I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????
Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????
haalo günter und barbara und andrea
ich verstehe schon die argumente für eine i-kraft als begleitung. allerdings ist es ja auch so, dass wir immer fordern bzw. immer gefordert wird dass sh kinder regelbeschult werden sollen und können usw. und wenn ich dann mit dem großen ABER hinterherkomme, dann mache ich mich doch ein wenig unglaubwürdig, oder nicht? einerseits behaupte ich die kinder können das, andererseits nehme ich ihnen selbstständigkeit? (ich formuliere das bewusst als frage). außerdem ist das sicher auch eine kostenfrage: stelle ich jedem sh kind einen i-helfer zur seite oder fasse ich alle die die nicht ohne auskommen zusammen in einer sh schule. und genau das will man dann ja nicht.
aber ich fände es jetzt wirklcih mal interessant, ob es nun ein "nur" sh kind gibt mit einem integrationshelfer, der es den schultag über begleitet. wie gesagt das würde ja andere perspektiven eröffnen bezüglcih regelbeschulung vieler kinder, die jetzt sh schulen besuchen...
ich glaube da muss einfach noch sehr viel mehr aufklärung geleistet werden: nutzen technischer hilfsmittel, wichtiges wiederholen usw. dazu eben auch bessere raumakustik (da haben alle was von) und engagierte lehrer. dann sollte das auch ohne integrationshelfer gehen, zumindest bei nur sh kindern mit hilfe von einer gewissen anzahl doppelsteckungen.
gruß
ich verstehe schon die argumente für eine i-kraft als begleitung. allerdings ist es ja auch so, dass wir immer fordern bzw. immer gefordert wird dass sh kinder regelbeschult werden sollen und können usw. und wenn ich dann mit dem großen ABER hinterherkomme, dann mache ich mich doch ein wenig unglaubwürdig, oder nicht? einerseits behaupte ich die kinder können das, andererseits nehme ich ihnen selbstständigkeit? (ich formuliere das bewusst als frage). außerdem ist das sicher auch eine kostenfrage: stelle ich jedem sh kind einen i-helfer zur seite oder fasse ich alle die die nicht ohne auskommen zusammen in einer sh schule. und genau das will man dann ja nicht.
aber ich fände es jetzt wirklcih mal interessant, ob es nun ein "nur" sh kind gibt mit einem integrationshelfer, der es den schultag über begleitet. wie gesagt das würde ja andere perspektiven eröffnen bezüglcih regelbeschulung vieler kinder, die jetzt sh schulen besuchen...
ich glaube da muss einfach noch sehr viel mehr aufklärung geleistet werden: nutzen technischer hilfsmittel, wichtiges wiederholen usw. dazu eben auch bessere raumakustik (da haben alle was von) und engagierte lehrer. dann sollte das auch ohne integrationshelfer gehen, zumindest bei nur sh kindern mit hilfe von einer gewissen anzahl doppelsteckungen.
gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????
Hallo Momo,
Es geht ja nicht nur um die Regelbeschulung, es geht um die Integration. Eine gute I-Kraft nimmt den Kindern nicht die Selbstständigkeit, sie unterstützt das Kind in seiner Selbstständigkeit.
I-Kraft ist auf jeden Fall billiger als Internat. Auch der Besuch der Förderschule mit Transport währe schon teurer als eine I-Kraft.
Die Lehrer wiederholen nicht, weil sie das so gelernt haben. Die Raumakustik wird nicht verbessert, da zu teuer.
Nach 3 1/2 Jahren Regelschule würde ich sagen auf den sonderpädagogischen Förderbedarf können wir verzichten, dann lieber eine I-Kraft. Wie lange die I-Kraft akzeptiert wird, muß man abwarten.
Gruß Barbara
Es geht ja nicht nur um die Regelbeschulung, es geht um die Integration. Eine gute I-Kraft nimmt den Kindern nicht die Selbstständigkeit, sie unterstützt das Kind in seiner Selbstständigkeit.
I-Kraft ist auf jeden Fall billiger als Internat. Auch der Besuch der Förderschule mit Transport währe schon teurer als eine I-Kraft.
Die Lehrer wiederholen nicht, weil sie das so gelernt haben. Die Raumakustik wird nicht verbessert, da zu teuer.
Nach 3 1/2 Jahren Regelschule würde ich sagen auf den sonderpädagogischen Förderbedarf können wir verzichten, dann lieber eine I-Kraft. Wie lange die I-Kraft akzeptiert wird, muß man abwarten.
Gruß Barbara
Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????
hallo ich finde das thema total spannend. vor allem mal von euren erfahrungen, barbara, in bezug auf sonderpädagogischen fb an der regelschule.
mal eine frage: was sind denn integrationshelfer eigentlich? sind das ausgebildete erzieher oder auch lehrer?
gruß
mal eine frage: was sind denn integrationshelfer eigentlich? sind das ausgebildete erzieher oder auch lehrer?
gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????
Hallo Momo!
Der Status der I-Kräfte ist, sicherlich auch sehr stark vom Bundesland abhängig, etwas schwer zu greifen. Das sind eher „im Umgang mit Kindern erfahrene Leute“. Die Bandbreite dürfte recht groß sein. Es kommt auch weniger auf die berufliche Qualifikation an als darauf, ob sich die I-Kraft mit „ihrem Kind“ versteht. Da ist dann also, wenn das angeleiert ist, manches möglich. Die I-Kraft kann sich unterstützend in den Unterricht der Klasse einbringen oder sich auch einfach nur neben „ihr“ Kind setzen. Für mehr als die Minimal-Lösung wird sie jedenfalls auch nicht bezahlt.
Auch die Akzeptanz durch die Lehrkräfte ist von vielem abhängig. Stimmen die „Chemie“, die Wellenlänge, die Vorbildung, die Einsatzbereitschaf, die Passung zum betreuten Kind und zur Klassengemeinschaft? Da lässt sich also fast gar nichts verallgemeinern. Das ist jedenfalls kein Modell, aus dem automatisch immer nur Gutes hervorgeht. Und wenn es mal nicht so richtig klappt, dann liegt das auch nicht immer an der Lehrerin. Und: I-Kraft ist ein recht neues Tätigkeitsfeld. Das muss sich erst richtig entwickeln und manche Neuen muss noch üben
.
Grüße
von
Norbert_S
Der Status der I-Kräfte ist, sicherlich auch sehr stark vom Bundesland abhängig, etwas schwer zu greifen. Das sind eher „im Umgang mit Kindern erfahrene Leute“. Die Bandbreite dürfte recht groß sein. Es kommt auch weniger auf die berufliche Qualifikation an als darauf, ob sich die I-Kraft mit „ihrem Kind“ versteht. Da ist dann also, wenn das angeleiert ist, manches möglich. Die I-Kraft kann sich unterstützend in den Unterricht der Klasse einbringen oder sich auch einfach nur neben „ihr“ Kind setzen. Für mehr als die Minimal-Lösung wird sie jedenfalls auch nicht bezahlt.
Auch die Akzeptanz durch die Lehrkräfte ist von vielem abhängig. Stimmen die „Chemie“, die Wellenlänge, die Vorbildung, die Einsatzbereitschaf, die Passung zum betreuten Kind und zur Klassengemeinschaft? Da lässt sich also fast gar nichts verallgemeinern. Das ist jedenfalls kein Modell, aus dem automatisch immer nur Gutes hervorgeht. Und wenn es mal nicht so richtig klappt, dann liegt das auch nicht immer an der Lehrerin. Und: I-Kraft ist ein recht neues Tätigkeitsfeld. Das muss sich erst richtig entwickeln und manche Neuen muss noch üben

Grüße
von
Norbert_S
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Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????
Hallo Momo,
der Antwort von Norbert_S kann ich mich nur anschließen.
