Hier meine Sichtweise:
Ach komm, sowohl die "Informationen" der BILD-Zeitung als auch die der Kliniken sind doch interessengesteuert* (Auflagen-Steigerung bzw. verkauf medizinischer Leistungen) - wo soll da der grundsätzliche Unterschied bestehen?
*) bzw. besteht zumindest ein Interessenskonflikt zwischen neutraler Beratung im Sinne des Patienten und den Verdienstmöglichkeiten der Klinik
muggel hat geschrieben:Für mich ist Fakt: eine fundierte Entscheidung kann nur nach ausführlicher Beratung und Information erfolgen.
Das sehe ich anders, wenn damit die Beratung durch die Klinik gemeint sein sollte. Sie ist nämlich nicht unbedingt fundiert bezüglich allem, was die DGS betrifft. Ausserdem werden die Aussichten bezüglich der Möglichkeiten mit CI oftmals schönfärberisch dargestellt, und die Diagnostik wird auch nicht immer mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt. Auch wird die Aussagekraft der Untersuchungsergebnisse nicht selten in einem falschen Licht präsentiert.
Wenn man die Beratung durch eine Klinik ablehnt, heisst dies noch lange nicht, dass man sich nicht informiert. Es kann gerade das Gegenteil bedeuten (man verfügt über weit umfassendere, neutrale und "bessere" Informationen und kann sich die einseitigen (da möglicherweise durch finanzielle Interessen geprägte (zumindest besteht diese Gefahr ganz klar, worauf ich bereits hin gewiesen habe) sparen.
Ausserdem wurde ja bereits erwähnt, dass keine "zwingende medizinische Notwendigkeit" für den Eingriff besteht (und selbst im anderen Falle liegt es grundsätzlich in der Verantwortung des Entscheidungsträgers, ob er einem Eingriff zustimmen will oder nicht (ich kann eine Herzoperation nach einem Infarkt ablehnen - operiert die Klinik trotzdem, muss sie sich wegen Körperverletzung etc. verantworten).
Nachtrag:
Trotz dieses vorsichtig-positiven Eindrucks schreibt der Sozialarbeiter dem örtlichen Familiengericht, dass eine „erhebliche nachhaltige und schwerwiegende Schädigung mit Sicherheit voraussehbar“ sei. Im sozialen Leben sowie in der Berufswahl müsse mit Einschränkungen gerechnet werden.
Das halte ich für völligen Schwachsinn. Das würde auch bedeuten, dass für die Menschen, welchen trotz medizinischer Behandlung kein ausreichendes Hören ermöglicht werden kann (gilt für viele CI-Implantierte), gilt, dass eine „erhebliche nachhaltige und schwerwiegende Schädigung mit Sicherheit voraussehbar“ wäre. Hieraus ergeben sich zwei Möglichkeiten:
1. Das trifft zu. Dann besteht enormer Handlungsbedarf, um dies zu ändern.
2. Es trifft nicht zu. Dann ist in diesem "Falle" bereits sehr vieles falsch gelaufen.
Ich denke, dass "es bezüglich Punkt 1 nicht bestens bestellt ist" und in der Tat Handlungsbedarf besteht, und zwar nicht zu knapp. Trotzdem impliziert die (insbesondere durch die Begründung des SOzialarbeiters gestützte) Vorgehensweise gegenüber den Eltern mehr oder weniger, dass aktuell Menschen mit einem Hördefizit (ab einem gewissen Ausmass) der Zugang zu Bildung, Beruf und Gesellschaft generell verwehrt bieibt - und das finde ich sehr bedenklich.
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme