Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#26

Beitrag von nixverstahn »

schade, @urlaubsreif,
DIR hätte ich tatsächlich - wohl irrtümlich - eigeninteresseunabhängige, abstrakte Denkfähigkeit zugetraut...
es ist geradezu verblüffend, wie man sich doch bei gleichen Zielen so derartig kontraproduktiv verzetteln kann :)
oder ist auch dieses Ziel nicht einmal gleich:
"bestmögliche Einzelfallversorgung zu günstigstmöglichem Preis"?
mit hG
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"Wahrheit" ist für mich DAS, was in den beschränkten Platz zwischen meine Ohren passt - und wie ist das bei DIR? :)
urlaubsreif
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#27

Beitrag von urlaubsreif »

@nixverstahn
bestmögliche Einzelfallversorgung zu günstigstmöglichem Preis
Wunderbar. Ist aber wirtschaftlich für einen Akustiker nicht zu realisieren bei den diktierten Pauschbeträgen.

Also, worüber reden wir hier eigentlich? Planwirtschaft?
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#28

Beitrag von nixverstahn »

@urlaubsreif:
wir "reden" über meinen Vorschlag aus Post #22 bzgl. "Hörsysteme eigener Wahl von eigenem Geld bezahlen".
Frage:
WAS ist daran "Planwirtschaft"?
erklär mal :)

mit hG
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#29

Beitrag von urlaubsreif »

@nixverstahn

Das sind doch alles ungelegte Eier.

Es gibt in Deutschland ein Gesetz, wonach Behinderte einen ANSPRUCH haben auf das Hilfsmittel, welches ihre Behinderung bestmöglich nach aktuellem Stand von Forschung und Medizin ausgleicht.

Selten gehören Behinderte, speziell dann, wenn sie es von Geburt an sind, zu den Leuten, die auch nur einen einzigen Euro zusätzlich entbehren können. Dies gilt auch für Hörbehinderte, vor allem dann, wenn der Schaden gravierend ist.

Dein Vorschlag ist völlig wirklichkeitsfern.
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#30

Beitrag von nixverstahn »

Hej @urlaubsreif,
Was - deiner Meinung nach - "wirklichkeitsfern" sei, DAS war nicht Thema:
die Frage war:
WO siehst DU an meinem Vorschlag "Planwirtschaft"? :)
und zum "IST-Zustand"
der § 2 der Anlage 1 des Versorgungsvertrages zwischen z.B. vdek und bima regelt - gesetz- u. rechtsprechungskonform - die von Kassenbeitragszahlern zu finanzierenden Versorgungsziele bzgl. des UN-mittelbaren Behinderungsausgleiches (natürlich NICHT Komfort, welcher jederzeit individuell zukaufbar ist).
Womit hast du eigentlich dein Problem?
Sollen die Kassenbeitragszahler DEINE individuell überzogenen Komfortautomatikwünsche finanzieren?
DAS sehe ich deutlich anders :)

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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#31

Beitrag von urlaubsreif »

[WO siehst DU an meinem Vorschlag "Planwirtschaft"?]

Solange du voraussetzt, dass ein Akustiker ein Gerät wie das Opn1 für 700 Euro abzugeben hat, dann ist das Planwirtschaft. Denn die viel zu niedrigen Pauschalen wurden von den Krankenkassen diktiert.

[Sollen die Kassenbeitragszahler DEINE individuell überzogenen Komfortautomatikwünsche finanzieren?]

Sag mal geht's noch?
Ich wünsche den bestmöglichen Behinderungsausgleich und zwar ausschließlich auf das Sprachverstehen in schwierigen akustischen Situationen und das dynamische Störschallmanagement bezogen. Komfort nehme ich aber gerne auch noch in Kauf.

