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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 15. Jun 2010, 10:20
von Gabi
Super Svea

Aber ich geb dir einen Tip.
Mach erst Deine Theorie...samt Prüfung. Und fang dann mit den Fahrstunden an.
Sonst wird der Führerschein übelst teuer.

Liebe Grüße
Gabi

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 15. Jun 2010, 11:33
von golfinho
Gabi hat geschrieben:Mach erst Deine Theorie...samt Prüfung. Und fang dann mit den Fahrstunden an.
Sonst wird der Führerschein übelst teuer.
Tut mir leid, aber was ist denn das für ein komischer Tipp?! :eek: Warum sollte er teurer sein?

Ich hab meinen Motorradführerschein innerhalb von sechs Wochen, d. h. Theorie und Praxis gleichzeitig gemacht. Mein Motorradführerschein hat nur 800 Euro gekostet. Früher hat mein Autoführerschein, wo ich erst mit der Praxis begonnen hatte, als ich mit der Theorie fertig war, 1800 Euro gekostet. Nur mal so als Vergleich! (!!)

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 15. Jun 2010, 13:01
von SveaS.
Hey Gabi,

danke für den Tipp aber das kene ich so nicht und naja, mein Fahrlehrer und seine Frau, also die Beiden, die die Fahrschule machen (recht klein) sind Freunde von uns. Also keine Sorge... ;) :p

Liebe Grüße

Svea

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 15. Jun 2010, 15:58
von cooper
Gabis Tipp ist gar nicht verkehrt: Erst die Theorie, dann die Praxis.

Das Problem vieler Fahrschüler, die keine Vorerfahrung (weil die Klasse B ihr erster Führerschein ist) haben ist, dass sie längst nicht alle Verkehrszeichen kennen und dass ihnen oft auch die Vorfahrtsregeln ein Buch mit sieben Siegeln ist. Das merke ich bei meinen "Nachhilfestunden", die ich im Bekanntenkreis gebe, immer wieder -- und es betrifft vornehmlich die Mädels, weil die Jungs oft schon einen Mofa- oder Moped-Führerschein haben.

Ohne Vorkenntnisse bringt es gar nichts, gleich mit dem Fahren anzufangen, weil man nämlich nicht nur das Zusammenspiel von Füßen und Händen üben muss, sondern auch noch ständig rätselt, ob und wie man fahren darf. Hat man die Verkehrszeichen und die Vorfahrtregeln jedoch perfekt intus, kann man sich rein auf's Fahren konzentrieren und braucht nicht an der Kreuzung überlegen, welche Regel wohl hier gilt.

Deshalb sollte man auch nicht den Auto- und Motorrad-Führerschein gleichzeitig machen, sondern erst die Theorie für beides, dann den Autoführerschein, und ein halbes Jahr später den Motorrad-Führerschein. Da man in dem halben Jahr massiv Fahrpraxis bekommt, tut man sich anschließend auf dem Motorrad sehr viel leichter, weil man sich nur noch um Motorrad kümmern muss -- Fahren selbst hat man ja inzwischen gelernt. Das gilt natürlich nicht für die, die mit 16 schon den A1 (125er) gemacht haben -- die haben die nötige Fahrpraxis längst.

Viele Grüße, Mirko

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 15. Jun 2010, 19:25
von Gudrun
Es ist aber möglich, die Theorie komplett zu lernen und parallel Fahrstunden zu machen. So habe ich es gemacht. Zumindest ich hatte Fragen zum Ankreuzen zu beantworten und es gab ein Buch mit ALLEN Fragen zum Lernen, die dran kommen könnten, ich weiß nicht, ob das überall so ist. Ich habe erst ein paar Theoriestunden genommen, dann die ganze Theorie gelernt und dann Fahrstunden genommen, und als ich alle Theoriestunden durch hatte, ging ich in die Theorieprüfung und kurze Zeit später in die Praxisprüfung. Mit gescheiter Planung geht das schon.

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 15. Jun 2010, 19:41
von SveaS.
Hey,

ja so mache ich es auch. Mit dem Unterschied, dass wir nun mit einer Computersoftware lernen, nebenbei noch ein Buch wo alles drin steht, welches man eben an Orte mitnehmen kann, wo man eben mal nicht die Comuter-Sache da vor sich hat und dann 2x die Woche a 1 1/2 Std. Theorie.

