In Beitrag #19 von KatjaR werden folgende Aspekte leider gar nicht erwähnt (deshalb mache ich das hier)t:
1. auch die Hörschwellen bei Kindern im Alter von einem halben Jahr, welche ein normales Gehör entwickeln, liegen bei um die 20 dB bis 25 dB.
2. muss man immer damit rechnen, dass die Hörschwellen nicht genau ermittelt wurden oder sie sich rasch bessern (aus verschiedensten Gründen - unter anderem, weil oftmals Paukenergüsse (auch in leichter, aber nur schwer diagnostizierbarer Form) vorliegen können und sich die retrocochleären Hörbahnen erst entwickeln.
3. liegen die Werten, welche hier genannt wurden, nur wenig über den bei Kindern in diesem Alter zu erwartenden (bzw. sogar inetwa dort (im Tieftonbereich).
4. liegen die Werte (welche ich kenne) im Grenzbereich - dort ist es immer fraglich, ob eine Versorgung mit Hörgeräten überhaupt etwas bringt (da die Qualität des durch Hörgeräte erzeugten Signals schlechter ist als das natürliche - "dieser Nachteil wird durch eine höhere Intensivität wett gemacht" (das heisst logischerweise, dass im Grenzbereich so etwas wie eien Patt-Situation vorliegen kann, so dass es auch möglich ist, dass eine Hörgeräteversorgung keine Vorteile oder gar Nachteile mit sich bringen kann.
5. empfiehlt die DGPP für die hier diagnostizierte Schwerhörigkeit (wie sorgfältig hierbei vorgegangen wurde, kann ich auf Grund der eingestellten Informationen nicht beurteilen), eine Hörgeräteversorgung bis zum Ende des erstens Lebensjahres an zu streben (und nicht bereits jetzt).
6. sind die (für die Bestimmung des Grades der Hörstörung Durchschnittswerte relevant (zumindest laut WHO) bzw. ist es nicht eindeutig (vielleicht in der Literatur bewusst offen gelassen).
Das sind Gründe, welche für mich persönlich gegen eine zum aktuellen Zeitpunkt durchgeführte Hörgeräteversorung sprechen (ich verfüge jedoch nicht über alle relevanten Informationen (Abwarten, in wenigen Monaten nochmals schauen (und zwar genau (heisst nicht, dass dies jetzt nicht geschehen ist)) und dann gegebenenfalls mit Hörgeräten versorgen würde ich als sinnvoll erachten.
Die Frage lautet vielleicht, ob es sinnvoll ist, eine bereits in Angriff genommene Versorung wieder ab zu brechen* (dieses Recht hat man) in dem Sinne, dass dies bei den involvierten Fachleuten für Unmut sorgen könnte, was bei einer Versorgung zu einem späteren Zeitpunkt nicht unbedingt ein Vorteil sein muss.
*) aus Sicht des Kindes schon (wie gesagt, verfüge ich nicht über alle Informationen, und es handelt sich nur um meine Meinung)
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme