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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

Verfasst: 27. Mai 2016, 23:05
von Deafmobil
Bet hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich bin CI Trägerin und wurde noch im Baby Alter ertaubt. Jetzt habe ich einen Brief vom Sozialamt erhalten, dass aufgrund meiner gut entwickelten Spracherwerb der Grad von 100 auf 80 gesenkt werde und die Merkzeichen H sowie GL gestrichen werden. Da ich Ausbildung abgeschlossen habe, ist es nachvollzuziehen, dass sie mir das Merkzeichen H wegstreichen aber GL nicht!!

Habt ihr Erfahrungen oder könnt ihr mir weiterhelfen, wie ihr mit Widerspruch vorangegangen seid? Habt ihr den GdB 100 zurückbekommen oder das Merkzeichen Gl ?

Ich danke euch für eure Mühe und Hilfe!! LG Bet
Das geht nun mal nicht. Ohne CI hörst du ja gar nichts und bist auch richtig taub. Ich kenne einige CI-Träger die können mit CI-Träger gut telefonieren und Fernsehen verstehen trotzdem bleibt Ausweis 100 Grad Behinderung. Ohne CI ist man ja Gehörlos. Da kann kein Sozialamt oder andere Ämter dir sagen wegen CI hörst du und du bist nicht mehr taub und strechen dir aus der Liste.

So geht nicht. Sollst am besten einen Anwalt nehmen und Ärztliche Untersuchung HNO beantragen. Die sagen ja dass du taub bist.

Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

Verfasst: 6. Jun 2016, 02:03
von serik
Hallo zusammen,

wenn "gehörlos" mit "taub" gleich zu setzen ist, dann bezöge sich der Nebensatz "wenn daneben..." logischerweise auf gewisse Hörbehinderte an Taubheit grenzend.

Um als gehörlos zu gelten, müsste man also entweder taub ohne weitere Bedingungen sein oder daran grenzend, dafür aber die folgende Bedingung erfüllen: "wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist."

Ansonsten:
Das "sowie" darf ein Komma entweder, wenn es zwei Male verwendet wurde, oder, wenn es einem vorherigen Satzteil folgt (wie es gerade beim "oder" geschah), erzwingen. Also, bei einmaliger Aufzählung wird kein Komma gesetzt (wie beim "oder" sowie "und").

Schöne Grüße,
Sergej

Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

Verfasst: 9. Jun 2016, 01:38
von serik
Hallo zusammen,
serik hat geschrieben:Ansonsten:
Das "sowie" darf ein Komma entweder, wenn es zwei Male verwendet wurde, oder, wenn es einem vorherigen Satzteil folgt (wie es gerade beim "oder" geschah), erzwingen. Also, bei einmaliger Aufzählung wird kein Komma gesetzt (wie beim "oder" sowie "und").
meine Aussage wurde teils verwirrend, teils falsch und nicht alle Regeln der Kommasetzung beachtend formuliert. Zwar wäre meiner Meinung nach nicht alles geklärt (irren kann ich mich trotzdem), was das Komma betrifft, trotzdem sollte meine zitierte Aussage lieber ignoriert als ernst genommen werden. :angel:

Aber eines ist sicher:
Das "sowie" wird wie "und" behandelt.
serik hat geschrieben:wenn "gehörlos" mit "taub" gleich zu setzen ist, ...
Hier wollte ich vor allem "wenn" betonen.

Jedenfalls wäre es besser, die Formulierung so zu gestalten, dass es nur eine logische Interpretation zuließe. Zum Beispiel so:
"Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn bei Letzteren daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist. "
Was haltet Ihr von diesem Beispiel? Lässt es Eurer Meinung nach nur eine oder mehr Interpretationen zu?
Aber auch sonst wäre ich dankbar, wenn jemand mich korrigierte, falls ich irgendwo falsch liege.

Der Vorschlag von fast-foot wäre (auch) nicht schlecht:
B.#25 hat geschrieben:Für mich wäre folgende Formulierung eindeutig:

"Gehörlos sind Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt. Wenn schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen, sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits gehörlos."
Schöne Grüße,
Sergej