Ich bin ausgebildete Erzieherin. Es werden aber auch gerne Krankenschwestern genommen, für Kinder die z.B. beatmet werden müssen.
Das Interessante an meiner Arbeit ist, ich weiß heute noch nicht was morgen kommt. Ich muß mich jeden Tag auf das Kind einstellen und kann danach arbeiten.
Gruß Barbara
der Antwort von Norbert_S kann ich mich nur anschließen.
Ich bin ausgebildete Erzieherin. Es werden aber auch gerne Krankenschwestern genommen, für Kinder die z.B. beatmet werden müssen.
Das Interessante an meiner Arbeit ist, ich weiß heute noch nicht was morgen kommt. Ich muß mich jeden Tag auf das Kind einstellen und kann danach arbeiten.
Gruß Barbara
Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????
Hallo,
ich keine eine Familie, deren Kind (es hat das Down-Syndrom) wird in der (Regel-Grund)Schule von einer I-Kraft betreut. Das sind meistens Zivis, d.h. also das Kind muss sich alle paar Monate auf eine neue Bezugsperson einstellen. Diesen dauernden Wechsel finde ich persönlich nicht gut.
Bei meinem Sohn könnte ich es mir auch nicht vorstellen. Es stört ihn teilweise, dass "seine" Förderlehrerin in den Unterricht kommt, und er somit eine gewisse Sonderstellung in der Klasse hat, bzw. er teilweise durch die Förderung aus dem regulären Unterricht genommen wird. Wenn ihm also diese "Sonderbehandlung" gegenüber seinen Mitschülern schon unangenehm ist, dann würde er eine I-Kraft sicher total ablehnen.
lg
ich keine eine Familie, deren Kind (es hat das Down-Syndrom) wird in der (Regel-Grund)Schule von einer I-Kraft betreut. Das sind meistens Zivis, d.h. also das Kind muss sich alle paar Monate auf eine neue Bezugsperson einstellen. Diesen dauernden Wechsel finde ich persönlich nicht gut.
Bei meinem Sohn könnte ich es mir auch nicht vorstellen. Es stört ihn teilweise, dass "seine" Förderlehrerin in den Unterricht kommt, und er somit eine gewisse Sonderstellung in der Klasse hat, bzw. er teilweise durch die Förderung aus dem regulären Unterricht genommen wird. Wenn ihm also diese "Sonderbehandlung" gegenüber seinen Mitschülern schon unangenehm ist, dann würde er eine I-Kraft sicher total ablehnen.
lg
Birgit mit Sohn (*99 links HV 89% - rechts HV 79% - mit Cassia M H2O versorgt)
Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????
Hallo Momo,
Auch gegen einen ständigen Wechsel der I-Kräfte kann man sich wehren (wenn dieser vom Amt veranlasst ist und nicht durch die Beendigung der Tätigkeit von Seiten des I-Helfers), wenn man nachweist, dass es für das konkrete Kind kontraproduktiv ist, wenn es ständig mit anderen Personen konfrontiert wird.
Viele Grüße
Ein Integrationshelfer wird bei ("Nur")-Schwerhörigkeit nur dann gewährt, wenn eine so hochgradige Schwerhörigkeit vorliegt, dass eine Beschulung ohne diesen Integrationshelfer, auch nach Ausnutzung aller technischer Möglichkeiten, mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit unmöglich erscheint. Diese Kinder erhielten bis zu den Entscheidungen vom Oktober 2007 aber deshalb keinen I-Helfer, weil der Förderausschuss als Lernort die Förderschule festlegte und eine Beschulung an der Regelschule mit I-Helfer abgelehnt wurde, weil man das Kind nach der damals geltenden Rechtslage wirksam an die Förderschule verweisen konnte. Da die Urteile nun auch nicht so "alt" sind, wird es noch recht wenige Kinder geben, deren Eltern die neuen Möglichkeiten durchsetzen konnten. Grundsätzlich wird aber nun die Mehrheit der Kinder, die jetzt an den SH-Schulen lernt, nun auch einen Anspruch auf Beschulung mit I-Helfer an den Regelschulen haben.Momo hat geschrieben:aber ich fände es jetzt wirklcih mal interessant, ob es nun ein "nur" sh kind gibt mit einem integrationshelfer, der es den schultag über begleitet. wie gesagt das würde ja andere perspektiven eröffnen bezüglcih regelbeschulung vieler kinder, die jetzt sh schulen besuchen...
Die Qualifikation des I-Helfers richtet sich nach dem, was das betroffene Kind benötigt, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können und findet seine Grenze im Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkt. Wenn man nachweisen kann, dass das Kind einen ausgebildeten Erzieher oder auch einen Gebärdendolmetscher benötigt, wird auch das machbar sein. Soll aber "nur" darauf geachtet werden, dass bestimmte Aussagen von Lehrern und Mitschülern noch einmal (zusammenfassend) wiederholt werden oder die FM-Anlage genutzt wird, wird das Amt wohl auch einen Zivi oder FJS-ler als ausreichend ansehen können.Momo hat geschrieben:was sind denn integrationshelfer eigentlich? sind das ausgebildete erzieher oder auch lehrer?
Auch gegen einen ständigen Wechsel der I-Kräfte kann man sich wehren (wenn dieser vom Amt veranlasst ist und nicht durch die Beendigung der Tätigkeit von Seiten des I-Helfers), wenn man nachweist, dass es für das konkrete Kind kontraproduktiv ist, wenn es ständig mit anderen Personen konfrontiert wird.
Ist ja interessant - bei uns wird die Notwendigkeit einer I-Kraft nur dann überhaupt geprüft, wenn alle Möglichkeiten, die der sonderpädagogische Förderbedarf bietet, vollständig ausgeschöpft sind und eigentlich nur noch die Beschulung an einer Förderschule bliebe, so dass Beschulung mit I-Kraft, aber ohne sonderpädagogischem Förderbedarf absolut unmöglich ist.Barbara Kissmann hat geschrieben:Mein Betreuungskind hat nur eine I-Kraft und noch keine sonderpädagogische Förderung.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????
Hallo, ich finde das Thema auch äußerst spannend und auch ebenso deprimierend, weiles wohl am Ende wieder darauf hinausläuft, wer die engagiertesten Eltern hat. Bin momentan ziemlich ausgepowert und hab keinen Bock auf Kämpfen.
Aber zur Sache:
Zitat Barbara:
"wir haben auch gedacht, daß die Lehrerin die Antworten der Kinder zusammenfaßt oder auch ein Kind und dieses Kind die FM-Anlage benutzt. Die Antworten werden aber grundsätzlich nicht mehr wiederholt mit der Begründung "Die Kinder sollen zuhören". Die Anlage weiterreichen ist zu viel Aufwand. Da haben wir Eltern und auch die Förderlehrerin sich den Mund schon fusselig geredet. Es ändert sich nichts.
"
ja, genauso sieht wahrscheinlich die Realität aus.
Zitat Barbara:
"Eine gute I-Kraft nimmt den Kindern nicht die Selbstständigkeit, sie unterstützt das Kind in seiner Selbstständigkeit."
Dieser Satz gehört Dick unterstrichen! Leider können viele eben dies nicht leisten. Ist ja im Kiga das gleiche Problem.
Und wenn das nicht klappt, dann lieber gar keine I-Kraft.
Zitat Kaja:
"Ist ja interessant - bei uns wird die Notwendigkeit einer I-Kraft nur dann überhaupt geprüft, wenn alle Möglichkeiten, die der sonderpädagogische Förderbedarf bietet, vollständig ausgeschöpft sind und eigentlich nur noch die Beschulung an einer Förderschule bliebe, so dass Beschulung mit I-Kraft, aber ohne sonderpädagogischem Förderbedarf absolut unmöglich ist. "
Finde ich auch logisch so, scheint aber nicht überall so zu sein.
