Hörbehinderter (HB) betritt das Ladengeschäft einer Hörakustikerkette (
"ich hatte kürzlich meinen 60ten, und auf der Geburtstagsfeier habe ich wieder fast nix verstanden; Nicht einmal meine direkt neben mir sitzende Ehefrau, geschweige denn Kinder und Enkel oder Geburtstagsredner etc und pp. Zwar trage ich schon seit 10 Jahren Hörgeräte, aber "Verstehgeräte" geh´n anders. Ich verstehe ohne die Dinger "wattebausch-schlecht" und MIT den Dingern "glasklar-schlecht", immer dann, wenn es in halliger Umgebung, Wind, Umgebungsgeräusche oder in größeren Gruppen geht. Können Sie mir da helfen?"
HB: "ich bin Beitragszahler der Versichertengemeinschaft der TK, bei der auch dauernd die Beiträge steigen; hier ist meine Karte".
HB: (leicht verdattert wegen der langen Wartezeit) "ok, wieviel Zeit soll ich dafür einplanen"?
Der ersehnte Termin nach einem Monat:
Es wird ein Tonaudiogramm gefertigt und ein Sprachtest auf der Basis der medizinischen und technischen Erkenntnis von 1953 und dann wird festgestellt:
HB: "ok, und wie können Sie mir da helfen"?
HB: "das ist ja grandios! Sie stellen mir in Aussicht, dass ich - von 10 gesprochenen Worten - OHNE Ihre Bemühungen etwa 8 Worte NICHT verstehe, und mit dem FinanzEinsatz meiner Versichertengemeinschaft im Gegenwert eines iPhones JE OHR, verstehe ich danach "nur" 7 Worte NICHT? Wie sähe es denn bei Zuzahlungsgeräten aus?"
HB: "boa - toll, und damit erreiche ich in dem mit mir absolvierten Testverfahren auf dem technischen Stand der Mitte des letzten Jahrhunderts bessere Verstehwerte als OHNE den ganzen teuren Aufwand?"
HB: "gibt es denn keine aktuelleren Testverfahren"?
HB: "was heißt hier "sicherheitshalber"?
HB: "was steht denn in diesem Paragrafen"?
HB: "das heißt, weil Sie nicht in die Gefahr geraten wollen, im Einzelfall höherpreisigere Geräte als die Basisgeräte aufzahlungsfrei herausgeben zu müssen, bieten sie die mit den Kassen vereinbarten Prüfmethodenalternativen, die fast 50 Jahre aktueller sind - wie den in §5 Satz 1b der Anlage 1 alternativ genannten Oldenburger oder Göttinger Satztest - gar nicht erst an und nehmen damit bewusst den Vertragsverstoß gegen § 2 in dieser Anlage 1 in Kauf, der "aktuellen medizinischen und technischen Stand" explizit vorschreibt?.
HB: "ok, dann hätte ich jetzt gern erst einmal ein für mich individuell geeignetes aufpreisfreies Gerät zur Ausprobe".
HB: "wie, jetzt, nach § 3 dieser Anlage 1 haben Sie doch vertraglich vereinbart:
§ 3 Leistungsumfang:
"[...] hält der Mitgliedsbetrieb ein ausreichendes Sortiment von aufzahlungsfreien Angeboten zum bestmöglichen Ausgleich des Hörverlustes vor"
HB: "nach § 7 der von Ihnen akzeptierten Vertragsvereinbarung MUSS ich das genau NICHT.
Wortlaut: "Für die Folgeversorgung nach Ablauf des sechsjährigen Versorgungszeitraumes ist die Vorlage einer neuen vertragsärztlichen Verordnung nicht erforderlich.
HB: "warum"?
HB: "welchen"?
HB: "ok, danke, war nett Ihre Zunft kennen gelernt zu haben - Guten Tag"