WER tut das hier, in den Medien oder sonst wo?

WER tut das hier, in den Medien oder sonst wo?
Ähm Johannes - könntest Du bitte aufhören ständig meinen Namen bzw. Kürzel "rhae" zu nennen, wenn Du eine Aussage untermauern willst? Das macht Deine, meiner Meinung nach, unzutreffende Interpretation der zitierten Richtlinien nicht glaubwürdiger, lässt mich aber so aussehen als würde ich die Richtlinien ebenso falsch verstehen.Johannes B. hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 20:18 vermagst du DEM zuzustimmen, was @rhae hier erst kürzlich bekannt gab?:
AOK BW hat geschrieben:
Wie wahr. Wäre schön, wenn auch er Zitate unverfälscht belässt und nicht umdeutet oder falsch referenziert, genau wie Johns.Wie manipuliert man einen Menschen?
Man erzählt ihm nur die halbe Wahrheit.
ja wie denn nun, bitte?rhae hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 20:34Ähm Johannes - könntest Du bitte aufhören ständig meinen Namen bzw. Kürzel "rhae" zu nennen, wenn Du eine Aussage untermauern willst? Das macht Deine, meiner Meinung nach, unzutreffende Interpretation der zitierten Richtlinien nicht glaubwürdiger, lässt mich aber so aussehen als würde ich die Richtlinien ebenso falsch verstehen.Johannes B. hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 20:18 vermagst du DEM zuzustimmen, was @rhae hier erst kürzlich bekannt gab?:
AOK BW hat geschrieben:![]()
VG Ralph
Hallo, aufwachen!!!
Wie Ohrenklempner (ich glaube, das war er - falls ich mich täusche, bitte korrigieren) auch schon geschrieben hatte, bieten heute zuzahlungsfreie Geräte bereits idR weit mehr als die (von mir bereits im verlinkten Thread genannten) Mindestkriterien für zuzahlungsfreie "Mindestanforderungsgeräte", z.B. mehr als nur 4 Frequenzkanäle.Johannes B. hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 20:18
liest du daraus nicht, dass "der Leistungserbringer zum Vertragspreis im Einzelfall mehr als die Mindestausstattung zu erbringen hat
Wie auch bereits erörtert gibt es objektivierbare Sprachtests, z.B. den Freiburger, mit Hilfe dessen nachgewiesen werden kann, ob dein Sprachverstehen bei einem höherpreisigen Gerät tatsächlich besser ist - oder eben nicht. Du scheinst das APHAB-Formular zu favorisieren, das selbstverständlich auch seine Berechtigung hat. Wenn sich aus den objektiveren Sprachtests allerdings keine signifikante Sprachverbesserung bei den höherpreisigen Geräten feststellen lässt, ist es meiner Meinung nach schwierig, ein solches Gerät zuzahlungsfrei zu erhalten bzw. zu begründen, warum das tatsächlich notwendig ist.Johannes B. hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 20:18 und zwar genau so viel mehr, dass das Versorgungsziel nach HilfsM-RL § 19 i.V. § 30 RN 4 vollumfänglich erfüllt ist"?
Mein Akustiker hat auch schon mal "Kassengerät" gesagt, ist er deshalb ein schlechter Akustiker?Johannes B. hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 20:18 Natürlich verstehe ich, dass jeder Hörakustiker, dem sein eigenes Regelwerk erst seitens des zu Versorgenden erklärt werden muss, diesen Einzelmenschen "an einen Kollegen, dem Sie das unerlässliche Vertrauen entgegenbringen" verweisen wird.
Dein Engagement in allen Ehren.Johannes B. hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 20:18 Und genau deshalb engagiere ich mich dafür, dass es nicht bei einzelnen "kuriosen Querulanten" bleibt, sondern sich zur Mehrheits(er)kenntnis mausert.
meinst du das so?rhae hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 20:54 Na Du versuchst Deine eigenwilligen Theorien mit "prominenten Namen" zu veredeln. Den Link zur AOK kannst Du gerne so oft zitieren wie Du möchtest, indem Du meinen Namen dazufügst, meint der geneigte Leser, dass Dein Beitrag auch meiner Meinung entspricht (was er aber nicht tut). Ansonsten bitte ich Dich auch andere Beiträge von mir passend zu zitieren, z.B. den als ich Dich als "Kollektiv-Querulant" bezeichnet hatte (#454)
VG Ralph
Das ist richtig, deshalb hatte ich auch längere Beiträge geschrieben, weil es mir wichtig war, zumindest ein bisschen zu differenzieren und das Gesagte zu erläutern.Johannes B. hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 21:44
ich habe hier mal auf die Versorgungsvertragsvereinbarung mit dem Wort "bestmöglich" aufmerksam gemacht.
das rief umgehend akopti auf den Plan, der mir vorwarf, dass ich aus manipulativen Gründen die weitere Formulierung "soweit möglich" unterschlagen würde.
fortan formulierte ich stets "bestmöglich - soweit möglich", was mir prompt den Ruf der "verqasten Verschrobenheit" einbrachte.
