Schwerbehindertenausweis abgelehnt bei meinem 7 Monate alten Sohn!
Re: Schwerbehindertenausweis abgelehnt bei meinem 7 Monate alten Sohn!
das mit den neuen gesundheitlichen Gutachten scheint normal zu sein. Bei meinem Sohn (nicht GL sondern Autist) muß ebenfalls im nächsten Jahr neue Gutachten eingereicht werden und das obwohl er seine Behinderung immer behalten wird.
LG Heidi
hochgradig Schwerhörig seit ?????? beide Kinder haben super Lauscher
hochgradig Schwerhörig seit ?????? beide Kinder haben super Lauscher
Re: Schwerbehindertenausweis abgelehnt bei meinem 7 Monate alten Sohn!
Meinen Glückwunsch zum guten Ausgang!
Diese Überprüfungen in Abständen von ich glaube 3 bis 5 Jahren sind üblich -- um die Einstufung der gesundheitlichen Entwicklung (positiv wie negativ) anzupassen.
Da in eurem Fall keine Änderung der Einstufung mehr möglich ist, weil eine Besserung weder zur Rücknahme von merkzeichen noch eine Senkung des GdB führen kann, ist eine solche Überprüfung nach meiner Meinung unbegründet und deshalb abzulehnen. Letztlich ist sie Verschwendung von Steuermitteln, weil egal was bei der Überprüfung herauskommt, es wird sich nichts mehr ändern. Und damit ein Fall für den Rechnungshof bzw. sogar für die Dienstaufsicht. Man könnte sich sogar auf den Standpunkt stellen, dass hier seitens der Behörde schikaniert wird, weil solche Untersuchungen auch für die Eltern stets zeitaufwendig und problematisch (-> Urlaub nehmen) sind.
Ich weiß aber nicht, ob man dafür nochmal klagen sollte, oder nicht einfach auf den Unsinn der Überprüfung hinweist und sie einfach durchführen lässt. Wäre IMHO nicht korrekt, aber sicher der einfachere Weg.
Viele Grüße, Mirko
Diese Überprüfungen in Abständen von ich glaube 3 bis 5 Jahren sind üblich -- um die Einstufung der gesundheitlichen Entwicklung (positiv wie negativ) anzupassen.
Da in eurem Fall keine Änderung der Einstufung mehr möglich ist, weil eine Besserung weder zur Rücknahme von merkzeichen noch eine Senkung des GdB führen kann, ist eine solche Überprüfung nach meiner Meinung unbegründet und deshalb abzulehnen. Letztlich ist sie Verschwendung von Steuermitteln, weil egal was bei der Überprüfung herauskommt, es wird sich nichts mehr ändern. Und damit ein Fall für den Rechnungshof bzw. sogar für die Dienstaufsicht. Man könnte sich sogar auf den Standpunkt stellen, dass hier seitens der Behörde schikaniert wird, weil solche Untersuchungen auch für die Eltern stets zeitaufwendig und problematisch (-> Urlaub nehmen) sind.
Ich weiß aber nicht, ob man dafür nochmal klagen sollte, oder nicht einfach auf den Unsinn der Überprüfung hinweist und sie einfach durchführen lässt. Wäre IMHO nicht korrekt, aber sicher der einfachere Weg.
Viele Grüße, Mirko