Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 15. Feb 2025, 10:42
@ muggle
Vielen Dank für deine ausführliche Erläuterung.
Zu
„MoreSound Amplifier: das ist der Name des Störschallunterdrückungsfeatures. Störschallunterdrückungsmechanismen muss jedes Hörgerät haben, was im Rahmen derGKV ausgegeben wird. Wie Störschallmechanismen genau arbeiten, ist von Hersteller zu Hersteller etwas unterschiedlich und auch, ob man damit gut oder weniger gut klarkommt.“
Hättest du Beispiele aus dem Preissegment 1300-1800 € für Geräte, die das auch haben, das würde mir ggf. sehr helfen.
Zu
„Jetzt musst du nachweisen, dass halt günstigere Hörgeräte als die von dir gewählten eben nicht ausreichend sind“
Das ist dem Grunde nach nicht so, Beweispflicht für eine Überversorgung liegt beim Versicherer. Der hat dies seiner Meinung gemacht in dem er Alternativgeräte aufgeführt hat, die günstiger gewesen wären.
Auswahl meiner Hörgeräte
Ich habe über 1,5 Jahre 6 Geräte getestet, dabei ca. 30 Termine bei Hörgeräteakustikern wahrgenommen, leider ist keiner direkt bei mir am Ort, wohne halt auf dem Land.
Ich habe beispielhaft einen Film getreamt und bei der gleichen Stelle geprüft mit welchem Hörgerät (ich hatte meistens 2 Modelle gleichzeitig im Test) ich mehr verstanden habe und das dann dokumentiert. Damit habe ich dann bewertet mit welchem Hörgerät ich mehr verstanden habe.
Die Tests in den Räumen der Hörgeräteakustiker empfand ich als wenig praxistauglich.
Ich habe bei der Auswahl der Hörgeräte nie auf irgendwelche Komfortfeatures geachtet, wie Bluetooth usw., die waren für mich nicht relevant. Mir ging und geht es einzig darum meine Behinderung bestmöglich auszugleichen. Das ich auch mit Hörgeräten nicht so gut höre, wie ein Normalhöriger in meinem Alter muss ich glaube nicht detailliert erläutern.
Hätte ich die Geräte gekauft, wenn ich sie selbst hätte komplett bezahlen müssen.
Definitiv ja. Ich habe jetzt nicht bewusst teurere Geräte genommen, nur weil es ggf. jemand anderes bezahlt. So bin ich nicht eingestellt. Wie geschrieben es ging mir nur um den optimalen Behinderungsausgleich.
Ich habe aber Versicherungsschutz. Ich habe kein Limit in den Hilfsmitteln in meinem Tarif, den ich damals auch bewusst gewählt habe nach dem Motto lieber mehr Beitrag als einen Billigtarif der Leistungseinschränkungen hat. Ich meinen mehr als 25 Jahren bei dem Versicherer habe ich 2 Rechnung neben den Hörgeräten eingereicht. Meine Schadenquote sollte bei ca. 2 % liegen. Auch wenn dies bei der rechtlichen Bewertung keine Auswirkung haben sollte, ich möchte damit nur dokumentieren, ich bin keiner der versucht das System auszunutzen.
Vielen Dank für deine ausführliche Erläuterung.
Zu
„MoreSound Amplifier: das ist der Name des Störschallunterdrückungsfeatures. Störschallunterdrückungsmechanismen muss jedes Hörgerät haben, was im Rahmen der
Hättest du Beispiele aus dem Preissegment 1300-1800 € für Geräte, die das auch haben, das würde mir ggf. sehr helfen.
Zu
„Jetzt musst du nachweisen, dass halt günstigere Hörgeräte als die von dir gewählten eben nicht ausreichend sind“
Das ist dem Grunde nach nicht so, Beweispflicht für eine Überversorgung liegt beim Versicherer. Der hat dies seiner Meinung gemacht in dem er Alternativgeräte aufgeführt hat, die günstiger gewesen wären.
Auswahl meiner Hörgeräte
Ich habe über 1,5 Jahre 6 Geräte getestet, dabei ca. 30 Termine bei Hörgeräteakustikern wahrgenommen, leider ist keiner direkt bei mir am Ort, wohne halt auf dem Land.
Ich habe beispielhaft einen Film getreamt und bei der gleichen Stelle geprüft mit welchem Hörgerät (ich hatte meistens 2 Modelle gleichzeitig im Test) ich mehr verstanden habe und das dann dokumentiert. Damit habe ich dann bewertet mit welchem Hörgerät ich mehr verstanden habe.
Die Tests in den Räumen der Hörgeräteakustiker empfand ich als wenig praxistauglich.
Ich habe bei der Auswahl der Hörgeräte nie auf irgendwelche Komfortfeatures geachtet, wie Bluetooth usw., die waren für mich nicht relevant. Mir ging und geht es einzig darum meine Behinderung bestmöglich auszugleichen. Das ich auch mit Hörgeräten nicht so gut höre, wie ein Normalhöriger in meinem Alter muss ich glaube nicht detailliert erläutern.
Hätte ich die Geräte gekauft, wenn ich sie selbst hätte komplett bezahlen müssen.
Definitiv ja. Ich habe jetzt nicht bewusst teurere Geräte genommen, nur weil es ggf. jemand anderes bezahlt. So bin ich nicht eingestellt. Wie geschrieben es ging mir nur um den optimalen Behinderungsausgleich.
Ich habe aber Versicherungsschutz. Ich habe kein Limit in den Hilfsmitteln in meinem Tarif, den ich damals auch bewusst gewählt habe nach dem Motto lieber mehr Beitrag als einen Billigtarif der Leistungseinschränkungen hat. Ich meinen mehr als 25 Jahren bei dem Versicherer habe ich 2 Rechnung neben den Hörgeräten eingereicht. Meine Schadenquote sollte bei ca. 2 % liegen. Auch wenn dies bei der rechtlichen Bewertung keine Auswirkung haben sollte, ich möchte damit nur dokumentieren, ich bin keiner der versucht das System auszunutzen.