neulich beim Hörakustiker...

svenyeng
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#101

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Keine KK verpflichtet einen Akustiker einem bestimmten Kunden ein HG zu verkaufen.
Der Akustiker muss ja nicht mal ablehnen.
Er könnte den Preis für die HGs entsprechend hoch ansetzen.
Dann geht der potentielle Kunde von selber.

Gruß
sven
AkustikerMeister
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#102

Beitrag von AkustikerMeister »

Moin Gwichtel

Mein Ernst ist folgender:
Nehmen wir als Beispiel die SUVA (hier sind wir in der Schweiz ebenfalls in einem Verhältnis).
Der Vertrag zwingt mich jedoch nicht zur Hörgeräteanpassung sonder legt einzig und alleine die Spielregeln fest:
Wenn ich einem Kunden ein Hörgerät anpasse, an dem sich die SUVA beteiligen soll, dann muss ich die Forderungen der SUVA erfüllen.
Nicht jedoch, dass ich zur Anpassung verpflichtet bin.

So wird das bei euch auch laufen. Wenn ich bei euch eine Filiale aufmache und die Hörgeräte komplett privat verkaufe, werde ich keine Auflagen der Kassen erfüllen muss. Nur wenn ich mit der Kasse zusammenarbeite und das geschieht doch genau dann, wenn bei mir Jemand ein Hörgerät kauft, welches er über die Kasse bezahlen lassen will.
Und wenn ich das in Ausnahmefällen machen würde (Hörgeräte für die Kasse anpassen) dann müsste ich bei diesen Anpassungen die Spieregeln befolgen. Bei den nicht "Kassenapassungen" nicht. Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?

Es kann doch unmöglich DEIN Ernst sein, dass der Akustiker gesetzlich verpflichtet ist, mit jedem zu arbeiten. Oder? Da gibt es dann noch so Dinge wie Menschenrechte :)
Ohrenklempner
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#103

Beitrag von Ohrenklempner »

Oh, ich hab im Vertrag noch was Interessantes gefunden.
§13 Abs. 11 hat geschrieben:Soweit der Mitgliedsbetrieb seine Beratungspflicht nach dem Vertrag über die
Möglichkeit einer aufzahlungsfreien, den Maßgaben der ärztlichen Verordnung
in vollem Umfang entsprechenden Versorgung verletzt und der Versicherte
hierdurch zum Kauf eines aufzahlungspflichtigen Hilfsmittels veranlasst wurde,
verpflichtet sich der Mitgliedsbetrieb, dem Versicherten die Differenz zwischen
dem für die aufzahlungspflichtige Versorgung gezahlten Gesamtpreis und dem
Vertragspreis für die nach Maßgabe der ärztlichen Verordnung in diesem Fall
ausreichende Versorgung zu erstatten.
Das heißt: Hat man das Gefühl, dass der Akustiker einem das teurere Gerät aufgequatscht hat, muss er dem Kunden die Zuzahlung zurückerstatten.
§3 Abs 9 hat geschrieben:Wird bei der vergleichenden Anpassung nach § 5 Abs. 1 mit dem aufzahlungspflichtigen
Hörgerät ein besseres Sprachverstehen erzielt, so muss ein weiteres
aufzahlungsfreies Hörgerät zum Erreichen eines möglichst weitgehend gleichen
Sprachverstehens getestet werden (Messtoleranz 5 % Punkte). Verfügt der
Mitgliedsbetrieb über kein geeignetes weiteres Hörgerät in seinem Sortiment,
ist das vergleichend angepasste aufzahlungspflichtige Hörgerät zum Vertragspreis
abzugeben.
Bedeutet: Erreiche ich mit dem "Kassengerät" nicht die Verstehensquote des Zuzahlungsgeräts, muss ich noch ein zweites zuzahlungsfreies Gerät testen.

