Rauchwarnmelder mit

Für Ratsuchende, Erfahrungsaustausch, Hilfestellungen
Uli R.
Beiträge: 389
Registriert: 19. Apr 2006, 16:41
19
Wohnort: MKK

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#26

Beitrag von Uli R. »

Was heißt Eigentum verpflichtet?
Der Vermieter darf dem Mieter in dem Fall nicht verweigern auf eigene Kosten die Rauchwarnmelder so anzupassen/abzuändern, dass sie die Behinderung ausrechend ausgleichen.
Frau Staub

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#27

Beitrag von Frau Staub »

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts stellt sich die Sache so dar. Die Hörbehinderten haben einen Rechtsanspruch auf die Einrichtung einer Brandrauchmeldeanlage zusammen mit einer Lichtsignalanlage. Der Rechtsanspruch kann sich nicht gegen die Krankenkassen richten, weil der Gesetzgeber den Hauseigentümer zum Einbau einer funktionstüchtigen und geeigneten Brandrauchanlage verpflichtet hat. Die Krankenkassen werden nun versuchen ihre Kosten für die Lichtsignalanlage auf die Hauseigentümer abzuwälzen. Dies tut den Krankenversicherten auch gut.

Dies soll der Hessische Innenminister in seinem Faltblatt über Brandrauchmeldeanlagen den Hauseigentümern klarmachen.
Dieses Faltblatt ist so etwas wie eine Rechtsvorschrift.
Das soll er machen und er muss vorher nicht die Hauseigentümer fragen.
Wahrscheinlich wird er auch etwas über die Hausversicherungen sagen, die sich von der Einführung der Rauchwarnmelder eine Reduzierung der Schadenskosten versprechen.
rhae
Site Admin
Beiträge: 1755
Registriert: 8. Jul 2002, 21:52
23
Wohnort: Bruchsal
Kontaktdaten:

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#28

Beitrag von rhae »

Also wie gesagt, ich bin weder Jurist noch habe ich in die angesprochenen Gesetze geschaut. Der gesunde Menschenverstand sagt mir aber, dass die Forderung (von Frau Staub) einen Vermieter zur Übernahme der hohen Kosten einer speziellen Rauchmeldeanlage für die individuellen Bedürfnisse ihres behinderten Mieters zu verpflichten - Unsinn sind. Uli R. (und andere auch) hat es schon deutlich gesagt, als Konsequenz solch einer Forderung wäre es künftig für behinderte Wohnungssuchende unmöglich eine Wohnung zu finden, einfach weil die Vermieter Angst haben, dass unabsehbar hohe Folgekosten auf sie zukommen werden. Auch habe ich Zweifel, wie ein Vermieter die richtige Rauchmeldeanlage für seinen behinderten Mieter finden soll - im Baumarkt gibt es die Anlagen (mit DIN-Nummer) jedenfalls nicht.

Gespannt bin ich aber in jedem Fall was aus der Petition wird :)

vg Ralph
Frau Staub

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#29

Beitrag von Frau Staub »

Ihr Anliegen hat Frau Staub dem HIM in ihrem Eingabeschreiben vorgtragen, in dem sie auf das Erfordernis der Berichtigung des Merkblatts über die Rauchmeldeanlagen hinweist. Es fehlt in diesem Merkblatt der Hinweis, dass für Hörbehinderte der Einbau optischer Brandrauchmeldeanlagen erforderlich ist. Frau Staub hat auch Bedenken, dass bei Fehlen dieser Anlagen die Versicherungen im Schadensfall die Kostemerstattung bei Brandschäden wegen Fehlens geeigneter Meldeanlagen verweigern könnten, zumal der Hauseigentümer dies kennt. Schon aus diesem Grund ist erforderlich, dass der HIM in seinem Merkblatt den entsprechenden Hinweis einbringt.
Das Merkblatt ist eine Rechtsvorschrift oder hat zumindest den Charakter einer Rechtsvorschrift.
Frau Staub will von dem Hauseigentümer nichts. Wenn ein Hauseigentümer seinen öffentlich rechtlichen Verpflichtungen nicht nackommt, ist das nicht Sache von Frau Staub sondern eine Behördenangelegenheit. Das letzte Wort in Behördenangelegenheiten hat der Landtag. Deshalb hat Frau Staub eine Petition an den Hessischen Landtag ins Auge gefasst, wenn das mit dem HIM und der Versicherung nicht klappt. Die Erfolgschance ist größer als bei Gericht, kostet nichts nd sie schliesst den Hauseigentümer mit allen seinen Rechten aus der Diskussion aus.
santiago
Beiträge: 734
Registriert: 26. Feb 2011, 08:46
14