Such dir ein anderes Lebensziel. Ein sinnvolleres!
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#32

Beitrag von nixverstahn »

@urlaubsreif,
du irrst, weil:
ICH setze NICHT ein "Gerät wie das OPN1" voraus.
ICH setze - vertragskonform - voraus:
"auf (jeweils) medizinisch und technisch aktuellem Stand":
1.
höchstmögliche Frequenzbandbreite (für´s bestmögliche Geräusche-hören)
2.
individuell ausreichende Anzahl individuell konfigurierbarer Frequenz- u. Kompressionseinstellungsmöglichkeiten (für´s verstehen - auch in herausfordernsten Störgeräuschsituationen - soweit irgend möglich),
3
Stör- und Impulsschalleliminierung aller Art,
4.
keinerlei Rückkopplungen,
5.
mindestens 3 manuell zu schaltende Programme (Dialog, Umwelt, Störschall)

jeder darüber hinaus gehende Rest sollte "Privatangelegenheit" sein und bleiben :)

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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#33

Beitrag von urlaubsreif »

Und dann kannst du mir gern mal erklären, weshalb eine Automatik einen Komfort darstellen sollte, gemessen am natürlichen Hören.

Denn das ist letztlich ja das Versorgungsziel:

"ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst weitgehend auszugleichen"

Zur natürlichen Funktion gehört eine natürliche Automatik. Niemand hat nen Knopp angeboren, an dem er/sie seine Ohren bzw. sein Gehirn umschaltet. Ein System ist dann alltagstauglich, wenn es mindestens 98% der akustischen Situationen des Alltags ohne Eingriff und Extraprogramme bewältigen kann. Und ich habe einen verdammt abwechslungsreichen Alltag.

Technik schreitet ebenso fort, wie das Verständnis psychoakustischer Zusammenhänge. Und damit die Features der Top-Geräte. Wunderbar. Aber selbst nach 6 Jahren ist davon noch nichts bei den Geräten der unteren Preisklassen angekommen.
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#34

Beitrag von nixverstahn »

ok,
ich bin bei dir.
3 Programme sind inzwischen ggf. anachronistisch.
gut.
Bleiben ZWEI, weil:
Woher soll das beste Hörgerät der Welt wissen, ob du gerade verstehen MÖCHTEST, oder doch lieber gerade Umweltgeräusche BEVORZUGST?
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#35

Beitrag von urlaubsreif »

1.
höchstmögliche Frequenzbandbreite (für´s bestmögliche Geräusche-hören)
Opn1 = Frequenzkanäle 64, Übertragungsbandbreite = 10 kHz
deins = Frequenzkanäle 8, Bandbreite = 8.200 Hz

Wenn bei 8.200 Hz Schluss ist, hört sich Musik sehr Sch.... an.
2.
individuell ausreichende Anzahl individuell konfigurierbarer Frequenz- u. Kompressionseinstellungsmöglichkeiten (für´s verstehen - auch in herausfordernsten Störgeräuschsituationen - soweit irgend möglich)
Beim OPN1 gegeben. Ohne jede aufwändige Programmierung.
3
Stör- und Impulsschalleliminierung aller Art
Nee, besser nicht jeder Art.

Ich hatte ein Kassengerät zur Probe, welches von den technischen Spezifikationen sogar noch ÜBER dem Üblichen lag, das hat immer ALLES ausgeblendet, was es als Störschall identifiziert hatte. Zack hatte es umgeschaltet ;-) In größeren Gruppen selbst die Sprecher von weiter hinten, auf die es aber mitunter ankam, anstelle der vorne dummes Zeugs quatschenden. Überaus praktisch und nervtötend, wenn man viel mit großen Gruppen arbeitet.

Das Opn1 macht das weitaus intelligenter und überlässt MIR die Wahl, was ich hören möchte und muss.
5.
mindestens 3 manuell zu schaltende Programme (Dialog, Umwelt, Störschall)
Wozu? Wenn's doch viel einfacher automatisch geht? Oder drückst du gern Knöpfe?

Wenn es Geräte gibt, welche deine Anforderungen bei weitem übersteigen, sowohl im Geräuschhandling als auch in der Technik, dann können deine Anforderungen wohl nicht sonderlich dem aktuellen Stand der Forschung und Technik entsprechen.