Die I-Kraft kann doch eigentlich nur logische Folge sein, wenn
FB nicht ausreicht. Ohne FB keine I-Kraft. So sagt mein gesunder Menschenverstand. Aber sicher ist wieder alles ganz anders.
@ Norbert: Weißt Du wie das konkret in BaWü gehändelt wird?
Viele Grüße Andrea
Aber zur Sache:
Zitat Barbara:
"wir haben auch gedacht, daß die Lehrerin die Antworten der Kinder zusammenfaßt oder auch ein Kind und dieses Kind die FM-Anlage benutzt. Die Antworten werden aber grundsätzlich nicht mehr wiederholt mit der Begründung "Die Kinder sollen zuhören". Die Anlage weiterreichen ist zu viel Aufwand. Da haben wir Eltern und auch die Förderlehrerin sich den Mund schon fusselig geredet. Es ändert sich nichts.
"
ja, genauso sieht wahrscheinlich die Realität aus.
Zitat Barbara:
"Eine gute I-Kraft nimmt den Kindern nicht die Selbstständigkeit, sie unterstützt das Kind in seiner Selbstständigkeit."
Dieser Satz gehört Dick unterstrichen! Leider können viele eben dies nicht leisten. Ist ja im Kiga das gleiche Problem.
Und wenn das nicht klappt, dann lieber gar keine I-Kraft.
Zitat Kaja:
"Ist ja interessant - bei uns wird die Notwendigkeit einer I-Kraft nur dann überhaupt geprüft, wenn alle Möglichkeiten, die der sonderpädagogische Förderbedarf bietet, vollständig ausgeschöpft sind und eigentlich nur noch die Beschulung an einer Förderschule bliebe, so dass Beschulung mit I-Kraft, aber ohne sonderpädagogischem Förderbedarf absolut unmöglich ist. "
Finde ich auch logisch so, scheint aber nicht überall so zu sein.
Die I-Kraft kann doch eigentlich nur logische Folge sein, wenn
FB nicht ausreicht. Ohne FB keine I-Kraft. So sagt mein gesunder Menschenverstand. Aber sicher ist wieder alles ganz anders.
@ Norbert: Weißt Du wie das konkret in BaWü gehändelt wird?
Viele Grüße Andrea
Mirko (02/04) an Taubheit grenzend beidseitig.
2 CIs
2 CIs
Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????
Ok, und was wäre wenn zusätzlich zu eigentlichen SH audiogen bedingte Auffälligkeiten im Sozialverhalten z.B. den Sportunterricht erschweren/ unmöglich machen? Und das Kind zwar eine FS Hören besucht, die Lehrer aber scheinbar das Kind nicht ausreichend unterstützen können im Sport? Könnte man da theoretisch einen Integrationshelfer zur Unterstützung, d.h. zur Sicherstellung der Integration des auffälligen Kindes in die Klasse, bekommen? Rein rechtlich, ob das bewilligt wird ist sicher eh ein Kampf.Kaja hat geschrieben:Hallo Momo,
Ein Integrationshelfer wird bei ("Nur")-Schwerhörigkeit nur dann gewährt, wenn eine so hochgradige Schwerhörigkeit vorliegt, dass eine Beschulung ohne diesen Integrationshelfer, auch nach Ausnutzung aller technischer Möglichkeiten, mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit unmöglich erscheint. Diese Kinder erhielten bis zu den Entscheidungen vom Oktober 2007 aber deshalb keinen I-Helfer, weil der Förderausschuss als Lernort die Förderschule festlegte und eine Beschulung an der Regelschule mit I-Helfer abgelehnt wurde, weil man das Kind nach der damals geltenden Rechtslage wirksam an die Förderschule verweisen konnte. Da die Urteile nun auch nicht so "alt" sind, wird es noch recht wenige Kinder geben, deren Eltern die neuen Möglichkeiten durchsetzen konnten. Grundsätzlich wird aber nun die Mehrheit der Kinder, die jetzt an den SH-Schulen lernt, nun auch einen Anspruch auf Beschulung mit I-Helfer an den Regelschulen haben.Momo hat geschrieben:aber ich fände es jetzt wirklcih mal interessant, ob es nun ein "nur" sh kind gibt mit einem integrationshelfer, der es den schultag über begleitet. wie gesagt das würde ja andere perspektiven eröffnen bezüglcih regelbeschulung vieler kinder, die jetzt sh schulen besuchen...