Bei meiner ersten Fahrstunde am Dienstag, in einer Woche also habe ich auch schon die Hälte des theoretischen Unterrichts durch. Sprich ich denke es ist dann auch langsam mal an der Zeit.

Liebe Grüße

Svea

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 15. Jun 2010, 22:07
von Gabi
Hallo an alle

Ich denke das ich nichts mehr dazu sage, cooper hat alles gesagt.
Und ich erlebe es gerade an meinem Geldbeutel was es kosten kann wenn eine 17 jährige den Führerschein amcht und der Fahrlehrer parallel dazu Fahrstunden anbietet.
Ich hab sehr schnell den Riegel vorgeschoben, erst Theorie...dann Praxis.

Aber wenn die Fahrschule gute Freunde von euch sind, kann euch das bestimmt nicht passieren.

Liebe Grüße
Gabi

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 15. Jun 2010, 23:29
von Sandra
Hallo,

wollte eigentlich nichts hierzu schreiben.

Ich weiss, dass Fahrstunden ins Geld gehen kann. Aber man sollte auch bedenken, dass bestimmte Anzahl von Fahrstunden z.b. Überland, Autobahn, Nachfahrt absolviert werden muss. Was drüber hinausgeht ist eigentlich jedem Fahrschüler überlassen wieviel dann noch gefahren werden soll bzw. wie sicher der/die jeweilige ist.
Wenn dann erst nach der Theorieprüfung mit Fahrpraxis anfängt zieht sich auch in die länge, weil eben erstmal eine bestimmt Anzahl von Fahrstunden absolviert werden muss um zu der Prüfung zugelassen zu werden (so war es jedenfalls zu meiner Zeit vor mehr als 20 Jahren und denke, das ist heute nicht anders)! Auch kommt darauf an, wie oft in jeweilige Fahrschule eine Prüfung stattfindet.

Denke man kann nicht sooo einfach verallgemeinert werden. Wenn aber jemand in Theorie nicht fit ist bzw. schwierigkeiten hat sollte das natürlich eher der Reihe nach tun.

wünsche für Führerscheinneulinge viel Glück

Gruss Sandra

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 27. Jun 2010, 18:38
von Elisabeth
Da kann ich ja von Glück reden, habe meinen FS vor 20 Jahren gemacht,
und das ohne Hörgeräte, hatte damals noch keine.
Mein Ohrenarzt hat mir aber Jahre später gesagt, er würde mich ohne
Hörgeräte nicht fahren lassen.
Hatte deshalb aber nie Probleme damit.

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 27. Jun 2010, 19:52
von Coralie
Gut, dass das nicht Dein Ohrenarzt zu entscheiden hat...

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 29. Jun 2010, 12:31
von golfinho
Meine Meinung ist, dass ich sowas nicht in Ordnung finde. Wie will man z. B. einen Krankenwagen mit Sirene hören, wenn man keine HG trägt? Damit riskiert man den eigenen Führerschein, wenn man mit solchen Fahrzeugen einen Unfall baut, denn Fahrzeuge mit Blaulicht haben immer Vorrang.

Nix für ungut...

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 29. Jun 2010, 13:02
von Uli R.
Hallo,
das stimmt doch so nicht. Man sieht doch das Blaulicht. Es besteht keine Pflicht beim fahren CI oder HG zu tragen. GL fahren auch Auto uns das sogar sehr gut, weil sie sich mehr konzentrieren.

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 29. Jun 2010, 17:05
von maryanne
Golfinho, dann müsste aber auch das Radiohören im Auto verboten sein :)
Es gibt absolut keinen Grund, wegen der Schwerhörigkeit (oder Taubheit / Gehörlosigkeit) nicht Auto zu fahren bzw. den Führerschein zu verweigern.

Maryanne

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 29. Jun 2010, 18:39
von cooper
golfinho hat geschrieben:Damit riskiert man den eigenen Führerschein, wenn man mit solchen Fahrzeugen einen Unfall baut, denn Fahrzeuge mit Blaulicht haben immer Vorrang.
Falsch.

Ein Einsatzfahrzeug kann sich zwar bei eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn (eins von beiden genügt nicht) auf Sonderrechte nach §35 StVO berufen -- muss dann aber auch den Abs. 8 beachten, wonach die "Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden" dürfen.