Ich finde das eigentlich sehr versichertenfreundlich.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
Ohrenklempner
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#104

Beitrag von Ohrenklempner »

AkustikerMeister hat geschrieben:Da gibt es dann noch so Dinge wie Menschenrechte :)
Vor alledem das Hausrecht! "Du haust jetz ab, sonst ruf ick die Pullizei" :D
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

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muggel
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#105

Beitrag von muggel »

Ohrenklempner hat geschrieben:Oh, ich hab im Vertrag noch was Interessantes gefunden.
§13 Abs. 11 hat geschrieben:Soweit der Mitgliedsbetrieb seine Beratungspflicht nach dem Vertrag über die
Möglichkeit einer aufzahlungsfreien, den Maßgaben der ärztlichen Verordnung
in vollem Umfang entsprechenden Versorgung verletzt und der Versicherte
hierdurch zum Kauf eines aufzahlungspflichtigen Hilfsmittels veranlasst wurde,
verpflichtet sich der Mitgliedsbetrieb, dem Versicherten die Differenz zwischen
dem für die aufzahlungspflichtige Versorgung gezahlten Gesamtpreis und dem
Vertragspreis für die nach Maßgabe der ärztlichen Verordnung in diesem Fall
ausreichende Versorgung zu erstatten.
Das heißt: Hat man das Gefühl, dass der Akustiker einem das teurere Gerät aufgequatscht hat, muss er dem Kunden die Zuzahlung zurückerstatten.
§3 Abs 9 hat geschrieben:Wird bei der vergleichenden Anpassung nach § 5 Abs. 1 mit dem aufzahlungspflichtigen
Hörgerät ein besseres Sprachverstehen erzielt, so muss ein weiteres
aufzahlungsfreies Hörgerät zum Erreichen eines möglichst weitgehend gleichen
Sprachverstehens getestet werden (Messtoleranz 5 % Punkte). Verfügt der
Mitgliedsbetrieb über kein geeignetes weiteres Hörgerät in seinem Sortiment,
ist das vergleichend angepasste aufzahlungspflichtige Hörgerät zum Vertragspreis
abzugeben.
Bedeutet: Erreiche ich mit dem "Kassengerät" nicht die Verstehensquote des Zuzahlungsgeräts, muss ich noch ein zweites zuzahlungsfreies Gerät testen.
Nach Gewichtl liegt es dann an dir: du wolltest es nicht richtig messen, hast alte Testsverfahren genommen, nicht den GÖSA oder OLSA oder Basler.
Grüße,
Miriam
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Faber

Re: neulich beim Hörakustiker...

#106

Beitrag von Faber »

Moin,
hier habe ich gerade - so nebenbei - eine Falschbehauptung von mir richtiggestellt bekommen:
ich hatte fälschlich behauptet, die Messtoleranz läge bei 5%.
ich bitte um Entschuldigung,
weil:
sie liegt tatsächlich bei 5%-PUNKTEN.
ansonsten:
mir ist hier im Forum von den diversen Usern immer wieder deutlich gemacht worden, dass ich nur "Nutznießer" der Vertragspartner Kasse und Hörakustikandwerker sei. Insoweit bin ich NICHT "Kunde" und insofern besteht - zur Vertragseinhaltung - wohl VERSORGUNGSPFLICHT, weil:
wie soll denn sonst der beitragszahlende Querulant wie "Gewichtl" zu seinem - von der Versichertengemeinschaft bezahlten - Anrecht auf "vollständige Wiederherstellung des Funktionsdefizites - soweit möglich" kommen, wenn der Handwerker sein "Hau(s)Recht" ausübt?
Hier wird der Handwerker sich schon mal entscheiden müssen:
möchte er "freien Markt",
oder möchte er "Handlanger der Krankenversicherung" :)
"Rosinenpicken" is nich :)
LG
Gewichtl
AkustikerMeister
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#107

Beitrag von AkustikerMeister »

Nun ja...ich bin mir ziemlich sicher, dass man Jemanden, dem man nichts verkaufen möchte, auch nichts verkaufen muss.

Ausserdem ist der Markt in Deutschland ja frei? Wenn der Staat das Monopol hätte, dann müsste er dem Patienten wohl um jeden Preis zu einem Hörgerät verhelfen.
Aber so...

Aber nun gut. Ich bin dann mal raus. Ehrlicherweise auch, weil die deutschen Vorordnungen jetzt nicht gerade mein Fachgebiet sind. Aber das man Jemanden nicht zwingen kann, leite ich aus anderen Lebensbereichen ab :).

Vielleicht können meine deutschen Kollegen ja Licht ins dunkle bringen. Oder du hast den Paragraphen mit der Verordnungspflicht gerade selbst zur Hand.

Ich lese interessiert weiter.
Faber

Re: neulich beim Hörakustiker...