Vom Verstehen ganz abgesehen ...
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#36

Beitrag von nixverstahn »

jetzt beginne ich langsam den Grund unserer Missverständigung zu verstehen :)
ICH beziehe mich bzgl. "medizinisch u. technisch aktueller Stand" auf UNmittelbaren - also buchstäblich NOT-wendigen - Behinderungsausgleich;
DU scheinst unter "medizinisch und technisch aktueller Stand" auf "technisch machbare WünschensWERTE" zu spekulieren :)
übrigens:
10 kHz sind auch nur gerade die Hälfte dessen, was Mensch so hören können müsste,
aber:
"Musik" ist definitiv NICHT das, was unter UN-mittelbare Behinderung verstanden wird :)
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#37

Beitrag von urlaubsreif »

DU scheinst unter "medizinisch und technisch aktueller Stand" auf "technisch machbare WünschensWERTE" zu spekulieren
Nein.
Da es das Gerät bereits gibt, sind seine Features ja nicht wünschenswert. Sondern diese bilden nahezu EXAKT den aktuellen technischen Stand ab, der machbar ist. Und somit in Abhängigkeit von den individuellen Voraussetzungen den bestmöglichen Behinderungsausgleich in punkto Sprachverstehen im Störschall realisiert. (nahezu exakt nur deshalb, weil in den Laboren schon die nächste Generation im Werden ist.)
Musik" ist definitiv NICHT das, was unter UN-mittelbare Behinderung verstanden wird
So?

Langsam aber sicher zweifle ich daran, dass bei dir eine einschneidende Hörbehinderung vorliegt. Sonst würdest du anders reden und denken. An den Ohren hängt der ganze Mensch. Hören hat nicht nur eine quantitative sondern auch eine qualitative Dimension. Es ist ein Unterschied, ob Sprache scheppernd oder weitestgehend natürlich übermittelt wird. Der Klang einer Stimme allein erzeugt positive oder auch negative Emotion. Ob eine Stimme mit all ihren Frequenzen übermittelt werden kann oder nicht ist ein ebensolcher Unterschied. Ist dir schon einmal aufgefallen, dass bei Menschen, die ein seelisches Trauma unterdrücken ganze Frequenzbereiche fehlen? (hängt mit der fehlenden Bauchatmung zusammen) Ich HÖRE das, weil ich zuhöre! Das alles sind wichtige Informationen, jenseits von Sprache, die in so einer Stimme übermittelt werden. Die möchte ich nicht versäumen, nur weil einem Billiggerät die Möglichkeit fehlt, das zu übermitteln. Daran hängt u.a. mein gesamtes seelisches Wohlbefinden.

Ansonsten befassen wir uns doch noch einmal mit der Versorgungsrichtlinie für Hilfsmittel. In §19 heißt es hinsichtlich des Versorgungsziels außerdem:

b) die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern

Zu meinem Alltag und zur Befriedigung meiner allgemeinen Grundbedürfnissen gehört Musik so selbstverständlich wie Wasser.

Wenn es für dich anders ist, und du mit einer arg eingeschränkten akustischen Welt gut klar kommst, ist das doch ok für dich. Aber das muss ja nun nicht für mich und für alle anderen gelten.
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#38

Beitrag von nixverstahn »

und weil das alles so ist, darum plädiere ich dafür:
Schluß mit dem individuell maßlosen Anspruchsdenken auf Kosten und zu Lasten der Beitragszahlergemeinschaft, und:
jeder kaufe sich DAS, was er zu brauchen meint :)
wer das nicht zahlen kann, der bekommt DAS, was die Fremdzahlergemeinde unter "NOT-wendig" nach Einzelfallprüfung versteht.
eigentlich ganz einfach :)
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#39

Beitrag von urlaubsreif »

wer das nicht zahlen kann, der bekommt DAS, was die Fremdzahlergemeinde unter "NOT-wendig" nach Einzelfallprüfung versteht.
Aaah, und den Vorsitz der "Fremdzahlergemeinde" stellst dann du. Vielleicht solltest du auch dafür plädieren, Rollis künftig auf lustige, bunte Skateboards zu verweisen. Die erfüllen auch den UN-mittelbaren Zweck der Fortbewegung, sind weitaus handlicher und kosten ungleich viel weniger.

