moin,
danke für das Feedback

zu Deiner Frage:
da ich seit 2007 durchgängig UNZUFRIEDEN aufpreisfreie Hörgeräte trage, setzte ich nach 2013 größte Hoffnung auf den damals eingeleiteten "Epochenwechsel" von "Hörgeräten" zu "Hör- und Verstehgeräten". Seither - seit 2013!!! - bemühe ich mich um die Einhaltung der Zusage: "für die Hörsystemversorgung wird jetzt - von den Versichertenbeiträgen - fast das Doppelte bezahlt, und dafür ist auch das Hörergebnis - oder Hörerlebnis

- entsprechend". Das war - bis heute - NICHT der Fall.
Inzwischen wurde ich für die Techniker Krankenkasse ein "rotes Tuch" - oder "schwarzes Schaf"

- weil ich sie immer neu mit Fragen "löcherte", welche stets - bis zum Herbst letzten Jahres - "schmallippigst" "abgewimmelt" wurden.
Plötzlich ist das ganz anders. (Im Sommer 2017 hatte sich die Rechtslage UND Rechtsprechung deutlich im Sinne der Versicherten präzisiert)

Seither stehe ich in gutem TELEFON-Kontakt mit Jemandem - keine Ahnung wo der sitzt - der mich regelmäßig auf Anforderung zurückruft, der dann im Gespräch geduldigst auf alles das Antwort gibt, was gefragt wird - ACHTUNG: aber eben auch NICHT MEHR - aber ganz offensichtlich auf alle möglichen Datenbanken Direktzugriff hat und entsprechend Auskunft gibt. Wichtig ist: Je präziser die Frage, umso präziser die
Auskunft und eben NICHT mehr "Ausflucht". Ja, und der sagte mir mal - als ich ihm was erklären wollte - er sei selbst Hörakustikermeister und ich könnte ihm diesbezüglich NICHTS Neues mehr erzählen

Von DEM erfuhr ich beispielsweise auch jüngst, dass die Versicherteninformation zum Thema: "bei Aufzahlungsgeräten gehen auch die Mehrkosten in Reparaturfällen während des 6-jährigen Versorgungszeitraumes zu Lasten des Kunden" im Klartext bedeutet: Der Kunde hat VORHER mit dem konkreten Hörakustiker einzeln "auszuhandeln" was DER als "Mehrkosten" zu definieren gedenkt. Die Kasse sei da vollständig "raus". Na, Danke dafür

Ergebnis für mich:
Ich trage gerade Hörsysteme zur Probe, die seit Herbst letzten Jahres im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind (aktueller technischer Stand) mit denen ich zur Zeit - im realen (er)Leben - am besten verstehe, was mein Hörakustiker aber mittels seiner Tests nicht abbilden können darf (§5, Abs. 2, Anlage 1, VV)
Schaun mer mal, bzgl. "aufzahlungsfrei", WER diese Zeche - der aktiven "Beweisvereitelung" - zahlt

LG
Gewichtl