#108

Beitrag von Faber »

nun, das ist eine Frage der Logik und des Vertragsrechts:
wenn deutlich ist, dass Vertragspartner die Krankenkasse und der Hörakustikerhandwerker sind - und ausdrücklich NICHT der Betroffene;
und in den Verträgen beschrieben steht, unter welchen Voraussetzungen der Betroffene zu versorgen ist;
dann bleibt wohl nicht mehr viel Spielraum für Vertragsbruch - oder? :)
aber noch einmal die ganz ernsthafte Frage:
wie kommt der üble Querulant - den meinetwegen keiner menschlich leiden kann - zu seinem AUCH durch seine Beiträge finanzierte Gegenleistung, wenn man ihn einfach "ablehnen" kann? :)
"Wohlverhalten" ist hier nirgends Vertragsbestandteil :)
LG
Gewichtl
muggel
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#109

Beitrag von muggel »

...in dem er mit der Krankenkasse Kontakt aufnimmt und mit diese dann einen entsprechenden Vertragspartner verpflichtet. Die Verpflichtung muss aber seitens der Krankenkasse ausgesprochen werden (am besten schriftlich geben lassen!).
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Faber

Re: neulich beim Hörakustiker...

#110

Beitrag von Faber »

moin Muggel,
DAS genau ist geschehen,
ich habe von meiner Krankenkasse ausdrücklich Vertragspartner benannt bekommen und eine schriftliche Bestätigung, dass meine Krankenkasse ihren Teil übernimmt.
und nun - wie weiter?
wie entzieht sich jetzt der Handwerker seiner Vertragspflicht? :)
LG
Gewichtl
akopti
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#111

Beitrag von akopti »

Klar kann ich eine Anpassung verweigern oder abbrechen. Ich habe bis dahin noch keine Leistung der KK erhalten. Du hast ja auch diese Recht die Anpassung abzubrechen und einen anderen Akustiker auf zu suchen. Der Akustiker bekommt dann auch nichts für seinen Aufwand.

Gruß

Dirk
Ohrenklempner
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#112

Beitrag von Ohrenklempner »

Gewichtl hat geschrieben:moin Muggel,
DAS genau ist geschehen,
ich habe von meiner Krankenkasse ausdrücklich Vertragspartner benannt bekommen und eine schriftliche Bestätigung, dass meine Krankenkasse ihren Teil übernimmt.
und nun - wie weiter?
Das ist ja doof. Wie werde ich denn jetzt meine Sino R los? :help:
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

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Faber

Re: neulich beim Hörakustiker...

#113

Beitrag von Faber »

akopti hat geschrieben:Klar kann ich eine Anpassung verweigern oder abbrechen. Ich habe bis dahin noch keine Leistung der KK erhalten. Du hast ja auch diese Recht die Anpassung abzubrechen und einen anderen Akustiker auf zu suchen. Der Akustiker bekommt dann auch nichts für seinen Aufwand.

Gruß

Dirk
ich kann deiner Logik nicht folgen,
weil:
was willst du - mit welcher Begründung - gegenüber meiner Krankenkasse verweigern, wenn diese dich mir ausdrücklich als ortsansässigen Vertragspartner benannte, inkl. der schriftlichen bestätigung ihrer Kostenübernahmebereitschaft?
Willst du meiner Kasse mitteilen:
"der querulatorische Betroffene besteht auf Vertragseinhaltung nach Buchstaben UND Geist, anstelle nur nach einseitiger winkeladvokatischer Auslegung"?
Das würdest du - in Kenntnis der verschärfenden Neuregelung seit 11.04. diesen Jahres - tatsächlich noch versuchen?
Wo hast du dein Handwerks-Geschäft?
wir probieren´s mal :)
LG
Gewichtl
Treehugger
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#114

Beitrag von Treehugger »

Gewichtl hat geschrieben:moin Muggel,
DAS genau ist geschehen,
ich habe von meiner Krankenkasse ausdrücklich Vertragspartner benannt bekommen und eine schriftliche Bestätigung, dass meine Krankenkasse ihren Teil übernimmt.
und nun - wie weiter?
wie entzieht sich jetzt der Handwerker seiner Vertragspflicht? :)
LG
Gewichtl
Nein.

Das sind zwei Vertragsverhältnisse.