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#30

Beitrag von santiago »

Hallo!
Mal noch ein anderer Gedanke dazu der alle Brandmeldeanlagen betrifft - die Kosten für die jährliche Wartung dieser Anlagen wird sicherlich in den Betriebskosten ihren Niederschlag finden.

Die Kosten für die Anlage und deren Installation könnte sich der Vermieter eventuell über eine höhere Miete wieder reinholen. In diesem Falle ist ja auch ein Mehrwert (höhere Sicherheit) der Wohnung gegeben welche dies rechtfertigen würde.

Ich behaupte nicht das es unbedingt so ablaufen muss aber auch Vermieter haben Juristen welche mit § um sich werfen können und dann hat der Hausverstand sowieso Pause :)

Egal wie man es dreht und wendet - letztendlich zahlt immer der Mieter, egal ob hörend oder HG (falls die KK nicht zahlt), diese Brandmeldeanlagen 8-)

Gruß
santiago
Frau Staub

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#31

Beitrag von Frau Staub »

Diese Kosten müsste er auf alle Mieter umlegen, so dass der Hörbehinderte günstiger wegkommt.
santiago
Beiträge: 734
Registriert: 26. Feb 2011, 08:46
14

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#32

Beitrag von santiago »

Hallo!
Na da werden die Nachbarn sicher begeistert sein wenn in einem 10 Parteienhaus dann vielleicht die Anlage von Frau Staub so viel kostet wie die restlichen 9 8-)

Gruß
santiago
fprotom
Beiträge: 15
Registriert: 5. Jun 2010, 14:38
15

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#33

Beitrag von fprotom »

Ich finde es eher bedenklich, von allen Mietern zu verlangen, die Kosten mitzutragen. Wäre da nicht eher eine staatliche Stelle Ansprechpartner, um herauszufinden, ob es da Förderungsmöglichkeiten gibt?

Gruß
tom
Frau Staub

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#34

Beitrag von Frau Staub »

Frau Staub meint, es werde ja mit dem Hessischen Inneministerium eine staatliche Stelle angesprochen. Das Ministerium wird sicher die Interessen der Eigentümer berücksichtigen, zumal es grundsätzlich verpflichtet ist, den Schutz des Eigentums zu gewährleisten. Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass diese Verpflichtung auch gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern besteht.
Uli R.
Beiträge: 389
Registriert: 19. Apr 2006, 16:41
19
Wohnort: MKK

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#35

Beitrag von Uli R. »

Hallo,
Wartungskosten und Energieversorgun für die Rauchwarnmelder sind umlagefähig.
"Diese Kosten müsste er (der Vermieter) auf alle Mieter umlegen". Da hat der Gesetztgeber was dagegen. Grundsätzlich trägt jeder Mieter seinen Anteil der Umlagen alleine.
maryanne
Beiträge: 1216
Registriert: 22. Okt 2008, 10:32
17

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#36

Beitrag von maryanne »

