Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

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skunkstevo
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Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#1

Beitrag von skunkstevo »

Hallo liebe Forumsnutzer,
lange habe ich hier als Gast nur mitgelesen, jetzt aber habe ich mich endlich einmal angemeldet, um aktiv mitmachen zu können.
Ich trage seit ca. 10 Jahren beidseitig Hörgeräte und habe mich nach dieser langen Zeit entschieden, mir endlich einmal neue Geräte zuzulegen. Meine Akustikerin hat folgende Ergebnisse festgehalten (s. Anhang) und nachdem ich diese mit meinen älteren Ergebnissen verglichen habe, ist mir schon aufgefallen, dass sich die Werte etwas verschlechtert haben.
Schon früher habe ich hin- und herüberlegt, ob ich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen soll oder nicht.
Da ich als Lehrer an einer Förderschule in NRW arbeite, merke ich schon, wie oft mich diese Arbeit körperlich erschöpft, obwohl ich sie eigentlich sehr gerne mache. Die Bedingungen an Schulen werden auch nicht besser, die Klassen werden größer, man wird an allgemeinbildende Schulen mit noch viel mehr Kindern pro Klasse abgeordnet und nach der Arbeit bin ich oft so platt, dass ich nicht mehr richtig in den Tritt komme. Treffen in Kneipen, große Gruppen usw. meide ich im Freizeitbereich meistens, weil es mir in der Regel zu anstrengend ist und ich mich in diesen Situationen auch am ehesten als behindert erlebe.
Die Schwerbehindertenvertretung hat mir dazu geraten, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, egal, welcher Grad an Behinderung anerkannt wird. Sie argumentierte, dass der volle Schutz für den Arbeitnehmer erst ab einem Grad von 50 gewährt würde, der Dienstherr jedoch eine besondere Fürsorgepfllicht seinen Beamten gegenüber habe und deshalb auch ein Grad von 20 oder 30 Prozent bei der Bezirksregierung gemeldet werden solle.
Mit welchem Ergebnis würdet ihr bei den vorliegenden Werten rechnen? Ich habe inzwischen verstanden, dass nicht die Tonaudiometrie ausschlaggebend ist, sondern das Sprachverstehen. Der Tonaudiometrie nach würde ich zum ersten Mal einen Grad der Behinderung von 50 erreichen, früher hatte ich immer nur 30 bis 40.
Wie man das Sprachverstehen auswertet, verstehe ich allerdings nicht.
Da hier so viele erfahrene Menschen mitlesen, würde ich mich sehr freuen, wenn mir der ein oder andere User seine Einschätzung mitteilen könnte!
Ganz herzlichen Dank schon im Voraus!
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Dani!
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#2

Beitrag von Dani! »

Hallo skunkstevo,
ich kann zwar keine Aussage zum GdB machen. Da du nach deiner Aussage von jeder Höhe beim GdB profitieren könntest, kann ich nur sagen: Stell doch einfach den Antrag! Wenn dir dann der Bescheid als zu schwach erscheint, kannst du dann immer noch Widerspruch einlegen.
Ich habe ausweislich einen GdB von 70, ich nutze den Ausweis jedoch nicht. Ich habe ihn nur für den Fall der Fälle.

Was deine Erschöpfung betrifft: ich denke, ein Teil davon ist auch altersbedingt. Je "erwachsener" man wird umso ruhiger wird man. Merkt man ja auch bei Eltern, deren (z.B. 2) Kinder 20 Jahre auseinander liegen: Mit den früheren Kindern wird viel mehr rumgetobt, bei den späteren will man einfach nur seine Ruhe haben...
Was die Kneipe betrifft: regelmäßige Kneipengänger reden nur und hören nicht zu, weil das auch für Normalhörende auf Dauer anstrengend ist.
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
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svenyeng
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#3

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@Dani!:
Warum nutzt Du den Ausweis nicht?
Ich habe selber 50% und den Ausweis nutze ich regelmäßig.
Es gibt Ermäßigung in Schwimmbädern usw.
Das wichtigste ist aber die steuerliche Vergünstigung. Das macht z.B. bei mir rund 100 Euro mehr im Monat aus. Dazu kommen 5 Tage zusätzlichen Urlaub.

