen zu tun, sondern dient einzig dem Vergleich mehrerer Hörgeräteversorgungen
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet...
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten – Grüßli an die Schwiz! – fragen Sie Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
wie jetzt?
eine Messung der Verstehverbesserung im sprachsimulierenden Störschall mit Hörgeräten im Vergleich der Verstehsituation OHNE Hörgeräte bezeichnest du als "sinnfrei" als Indikator für die tatsächliche "real-life"-Situation? Das klingt für mich so nachvollzirhbar, als würde meine Autowerkstatt den Undichtigkeiten meiner Karosserie nicht mit Wasserschlauch auf die Spur kommen wollen, weil sie sagte: "Es zählt ja nur die REGENundichtigkeit". Bitte mach dich jetzt nicht lächerlich
damit der Kunde beurteilen kann - was er schriftlich zu bestätigen hat - muss ihm doch die Möglichkeit gegeben werden, genau DAS vergleichen zu können. Nämlich: "versteht er bei Störungen, die durch Umgebungsgeräusche, hallenden Räumen und Sprachkonkurrenz entstehen, nach der Hörgeräteanpassung jetzt bestmöglich". Was ist dazu als Indikator - vor der Praxistestphase - besser geeignet als eine Sprachsimulationsstörschallbeaufschlagung?
Ja, er muss das vergleichen können, daher gibt's ja auch die wochenlange Ausprobiererei im persönlichen Umfeld. Im Anpassraum kann eben NICHT die individuelle, reale Welt des Kunden simuliert werden. Das geht nur in der freien Wildbahn.
Man muss schon unterscheiden zwischen
1. die reinen Vergleichsmessungen für den Anpassbericht
2. die subjektiv empfundene Hörverbesserung für den Kunden.
Der Kunde wird sich niemalsnie nur für ein Gerät entscheiden, weil der Akustiker damit bessere Messergebnisse hat, sondern weil er selbst gut damit klargekommen ist.
Was als "sprachsimulierender Störschall" bezeichnet wird, hat mit Sprache kaum etwas zu tun. Da kommt aus einer einzigen Richtung ein Rauschsignal, welches in seiner frequenzabhängigen Energieverteilung gesprochener Sprache entspricht. Also ein schönes warmes, monotones Rauschen von hinten. Mit einer realen Situation hat das nichts zu tun. Es dient nur einer vergleichbaren und reproduzierbaren Dokumentation in der Hörgeräteanpassung.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet...
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Eben, Messungen sind mehr Nebensache.
Im realen Umfeld muss man die Geräte vergleichen und man merkt dann mit welchem man am besten hören kann.
Und genau deswegen testet man wochenlang verschiedene Geräte von verschiedenen Herstellern.
Genau das hat Ohrenklemptner genau richtig formuliert.
nun, ob eine Sprachsimulationsstörgeräuschauswirkungsmessung Sinn macht oder keinen Sinn macht, das ist völlig unerheblich.
sie wird von der Versichertengemeinschaft bezahlt (Vertragsvereinbarung Anlage 1, § 5, Abs.1) und darf daher vom HGA nicht "wegdiskutiert" werden. Der Akustiker ist lediglich nicht völlig gebunden WELCHE Art der Messung er vornimmt: (OLSA oder GÖSA oder Döring - fair wäre die Basler Messung, mit komplett von vorn kommenden Geräuschen)
eigentlich ganz einfach
muggel hat geschrieben:... und was daran ist wichtig??
dass ab sofort die Versichertenbeiträge nicht einfach mehr "rausgehauen" werden, sobald der HGA etwas misst und feststellt und bewertet, so und wie das IHM gut tut, sondern dass ab sofort Kundenbeschwerden ernst genommen und auch mystery-Testanpassungen vorgenommen werden MÜSSEN.
DAS dürfte die schwarzen Schafe - neben den wenigen weißen - nun mal ein wenig aufschrecken
Meine Meinung.
LG
Gewichtl