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Re: Kostenübernahme besserer Geräte nach 2 Jahren?

Verfasst: 22. Mär 2025, 21:47
von Mickeye1234
Captain hat geschrieben: 22. Mär 2025, 18:35
Tammy hat geschrieben: 22. Mär 2025, 07:00 Hallo, ich habe mir alle Berichte mal ausführlich durchgelesen.
Wie kann und soll ich es begründen, dass meine 6 Jahren alten Hörgeräte verloren gegangen sind? Einen Verschlechterungsantrag werde ich aufgrund meiner an Taubheit grenzende Hörbehinderung nicht mehr bekommen. Da meine Geräte schon extrem auf Verschleiß fahren suche ich nach einem guten Grund, damit ich über meine Krankenkasse die neuen Geräte bewilligt bekomme. Vielen Dank...!
Üblicherweise bekommt man bei den meisten Krankenkassen ohne wenn und aber nach 6 Jahren wieder ca.700,- € für neue Hörsysteme.
Leider gilt das nicht für alle Krankenkassen.
Bei Verlust der Geräte wird aber auch schon innerhalb der 6 Jahre wieder der Zuschuss gewährt.
Dazu ist eine neue Verordnung vom HNO Arzt erforderlich auf der vermerkt ist, neue Geräte wegen Verlust.

Mit der Verordnung geht man zum Akustiker. Der Akustiker füllt mit dem Patient zusammen eine Verlustanzeige aus.
Darin steht in ein zwei Sätzen wie wo und wann die Hörgeräte verloren gingen. Da braucht es keinen Roman.
Der Akustiker stellt dann mit der Verordnung und der Verlustanzeige bei der Krankenkasse einen Antrag auf vorzeitige Neuversorgung wegen Verlust.
Sollte man aber auch nur bei tatsächlichem Verlust machen. Hab gehört viele Kassen lassen Verlust nur einmal gelten. Wenn man die dann wirklich verliert steht man blöd da.

Re: Kostenübernahme besserer Geräte nach 2 Jahren?

Verfasst: 23. Mär 2025, 14:56
von gereon
Mickeye1234 hat geschrieben: 22. Mär 2025, 21:47 Sollte man aber auch nur bei tatsächlichem Verlust machen. Hab gehört viele Kassen lassen Verlust nur einmal gelten. Wenn man die dann wirklich verliert steht man blöd da.
Es gab tatsächlich mal einen Fall, dass sich die KK geweigert hat beim erneuten Verlust die Kosten für das Hörgerät zu übernehmen. Die KK argumentierte mit mangelnder Sorgfalt des Versicherten. Letztendlich ging der Fall vor Gericht. Ergebnis war, dass die Krankenkasse auch beim erneuten Verlust die Kosten übernehmen musste. Denn der Kläger war dement und somit gar nicht erst in der Lage auf seine Hörgeräte aufzupassen.

Ansonsten schließe ich mich meinen Vorschreibern an. Die Verlustanzeige sollte nur dann gestellt werden, wenn die Hörgeräte wirklich verloren gegangen sind. Sich schon auf diesem Wege vor Ablauf der sechs Jahren bei nicht nachgewiesener Verschlechterung des Hörvermögen eine Neuversorgung mit Hörgeräten zu erschleichen, ist eindeutig Betrug.