Wenn man wie Du einen GDB von über 50% hat ist man verpflichtet den Ausweis beim Arbeitgeber anzugeben. Bis einschließlich 50% ist das freiwillig.

Gruß
sven
KatjaR
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#4

Beitrag von KatjaR »

Das ist nicht ganz richtig Sven, auch einen GdB von über 50 muss man dem Arbeitgeber nur mitteilen, wenn sich die Behinderung direkt auf die Ausübung der Tätigkeiten auswirkt und diese nur noch zum Teil oder gar nicht mehr ausgeführt werden können.
Das führt aber dazu, dass man zum Beispiel nicht den Zusatzurlaub bekommt. In Bezug auf die Lehrtätigkeit des Fragestellers, würde ein FGdB von mind. 30 auch dazu führen, dass technisches Zubehör über Integrationsamt angeschafft werden könnte, was evt. eine Entlastung vom Hörstress bedeuten kann. Dieser ist aus meiner Erfahrung zumindest zum Teil für erhöhte Ermüdbarkeit verantwortlich.
Gruß Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
Wallaby
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#5

Beitrag von Wallaby »

Hallo Sven,
svenyeng hat geschrieben:Wenn man wie Du einen GDB von über 50% hat ist man verpflichtet den Ausweis beim Arbeitgeber anzugeben. Bis einschließlich 50% ist das freiwillig.
Nein, man muss den AG nicht unbedingt angeben. Diejenigen die es nicht angeben tun, haben dementsprechend keinen Anspruch auf Nachteilausgleiche bei AG sowie beim IFD/IA oder wie in Bayern neuerdings das Amst sich nennt => Inklusionsamt zu pochen.
Im Umkehrschluss, falls hinterher rauskommt, dass aufgrund der Schwerbehinderung die Arbeiten nicht entsprechend bewältigen kann riskiert eine fristlose Kündigung.
Es kommt auf Behinderung an inwiefern die jeweiligen Betroffene dem AG mitteilen möchten. Denn im Schwebi steht nichts welche Art der Behinderung diejenigen haben.

Gruß
Wallaby
Rondomat
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#6

Beitrag von Rondomat »

Wallaby hat geschrieben:Hallo Sven,
svenyeng hat geschrieben:Wenn man wie Du einen GDB von über 50% hat ist man verpflichtet den Ausweis beim Arbeitgeber anzugeben. Bis einschließlich 50% ist das freiwillig.
Nein, man muss den AG nicht unbedingt angeben. Diejenigen die es nicht angeben tun, haben dementsprechend keinen Anspruch auf Nachteilausgleiche bei AG sowie beim IFD/IA oder wie in Bayern neuerdings das Amst sich nennt => Inklusionsamt zu pochen.
Im Umkehrschluss, falls hinterher rauskommt, dass aufgrund der Schwerbehinderung die Arbeiten nicht entsprechend bewältigen kann riskiert eine fristlose Kündigung.
Es kommt auf Behinderung an inwiefern die jeweiligen Betroffene dem AG mitteilen möchten. Denn im Schwebi steht nichts welche Art der Behinderung diejenigen haben.

Gruß
Wallaby
Naja, wenn Merkzeichen vorhanden sind (z.B. GL, RF usw.), dann lässt das schon daher einen Rückschluss auf die Art der Behinderung zu.

Ich würde auf die Nachteilsausgleiche auch niemals verzichten wollen, sonst hätte ich ja keine Schwerbehinderung beantragt. Und die Nachteilsausgleiche nehme ich nicht in Anspruch, weil die so toll sind, sondern weil diese eben doch etwas der durch die Schwerbehinderung entstandenen Nachteile kompensieren.
Zuletzt geändert von Rondomat am 25. Apr 2018, 10:44, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüsse, Rainer
_________________________________ Ich habe dauernd Med-el's im Kopf ....
Wallaby
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#7

Beitrag von Wallaby »

@Rondomat.....nur bedingt... aber konkrete Rückschlüsse auf entsprechende Behinderungsart kann man es nicht vorallem wenn dies nicht auf Anhieb ersichtlich ist. Man sieht uns je nach Hörstatus/Kommunikationsbedingung nicht auf Anhieb an, dass wir was mit den Lauschern und ob es nur auf die Lauscher bewertet wurde, haben. Es gibt div. Behinderungsarten, wo ich zuvor von Kollegen nicht wusste, dass der-/diejenigen einen Schwebiausweis haben.