Ich verstehe nicht, wieso & warum man sich über solche Spekulationen so lang unterhalten kann und rege an:
***** Jeder Hausbesitzer muss in jeden seiner Mietshäuser einen Aufzug einbauen, damit Rollstuhlfahrer Zugang zu jeder Wohnung haben. Alle Wohnungstüren und Innentüren müssen eine rollstuhlverträgliche Breite aufweisen. In keiner Wohnung sin d Stufen zugelassen, es sei denn, sie werden durch Rampen ergänzt (......) In allen Häusern müssen alle Stufengrenzen erhaben sein, um Blinden die Nutzung zu ermöglichen. Briefkasten- und Klingeschilder müssen Brailleschrift aufweisen. Jedes Fenster muss eine eine mindestens 50 x 50 cm große Lupenverstärkung aufweisen, damit Sehbehinderten ein barrierefreierausblick nach außen ermöglicht wird. ******

Dann werden wir am Tage X feststellen, dass Behinderte in Ghettos kaserniert werden, da nur dort ein gewisser Mischmasch aus Barrierefreiheit besteht und vor allem keine Nichtbehinderten wohnen, die sich darüber aufregen, dass sie als Mitmieter für den Sonderbedarf aufkommen müssen. Klasse!

Wer mich kennt, weiß, dass dieses Posting Ironie ist.

Gruß
Maryanne
Frau Staub

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#37

Beitrag von Frau Staub »

Die geschilderten Massnahmen sind durchaus geeignet, behinderten Menschen Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben und Wohnen zu ermöglichen, wie es die Verfassung verlangt. Dies haben auch die Abgeordneten bei der Beschlussfassung des Gesetzes über die Rauchwarnmelder im Auge, in dem sie verlangt werden, dass jeder Haubewohner die Rauchwarnmelder wahrnehmen kann. Sie wollten auch, dass die Hauseigentümer die Kosten tragen, und eben nicht die Krankenkassen um nicht die Krankenversicherten mit diesen Kosten belasten. Auch die Versicherungen sind im Schadensfall angehalten zu prüfen, ob die Rauchwarnmelder funktioniert haben und die Bewohner auch akustischen bzw optischen Signale wahrgenommen haben. Es kann durchaus sein, dass der Versicherungsschutz entfällt.
Das Gesetz ist nun da und es muss umgesetzt werden, es sei denn, dass es nicht im Einklang ist mit der Verfassung.
Bei der Entscheidung des hessischen Landtags ist wohl auch in Betracht gezogen worden, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten mit dem durch die Vergrößerung des Frankfurter Flughafens bedingtem Anstieg der Schallemissionen steigen wird. Von den Hauseigentümern wird Verständnis verlangt werden müssen, wenn sie weiterhin mit dem Flugzeug ihren Luxusurlaub beginnen wollen.
santiago
Beiträge: 734
Registriert: 26. Feb 2011, 08:46
14

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#38

Beitrag von santiago »

Hallo!
Obwohl ich mich selbst politisch eher links denn rechts einstufen würde empfinde ich Deinen letzter Satz als ziemlichen Blödsinn.

Mag sein das es auch sehr reiche Vermieter gibt aber schnelles Geld mit hohen Renditen macht man mit der Vermietung von Immobilien garantiert nicht.

Egal, unabhängig ob der Vermieter nun reich oder arm ist - diese Brandmeldeanlagen werden sowohl von der Anschaffung wie der Wartung letztendlich vom Mieter bezahlt - glaube es mir oder glaube es halt nicht...

Gruß
santiago
rhae
Site Admin
Beiträge: 1755
Registriert: 8. Jul 2002, 21:52
23
Wohnort: Bruchsal
Kontaktdaten:

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#39

Beitrag von rhae »

Also eigentlich wollte ich das Thema jetzt schliessen, denn gesagt worden ist wohl alles und polemisch wollen wir doch nicht werden ;)

Aber etwas interessiert mich an der Sache noch persönlich - warum genau wollen sich die Krankenkassen an dieser, für sie eigentlich typischen, Leistung drücken? Wegen der unklaren Formulierung im hessischen Gesetz?

Also wenn ein hörgeschädigtes Schulkind eine FM-Anlage (Wert ca. 2000 EUR) benötigt, wird diese idR. von den Kassen übernommen, die Schule oder die Eltern brauchen dabei nichts beizutragen.

