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Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 27. Feb 2018, 22:19
von Faber
moin uninteressant,
ich spreche NICHT von "verkaufen auf einem freien Markt" - DA bin ich voll bei dir.
ich spreche von "unterlaufen vereinbarter, gültiger Verträge".
vermagst du den Unterschied zu erkennen? :)
LG
Gewichtl

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 27. Feb 2018, 22:22
von uninteressant
Ja, das OPN 1 - 3 spielt hier sowieso in der Liga der Feature-Hörgeräte - daher spielt das eher keine Rolle. Ganz im Gegenteil, schade dass man hier die Funktionen nicht so beschneiden kann dass die Features nicht mehr da sind, die das Gerät zu einem Kassengerät machen. ;-)

Btw - die Hörgerätehersteller haben keine Verträge - die machen die Kassen. Die Hörgerätehersteller liefern nur was technisch möglich und marktwirtschaftlich sinnvoll.

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 27. Feb 2018, 22:23
von fast-foot
Hallo Gewichtl,
Gewichtl hat geschrieben:hey uninteressant,
mal konkrete Nachfrage:
du findest ein Vorgehen "absolut legitim", welches vertraglich vereinbart "medizinisch und technisch aktuellen Stand zum bestmöglichen Funktionsdefizitausgleich" dem Bedürftigen zwar "auf´s Ohr zu geben", aber gleichzeitig mittels technischer Tricks vorzuenthalten?
ich muss mich doch sehr wundern
So lange das legal ist (ich kann mir nicht vorstellen, dass die Hörgerätehersteller sich nach den deutschen Hilfsmittel-Richtlinien richten müssen (auch nicht an andere, zumal ja für den internationalen Markt produziert wird)), etwas vereinfacht ausgedrückt), kann man wohl kaum etwas unternehmen, ausser vielleicht das teure Gerät zuzahlungsfrei beanspruchen, weil man damit besser versteht.

Das Problem wäre weniger relevant, wenn realistische Preise für die Hardware bezahlt würden.

Gruss fast-foot

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 27. Feb 2018, 22:26
von uninteressant
Fast-Food - ich weiss du willst 90% günstiger Preise.
Gewichtl - ich weiss was du willst - irgendwie

Und wisst ihr was ich will? Schlafen.

Gute Nacht.

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 27. Feb 2018, 22:47
von ToesRUs

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 27. Feb 2018, 23:04
von Faber
moin fast-foot,
ein paar Anmerkungen zu deinem Beitrag #28:
selbstverständlich ist das Vorgehen des Hörgeräteoligopols "legal".
mit dem user "uninteressant" diskutierte ich aber ja nicht die Frage der Legalität, sondern seine Auffassung zu "legitim" :)
und für absolut illegitim und pur unanständig - wenn nicht gar betrügerisch - halte ich das Verhalten DER Hörakustiker, welche die Auswirkungen dieser Herstellertricks einfach unredlich nach unten durchreichen an die Hilfebedürftigen ("Kassenleistung ist DAS, was der zu Versorgende akzeptiert").
Es kann nicht angehen, dass Gewinne dadurch generiert werden, dass die Hilfebedürftigen um die Qualität ihres Versorgungsanspruches betrogen werden, weil Hersteller miese Tricks ("Zwangskoppelungen von Kassenkriterien mit Komfortzusätzen") anwenden. Wenn schlecht verhandelte Verträge keine Redlichkeit mehr erlauben, dann muss man sich von den Verträgen trennen - NICHT von der Redlichkeit :)
LG
Gewichtl

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 28. Feb 2018, 07:36
von svenyeng
Hallo!

Noch mal ein anderes Beispiel aus einem anderen Bereich, damit man sieht das es überall Gang und Gebe ist per Software Funktionen bereitzustellen oder auch nicht. Und das die Hardware identisch ist.

Speedport kenn sicher jeder, oder? Die Router von der Telekom.
Diese labled die Telekom ja nur, wie viele andere Geräte auch.
Sehr lange hat der Hersteller AVM (kennt sicher auch jeder durch die sehr bekannten Fritz!Boxen) für die Telekom die Router gebaut.
Was hat man da gemacht? Richtig, einfach die Fritz!Box Platine genommen und in ein anderes Gehäuse mit Telekom Logo gesteckt.
Und was noch? Auch wieder richtig, eine andere, schlechte, abgespeckte Firmware geschrieben und auf die Geräte gepackt.
Und was den Preis betrifft, ui, die Speedports kosten genauso viel wie eine Fritz!Box. Das dumme ist nur das immer wieder Leute die Hardware bei der Telekom kaufen, obwohl man einen Smart bekommt mit der Hardware eines Mercedes, aber leider nicht mit den Funktionen eines Mercedes.