Eigentlich ganz einfach ...
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#40

Beitrag von nixverstahn »

manchmal hilft auch schon ein kurzer Blick in´s gültige Gesetz :)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__12.html
"Wahrheit" ist für mich DAS, was in den beschränkten Platz zwischen meine Ohren passt - und wie ist das bei DIR? :)
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#41

Beitrag von urlaubsreif »

Weitaus zielführender ist es in diesem Zusammenhang, sich die Hilfsmittelrichtlinien zur Brust zu nehmen, die auf Basis des BSG Urteils aus 2009 verfasst wurden.

Dieser ist bzgl. des Versorgungsziel zu entnehmen:

Entscheidend verändert haben sich dabei die "Versorgungsziele" der Hörgeräteversorgung. Jetzt heißt es in der Hilfsmittel-Richtlinie dazu:
"§ 19: Versorgungsziele
(1) Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es,

a) ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst weitgehend auszugleichen und dabei – soweit möglich – ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen sowie

b) die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern."
Wirtschaftlichkeit bemisst sich eben nicht nur am Preis. Wer billig kauft zahlt doppelt!

Da Hören den gesamten Menschen erfasst, und anhaltender Hörstress durch miserable Versorgung unmittelbar zu seelischen und körperlichen Problemen führt - beispielsweise ist der Burnout unter Hörbehinderten ein häufig anzutreffendes Symptom, von dauerstressbedingten Kortisolresistenzen und den damit einhergehenden Störungen des Hormonhaushalts samt Immundefiziten mal ganz abgesehen - müssten in eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auch die Kosten für die Folgeschäden einer unzureichenden Versorgung und deren Behandlung einfließen: Psychotherapie, medizinische Behandlungen, Medikamente, Klinikaufenthalte, Reha, Umschulung, das ganze Programm. Abgesehen von der unverhältnismäßig hohen Arbeitslosenquote unter Hörbehinderten 17,1 % im Vergleich zu durchschnittlich 8%. Damit entfallen von diesen 17,1 % auch die Sozialbeiträge.

Dagegen sind bis zu 6000 Euro für ein anständiges Hörsytem, mit dem der Versorgte optimal klarkommt und seinen Job und sein Leben zufriedenstellend ausführen kann geradezu ein Klacks.

Und würden Gerätepreise entkoppelt, und würde ein Markt dafür entstehen, reden wir über Peanuts im Vergleich zu den Gesamtkosten der bisherigen Praxis.
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#42

Beitrag von nixverstahn »

ach @urlaubsreif....

inwieweit die HilfsM-RL § 19 den SGB V § 12 aushebelt - das erschließt sich mir jetzt nicht so eben :)

und "ein Markt für Gerätepreise" würde entstehen, wenn jeder Nichtsozialhilfebedürftige sich sein Wunschgerät mit allen Placeboeffekten nach Belieben selber kauft.
eigentlich nun schon mehrfach geschrieben :)

und was deinen angestrebten Weg der Mithilfe bei der Verstopfung der juristischen Sozialgerichtsinstanzen zur Durchsetzung von deinem Einzelinteresse anbelangt, hier eine weiterbildende "Reiselektüre" zum Thema "Beweiskraft" (hier insbesondere die Randnummer 6 (Punkt 3) zum Thema "Messreihe" "Freiburger UND ZUSÄTZLICH OLSA"):

http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... focuspoint

womit wir wieder am Startpunkt wären:
a)
die TK hat dir mitgeteilt, was sie von den Beitragszahlergeldern zu leisten berechtigt ist,
b)
sie sieht gar keinen "weiteren Träger in der PFLICHT" (wohl aber den Hörakustiker),
c)
solltest du die Empfangsbestätigung nach Anhang 4.3 ohne die Modifikation an passender Stelle mittels der Einfügung des unscheinbaren Wörtchens "nicht" und die Änderung des Wortes "dennoch" in das Wort "deshalb" - und damit falsch - "bekundet" haben, dürfte dir wohl nicht zu helfen sein.
darum mein großes Interesse:
schaun mer mal - Du gibst ja Bescheid :)
"Wahrheit" ist für mich DAS, was in den beschränkten Platz zwischen meine Ohren passt - und wie ist das bei DIR? :)
muggel
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#43