Wenn ein Haushalt von Hörgeschädigten eine andere, als die vorhandene, Klingelanlage braucht (500-1000EUR) ist auch die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.

Im Grunde ist die Krankenkasse immer der erste Ansprechpartner, wenn es um den Ausgleich von Beeinträchtigungen geht, die aus einer Behinderung hervorgehen. Allerdings bezahlen die KK längst nicht alles kommentarlos. So hatten wir eine Weckanlage beantragt (die uns von der UNI-Klinik verordnet worden war) und die KK kürzte die Weckanlage auf einen Rüttelwecker herunter (120 statt ursprünglich ca. 380 EUR). Die KK hat auch durchaus Fachkräfte die sich mit der Materie auskennen, aber wie sieht das aus bei einer Laien (Vermieter)? Der bekommt von seinem hörgeschädigten Mieter einen Kostenvorschlag von z.B. 700 EUR für einen besonderen Rauchmelder, lehnt das dankend ab und besorgt einen Rauchmelder (z.B. 25 EUR) der etwas lauter warnt und heller blitzt als in der DIN-Norm beschrieben und behauptet seiner Pflicht nachgekommen zu sein. Das klingt doch nach einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte und Gerichte :(

Lange Rede kurzer Sinn - das hessische Gesetz ist unglücklich formuliert aber seinem Sinn nach ist die Krankenkasse weiter in der Pflicht und kann ihre Aufgaben nicht an Dritte abschieben.

vg Ralph
cooper
Beiträge: 843
Registriert: 18. Feb 2009, 01:29
16
Wohnort: Eschwege+Hannover
Kontaktdaten:

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#40

Beitrag von cooper »

Hallo allerseits,

ich verstehe die Bedenken, welche Folgen ein einklagbarer Rechtsanspruch auf hörbehindertengerechte Rauchmelder hat, sehr gut. Und natürlich würde das dafür sorgen, dass mancher Vermieter lieber keine hörbehinderten Mieter nimmt.

An der rechtlichen Situation ändert das nichts. Hier mal die Fakten: Der Hessische Landtag hat 2005 eine Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) beschlossen, die zwingend die Installation von Rauchwarnmeldern vorschreibt. Hier mal das Ganze im Kontext:
§ 13 Brandschutz
(1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
(...)
(5) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.
So viel zum Gesetz. Klar ist: Die Eigentümer sind in der Pflicht -- und selbstverständlich kann der Staat den Eigentümern Auflagen erteilen, auch nachträglich, deren Umsetzung zu deren Lasten gehen. Eigentum verpflichtet auch in Deutschland.

Davon, dass ein Billig-Rauchmelder ausreicht, steht im Gesetzestext nichts. Im Gegenteil: "Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird" (Abs. 5). Außerdem sind Wohnungen nach Abs. 1 "so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird."

In einem Haushalt, in dem Hörbehinderte leben, beugt ein Standard-Rauchmelder nicht der Ausbreitung von Feuer und Rauch vor, wenn die Hörbehinderten sie nicht hören. Insofern kommt ein Eigentümer seiner Verpflichtung nach der HBO nicht nach.

Die HBO sieht weder ausnahmen von der Pflicht vor noch eine Kostengrenze für die Nachrüstung der Rauchmelder vor. Die Handlungsempfehlungen zum Vollzug der HBO enthalten einen Hinweis auf die DIN 14676. Dort wiederum steht, dass auch Rauchwarnmelder mit "optischer Meldung oder Vibrationsmeldung (z. B. für Gehörlose)" möglich sind. Insofern kann sich kein Vermieter darauf berufen, in der Norm seien keine für Hörbehinderte geeigneten Rauchwarnmelder vorgesehen.

Insofern bleibe ich dabei: Ich fürchte, die Vermieter sind wirklich in der Pflicht, für Hörbehinderte geeignete Rauchmelder anzuschaffen. Mich würde wundern, wenn eine Krankenasse das anders sähe und die Kosten übernehmen würde -- denn die Verpflichtung wird im Gesetz klar den Eigentümern auferlegt.

Das ganze hat noch einen Haken: Ab 2015 sind alle Wohnungen mit geeigneten Rauchmeldern auszustatten. Auch die selbst bewohnten in Eigenheimen. Das würde bedeuten, dass alle Eigenheimbesitzer mit Hörbehinderung ziemlich tief in die Tasche greifen müssten...

Insofern unterstütze ich eine Petition, die Klarstellt, dass die Mehrkosten von der Allgemeinheit zu tragen sind.

Achja, noch etwas: Als Vermieter kann ich aus eigenem Wissen bestätigen, dass sich die Vermietung von Immobilien durchaus lohnt. Sonst würde ich das kaum tun, wenn ich mein Geld genauso gut auf einem Konto verschimmeln lassen und Zinsen kassieren könnte. Denn mehr Aufwand ist der Vermietgeschäft allemal -- aber eben auch einträglicher.

Viele Grüße, Mirko
rhae
Site Admin
Beiträge: 1755
Registriert: 8. Jul 2002, 21:52
23
Wohnort: Bruchsal
Kontaktdaten:

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#41

Beitrag von rhae »

Ja aber im Gesetz steht nicht, dass die Brandmelder auf die speziellen Bedürfnisse der Mieter abgestimmt sein müssen. Also wenn Brandmelder installiert sind, die blinken und heulen wenn sie Rauch bemerken ist alles getan um dem Gesetz zu entsprechen.

Wenn ein behinderter Mieter von den Warnmeldungen der Brandmelder nichts mitbekommt ist das erstmal sein Problem (ähnlich dem Türklingeln das ein Hörgeschädigter auch nicht mitbekommt und selbst für Abhilfe sorgt. Ich sehe nicht, wo im zitierten Gesetz, die Krankenkassen von ihrer Hilfe für Behinderte entbunden werden.

vg Ralph
santiago
Beiträge: 734
Registriert: 26. Feb 2011, 08:46
14

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#42

Beitrag von santiago »

Hallo!
Wie rhae schon schrieb - im §13, Absatz 5 steht nichts davon das ein HG den Brand bemerken muss :)

Als Österreicher sind mit die deutschen Gesetze an sich ja völlig egal aber solche Allgemeinplätze wie in §13, Abs. 1 sind halt typisch für - wie sagt ihr in Deutschland? - Sesselpupser 8-)

Absatz 1 ist überhaupt ein Hammer - im Neubau schon ok aber im Altbau könnte man mit diesem Text theoretisch jedem Immobilienbesitzer ein Verschulden nachweisen wenn es mal gebrannt hat - hätte er halt die baulichen Anlagen besser umgebaut :angel:

Ich sehe jetzt schon die ganzen kleinen Vermieter mit nur 1-2 vermieteten Wohnungen im Baumarkt auf der verzweifelten Suche nach einer GL-tauglichen Brandmeldeanlage :lol:

Apropos "manche Vermieter" - Mirko, wie würdest Du es dann in Zukunft mit HG-Wohnungssuchenden handhaben?
Wenn Du in HG-Foren schreibst hast Du ja sicher einen viel stärkeren Bezug dazu als ein 08/15 Vermieter. Wirst Du dann freie Wohnungen an HG vermieten wenn Du die Kosten für die teuere HG-Brandmeldeanlage selbst bezahlen musst ?

Gruß
santiago
Uli R.
Beiträge: 389
Registriert: 19. Apr 2006, 16:41
19
Wohnort: MKK

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#43

Beitrag von Uli R. »

Was ist, wenn der Hörbehinderte im eigenen Haus/Eigentumswohnung wohnt? Wer trägt da die Mehrkosten. Der Nachbar !?
Die Forderung, dass der Vermieter diese (Mehr) Kosten trägt ist absurd.
pascal2
Beiträge: 413
Registriert: 20. Apr 2011, 17:14
14

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#44

Beitrag von pascal2 »

Hallo Santiago !