In der Praxis bedeutet das: Kommt es zu einem Unfall mit einem Blaulichtfahrzeug, so hat dessen Fahrer grundsätzlich §35 Abs. 8 missachtet (weil sonst hätte es ja nicht zu einem Unfall kommen können, so die Argumentation der Gerichte) und ist somit generell als Unfallverursacher anzusehen. Denn er hätte ja, da er nicht genügend Rücksicht genommen hat, keine Sonderrechte beanspruchen dürfen.

Das ist die gefestigte Rechtsprechung in Deutschland: Gibt es einen Unfall mit einem Blaulichtfahrzeug, ist als erstes der Blaulichtfahrer dran. Weil er hätte damit rechnen müssen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer falsch verhalten, und sei es aufgrund einer Stress-Reaktion.

Das ist auch der Grund, warum Einsatzfahrzeuge nicht einfach mit Vollgas über rote Ampeln fahren, sondern in jedem Fall an der Kreuzung halten und sich je nach Sicht langsam hineintasten. Das bekommt übrigens jeder Blaulicht-Fahrer gleich bei seiner Einweisungsfahrt (ohne die er das Fahrzeug gar nicht mit Sonderrechten bewegen darf) eingebleut.

Hörbehinderte gucken halt einfach mehr, und dass das Martinshorn überhört wird, ist angesichts der zahlreichen PKW mit "Bassantrieb" an der Tagesordnung. Leider.

Viele Grüße, Mirko

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 29. Jun 2010, 20:56
von Uli R.
Hallo,
bei ROT darf nur die Feuerwehr weiter fahren. Das ist auch mit ein Grund warum in Städten die Rettungsfahrzeuge von der Feuerwehr sind.

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 29. Jun 2010, 22:55
von maryanne
Mirko, deine Aussage bezieht sich aber nicht auf Unfälle, die eindeutig z. B. durch Missachtung der Vorfahrt (Überfahren eines Stoppschilds usw.) durch den PKW-Fahrer verursacht wurde.

Ansonsten ist dir zuzustimmen.
Ich frage mich, warum Golfinho seine Vermutungen als "Wahrheit" hier reinschreibt.
Fehlverhalten (Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung) wird geahndet, das hat mit Schwerhörigkeit nix zu tun.

Maryanne

(Autofahrend, Musikhörend, schlappohrig!)

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 30. Jun 2010, 06:45
von golfinho
@Mirko:
Wie Mayenne schon sagte:
deine Aussage bezieht sich aber nicht auf Unfälle, die eindeutig z. B. durch Missachtung der Vorfahrt (Überfahren eines Stoppschilds usw.) durch den PKW-Fahrer verursacht wurde
Das meinte ich ja. Man kann das Einsatzfahrzeug erst spät bemerken, wenn man z. B. in einer unübersichtlichen Straße ist.

Z. B. kenne ich einen Gehörlosen, der schon mal ein Einsatzfahrzeug behindert hat. Er hat das Martinshorn nicht gehört und konnte den Weg nicht sofort freimachen. Das sah böse im Berufsverkehr aus und es war auch schwierig, sofort viel Platz frei zu machen. Wenn man das rechtzeitig gehört hat, kann man auf zweispurigen Fahrbahnen rechtzeitig ganz weit nach rechts oder so ausweichen.

Deshalb stell(t)e ich mir das als gefährlich vor, ohne CI/HG zu fahren... Meine Aussage bezieht sich auf richtige Gehörlose, die gar nichts hören bzw. taub sind und keine HG tragen, nicht auf Schwerhörige u. a. .

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 30. Jun 2010, 07:57
von Sandra
@golfinho: GL die gar nichts hören naja....... die meisten haben ein Resthörvermögen ... nur diese können viele für Sprachverständnis nicht nutzen bzw. reicht dies nicht aus.
Es gibt auch SH die TAUB Auto fahren, weil die Nebengeräusche störend empfunden werden o.ä.
Und zu guter letzt..... was soll man von HÖRENDE Personen halten die während der Autofahrt das Radio so laut haben, dass man den Martinshorn ebenso überhören kann????

Ich finde Deine Aussage schon diskriminierend und man sollte nichts verallgemeinern - nur weil Du von einem GL das so erfahren/miterlebt hast und in diesem Fall nicht so lief wie es hätte sein sollen!

Gruss Sandra

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 30. Jun 2010, 12:59
von golfinho
Sandra hat geschrieben:.
Es gibt auch SH die TAUB Auto fahren, weil die Nebengeräusche störend empfunden werden o.ä.
Sorry wegen OT, aber deine Aussage versteh ich nicht so ganz. Was verstehst du eigentlich unter "Gehörlose" und "Schwerhörige"? Gehörlose sind Menschen, die taub sind und Schwerhörige sind Menschen, die einen großen Hörverlust haben, aber nicht taub sind, oder? Stimmt das oder bin ich da falsch?