AVM kann man das nicht anprangern, denn die leben vom Verkauf Ihrer Router.
Und wenn dann ein Großkunde wie die Telekom kommt und entsprechende Mengen an Geräten bestellt ist man auch bereit die genauso zu liefern wie die Telekom es möchte. Die Platinen hat man eh, was liegt also näher als die zu nutzen und eben mit einer anderen, schlechteren Firmware die eben nur die Funktionen hat die die Telekom möchte und eben in deren Design ist.

Gruß
sven

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 28. Feb 2018, 08:11
von Faber
moin,
hier geht es AUSDRÜCKLICH um ein Medizinprodukt und das Hintertreiben des vertraglich vereinbarten "bestmöglichen Funktionsdefizitausgleichs".
für alles Andere gilt:
Thema verfehlt :)
LG
Gewichtl

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 28. Feb 2018, 08:18
von fast-foot
Hallo Gewichtl,

hier meine Sichtweise:
moin fast-foot,
ein paar Anmerkungen zu deinem Beitrag #28:
selbstverständlich ist das Vorgehen des Hörgeräteoligopols "legal".
mit dem user "uninteressant" diskutierte ich aber ja nicht die Frage der Legalität, sondern seine Auffassung zu "legitim"
und für absolut illegitim und pur unanständig - wenn nicht gar betrügerisch - halte ich das Verhalten DER Hörakustiker, welche die Auswirkungen dieser Herstellertricks einfach unredlich nach unten durchreichen an die Hilfebedürftigen ("Kassenleistung ist DAS, was der zu Versorgende akzeptiert").
Es kann nicht angehen, dass Gewinne dadurch generiert werden, dass die Hilfebedürftigen um die Qualität ihres Versorgungsanspruches betrogen werden, weil Hersteller miese Tricks ("Zwangskoppelungen von Kassenkriterien mit Komfortzusätzen") anwenden. Wenn schlecht verhandelte Verträge keine Redlichkeit mehr erlauben, dann muss man sich von den Verträgen trennen - NICHT von der Redlichkeit
LG
Dem würde ich beipflichten. Wenn beispielsweise ganz einfach ausgedrückt nicht benötigte Zusatzfunktionen an besseres Sprachverstehen im Störschall geknüpft werden, so muss meiner Ansicht nach der Akustiker für die hierfür entstehende Verteuerung aufkommen.
Veträge, aus welchen diese Konsequenz resultiert, zu unterzeichnen, und sich dann nicht daran halten, kommt meiner Ansicht nach einem übers Ohr Hauen der Kunden gleich.

Für mich ist es auch nicht nachvollziehbar, wenn Hörgeschädigte selbst nicht realistische Preise für die Hardware (welche durch einen funktionierenden Markt zu Stande kommen) bezahlen wollen, sondern sinnlos überteuerte.

Ich kann mich nicht an ein gutes Argument erinnern, welches dies begründen würde ("bei den Farben verhält es sich genau gleich" ist für mich kein gutes Argument, zumal ich stark in Zweifel ziehe, dass dort ebenfalls unverschämt abgezockt wird).

Gruss fast-foot

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 28. Feb 2018, 08:31
von Faber
moin fast-foot,
danke für deine Stellungnahme.
MEINE Meinung zur Frage der "Akzeptanz von Abzocke" ist:
der "Entscheider" beim Menschen ist die Psychologie.
DAS führt gnadenlos die Akustikerkette KIND vor:
hier zählen nicht Fakten, sondern "Empfindungen":
verbreitete "Empfindungen" sind:
"wer nett ist, der meint´s gut mit mir"
"nur was teuer ist, kann auch gut sein",
"was der Arzt sagt, das ist (ge-)wichtig".
KIND macht daraus:
"wir verstehen Sie" und "weil Sie es sich wert sind" und "zur Überprüfung unserer Leistung zum HNO"
* breitgrins * :)
LG
Gewichtl

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 28. Feb 2018, 09:18
von Ohrenklempner
Zur Eingangsfrage: Diese Drosselung existiert in den Leistungsklassen 1px bis 5px nicht. Da ist bei 8 kHz Ende. Man muss schon 7px draus machen, da gehen die Steller bis 12 kHz. Ob bei dieser Frequenz allerdings noch was brauchbares aus dem Hörer kommt, wage ich zu bezweifeln.

