Hallo liebe Mitstreiter, erstmal Frohes Neues Jahr und vielen, vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Heute habe ich mir das Ganze in Ruhe durchgelesen. Mit klarem Kopf nach der WeihnachtszeitUli R. hat geschrieben:Das Gericht hat für mich nachvollziehbar argumentiert.
Für eine Taubheit stehen 80% zu. Die restlichen 20% gibt es weil Kinder mit diesem starken Hörschaden in der Regel nicht gut in die Sprache kommen. Das ist bei implantierten Kindern meistens nicht mehr der Fall. Die Person um die es geht wurde schon recht früh bds. implantiert und ist gut in die Sprache gekommen. Lediglich bei genauem Hinhören konnte der Gutachter einen kleinen Sprachfehler feststellen und hat einen GdB von 90 ausgesprochen. Man sollte hier nicht den 10% nachtrauern sondern man sollte sich darüber freuen, dass es dank CI zu einem guten Spracherwerb kommen konnte.
Das was Uli geschrieben hatte, fand ich ziemlich korrekt.
Es ist ja in der Tat so, dass beidseitige Taubheit "nur" einen GdB von 80 % bringt.
In der alten VersMedV stand noch nicht "in der Regel", dies machte die Sache leichter. Nun:
"angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang)"
"In der Regel" bedeutet immer: Ausnahmen/Abweichungen sind möglich.
Ich kann ja doch froh sein, dass mein Sprechen bzw. mein Spracherwerb sich gut entwickelt hat. Auch wenn mich noch keiner beim einfachen Nachnamen versteht. Trotzdem ist eine Kommunikation zwischen 2 Personen gut möglich. Trotzdem bin ich genügend in der Lage, Texte zu verfassen. Ich kann auch etwas telefonieren.
Ich habe viel Kontakt mit der Gehörlosenwelt und von daher weiß ich, welche Vorteile ich gegenüber Gehörlose habe. Es ist recht unschön, ihnen gegenüber sich mit "100 %" zu "prahlen".
Die Neuprüfung des Versorgungsamtes kam zustande, weil ich nach einem Plastikausweis anfragte :-/ Ich mochte nicht den auffällig großen grünen(/orangen) Lappen vorzeigen. Dabei hatte der Ausweis noch die Gültigkeit bis Mitte 2017, sogar noch ein Verlängerungsfeld :-/ Naja, selbst Schuld :-/
Ich habe ehrlich angegeben, dass ich seit CI keinen Tinnitus habe (spielte vielleicht auch eine Rolle bei der letzten Anpassung in 2007 von 50 auf 100 %).
Das Versorgungsamt hat meinen Reha-Bericht erhalten. Die Reha-Anstalt berichtet ja auch so gerne positiv über ihren Maßnahmen-Erfolg wie auch die Sprachverbesserung durch CI. Ja, ich habe mein Sprechen auch wieder mehr unter Kontrolle. Die Aussprache hatte durch die Hörverschlechterung gelitten. Trotzdem habe ich immer mit Sprachfehler zu tun. Und die vielen neuen verenglischten Wörter machen es nicht leichter.
Dank CI ist mein Hören wieder hergestellt. Auch dafür muss ich dankbar sein.
Ich muss mich ja nicht mit Hörenden vergleichen. Ich werde auf Feiern mit Hörenden (Verwandten, Kollegen etc) nach wie vor nicht so happy sein. Drum werden meine Kontakte in der Gehörlosenwelt bleiben.
Und die Gebärdensprache macht einfach Spaß, ist entspannend und lebendig zugleich.
Appell an alle: Traut Euch mehr Gebärdensprache zu.
In Schwerhörigen/CI-Gruppen ist die Kommunikation für manche Betroffene laut, anstrengen. Sie sind schnell ermüdet, das muss nicht sein. Mit der Gebärdensprache kann man die Nächte durchmachen Und die Geräte können auch mal ruhig abgelegt sein, wenn die Ohren rot sind
Und Vorsicht mit Widerspruch/Widerstand:
mir erzählte jemand, dass der Betroffene nach dem Widerspruchsverfahren noch weiter schlechter eingestuft wurde.
Den Stress erspare ich mir doch lieber, weil es keine feste Grundlage gibt, auf "100 %" zu bestehen. Es heiß in VersMedV: "sonst je nach Sprachstörung".
Nun Fazit bei mir: unbefristet 90 %, RF und GL
Nur bei der Steuererklärung habe ich den Nachteil mit 90 statt 100 %, oder?
Es grüßt Euch herzlich
us66