Übrigens wenn bei Stellenangebote auf Schwerbehinderte hingewiesen wird, dann sollte meines Wissens in Bewerbung erwähnt werden!

Gruß
Wallaby
Rondomat
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#8

Beitrag von Rondomat »

@Wallaby: Ja, bei Merkzeichen GL kann man natürich schon vom Status "gehörlos" ausgehen. Trage ich dann ein verstecktes CI, kann man das nicht erkennen. Hörminderungen oder Verluste sind halt von aussen nicht erkennbar, das ist natürich schwer. Umso mehr neige ich dazu, offensiv mit welcher Hörminderung auch immer, umzugehen - auch wenn es vielleicht aus Gründen von Stigmatisierung usw. schwer fällt. Aber man tut sich unter dem Strich im Alltag - und vor allem im Beruf, und hier ist der Threadstarter wieder angesprochen - leichter damit. Eine Erschöpfung wird äusserlich schon erkennbar, aber wenn ich nicht erkläre, was dahinter steckt, sind Fehldeutungen nicht ausgeschlossen und damit erst recht stressfördernd.

Ein Patentrezept habe ich da auch nicht ....

Ich weiss aus meiner eigenen Erfahrung allerdings auch, dass Hinweise auf meine Hörminderung auch schnell wieder untergehen ... beispielsweise, wenn ich vor einer Runde anfangs darauf hinweise - und max. 10 Minuten dies später wieder alle oder die meisten Anwesenden vergessen haben.
Viele Grüsse, Rainer
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Dani!
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#9

Beitrag von Dani! »

svenyeng hat geschrieben:Wenn man wie Du einen GDB von über 50% hat ist man verpflichtet den Ausweis beim Arbeitgeber anzugeben.
Ich bin der Arbeitgeber, damit komme ich gleich zur nächsten Frage:
@Dani!:
Warum nutzt Du den Ausweis nicht?
Weil ich zu sozial eingestellt bin. Ich sehe es so, dass Nachteilsausgleiche nur diejenigen in Anspruch nehmen sollen, die es nötig haben. Wird umgekehrt der Ausweis jedem "Depp" ausgestellt, wird er auf Dauer letztendlich wertlos. Wenn jeder zweite einen SB-Ausweis mit Berechtigung einer kostenlosen Jahresfahrkarte für den ÖPNV erhält, wird es eine solche Jahresfahrkarte nicht lange geben - zum Nachteil derjenigen, die wirklich darauf angewiesen sind. Ich bin darauf nicht angewiesen, ich verdiene dazu zu unverschämt viel. Allerdings:
Das wichtigste ist aber die steuerliche Vergünstigung.
Stimmt, das hatte ich gerade nicht auf meinem Schirm. Das sind bei mir gut 370€ im Jahr, die ich deshalb weniger zu bezahlen habe. Da die meisten, mit denen ich darüber ins Gespräch komme, schon fast betrügerische steuerliche Angaben machen, ist meine Solidarität an dieser Stelle dann doch begrenzt und schöpfe das legale im sinnvollen Umfang aus.
Das macht z.B. bei mir rund 100 Euro mehr im Monat aus.
Wirklich pro Monat oder doch eher pro Jahr?

Edit: Nochwas: der Pauschbetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen. Um vom individuellen Pauschbetrag auf den tatsächlichen geldwerten Vorteil zu kommen, darf man nicht seinen Durchschnittssteuersatz auf den Pauschbetrag rechnen, sondern seinen Grenzsteuersatz, der meist deutlich höher liegt. Singles haben heute ab etwa 55.000€ jährlichen Einkommen bereits den höchsten Grenzsteuersatz von 42%. Erhält so jemand einen SB-Pauschbetrag von 590€, so zahlt er 239,40€ weniger Steuer pro Jahr.

Letztendlich ändert das ja alles nichts an meinem Vorschlag an den TE, den Antrag doch einfach zu stellen. Was man dann daraus macht, spielt ja erst mal keine Rolle.
Zuletzt geändert von Dani! am 25. Apr 2018, 12:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Dominik
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uninteressant
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#10

Beitrag von uninteressant »

Ich würde ihn beantragen.

