Gewichtl hat geschrieben:sagt mal Muggel, svenyeng, Lchtschwrhrg und akopti:
was wollt IHR eigentlich?
Informieren, aufklären, helfen... damit jemand nicht in die typischen
KK-Fallstricke hineinläuft.
außer "akopti", der aus seiner beruflichen Parteilichkeit keinen Hehl macht und daher völlig zu Recht "die Gegenpartei" vertritt, erwecken alle drei Anderen hier stets den Eindruck, sie würden "die Nachfrageseite" unterstützen.
Nennt ihr das "Unterstützung", wenn ihr in geradezu wie "konzertierte Aktion" wirkender Einigkeit meine Info hintertreibt?
Achso, Behauptungen aufstellen, die nirgends schriftlich fixiert sind, so dass man darauf zugreifen kann im Falle eines Falles, Zitieren und Interpretieren von Verträgen nennst du "Aufklärung" oder gar "Unterstützng"?
Ich nenne Unterstützung, wenn ich die Informationen gebe, die jemandem helfen, sein Zirl zu erreichen! Hierim Forum geht es u.a. darum, wir man an seine (Wunsch)Hörgeräte kommt. Ein Gesprächsprotokoll eines Telefonats oder eines Gesprächs im Kundenzentrum einer Krankenkasse hilft überhaupt nichts... weil sie nichts wert sind, nicht nachweisbar sind!
sagt mal, haltet ihr mich tatsächlich - immer noch - für derartig "einfältig"?
Inzwischen definitiv ja!
Also, kurz auf die wichtigen Punkte eingehend :
1.
ich habe nirgends behauptet, dass es sich um ein Telefonat handelte,
Egal, ob Telefonat oder ein Gespräch im Kunden enter... die Aussage bleibt bestehen.
2.
selbstverständlich sind informelle Gespräche NIE beweisbar,
Dann stellt sich die Frage, warum du das hier postest. Ich kann ja auch behaupten, dass der TK Kundenberater gesagt hat, dass morgen die Welt untergeht und daher alle Anträge, die heute bei der TK eingereicht werden, genehmigt werden!
Was ist also der Sinn deines Postings... ausser zu behaupten, dass der
KK-Mitarbeiter deiner Meinung ist, die sich jedoch wie nen Fähnchen im Wind zu drehen scheint!
3.
ich habe NIE behauptet, dass es Zugriff auf eine "Aufpreisfrei-Datenbank" gäbe,
4.
ich habe NIE behauptet, dass der "zu Versorgende" "Vertragspartner des Hörakustikers" sei, ich hatte lediglich mal gemeint, er sei "Auftraggeber" im Sinne von: "er gibt ihm seine Hörsystemversorgung in Auftrag".
"Fähnlein Fähnlein...."
5.
unter "Funktionsdefizitausgleich" wird DAS verstanden, was konkret das BSG darunter versteht, dass das nicht "kommuniziert" würde, das stünde auf einem anderen Blatt - "oder eben nicht"

- siehe Anhang 4.1 und 4.3
Anhang 4.1 und 4.3 haben nur überhaupt nichts mit dem BSG zu tun....
denkt daran:
1.
bestmögliches hören und verstehen ist Kassenleistung,
... und immer noch nein. Bestmöglicher Funktionsausgleich ist Kassenleistung, wobei nirgends genau definiert wird im Vertrag zwischen
KK und Biha, was dieses ist!
2.
die Krankenkasse hat seit Sommer 2017 ganz gespitzte Ohren für "stao und Eindruck erwecken"
Nicht mehr oder weniger als vorher auch. Für die TK gibts insbesondere noch das Bundesversicherungsamt... und die hätten bestimmt nicht soviel zu tun, wenn die
GKV sich an das Gesetz halten würden!!!
,
3.
bevor der Anhang 4.1 oder 4.3 unterschrieben wird, kann die Kontaktaufnahme mit der eigenen Krankenkasse viel ...
... und? Bekommst nun deine Wunschgeräte? Oder reicht etwa das Gespräch mit dem Kundenberater nicht aus und du musst einen entsprechenden Antrag stellen, wenn du Geräte haben willst, die eben nicht aufpreisfrei sind??
Sorry, aber deine letzten Beiträge sind allesamt für die Ablage "A" wie Abfalleimer!!