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Re: Verlustabsicherung für Hörgeräte
Verfasst: 29. Nov 2023, 08:17
von Ohrenklempner
Rancher hat geschrieben: ↑28. Nov 2023, 21:35
Joa, die junge Dame sagte was von um die 500 Euro für die Phonak Trial
Der ist wohl das Komma nach rechts verrutscht. Ein Zehntel davon ist realistisch. Sie müsste dir erstmal beweisen, dass ein neues Trial-Gerät 500 Euro kostet. Nein, das tut es garantiert nicht!

Re: Verlustabsicherung für Hörgeräte
Verfasst: 29. Nov 2023, 08:59
von svenyeng
Hallo!
Die Dame wollte Dir nur Angst machen.
Ich möchte nicht wissen wie viel Leute sich die Versicherung aufschwatzen lassen.
Da lt. Ohrenklempner das Test HG nur 50 Euro kostet sollte so ein seltener Fall (Kunde verliert ein Test HG) eh in der Mischkalkulation drin sein.
Vor allen würde wohl kaum ein Akustiker einem jahrelangen Stammkunden die 50 Euro berechnen.
Eigentlich müsste man sich mal den Spaß machen und nach Geers gehen. Wenn die dann mit 500 Euro für ein Test-HG kommen und die Versicherung aufschwatzen wollen, mit Anwalt drohen, da Abzicke. Deren Gesicht würde ich gerne mal sehen.
Das wäre mal was für Peter Giesel von Kabel 1.
Der große Alustiker-Test.
Gruß
sven
Re: Verlustabsicherung für Hörgeräte
Verfasst: 29. Nov 2023, 09:17
von cherusker
svenyeng hat geschrieben: ↑29. Nov 2023, 08:59
Eigentlich müsste man sich mal den Spaß machen und nach Geers gehen. Wenn die dann mit 500 Euro für ein Test-HG kommen und die Versicherung aufschwatzen wollen, mit Anwalt drohen, da Abzicke. Deren Gesicht würde ich gerne mal sehen.
Dann mal los ....
Re: Verlustabsicherung für Hörgeräte
Verfasst: 29. Nov 2023, 09:50
von Ohrenklempner
Man müsste das Test-Hörgerät "verlieren" und sich dann nachweisen lassen, dass auch wirklich 500 Euro Schaden dadurch entstanden sind.
Re: Verlustabsicherung für Hörgeräte
Verfasst: 29. Nov 2023, 09:58
von cherusker
Es gibt auch Ketten / Einzelakustiker, die sich den Empfang von Testgeräten inkl. Ladestation auf einem Formular bescheinigen lassen. Wenn im Formular steht, dass beim Verlust/Defekt 500€ berechnet werden und man unterschreibt den Wisch, braucht m.E.n. der Akustiker nicht die tatsächlichen Kosten nachweisen.
Re: Verlustabsicherung für Hörgeräte
Verfasst: 29. Nov 2023, 10:07
von svenyeng
Hallo!
Oh ha, da sollte man gut aufpassen.
Interessanterweise musste ich noch nie was unterschreiben.
Auch nicht als ich damals das komplette Resound-Zubehör zum Testen mitbekam.
@ohrenklempner:
Ich kann mir gut vorstellen, das dann aufgelistet wird:
Aufwand Bestellubg neuer Test HGs
usw.
Am Ende stehen dann die 500 Euro.
Gruß
sven
Re: Verlustabsicherung für Hörgeräte
Verfasst: 29. Nov 2023, 13:02
von Rancher
cherusker hat geschrieben: ↑29. Nov 2023, 09:58
Es gibt auch Ketten / Einzelakustiker, die sich den Empfang von Testgeräten inkl. Ladestation auf einem Formular bescheinigen lassen. Wenn im Formular steht, dass beim Verlust/Defekt 500€ berechnet werden und man unterschreibt den Wisch, braucht m.E.n. der Akustiker nicht die tatsächlichen Kosten nachweisen.
Habe ich alles gemacht

. Beim ersten Testgerät gab es eine einfache Liste ohne Preise mit den mir ausgehändigten Geräten von der jungen Dame, sogar die Receiver waren einzeln aufgeführt (klar, die wollten sie mir auch einzeln verkaufen). Ich sollte allerdings unterschreiben, dass ich auf die Versicherung verzichte. Beim 2. Testgerät druckte mir der Geschäftsstellenleiter eine Empfangsbestätigung mit sämtlichen Posten und Endpreisen aus.
Morgen ist Ultimo. Ich gebe die zuletzt getesteten AudioNova ab. Ich bin nur noch am Überlegen, ob ich das Ganze kommentiere oder nicht.
Re: Verlustabsicherung für Hörgeräte
Verfasst: 29. Nov 2023, 14:25
von svenyeng
Hallo!
Morgen ist Ultimo. Ich gebe die zuletzt getesteten AudioNova ab. Ich bin nur noch am Überlegen, ob ich das Ganze kommentiere oder nicht.
Auf jeden Fall solltest Du das kommentieren. Ist immer gut, wenn die mal nen Feedback bekommen.
So ein Akustiker Test von Peter Giesel wäre mal ne coole Sache.
Der Gewinner bekommt natürlich nicht den goldenen Hammer (wie bei den Handwerkern) sondern das goldene Hörgerät.
Gruß
sven
Re: Verlustabsicherung für Hörgeräte
Verfasst: 29. Nov 2023, 15:07
von Collin23
Zitat: „ Beim 2. Testgerät druckte mir der Geschäftsstellenleiter eine Empfangsbestätigung mit sämtlichen Posten und Endpreisen aus.“ […]
Das ist doch ok.
Gruß
Collin23
Re: Verlustabsicherung für Hörgeräte
Verfasst: 29. Nov 2023, 15:15
von Randolf
Hallo!
Bei Akkugeräten ist eine umfassende Versicherung sinnvoll-
Re: Verlustabsicherung für Hörgeräte
Verfasst: 29. Nov 2023, 15:36
von Collin23
Randolf hat geschrieben: ↑29. Nov 2023, 15:15
Hallo!
Bei Akkugeräten ist eine umfassende Versicherung sinnvoll-
Warum?
Akkus und Batterien sind als Verschleißteile bei den Versicherungsleistungen i.d.R. ausgeschlossen
Gruß
Collin23
Re: Verlustabsicherung für Hörgeräte
Verfasst: 29. Nov 2023, 15:49
von Ohrenklempner
Akkugeräte verliert man auch nicht häufiger als Batteriegeräte.

Re: Verlustabsicherung für Hörgeräte
Verfasst: 5. Dez 2023, 12:52
von Lodda
Ich hatte wärend meiner Testphase keine Trial Geräte. Getestet hatte ich, wenn ich mich recht entsinne, ein zuzahlungsfreies und drei Modelle mit Zuzahlung. Zu jedem der getesteten Modelle gab es ein Protokoll/ Auflistung. die ich unterschrieben habe. Soweit ich mich erinnere, hätte ich bei Verlust und Beschädigungen an den Höhrgeräten selbst dafür aufkommen müssen. Ich glaube nicht, daß ich im Schadensfall (Verlust), da mit 50€ davon gekommen wäre.