ich spreche NICHT von "verkaufen auf einem freien Markt" - DA bin ich voll bei dir.
ich spreche von "unterlaufen vereinbarter, gültiger Verträge".
vermagst du den Unterschied zu erkennen?

LG
Gewichtl
So lange das legal ist (ich kann mir nicht vorstellen, dass die Hörgerätehersteller sich nach den deutschen Hilfsmittel-Richtlinien richten müssen (auch nicht an andere, zumal ja für den internationalen Markt produziert wird)), etwas vereinfacht ausgedrückt), kann man wohl kaum etwas unternehmen, ausser vielleicht das teure Gerät zuzahlungsfrei beanspruchen, weil man damit besser versteht.Gewichtl hat geschrieben:hey uninteressant,
mal konkrete Nachfrage:
du findest ein Vorgehen "absolut legitim", welches vertraglich vereinbart "medizinisch und technisch aktuellen Stand zum bestmöglichen Funktionsdefizitausgleich" dem Bedürftigen zwar "auf´s Ohr zu geben", aber gleichzeitig mittels technischer Tricks vorzuenthalten?
ich muss mich doch sehr wundern
Dem würde ich beipflichten. Wenn beispielsweise ganz einfach ausgedrückt nicht benötigte Zusatzfunktionen an besseres Sprachverstehen im Störschall geknüpft werden, so muss meiner Ansicht nach der Akustiker für die hierfür entstehende Verteuerung aufkommen.moin fast-foot,
ein paar Anmerkungen zu deinem Beitrag #28:
selbstverständlich ist das Vorgehen des Hörgeräteoligopols "legal".
mit dem user "uninteressant" diskutierte ich aber ja nicht die Frage der Legalität, sondern seine Auffassung zu "legitim"
und für absolut illegitim und pur unanständig - wenn nicht gar betrügerisch - halte ich das Verhalten DER Hörakustiker, welche die Auswirkungen dieser Herstellertricks einfach unredlich nach unten durchreichen an die Hilfebedürftigen ("Kassenleistung ist DAS, was der zu Versorgende akzeptiert").
Es kann nicht angehen, dass Gewinne dadurch generiert werden, dass die Hilfebedürftigen um die Qualität ihres Versorgungsanspruches betrogen werden, weil Hersteller miese Tricks ("Zwangskoppelungen von Kassenkriterien mit Komfortzusätzen") anwenden. Wenn schlecht verhandelte Verträge keine Redlichkeit mehr erlauben, dann muss man sich von den Verträgen trennen - NICHT von der Redlichkeit
LG
Die Technik könnte mehr, wenn die Firmware es erlauben würde. Tut sie aber nicht. Wenn 1px auf dem Gerät steht, dann kann man auch nur die 1px-Features nutzen.Gewichtl hat geschrieben:danke Ohrenklempner,
verstehe ich dich jetzt richtig:
8kHz ist bauartbedingte Obergrenze bei Pure 1px und NICHT softwaremäßig "abgeriegelt" (downgraden von 10 kHz) vom 3 px?
LG
Gewichtl
Warum nicht gleich HG365, á la Office 365? Wer dauerhaft hören will, zahlt jährlich an den Hersteller. Dafür gibt es jedes Jahr SW-Updates. Bugs inklusive, die mit dem Fix im Jahr darauf beseitigt werden. Vielleicht. Oder wer an unerwünschten Demos teilnimmt, dem wird per OTA ein Killfeature aufgespielt.uninteressant hat geschrieben:Warum spinnen wir nicht ein Schritt weiter - wer Bluetooth permament nutzen will muss ein Abo beim Hersteller abschliessen.