Sei froh daß du in Österreich lebst.
Deutschland hat sich seit der Rot/Grün Regierung vor ein Paar Jahren von der sozialen Marktwirtschaft verabschiedet.
Seither ist Deutschland eine reine Marktwirtschaft.
Das bekommen insbesondere wir Deutschen Hörgeschädigten, die ab 1961 geboren sind, zu spüren.
Das wird jedem immer mehr klar, wenn du deine Vergleiche zwischen Österreich und Deutschland veranschaulichst, egal in welchem Forum.
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
santiago
Beiträge: 734
Registriert: 26. Feb 2011, 08:46
14

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#45

Beitrag von santiago »

Hallo!
Leider hat sich auch in Österreich die Politik von den Menschen entfernt und scheint nur mehr ein Vollzieher von den Interessen der Wirtschaft zu sein :\

Was die HG-Versorgung, Hilfsmittel, Einstufungen, Renten, usw. betrifft habe ich als Außenstehender aber wirklich das Gefühl das man in Deutschland als SH unbedingt eine Rechtsschutzversicherung braucht. Diese scheinbar häufig notwendige Klagerei gegen die KK ist doch wirklich armselig für ein Land mit so einer starken Wirtschaftsleistung 8)

Gruß
santiago
pascal2
Beiträge: 413
Registriert: 20. Apr 2011, 17:14
14

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#46

Beitrag von pascal2 »

Santiago,

A R M S E L I G !
genau das ist die richtige Bezeichnung dafür.

Wenn der Schwerbehinderte aufgrund seiner schwerbehinderung oft die private Rechtschutzversicherung braucht, läuft er Gefahr von dieser irgendwann rausgeschmissen zu werden.

Als Schwerbehinderter bekommst du in Deutschland keine privaten Versicherungen wie zB. Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung und der liebe Staat zieht sich aus der sozialen Verantwortung immer mehr zurück.

Als Schwerbehinderter wird man in Deutschland immer stärker diskriminiert!

In der Tat Santiago, das ist
A R M S E L I G !
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
Frau Staub

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#47

Beitrag von Frau Staub »

Frau Staub fühlt sich nicht so recht im Forum verstanden. Sie hat in einem Schreiben an den Hessischen Innenminister darauf hingewiesen, dass seine Ausführungen zur Installation von Brandmeldern nicht die Belange von Hörbehinderten berücksichtigen, wie sie in dem Gesetz bezeichnet sind. Sie hat anschliessend den Beauftragten der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen hierüber unterrichtet.
Der Hessische Innenminister ist eine Behörde, die das Anliegen der Frau Staub zu prüfen hat und zwar kostenlos und verbindlich für alle, die in Hessen wohnen. Möglicherweise wird er auch den Haus- und Grundbesitzerverein hierzu befragen, der wiederum Interessenvertreter der Vermieter ist. Das läuft ganz schön demokratisch ab.
Damit auch die Abgeordneten des Hessischen Landtags dies prüfen können, wird noch eine Petition an den Hessischen Landtag in Betracht gezogen. Niemand will eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Dauer von 5-6 Jahren.
santiago
Beiträge: 734
Registriert: 26. Feb 2011, 08:46
14

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#48

Beitrag von santiago »

Hallo!
Auch wenn es vielleicht einen anderen Eindruck macht - ich verstehe es schon sehr gut das Frau Staub die Kosten für eine HG-Brandmeldeanlage nicht selbst zahlen kann oder will. Wenn die Bezahlung dieser Anlage durch die Allgemeinheit nicht gesichert ist, soll/muss man die Politik darauf hinweisen, damit eine Lösung gefunden werden kann.

Die Denkweise "Der Vermieter soll zahlen statt Luxusurlaube zu machen" halte ich allerdings für falsch. Würde man dies auch auf die Arbeitswelt übertragen und die Kosten für Hilfsmitteln auf den Arbeitgeber überwälzen, hätte es ebenfalls katastrophale Folgen für arbeitssuchende Behinderte.

