moin,
lesen hilft, merke ich gerade.
die Versicherteninformation (Anhang 3) der Vereinbarung, welche die Hörhandwerker vereinbart haben - und die jeder versicherte Hörhandwerkerkunde erhalten muss - hat ja auch noch so einen schönen verklausulierten Satz in sich: "...kann Ihnen der Hörgeräteakustiker auch Hörsysteme mit zusätzlichen Ausstattungsmerkmalen anbieten...u.a...
mehr Kanäle als audiologisch notwendig...."
auch DAS kann ja nur bedeuten:
Es hat stets genau SOOO VIELE Kanäle zu geben, wie INDIVIDUELL "audio"--"logisch" sind, (sprich "Not-wendig") sind.
Schau mal einer an
und was da Not-wendig ist, das kann sogar der Laie anhand seines Tonaudiogramms beurteilen, wenn er sich die Mühe macht, gelle?
Nur WISSEN muss er´s

aber:
ich arbeite ja daran

es ist nun schon jetzt zusammenzufassen, was an gepflegten Narrativen dieser Zunft NICHT stimmt:
"Kassengeräte": ist unrichtig,
"nur 4 Kanäle ist Kassenstandard": ist auch unwahr,
"Verstehen außerhalb Seniorenruhezone erfordert aufpreispflichtige höhere Technologiestufen" (ist bzgl. Technologiestufen richtig - bzg. "aufpreispflichtig" gelogen)
"Kasse zahlt, wenn Einsilbertestergebnis passt" ist ebenfalls knapp daneben, weil:
"Kasse zahlt erst, wenn Kunde zufrieden - nicht wenn´s dem Hörhandwerker reicht".
mal sehen, was man sonst noch so (be)merkt, wenn man erst mal hellhörig - und nicht nur "hörig" - wurde

LG
Gewichtl