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????
Hallo Momo,
Viele Grüße
Auch wenn viele Ämter das anders sehen, ist es auch dann möglich, einen I-Helfer finanziert zu bekommen, wenn das Kind eine Förderschule besucht und die Leistungen dieser Schule den zusätzlichen, behinderungsbedingten Bedarf nicht abdecken können.Die KB-Schule hier nimmt z. B. auch autistische Kinder - diese aber nur mit zusätzlichem I-Helfer. Der Wortlaut der relevanten Norm des § 54 Absatz 1 Nr. 1 SGB XII spricht von "Schulbildung" und ist somit nicht auf die Beschulung in einer Regelschule begrenzt. Maßstab ist allein der konkrete behinderungsbedingte Bedarf des konkreten Kindes.Momo hat geschrieben:Ok, und was wäre wenn zusätzlich zu eigentlichen SH audiogen bedingte Auffälligkeiten im Sozialverhalten z.B. den Sportunterricht erschweren/ unmöglich machen? Und das Kind zwar eine FS Hören besucht, die Lehrer aber scheinbar das Kind nicht ausreichend unterstützen können im Sport? Könnte man da theoretisch einen Integrationshelfer zur Unterstützung, d.h. zur Sicherstellung der Integration des auffälligen Kindes in die Klasse, bekommen? Rein rechtlich, ob das bewilligt wird ist sicher eh ein Kampf.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????
Danke Kaja.
was täten wir ohne dich? ich jedenfalls finde mich im paragraphenjungle kaum zurecht!
Gruß
was täten wir ohne dich? ich jedenfalls finde mich im paragraphenjungle kaum zurecht!
Gruß
Zuletzt geändert von Momo am 19. Feb 2009, 09:01, insgesamt 1-mal geändert.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????
Hallo Kaja,
kann mich Momo nur anschließen. Gleiches gilt für Norbert, der mich auch immer mit seinem fundierten Fachwissen beeindruckt.
Gut, daß wir Euch haben.
Viele Grüße Andrea
kann mich Momo nur anschließen. Gleiches gilt für Norbert, der mich auch immer mit seinem fundierten Fachwissen beeindruckt.
Gut, daß wir Euch haben.
Viele Grüße Andrea
Mirko (02/04) an Taubheit grenzend beidseitig.
2 CIs
2 CIs
Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????
Ich danke euch allen für eure Wortmeldungen.
Die Rückstellung ist nun von allen Seiten befürwortet worden... Das Gespräch in der Vorschule verlief prima.
Als ich unsere Schulleitung wg. I-Kraft fragte, da war sie ÜBERHAUPT nicht dagegen (man sollte "Gerüchten" dann doch nicht so viel beachtung schenken...)
Ich denke, dieser sond.päd. Bedarf ist nicht ganz ausreichend, wenn man an eine Lehrkraft gerät, die sich - wie es sooft der Fall ist - nicht die Mühe macht, Aussagen der Mitschüler zu wiederholen usw.usw.
Wie schon erwähnt: I-Kraft soll "nur" unterstützend wirken - kein "Gefängsniswärter" sein. Und bei uns im KiGa läuft das auch prima! Da ist die I-Kraft unterstützend im Alltag zugange. Nicht nur mit Sarah und Talia beschäftigt.