1. AKU - Kasse
2. AKU - Kunde

Das erste regelt die Zusammenarbeit und Festlungen nach denen gehandelt werden muss, wenn der AKU mit der Kasse ein verkauftes gerät an den Kunden abrechnen möchte.

Das zweite regelt den Verkauf / Beratung des AKU mit dem Kunden.
Möchte der Kunde nun Leistungen seiner Kasse erhalten, muss der AK nachweisen, das er gehandelt hat wie im Verhältnis 1 geregelt.

Aber der AKU ist nicht verpflichtet mit dem Kunden zusammen zu arbeiten. Will er das nicht, muss er auch nicht. Weill dann muss er auch nicht all die vertraglich geregelten Richtlinien einhalten.

Er kann aber dem Kunden auch klar sagen, wir machen es ohne Kasse, aber nach Spielregeln die Akustik und Kunde miteinander aushandeln.
Zahlen muss dann der Kunde selber.
Damit nun nicht jeder Kunde eben das mit jedem Alu von neuem festlegen muss, gibt es das Vertragsverhältnisse des AKU mit der Kasse.
Er hält sich daran und kann so jederzeit mit der Kasse abrechnen.

Somit wir eben der von Dir angepriesenen Scharlatanerie vorgebeugt.

Du als Kunde kannst aber selbstverständlich mit deiner Kasse etwas anderes aushandeln, dann zahlen die was du möchtest.
So etwas nennt sich Privatversichert.

Treehugger
muggel
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#115

Beitrag von muggel »

Gewichtl hat geschrieben:moin Muggel,
DAS genau ist geschehen,
ich habe von meiner Krankenkasse ausdrücklich Vertragspartner benannt bekommen und eine schriftliche Bestätigung, dass meine Krankenkasse ihren Teil übernimmt.
DAS habe ich nicht geschrieben. Du sollst dir nicht Vertragspartner geben lassen, sondern die Krankenkasse soll einen Vertragspartner "verdonnern", dich zu versorgen. Das ist etwas anderes als nach Vertragspartnern zu fragen.
Denn: Vertragspartner heisst nur, dass sie dich versorgen können, aber nicht müssen. Lass dir schriftlich geben, dass diese dich nicht versorgen wollen und gehe dann zu deiner Krankenkasse. Die sollen dann intervenieren und dir sagen, wer dich dann tatsächlich versorgen muss... und nicht wer dich (theoretisch) versorgen könnte.

Grüße,
Miriam
Zuletzt geändert von muggel am 26. Okt 2017, 17:55, insgesamt 1-mal geändert.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Faber

Re: neulich beim Hörakustiker...

#116

Beitrag von Faber »

Moin,
ich verstehe euch jetzt also wie folgt, ihr Herzchen der Hörgerätevertickerzunft:
1.
der hörbehinderte Kassenversicherte ist - solange er nicht aufzahlt - nur Bittsteller bei euch Handwerkern. ("Vertragspartner ist Kasse - nicht Betroffener")
2.
die Vertragsvereinbarungen zur "bestmöglichen Versorgung" legt Ihr so aus, dass IHR es seid, die feststellen und bestimmen was "bestmöglich" sein darf. ("Mindeststandard nach § 21, anstelle § 19 HilfsM-RL")
3.
die Auswahl aus den vertraglich vereinbarten Überprüfungsmethoden der Versorgungswirksamkeit steht allein EUCH zu ("OLSA / GÖSA wird einfach abgeleht")
4.
und wenn der Hörbehinderte auf Euch nicht hören will, dann wird auch ER schlicht abgelehnt ...
Hört hört :)
irgendwie hört sich das alles ziemlich nach einseitiger Übervorteilung von Hörbehinderten an :)
das allerdings wirkt dann doch ziemlich ungehörig und bedarf deshalb breiterem öffentlichen Gehörs.
Ich bleib dran.... versprochen...
ich hab euch auch lieb :)
LG
Gewichtl
Ohrenklempner
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#117

Beitrag von Ohrenklempner »

Ja, so könnte man es auslegen. :D
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

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akopti
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#118

Beitrag von akopti »

ABBC3_OFFTOPIC
Kindererziehung: Eines Tages kamen meine beiden Kinder zu mir:
Mein Sohn: Ich will zu Mc Donalds, ja ich will, ich will, und er stampfte mit dem Fuß auf
Meine Tochter: Ich will auch, ich will, ich will, ich will.