Zur Verpflichtung beim Arbeitgeber - ihn bei der Bewerbung angeben und ihn beim ersten Arbeitstag abgeben sind zweierlei. Grundsätzlich gebe ich in meiner Bewerbung nirgendwo an, dass ich schwerhörig bin. Das regel ich im Gespräch - und hatte noch NIE Probleme damit.

Gruss
Rondomat
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#11

Beitrag von Rondomat »

@Dani: Dein Zitat:
"Weil ich zu sozial eingestellt bin. Ich sehe es so, dass Nachteilsausgleiche nur diejenigen in Anspruch nehmen sollen, die es nötig haben. Wird umgekehrt der Ausweis jedem "Depp" ausgestellt, wird er auf Dauer letztendlich wertlos. Wenn jeder zweite einen SB-Ausweis mit Berechtigung einer kostenlosen Jahresfahrkarte für den ÖPNV erhält, wird es eine solche Jahresfahrkarte nicht lange geben - zum Nachteil derjenigen, die wirklich darauf angewiesen sind. Ich bin darauf nicht angewiesen, ich verdiene dazu zu unverschämt viel."

.... hat nichts mit der eigenen sozialen Einstellung zu tun. Der Nachweis einer Schwerbehinderung wird sehr genau geprüft und die Messlatte liegt ziemlich hoch - einen Anspruch z.B. auf Freifahrt bekommt man hier geregelt:

"Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert zu werden (§§ 145 ff. SGB IX). Das betrifft gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Das Merkzeichen B berechtigt darüber hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson.

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird vom Versorgungsamt bei der Feststellung einer Behinderung geprüft. Schwerbehinderte Menschen, die freifahrtberechtigt sind, erhalten einen Schwerbehindertenausweis in grün-orange."
Quelle: http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS ... _node.html

Ich verdiene auch unverschämt viel, dafür dass ich gehörlos bin. Aber ich sehe nicht ein, deshalb auf mir zustehende Nachteilsausgleiche zu verzichten. Aber jeder, wie er mag.
Viele Grüsse, Rainer
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Rondomat
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#12

Beitrag von Rondomat »

Eines noch zu den Freifahrten: Der Anspruch auf diese Wertmarke (kostet z.Zt. 80 Euros, das ist zwar verhältnismässig preisgünstig, aber eben doch nicht ganz umsonst, nur so als Info) ist mit einem Merkzeichen (in unserem Forumsumfeld wäre das GL = gehörlos) verknüpft, und nicht nur mit dem Grad der Behinderung. Das bekommt man nicht so leicht und bedarf einiger Voraussetzungen.
Viele Grüsse, Rainer
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uninteressant
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#13

Beitrag von uninteressant »

Rondomat hat geschrieben: Ich verdiene auch unverschämt viel, dafür dass ich gehörlos bin.
Alleine der Satz stösst mir sauer auf. Ich verdiene soviel wie meine Qualifikation es erlaubt und verzichte auf keinen Cent. Die korrekte Aussage wäre: "Ich verdiene auch unverschämt viel, dafür dass ich trotz meiner Gehörlosigkeit dieses Qualifikationsniveau und mein Anstellung(sniveau) erreicht habe.".

Meine Vergleichbarkeit beim Gehalt ist nicht Gehörlos/Schwerhörig/Normalhörend, sondern nur ein statistisches Vergleichsgehalt.
Rondomat
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#14

Beitrag von Rondomat »

@uninteressant: Bitte nicht so wörtlich nehmen. Vielleicht muss ich zukünftig Ironie kennzeichnen.