Beitrag von muggel »

Guten Morgen,

bitte macht doch weiter, ich habe mir schon Popcorn herausgeholt!
Nun versucht nixverstahn urlaubsreif zu erläutern, was unter notwendig zu verstehen ist, obwohl er es auf sich selbst ud seine Situation ebenso wenig verstanden hat.
Er bringt die gleichen Argumente hervor, bei denen er in anderen Threads, als es um seine Ansprüche etc ging, widersprochen hat.

Keiner(!!!) kann ohne die Sichtung aller Unterlagen sagen, welches Hörsystem ausreichend, wirtschaftlich und zwekmäßig ist. Dies ist nämlich sehr individuell und hängt -- wie auch urlaubsreif geschrieben hat -- nicht von den Spezifikationen eines Hörsystems alleine ab.
Ob ein Anspruch berechtigt ist oder nicht, müssen die Krankenkassen oder ggf die Gerichte entscheiden. Da viel zu wenige Hörgeschädigte diesen Weg einschlagen, wünsche ich urlaubsreif, dass er seinen Anspruch - sollte er berechtigt sein - durchsetzt! Die Kassen - und damit auch die TK - haben eine Beratungs-und Informationspflicht, der sie nicht nachkommen! Statt entsprechende vom Hören gleichwertige Hörsysteme vorzuschlagen, wird einfach abgelehnt!
DAS finde ich eigentlich mitunter den größten Skandal! Anstelle den Versicherten zu helfen, ein entsprechend gutes und gleichzeitig möglichst kostengünstiges Hilfsmittel zu finden, werden den Versicherten solche 0815-Briefe zugesendet, die den Eindruck erwecken, dass die Kassen "ja so tolles und vieles leisten".
Schon die Wortwahl "wir freuen uns, ihnen mitteilen zu können, dass das Hilfsmittel xy ..." als ablehnender Bescheid auf einen Antrag grenzt schon an Hohn! Von einem Angebot auf Beratung oder individuelle Gründe für eine Ablehnung sucht man vergebens.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#44

Beitrag von nixverstahn »

moin,
nur zur Klarstellung:
MIR hat die TK - auf konkrete Anfrage!!! - 3 Vergleichshörsysteme für meinen individuellen Hörverlust vorgeschlagen.
ICH brauchte dafür NICHT die Gerichte bemühen.
MEINEN Hörakustiker hat die TK motiviert, MIR dann doch ein aktuelleres Hörsystem anzupassen.
ALLES OHNE Sozialgericht.
Wahr ist aber auch:
1. ich bescheide mich - trotz § 19 HilfsM-RL - auf § 12 SGB V,
2. es war langes "dicke-Bretter-bohren" erforderlich,
3. der neue "Beschwerdeparagraph" "motivierte" ganz offensichtlich meine TK .
UND:
eupheMISTische Beschönigung von tatsächlichem Mist, ist wohl KEIN Alleinstellungsmerkmal von Krankenkassen :)

mit hG
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#45

Beitrag von urlaubsreif »

@muggel: Danke!