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 28. Feb 2018, 10:06
von Faber
danke Ohrenklempner,
verstehe ich dich jetzt richtig:
8kHz ist bauartbedingte Obergrenze bei Pure 1px und NICHT softwaremäßig "abgeriegelt" (downgraden von 10 kHz) vom 3 px?
LG
Gewichtl

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 28. Feb 2018, 10:28
von svenyeng
Hallo!

Preise von Medizinprodukten sind halt immer recht hoch.
Das war war/ist schon immer so.

Dieses System (ich glaube ein User berichtete das mal hier von Kind), das man erweiterte Funktionen für HGs erkaufen kann, finde ich grundlegend gut.
Nur es muss eben preislich auch stimmen.
Das hat halt den Vorteil das man erstmal die Grundversorgung von der KK bekommen kann und dann seine Geräte im nachhinein noch aufwerten kann, wenn man denn möchte.
Normal müsste man ja ganz neue Geräte kaufen.

An sich ist das sogar das was ein User gewichtl will. denn Bluetooth z.B. ist ja für Ihn Luxus und als Grundversorgung durch die KK nicht nötig.
Sowas könnte man über die Firmware der HGs abschalten.
Wer es möchte kann es sich für Summe von sagen wir mal 100 Euro - 150 Euro freischalten lassen.

Ich würde mir das als Store in der Anpass-Software vorstellen.
Der Akustiker klickt drauf, die entsprechende Summe wird von seinem Konto abgebucht und für das HG des Kunden für das er es aktiviert hat wird's freigeschaltet und in der Software ist dann beim anpassen des Kundengerätes für das es gekauft wurde die Funktion freigeschaltet.
Nun muss der Akustiker nur noch das Geld vom Kunden kassieren.

Jetzt könnte man noch einen Schritt weitergehen:
Wenn BT aktiv ist kann man die App vom Hersteller nutzen in der In-App Käufe von weiteren Funktionen möglich sind.
Kunde wählt aus, Geld wird beim Kunden abgebucht und Funktion steht zur Verfügung. Die App kann ja die Firmware der HGs dann updaten.

Gruß
sven

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 28. Feb 2018, 10:35
von Faber
moin,
hier stimme ich dem Beitrag #38 von svenyeng inhaltlich voll zu.
Allerdings mit der Präzisierung, dass die "aufzahlungspflichtig freizuschaltenden Features" AUSSCHLIEßLICH die NICHT bereits vertraglich vereinbarten Funktionen betrifft :)
LG
Gewichtl

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 28. Feb 2018, 11:12
von Ohrenklempner
Gewichtl hat geschrieben:danke Ohrenklempner,
verstehe ich dich jetzt richtig:
8kHz ist bauartbedingte Obergrenze bei Pure 1px und NICHT softwaremäßig "abgeriegelt" (downgraden von 10 kHz) vom 3 px?
LG
Gewichtl
Die Technik könnte mehr, wenn die Firmware es erlauben würde. Tut sie aber nicht. Wenn 1px auf dem Gerät steht, dann kann man auch nur die 1px-Features nutzen.
Auch mit der Anpasssoftware kann man diese Begrenzung nicht aufheben. Ausnahme sind die Demogeräte.

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 28. Feb 2018, 12:06
von uninteressant
Warum spinnen wir nicht ein Schritt weiter - wer Bluetooth permament nutzen will muss ein Abo beim Hersteller abschliessen.

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 28. Feb 2018, 13:07
von Ohrenklempner
Nun ja, die Hörgerätehersteller zahlen ja schon Lizenzgebühren an die Apfelfirma für die Benutzung von Bluetooth Low Energy Audio. Die ist im Preis des Hörgeräts natürlich mit drin. ;)

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 28. Feb 2018, 13:41
von Dani!
@TE
8kHz oder noch mehr ist für das bestmögliche Sprachverstehen absolut nicht notwendig. Das ist reines Schlangenöl für Leute wie mich, die zuviel Geld haben. Das will ich anderen nicht mit meinen Beiträgen zur GKV finanzieren müssen (also das Schlangenöl).

