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Re: Berechnung des Hörverlusts?

Verfasst: 23. Mai 2009, 20:40
von maxipuppe
Hallo Momo
Hier bin ich mal wieder.
Du hast geschrieben, dass bei CI Trägern meist davon ausgegangen wird, dass sie taub sind.
Wie sollte ich das nun in einem Verschlechterungsantrag reinschreiben.
" Bin seit 1999 und 2006 CI Träger? "
Wenn das so gehandhabt wird, müßte ich theoretisch doch gar keine Hörkurven einreichen müssen, sondern würde ein ärztl. Attest bezüglich der CI´s reichen.
Ich weiß, daß ist jetzt eine dumme Frage.

Gruß Sigrid

Re: Berechnung des Hörverlusts?

Verfasst: 23. Mai 2009, 22:21
von guenter k.
Hallo Sigrid,

ich hatte übersehen, dass du Duett oder EAS? hast.

Normal ist es bissher so gewesen, dass nur die Diagnose Surditas, also Taub, die KK`s dazu bewegt hat einer CI Versorgung überhaupt erst zuzustimmen. Bei herkömmlichen CI`s fetzt man sich auch heute noch sein letztes bisschen "Resthgehörvermögen" weg. Dass macht es ja so vielen CI Kandidaten so furchtbar schwer die Entscheidung pro CI zu treffen.

Ich würde bei einem Verschlimmerungsantrag keine Hörkurve einreichen, sondern auf die implatierende Klinik verweisen. Danach bist du in jedem Fall schlauer. :)

LG,

Günter

Re: Berechnung des Hörverlusts?

Verfasst: 24. Mai 2009, 23:54
von Dorothea33
hallo allerseits
hab nun auch mal meine Messungen (vom Akustiker) hervor geholt...laut FAQ bin ich auf dem kranken Ohr mittelgradig schwerhörig. Frag mich nur wie der HNO zu dem Ergebnis kommt ich sei dort praktisch taub...
Im echten Leben stimm ich dem HNO ja eher zu als der FAQ-obwohl da ist ja noch der Absatz mit dem Sprachverständnis....und im echten Leben ist der ja nicht unwichtig!
lb. Gruß Andrea