Ich komme mir hier schon langsam vor, wie im falschen Film, vor lauter vorauseilendem Gehorsam gegenüber einem völlig falsch verstandenem und viel zu kurz gedachten Wirtschaftlichkeitsgebot ;-)

Ich lasse mir gern Vergleichshörsysteme nennen und werde die auch testen. War sogar sehr neugierig darauf, was die aufzahlungsfreien Geräte mittlerweile können - aber es war katastrophal! In beiden Lebensbereichen - beruflich wie privat - nicht zu gebrauchen. Darunter ein Gerät mit 8 Kanälen.
Da viel zu wenige Hörgeschädigte diesen Weg einschlagen, wünsche ich urlaubsreif, dass er seinen Anspruch - sollte er berechtigt sein - durchsetzt!
Sie ;)
Danke, und "Ja, leider". Denn dann wären wir schon weiter als BSG2009! Ich hatte es damals schon fast etwas bedauert, dass die TK einlenkte, denn vor allem den psychoakustischen Part (qualitatives Hören) hätte ich zu gern bis zum BSG durchgefochten. Für alle anderen!!! Aber nach vier Jahren war dann bei mir auch die Luft raus.
als ablehnender Bescheid auf einen Antrag grenzt schon an Hohn!
Das IST Hohn! Vor allem mit dem einführenden Satz "wir haben eine gute Nachricht für Sie: Wir beteiligen uns an den Kosten für Ihre Hörgeräteversorgung ...". Um anschließend mit KEINER Silbe inhaltlich auf meinen Antrag einzugehen.
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Dani!
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#46

Beitrag von Dani! »

Och schade, muggel war schneller. Ich hätte mir auch lieber die Chipspackung für hier aufheben sollen statt für das ernüchterne Spiel gestern.
Dennoch wüsste ich gern, wo man seriöse Angebote von OPN1 für die Hälfte des UVP erhält. Und klar, in Massen erhält man Geräte günstiger als einzeln. Das berühmte Senfglas von Pappa ante Portas gibts auch für die Hälfte des Supermarktpreises, wenn man es Palettenweise ordert. Nur hat derjenige, der Massen davon hat, noch nix daran verdient. Und wenn man daran nix verdient, machts wieder keiner.
B:in allgeme:in ke:in kle:in Kev:in se:in Adm:in
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L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#47

Beitrag von muggel »

nixverstahn hat geschrieben: MIR hat die TK - auf konkrete Anfrage!!! - 3 Vergleichshörsysteme für meinen individuellen Hörverlust vorgeschlagen.
Genau da liegt schon der Hase begraben. Die TK hätte dieses auch OHNE deine konkrete Anfrage machen müssen, spätestens bei Beantragung eines Hörsystems oberhalb des Festbetrags. Dies nennt man Beratungspflicht. Im Falle von urlaubsreif ist die TK eben dieser Beratungspflicht nicht nachgekommen, sondern hat den Antrag einfach abschlägig beantwortet. Das zudem so, dass unklar ist, ob das nun eine Ablehnung ist oder nicht.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#48

Beitrag von muggel »

urlaubsreif hat geschrieben: Sie ;)
Sorry, war mir nicht klar... aber inhaltlich egal, ob er / sie oder es, oder? :)
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#49

Beitrag von urlaubsreif »

Sorry, war mir nicht klar... aber inhaltlich egal, ob er / sie oder es, oder? Smiling
Inhaltlich absolut! :lol:
Nur äußerlich und innerlich .. bin ich ziemlich gern sowie vorzugsweise Frau ;)
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#50

Beitrag von nixverstahn »

moin,
im aktuellen Versorgungssystem mit Hör- u. Verstehverbesserungstechnik gibt es zwei alternative Vorgehensweisen zur Durchsetzung von Individualinteressen:
Variante 1:
der Klageweg mit der Nebenwirkung (auch eigener) Beitragsssteigerungen für die zahlende Versichertengemeinschaft.
Variante 2:
Durchsetzung bestehender Verträge und damit Bewirkung von Transparenz und Kostensenkung auf der Anbieterseite OHNE Beitragssteigerungsnebenwirkungen.
Es gibt viele Menschen, die bevorzugen Version "1".
ICH bevorzuge Version "2",
weil:
ICH will nicht für EINE Leistung ZWEIMAL zahlen.
eigentlich ganz einfach :)
das kann Mann sicherlich verstehen :)
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