dieser Thread bezieht sich auf einen relativ neuen Gerichts-Beschluss des neunten Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, der noch einmal UNMISSVERSTÄNDLICH den Rechtsanspruch jedes gesetzlich Versicherten bestätigt:
"die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen vollumfänglich bereits mit ihren Beiträgen individuell bestmögliches hören und verstehen ohne weitere Aufzahlung".
DAS Problem ist "die Beweisbarkeit".
Nun meine Fragen bzgl. der Redlichkeit der Hörakustikerzunft:
1.
wird es von Euch bestritten, dass höhere Technologiestufen bessere Sprachverständlichkeit in schwierigem Hörumfeld wahrscheinlicher machen?
2.
WIE helft IHR - konkret - dem hilfesuchenden Bedürftigen, dieses - ähnlich wie der "außenstehende Dritte" bei diesem dem Beschluß zugrundeliegenden Gerichtsverfahren - zu beweisen?
3.
wie kommt es, dass der "außenstehende Dritte" so deutliche Unterschiede in der Sprachverständlichkeit ermittelte, während ihr selbst regelmäßig keine oder fast keine Unterschiede zu "ermessen" vorgebt? Versteht Ihr euren "Anpassraum" als "Ermessens-Spiel-Raum"?
4.
das Gericht bewertete ZUSÄTZLICH auch ausdrücklich in seiner Beweiswürdigung einen Satztest adaptiv im Störschall. Wenn der Betroffene diesen zur Absicherung seiner Beweisführung von Euch wünscht (OLSA oder GÖSA nach §5 Satz 1b der Anlage 1 eurer Vertragsvereinbarung), bietet Ihr ihm den dann?
Nun?
jetzt - zur Abwechslung anstelle persönlicher Verunglimpfungsmätzchen - mal bitte ganz konkrete "Butter bei die Fische":
"WIE helft IHR bei der Beweissicherung"???
Danke
LG
Gewichtl