Gerade wir in Mitteleuropa leben doch nicht in einem armen 3. Welt Land. Es wird doch sicher in Deutschland möglich sein eine praktikable Lösung für diese Brandmeldeanlagen zu finden.

Gruß
santiago
pascal2
Beiträge: 413
Registriert: 20. Apr 2011, 17:14
14

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#49

Beitrag von pascal2 »

santiago hat geschrieben:Hallo!
Gerade wir in Mitteleuropa leben doch nicht in einem armen 3. Welt Land. Es wird doch sicher in Deutschland möglich sein eine praktikable Lösung für diese Brandmeldeanlagen zu finden.

Gruß
santiago
Doch, genau auf dem Standpunkt steht man in Deutschland.
Alle Welt wird unterstützt und mit Rettungsschirmen versorgt, nur bei den Schwerbehinderten im eigenen Land wird rumgegeizt und jeder Cent 3 mal rumgedreht.
Schwerbehinderten wird zugemutet, daß sie sich überall ihr Recht einklagen und erkämpfen müssen, jahrelang, ein Leben lang.
So lange, bis sie entweder unter dieser zusätzlichen Belastung zusammenbrechen oder resignieren.
Genau in diese Falle sind auch die ganzen Schwerbehindertenverbände in Deutschland getappt.
Jahrzehntelang Prozessieren bis der Arzt kommt, für minimalste Veränderungen, wenn überhaupt.
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
Frau Staub

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#50

Beitrag von Frau Staub »

Die Berücksichtigung von Belangen Behinderter ist nicht so aussichtslos wie geschildert. Hinsichtlich der Einschaltung von Rechtsanwälten, Gerichten usw muss davon ausgegangen werden, dass diese Personen sich erst in die Welt der Behinderten einfinden müssen. Das heisst sie müssen erst einmal arbeiten und die Gesetze solange lesen bis sie sie verstanden haben.
Letztlich wird es nur zu einer sachgerechten Entscheidung kommen, wenn die Sache bis zum Bundesgerichtshof läuft, der sich sachkundig macht und die gesamte Gesetzeslandschaft berücksichtigt. Hierzu lässt er sich aber genügend Zeit. Zur Vertretung vor dem BGH lässt er nur von dem BGH zugelassene Rechtsanwälte zu. Die anderen müssen draussen bleiben.

Einen anderen Weg hat der Gesetzgeber durch die Bestellung von Beauftragten für Behinderte aufgezeigt. An diese können sich die Behinderten wenden in Angelegenheiten, die die von der Verfassung garantierte Gleichstellung behinderter Personen mit nichtbehinderten Personen betreffen. In allen Bundesländern ist ein Beauftragter für Behinderte bestellt. Dieser soll tätig werden in allen öffentlich rechtlichen Belangen der Behinderten, wenn die Behinderten sich an ihn wenden.
Dies ist der Fall bei Türklingelanlagen und auch hier bei Rauchwarnmeldeanlagen im Falle von hör- bzw bewegungsbehinderten Personen. Die Ermöglichung der Wahrnehmung dieser Anlagen ist sozusagen lebensnotwendig für die in Wohnungen befindlichen Personen.
Von der Verfassung her muss der Staat alles tun, damit kein Schaden eintritt. Deshalb gibt es Bauaufsichtsämter für die Nichtbehinderten und Behinderten.
Aber auch in den Fällen, in denen Behinderte auf taube Ohren bei den Krankenkassen oder Behörden treffen soll der Beauftragte tätig werden, damit nicht ein einzelner Beamter die Republik blockiert.

Schlussendlich hängt es auch von den Behinderten selbst ab, ob sie den Beauftragten für Behinderte einschalten. Es kann durchaus sein, dass durch die rechtzeitige Einschaltung gleichzeitig mit dem individuellen Erfolg auch ein Erfolg für alle anderen Behinderten eintritt.
Antworten