Aber um das zu vervollständigen: Ich arbeite auch nur noch 4 Tage / Woche, HomeOffice, von Hundert auf Null aus einer sehr umtriebigen reiseintensiven Tätigkeit gerissen. Das ist alles nicht sehr komfortabel, auch finanziell nicht. Ich weiss schon, von was ich schreibe. Daher auch meine Anmerkung, auf Nachteilsausgleiche nicht verzichten zu wollen, auch wenn es mir vergleichsweise noch ganz gut geht.
Viele Grüsse, Rainer
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uninteressant
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#15

Beitrag von uninteressant »

@rondomat

nicht jeder kennt deine Lebensgeschichte, daher ist solche Art von Ironie eher unangebracht. Ich nehme Dinge hier wortwörtlich, ausser eben die Ironie ist so offensichtlich wie ein ganzer Gartenzaun und nicht nur die kleine lose Latte.
Dani!
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#16

Beitrag von Dani! »

@Rondomat
Ich weiß deine Beiträge zu schätzen und ich wollte niemandem zu Nahe treten. Meine zitierte Aussage kannst du in diesem Zusammenhang auch streichen, da sie belanglos ist. Das mit dem kostenlosen Fahren im ÖPNV war nur hypothetisch gedacht, hier bin ich froh, dass es sehr streng geregelt ist. In anderen Bereichen trifft das leider nicht zu.
Ich habe meine Aussage nur deshalb getroffen, da svenyeng nachgefragt hat. Ich fordere ja von niemandem explizit, es mir gleichzutun. Wünschen tät ich es mir schon, wenn derjenige es sich leisten kann.
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Dominik
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Rondomat
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#17

Beitrag von Rondomat »

@uninteressant, @dani:

Alles gut. Ich nehme mit, Ironie als solche explizit zu kennzeichnen, damit es nicht wieder zu Verständnisschwierigkeiten kommt. Dazu ist unser Austausch hier im Forum viel zu kostbar.

Grundsätzlich ist Schwerhörigkeit, Gehörlosigkeit und alles, was damit verbunden ist, ein schwieriges Terrain, gerade, weil man das nicht so offensichtlich wahrnimmt, auch die eigene Wahrnehmung setzt ja häufig erst dann ein, wenn man eigentlich schon hätte aktiv werden sollen. Ich nehme das auch in der Selbsthilfe wahr. Um wieder zum Thread zurückzukommen: Ich würde ebenfalls den Antrag zur Schwerbehinderung stellen, so hat man auch schonmal einen aktuellen Status.
Viele Grüsse, Rainer
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svenyeng
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#18

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@Dani!:
Wirklich pro Monat oder doch eher pro Jahr?
Wirklich pro Monat.
Ich war beim Finanzamt und die haben das direkt eingetragen.
Somit haben ich die 100 Euro direkt jeden Monat mehr und muss die nicht über die Lohnsteuererklärung wieder zurückholen.
Weil ich zu sozial eingestellt bin. Ich sehe es so, dass Nachteilsausgleiche nur diejenigen in Anspruch nehmen sollen, die es nötig haben. Wird umgekehrt der Ausweis jedem "Depp" ausgestellt, wird er auf Dauer letztendlich wertlos. Wenn jeder zweite einen SB-Ausweis mit Berechtigung einer kostenlosen Jahresfahrkarte für den ÖPNV erhält, wird es eine solche Jahresfahrkarte nicht lange geben - zum Nachteil derjenigen, die wirklich darauf angewiesen sind. Ich bin darauf nicht angewiesen, ich verdiene dazu zu unverschämt viel.
Du bist Durch Deine Behinderung eingeschränkt und die Vergünstigungen stehen Dir zu. Also nutze sie auch.

Das wird doch nicht jedem Depp ausgestellt.
Wen ein Antrag auf Schwerbehindertenausweis gestellt wird, dann wird das geprüft. Dazu gehört auch die Prüfung der ärztlichen Befunde.
So einfach kriegt niemand einen Schwerbehindertenausweis.
Und kostenlose Fahrkarte kriegt auch nicht jeder mit Ausweis. Das kommt auf die Behinderung an. Und wenn dann muss man auch erst mal für 80 Euro eine Wertmarke kaufen.

Ich bekomme keine Fahrkarte kostenlosen. Ich darf auch keine behinderten Parkplätze nutzen.

Gruß
sven
Randolf
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#19

Beitrag von Randolf »

Hallo,

besorge dir doch die Formblätter bei der Behörde,
lies sie durch, und entscheide dann, ob du den Antrag stellst.
Natürlich brauchst du Nachweise.
Nach kurzer Zeit entscheidet dann die Behörde.

