Re: Kostenübernahme besserer Geräte nach 2 Jahren?
Verfasst: 22. Mär 2025, 21:47
Sollte man aber auch nur bei tatsächlichem Verlust machen. Hab gehört viele Kassen lassen Verlust nur einmal gelten. Wenn man die dann wirklich verliert steht man blöd da.Captain hat geschrieben: ↑22. Mär 2025, 18:35Üblicherweise bekommt man bei den meisten Krankenkassen ohne wenn und aber nach 6 Jahren wieder ca.700,- € für neue Hörsysteme.Tammy hat geschrieben: ↑22. Mär 2025, 07:00 Hallo, ich habe mir alle Berichte mal ausführlich durchgelesen.
Wie kann und soll ich es begründen, dass meine 6 Jahren alten Hörgeräte verloren gegangen sind? Einen Verschlechterungsantrag werde ich aufgrund meiner an Taubheit grenzende Hörbehinderung nicht mehr bekommen. Da meine Geräte schon extrem auf Verschleiß fahren suche ich nach einem guten Grund, damit ich über meine Krankenkasse die neuen Geräte bewilligt bekomme. Vielen Dank...!
Leider gilt das nicht für alle Krankenkassen.
Bei Verlust der Geräte wird aber auch schon innerhalb der 6 Jahre wieder der Zuschuss gewährt.
Dazu ist eine neue Verordnung vom HNO Arzt erforderlich auf der vermerkt ist, neue Geräte wegen Verlust.
Mit der Verordnung geht man zum Akustiker. Der Akustiker füllt mit dem Patient zusammen eine Verlustanzeige aus.
Darin steht in ein zwei Sätzen wie wo und wann die Hörgeräte verloren gingen. Da braucht es keinen Roman.
Der Akustiker stellt dann mit der Verordnung und der Verlustanzeige bei der Krankenkasse einen Antrag auf vorzeitige Neuversorgung wegen Verlust.