Und wie ein anderer User in #21 schon sagte: Die Herstellung einer einzigen Bauform für verschiedene Kategorien ist nun mal deutlich billiger, als 3 verschiedene entwickeln und herstellen zu müssen. Du kannst dich jetzt mit dem Hersteller streiten, ob sie den geldwerten Vorteil nun an den Kunden weitergeben oder ausschließlich als Gewinn abschöpfen. Ich stehe auf dem Standpunkt, die Hersteller würden die Marge so oder so abschöpfen, also profitiert der Kunde davon, der den geringeren Softwareumfang kauft. Sei also froh, dass sich manche HG-Linien nur durch Einsatz unterschiedlicher Software unterscheiden, sonst wären alle HGs teurer. Deutschland ist nicht der einzige Absatzmarkt und bei weitem nicht der größte. Müssten Hersteller in D grundsätzlich die komplette verfügbare Software für ein HG freischalten, dann kannst du dir sicher sein, dass es keine Premium-HGs mehr in D zu kaufen gäbe und damit auch die Quersubventionierung für die Geiz-ist-Geil-Kunden wegfallen würde.

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 28. Feb 2018, 13:46
von Dani!
uninteressant hat geschrieben:Warum spinnen wir nicht ein Schritt weiter - wer Bluetooth permament nutzen will muss ein Abo beim Hersteller abschliessen.
Warum nicht gleich HG365, á la Office 365? Wer dauerhaft hören will, zahlt jährlich an den Hersteller. Dafür gibt es jedes Jahr SW-Updates. Bugs inklusive, die mit dem Fix im Jahr darauf beseitigt werden. Vielleicht. Oder wer an unerwünschten Demos teilnimmt, dem wird per OTA ein Killfeature aufgespielt.

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 28. Feb 2018, 14:01
von Ohrenklempner
Das gefällt mir! :D
Und nach sechs Jahren ploppt täglich eine akustische Meldung ins Ohr: Bitte neues Hörgerät kaufen!

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 4. Mär 2018, 16:23
von KarlAnton
Ausbremsen ist angesagt. Ich hatte in der Testphase ein Unitron N Moxi FIT500 dort konnte man die verschiedenen Stufen per Software freischalten. Ja mehr um so teuerer. Bei Ebay kann man Software für die Geräte kaufen, wobei da auch noch etwas Hardware dazu gehört. Was ich schon nicht mehr Lustig finde ist der Preisunterschied bei Geräten von einigen hundert Euro

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 4. Mär 2018, 19:13
von Hoffi
Hallo,

ich habe nicht alle threads komplett gelesen, möchte dennoch paar Fakten beitragen.

Wie Sven gepostet hat, die Hardware ist bei einer Baugruppe der HG gleich (Mikro, chip, Hörer). Lediglich die Software ist "ausgebremst". Das ist die Preisdifferenz zwischen Basis-, Advance- (fortgeschrittene)-, Premium-Geräten.
Leider wird vom Hersteller (z. B. Oticon, trifft aber für alle zu) verweigert, die Qualitätsänderung, z. B. von Advance- zu Premium-Geräten, während der "Betriebsphase" (also nach Kauf) zu machen. Ich kann also nicht von Chili SP 7 auf SP 9 umstellen lassen, obwohl das softwareseitig kein Problem wäre.

Es ist sicher nicht selten, dass ein Schwerhöriger irgendwann feststellt, dass das höherwertige Modell besser gewesen wäre!

Jeder kann sich zu dem Fakt seine Gedanken machen !

Gruß
Hoffi

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 4. Mär 2018, 19:23
von dixi
Diese Praktik ist ja normal und wird fast bei allen elektronischen Geräten angewandt.
Wo liegt das Problem?

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 4. Mär 2018, 20:37
von ToesRUs
Es geht darum, dass, wenn einmal endgültig für eine Stufe entschieden wurde, später kein upgrade möglich wird. Sprich: nach eine halben Jahr Kauf merke ich, dass ich doch Premium statt Advanced möchte. Dann muss ich, will ich es durchziehen, eben neue Geräte kaufen, zum vollen Preis. Inzahlungnahme der alten Geräte oder Rückgabe und Gutschrift - also da habe ich ehrlich gesagt keine Erfahrung...ich weiß i.d.R. was ich will.

Das meinte Hoffi damit. Aus Sicht der HG-Hersteller eine verständliche Vorgehensweise. Es handelt sich ja nicht um Windows 10 auf einem Surface Laptop, sondern um ein HörGERÄT mit einer festen Software...

Re: mutwillig "ausgebremste" Bandbreite?

Verfasst: 5. Mär 2018, 12:14
von Hoffi
Wieso sollte kein upgrade möglich sein?

Inzahlungnahme der alten Geräte oder Rabatt auf neue wird nicht gewährt !

Gruß
Hoffi