Hallo zusammen,
serik hat geschrieben:Ansonsten:
Das "sowie" darf ein Komma entweder, wenn es zwei Male verwendet wurde, oder, wenn es einem vorherigen Satzteil folgt (wie es gerade beim "oder" geschah), erzwingen. Also, bei einmaliger Aufzählung wird kein Komma gesetzt (wie beim "oder" sowie "und").
meine Aussage wurde teils verwirrend, teils falsch und nicht alle Regeln der Kommasetzung beachtend formuliert. Zwar wäre meiner Meinung nach nicht alles geklärt (irren kann ich mich trotzdem), was das Komma betrifft, trotzdem sollte meine zitierte Aussage lieber ignoriert als ernst genommen werden.
Aber eines ist sicher:
Das "sowie" wird wie "und" behandelt.
serik hat geschrieben:wenn "gehörlos" mit "taub" gleich zu setzen ist, ...
Hier wollte ich vor allem "wenn" betonen.
Jedenfalls wäre es besser, die Formulierung so zu gestalten, dass es nur eine logische Interpretation zuließe. Zum Beispiel so:
"Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn
bei Letzteren daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist. "
Was haltet Ihr von diesem Beispiel? Lässt es Eurer Meinung nach nur eine oder mehr Interpretationen zu?
Aber auch sonst wäre ich dankbar, wenn jemand mich korrigierte, falls ich irgendwo falsch liege.
Der Vorschlag von fast-foot wäre (auch) nicht schlecht:
B.#25 hat geschrieben:Für mich wäre folgende Formulierung eindeutig:
"Gehörlos sind Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt. Wenn schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen, sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits gehörlos."
Schöne Grüße,
Sergej