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 30. Jun 2010, 13:29
von Bovary
Sandra meint einfach, dass es genug SH gibt, die während des autofahrens NICHTS hören, also sie sind dann taub beim Autofahren. Das ist real, wenn der SH einen so großen Hörverlust hat, dass er mit HG folgende Dinge nichts hört: Martinshorn, Stimmen, Motor, etc. er fährt also in dem Sinne taub. Aber mit HG würde der SH etwas hören.

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 30. Jun 2010, 16:00
von maryanne
Golfinho: Gehörlose sind Menschen, die von Geburt an taub oder vor Abschluss des Spracherwerbs das Gehör (nahezu) vollständig verloren haben. Manche haben noch ein kleines Restgehör, das jedoch weder Sprachverstehen, noch Geräuscherkennen noch Richtungshören ermöglicht.
Menschen, die nach Abschluss des Spracherwerbs (also etwa nach dem 6. Lebensjahr) das Gehör verloren haben, gelten als ERTAUBT.
Schwerhörig sind diejenigen, die "nicht mehr gut hören", da ist die Spannbreite riesig, mache können sogar ohne HG verstehen, andere haben mit stärksten Geräten noch große Probleme.
Insofern kann man Hörbehinderte nicht so einfach in eine Schublade stecken.

Fakt ist: im Straßenverkehr muss man gucken - und wenn man nicht SIEHT, dass die Straße frei ist (z. B. wer auf eine andere Spur oder in eine Vorfahrtstraße einbiegen will), muss man warten, bis man genug SIEHT. Insofern ist deine Vermutung nicht richtig.

Maryanne

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 1. Jul 2010, 18:14
von cooper
Hi Uli,
Uli R. hat geschrieben:bei ROT darf nur die Feuerwehr weiter fahren.
Aha. Interessant. Und welches Gesetz besagt das bitte? Weil die StVO sagt da ganz was anderes...

Ob die Feuerwehr auch über Rettungswagen oder gar Notartzwagen verfügt, ist eine Sache der Kommune und der notwendigen Versorgung/Abdeckung des Gebiets.

Viele Grüße, Mirko

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 1. Jul 2010, 18:23
von cooper
Hi Maryanne,
maryanne hat geschrieben:Mirko, deine Aussage bezieht sich aber nicht auf Unfälle, die eindeutig z. B. durch Missachtung der Vorfahrt (Überfahren eines Stoppschilds usw.) durch den PKW-Fahrer verursacht wurde.
Doch, durchaus. Die Gerichte haben bereits sogenannte "Augenblicks-Versagen" anerkannt, die darauf beruhen sollen, dass der Autofahrer in dieser für ihn ungewohnt stressigen Situation falsch reagiert und deshalb z.B. die Vorfahrt missachtet hat.

Tenor auch in solchen Urteilen: Der Blaulicht-Fahrer muss damit rechnen, dass Verkehrsteilnehmer angesichts von Blaulicht und Martinshorn falsch reagieren. Z.B. erst links rüber fahren, und als der Krankenwagen schon fast die Hinterachse erreicht hat plötzlich nach rechts herum reißen, weil sie rechts eine vermeintlich größere Lücke entdeckt haben.

Ich muss bei Gelegenheit mal im Urteile-Archiv beim LFV stochern, da haben wir ein paar "hübsche" Beispiele/Urteile, wie sehr Blaulicht-Fahrer jedes Mal ihren Führerschein riskieren.

Viele Grüße, Mirko

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 1. Jul 2010, 19:42
von Nina M.
Zu den Rettungsfahrzeugen, Uli, die sind selbst hier in einer riesigen Großstadt wie F absolut NICHT ausschließlich von der Feuerwehr. Im Gegenteil hier fahren Malteser, ASB und das rote Kreuz (und ich glaube sogar auch noch die Johanniter). UND die Feuerwehr. Wäre ja schlimm, wenn die alle nicht fahren dürften. ;)

Ansonsten find ich das was du Mirko schreibst sehr interessant, das war mir so auch noch nicht klar.

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 2. Jul 2010, 14:14
von Cocosnuss
Das einzige ist, dass man die Feuerwehr oder Polizei oder so was nicht hört dann....