Ja, ich kenne ein "nur" SH-Mädchen, welches eine I-Kraft hatte bzw. auch noch hat. Mit ihr und ihrer Mutter werde ich mich wohl diesbezgl. noch mal zusammensetzen und mich ausführlich informieren lassen. Ebenso mit der Förderschule. Mit unserem Familienunterstüzenden Dienst sowie dem sozialen Amt werde ich mich auch unterhalten.
In wie fern Stunden einer I-Kraft genehmigt werden, empfiehlt am Ende bei uns wohl das Gesundheitsamt (so wie im KiGa auch).
Sobald ich was neues weiß / es was neues gibt, werde ich euch informieren.
LG Sabine
Die Rückstellung ist nun von allen Seiten befürwortet worden... Das Gespräch in der Vorschule verlief prima.
Als ich unsere Schulleitung wg. I-Kraft fragte, da war sie ÜBERHAUPT nicht dagegen (man sollte "Gerüchten" dann doch nicht so viel beachtung schenken...)
Ich denke, dieser sond.päd. Bedarf ist nicht ganz ausreichend, wenn man an eine Lehrkraft gerät, die sich - wie es sooft der Fall ist - nicht die Mühe macht, Aussagen der Mitschüler zu wiederholen usw.usw.
Wie schon erwähnt: I-Kraft soll "nur" unterstützend wirken - kein "Gefängsniswärter" sein. Und bei uns im KiGa läuft das auch prima! Da ist die I-Kraft unterstützend im Alltag zugange. Nicht nur mit Sarah und Talia beschäftigt.
Ja, ich kenne ein "nur" SH-Mädchen, welches eine I-Kraft hatte bzw. auch noch hat. Mit ihr und ihrer Mutter werde ich mich wohl diesbezgl. noch mal zusammensetzen und mich ausführlich informieren lassen. Ebenso mit der Förderschule. Mit unserem Familienunterstüzenden Dienst sowie dem sozialen Amt werde ich mich auch unterhalten.
In wie fern Stunden einer I-Kraft genehmigt werden, empfiehlt am Ende bei uns wohl das Gesundheitsamt (so wie im KiGa auch).
Sobald ich was neues weiß / es was neues gibt, werde ich euch informieren.
LG Sabine
Sabine mit Sarah *03 hochgr. SH bds. Naida V UP Jr und Talia *05 hochgr. SH bds. Naida V UP sowie Laura *01 normalhörend
Re: I-Kraft an Regelschule - SCHWIERIG????
Hallo, nun möchte ich mich hier auch mal melden
.
Ich kenne Sahra - mein Junge und sie waren zusammen in Werscherberg (und haben auch zusammen den Schwimmkurs dort gemacht) und ich habe auch andere hier aus eurem Forum dort kennengelernt.
Ich habe einen Sohn, 6 1/2 Jahre, mit ADHS. Rein von den Ohren ist alles in Ordnung, es gibt halt die typischen ADHS-Probleme (in Bezug auf Zuhören-Konzentration, auditiven Probleme wie Störschallprobleme, und ab und an auch Probleme mit der auditiven Merkfähigkeit).
Werscherberg sieht ihn 100% in der Regelgrundschule wobei sich die Fachleute dort überhaupt nicht einig waren, ob mit oder ohne Integration. Die meisten sagen, er schafft das gut ohne Integration, der ein- oder andere sagt, evtl. für das 1. Jahr Integration beantragen, bis er sich an den Schulalltag gewöhnt hat.
Nun ja, mittlerweile waren wir jetzt zur Schuluntersuchung und auch in der Schule zum Gespräch - wir haben uns alle zusammen dazu entschieden, es erst mal ohne Integration zu versuchen.
Bei uns sieht es so aus, daß die Lehrer der 1. Klasse 3-5 Schüler pro Klasse 1-2x Mittags in einer Art Nachhilfe betreuen, also den Stoff von morgens nochmals erklären und bei Kindern, wo bestimmter Förderbedarf erkannt wird im Bereich Sprache/Konzentration - wobei wir dann bei meinem Sohn wären - kommt 1x wöchentlich eine Förderlehrerin der Sprachheilschule (die ist aber weiter weg) um mit diesen Kindern gesondert zu arbeiten.