Randolf
beppel
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#20

Beitrag von beppel »

Auf alle Fälle den Antrag stellen und evtl. Widerspruch einlegen, wenn es keine 50% werden.
Ich war Grundschullehrer in NRW und habe 50%. Du bekommst 2 Wochenstunden Ermäßigung ( und das macht eine Menge aus) und gehst nach dem jetzigen Beamtenrecht mit 63 in den Ruhestand. Mit Abschlägen kannst du ab 60 gehen. Ich bin in vorigen Jahr mit 61 in den Ruhestand gegangen.
Du brauchst keine Pausenaufsichten mehr zu machen und kannst gegen deinen Willen nicht zur Klassenfahrt herangezogen werden.
skunkstevo
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#21

Beitrag von skunkstevo »

Ein ganz großes Danke für eure zahlreichen Antworten, das hilft einem echt weiter!
Stand der Dinge ist, dass ich noch einmal mit meinem HNO gesprochen habe und er mir auch angeraten hat, den Antrag auf jeden Fall zu stellen, auch wenn ich mit meinen Werten (haben extra noch einmal Hörverstehen von Zahlen und Einsilbern getestet) sicherlich keine 50% erreichen werde.
Ich denke auch, dass es wichtig ist, erst einmal einen Status quo zu haben, der zumindest schon einmal anzeigt, dass eine Hörschädigung vorliegt, die sich unter gewissen Bedinungen behindernd auswirken kann.
Ich bin erst Mitte 30 und habe somit (vermutlich) noch ein langes Berufsleben vor mir und bin gerade auch einfach an so einem Punkt, an dem ich denke, dass es keinen Sinn macht, die Hörschädigung zu ignorieren. Ich gehe in Alltagssituationen schon sehr offen mit meiner Hörschädigung um, jeder im Kollegium weiß es, ich wiederhole es auch in für mich schwierigen kommunikativen Situationen, habe aber auch schon die Erfahrung gemacht, dass das Umfeld es schlichtweg vergisst und man mantrenartig wieder darauf hinweisen muss. Leider führt selbst das nicht immer zu den Erfolgen, die man sich wünscht. Und das finde ich sehr sehr anstrengend und macht mir bewusst, dass mich dieses Thema immer wieder beschäftigen wird....
Da ich derzeitig von keinerlei "greifbaren" Vergünstigungen im Beruf nach Feststellung der Schwerbehinderung ausgehe (der HNO vermutet, dass ich 20 oder 30 Prozent erhalten werde) , habe ich schon überlegt, entweder meine Stelle zu reduzieren oder die Schulform zu wechseln und zu versuchen, an eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören/Kommunikation zu kommen. Weiß zufällig hier irgendjemand, ob eine Versetzung einfacher ist, wenn ein Grad der Behinderung festgestellt wurde? Ich weiß, dass das schon sehr spezifisch ist, aber man weiß ja nie, bei so vielen kompetenten Menschen, die sich so gut auskennen!
Herzlichen Dank schon einmal für eure Kommentare und Hilfen. Es ist echt gut zu wissen, dass es hier ein Forum gibt, in dem man sich austauschen kann und sich darauf verlassen kann, dass die Kommunikationspartner wissen, wovon man spricht ;)
Pfefferminze
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Registriert: 24. Mär 2014, 21:24
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#22

Beitrag von Pfefferminze »

Also, ich würde auf jeden Fall einen Antrag stellen. Wenn ich dein Audiogramm richtig in den GdB-Rechner hier im Forim eingegeben habe, ergibt sich ein GdB von 50 mit Merkzeichen RF. Damit steht dir 1 Woche Zusatzurlaub zu, ein gewisser Kündigingsschutz GEZ-Ermäßigung und diverse andere Vergünstigungen. Und ja, ich denke schon, dass eine Versetzung mit Schwebi-Ausweis einfacher durchzusetzen ist.
Gruß Pfefferminze
li. Taub mit CI MED-EL Sonnet, EA am 25.07.14
re. an Taubheit grenzend SIEMENS INTUIS PRO DIR :wilma:
Hörer2018

Re: Antrag auf Schwerbehinderung stellen... oder nicht?

#23

Beitrag von Hörer2018 »

durchsetzen ist wohl gemeint im Sinne von gelingen
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