Da habe ich sie in ihr Zimmer geschickt und habe ihnen gesagt, sie sollen sich mal überlegen, wie sie ihren Wunsch auch anders formulieren könnten.

Nach einiger Zeit kamen sie wieder: Hy Papa, wir haben schon langen keine Hambuger gegessen. Du ist doch auch gerne mal einen. Wir haben eine Idee, wie gehen einkaufen und machen zusammen ein paar Hamburger.

Wir sind dann los und haben danach die besten Hamburger selbst gemacht, da konnte man die vom Mc in die Tonnen kloppen.

Die beiden sind inzwischen Erwachsen und stehen auf ihren eigenen Füßen. Ich bin stolz auf sie, denn sie können überall ihre Wünsche so artikulieren, dass man ihnen freundlich entgegenkommt und sie hier und da mehr bekommen wie sie erwartet haben. Auch mein Enkel ist dabei, dies zu lernen.
svenyeng
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#119

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@akopti: Top!

Oder formuliert mit einem alten Sprichwort:
"Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück!"

Gruß
sven
fast-foot
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#120

Beitrag von fast-foot »

ABBC3_OFFTOPIC
Hallo akopti,

hier meine Sichtweise:

Du siehst also die berechtigten Ansprüche eines Kunden als Wunsch an, der bestenfalls dann erfüllt werden kann, wenn er darum bittet?

Bekannt ist ja, dass Du Dich als ("grossartigen") Helfer von behinderten Menschen siehst, obwohl es ja eher umgekehrt sein dürfte (sie erteilen Dir ja Aufträge und bezahlen Dich hierfür auch (und zwar vermutlich erst noch besser, als sie eigentlich müssten).

Darüber hinaus werden sie meiner Meinung nach auch übers Ohr gehauen in Bezug auf die Informationen darüber, was eine Hörgeräteversorgung leisten kann, jedoch auch darüber, welche Risiken und Nebenwirkungen sie, aber auch deren Unterlassung, mit sich bringen können.

Echte Hilfe sieht für mich anders aus, wobei der Hörakustiker gar keine Hilfe leisten soll, sondern einfach nur seinen Job machen*, und zwar zu einem Preis, welcher gerechtfertigt ist. Punkt.

*) und zwar anständig!

Gruss fast-foot
Zuletzt geändert von fast-foot am 27. Okt 2017, 08:14, insgesamt 5-mal geändert.
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
akopti
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#121

Beitrag von akopti »

Ne, ich habe nur über die Erziehung meiner Kinder geschrieben.
dianaca
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#122

Beitrag von dianaca »

Sorry, dass ich mich mal einmische...

Aber, muss ein Akustiker hier anwesend sein?
Ich glaube nicht und wir können froh sein, dass der eine oder andere hier seine Zeit opfert,Tipps gibt und einiges erklärt...

akopti hat mir hier schon geholfen, ohne Bezahlung...

Die Akustiker die sich in so einem Forum anmelden und mit diskutieren machen ihren Job gerne, sonst wären sie doch nicht hier!
Zuletzt geändert von dianaca am 27. Okt 2017, 11:26, insgesamt 1-mal geändert.
Faber

Re: neulich beim Hörakustiker...

#123

Beitrag von Faber »

es ist doch hochinteressant hier lesen zu "dürfen", dass die - zumindestens sich hier outende - Hörakustikhandwerkerzunft drei unbegründeten Standesdünkeln aufsitzt:
1.
man stellt sich selbst tatsächlich mit Ärzten auf eine Augenhöhe,
2.
man meint tatsächlich, dass Verträge nach ihrer einseitigen Auslegung "begrenzbar" seien.
3.
man glaubt tatsächlich, der Versorgungsanspruch des Bedürftigen hänge von seinem Wohlverhalten ab.
Frage:
Leuten mit so eklatantem Fehleinschätzungsrepertoire soll man dann als Betroffener vertrauensWürde zugestehen?
irgendwie fällt mir das verdammt schwer :)
moin
Ohrenklempner
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#124

Beitrag von Ohrenklempner »

Bäm, wir Akustiker wurden schon wieder gewichtlt. :D
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
akopti
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Re: neulich beim Hörakustiker...

#125

Beitrag von akopti »

Zum Glück gibt es noch ein echtes Leben. Das virtuelle ist eher unwichtig.
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