Man sagte uns, daß man das aber nicht beantragen muß, sondern die Lehrerin entscheidet, sobald sie Probleme erkennt, welches Kind dann durch diese Förderlehrerin - in der Grundschule - gefördert wird.
Soweit ich weiß, gibt es - dieselbe - Möglichkeit auch von einem mobilen Dienst der Förderschule "Hören". Auch in diesem Bereich, obwohl die Kinder an sich kein Problem mit dem Hören haben.
Erst wenn das alles nicht hilft, wird das sonderpädagogische Förderverfahren eröffnet. Um dann evtl. eine Integrationshilfe - für die Regelgrundschule - zu bekommen. Und das geht dann über das Jugendamt/Sozialamt als Kostenträger - wenn ich das so richtig verstanden habe? Diese Integrationshilfe wäre dann evtl. 1-2x die Woche in der Schule - nicht als Art "Nachhilfe" für die Förderschullehrerin sondern um ihm in seinem Schulalltag zu helfen.
Ganz liebe Grüße an Sahra!
Susanne und Tobias

Ich kenne Sahra - mein Junge und sie waren zusammen in Werscherberg (und haben auch zusammen den Schwimmkurs dort gemacht) und ich habe auch andere hier aus eurem Forum dort kennengelernt.
Ich habe einen Sohn, 6 1/2 Jahre, mit ADHS. Rein von den Ohren ist alles in Ordnung, es gibt halt die typischen ADHS-Probleme (in Bezug auf Zuhören-Konzentration, auditiven Probleme wie Störschallprobleme, und ab und an auch Probleme mit der auditiven Merkfähigkeit).
Werscherberg sieht ihn 100% in der Regelgrundschule wobei sich die Fachleute dort überhaupt nicht einig waren, ob mit oder ohne Integration. Die meisten sagen, er schafft das gut ohne Integration, der ein- oder andere sagt, evtl. für das 1. Jahr Integration beantragen, bis er sich an den Schulalltag gewöhnt hat.
Nun ja, mittlerweile waren wir jetzt zur Schuluntersuchung und auch in der Schule zum Gespräch - wir haben uns alle zusammen dazu entschieden, es erst mal ohne Integration zu versuchen.
Bei uns sieht es so aus, daß die Lehrer der 1. Klasse 3-5 Schüler pro Klasse 1-2x Mittags in einer Art Nachhilfe betreuen, also den Stoff von morgens nochmals erklären und bei Kindern, wo bestimmter Förderbedarf erkannt wird im Bereich Sprache/Konzentration - wobei wir dann bei meinem Sohn wären - kommt 1x wöchentlich eine Förderlehrerin der Sprachheilschule (die ist aber weiter weg) um mit diesen Kindern gesondert zu arbeiten.
Man sagte uns, daß man das aber nicht beantragen muß, sondern die Lehrerin entscheidet, sobald sie Probleme erkennt, welches Kind dann durch diese Förderlehrerin - in der Grundschule - gefördert wird.
Soweit ich weiß, gibt es - dieselbe - Möglichkeit auch von einem mobilen Dienst der Förderschule "Hören". Auch in diesem Bereich, obwohl die Kinder an sich kein Problem mit dem Hören haben.
Erst wenn das alles nicht hilft, wird das sonderpädagogische Förderverfahren eröffnet. Um dann evtl. eine Integrationshilfe - für die Regelgrundschule - zu bekommen. Und das geht dann über das Jugendamt/Sozialamt als Kostenträger - wenn ich das so richtig verstanden habe? Diese Integrationshilfe wäre dann evtl. 1-2x die Woche in der Schule - nicht als Art "Nachhilfe" für die Förderschullehrerin sondern um ihm in seinem Schulalltag zu helfen.
Ganz liebe Grüße an Sahra!
Susanne und Tobias