Es ist schlicht unmöglich, gleichzeitig einfach und unangreifbar vollständig zu formulieren.
Ich habe die Aussagen von dir, die ich kritisiert hatte, zum einen benannt (sonst hätte ich dich wohl kaum so oft zitiert) und zum anderen auch geschrieben, was ich daran kritisiere und das begründet.Johannes B. hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 21:44 du implizierst ständig, dass meine Aussagen falsch seien. Aber du beweist deine Behauptung nicht, sondern bringst Stereotypen.
Beispiel:
wenn ich als Beitragszahler der Kranken- und Rentenversicherung bereits eine individuell geeignete Hörsystemversorgung bezahlt habe - inkl. spezieller Bedarfe oder/und erheblicher Gebrauchsvorteile - dann nützt mir der ständig wiederholte - inzwischen veraltete - Hinweis nichts, ich könne ja den Hörakustiker aus seiner Verantwortung entlassen, indem ich meine Beitragszahlergemeinschaft diese Mehrkosten dem Akustiker abnehmen lasse ("KV oder RV übernimmt die geforderten Mehrkosten")
Ja, es ist aber eben nicht Vertragsgrundlage, dass du damit automatisch das bekommst, was du dir im Thread "Neueste Chiptechnologien" gewünscht hast. Darum geht es doch. Ich habe dir dort sogar geschrieben, warum deine Annahme, dass neueste Chiptechnologie, höchste Anzahl von Frequenzkanälen und höchstes Frequenzspektrum usw. nicht zwingend besser sein muss, als z.B. von mir aus eine Technologiestufe drunter (vor allem, wenn du die ganzen Zusatzfeatures sowieso nicht brauchst) und von meinen persönlichen Erfahrungen berichtet.Johannes B. hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 21:44 ICH brauche und will keine Hörsysteme die mehr als ausreichend zweckmäßig, für die Beitragszahlergemeinschaft wirtschaftlich, auf meine speziellen Bedarfe eingehend und mit erheblichen Gebrauchsvorteilen ausgestattet auf medizinisch-technisch aktuellem Stand, mein ganz individuelles auditives Defizit bestmöglich - soweit möglich - ausgleichen. DAS ist Vertragsgrundlage. Ich will allerdings alle Möglichkeiten, dieses überprüfen zu können, nutzen. Und da ist ein ordentlich ermittelter dBopt und der APHAB unverzichtbar. Auch DAS ist Vertragsgrundlage.
@Ralph, das sollte man schon ab und an machen, denn egal, wie was wer wann wo etwas "unfair" sei, aber eigene wie fremde Nerven sind zwar aus irgendeinem Material, jedoch nicht aus Hitze resistentem gebaut. Allen zuliebe finde ich diese verordnete Pause weise, denn sonst können nicht nur bei Mukketoaster die Nerven "überhitzen" oder gar "durchbrennen" (auch bei mir - bin ja auch Regeneration bedürftig).rhae hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 22:06 Ich glaube Du bist heißgelaufen und brauchst mal ne Pause. Nimm Dir morgen mal Forumsfrei. Dachte Dein Anliegen ist bald erledigt und dann läuft das Forum wieder ganz normal. Aber so eine unendliche Geschichte will ich den anderen hier nicht weiter zumuten.
VG Ralph![]()
serik hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 23:26 @was, meiner Meinung nach versuchst Du schon möglichst sachlich und respektvoll mit anderen umzugehen, auch mit Johannes. Nur ist es nicht so einfach für jemand, der/die sich immer wieder rechtfertigen "muss" (natürlich, wie immer und überall selbst- und fremd geschuldet), sich unterschiedlich immer wieder in "kurzer" Zeit entsprechend individuell jedem einzelnen Opponenten "gerecht" anzupassen - deswegen finde ich weise, die von Ralph veranlasste, aber wohl gemeinte Pause zum Abkühlen der Nerven aller passiven wie aktiven Beteiligten.
moin Muggel,muggel hat geschrieben: ↑4. Mär 2021, 23:46 Guten Abend,
beim Lesen der Threads fällt mir auf, dass Johannes sich selbst immer als "sensorisch behindert" bezeichnet. Dann mal hier meine Frage: hast du --nur aufgrund der Schwerhörigkeit -- einen Schwerbehindertenausweis? Aufgrund des hier geposteten Audiogramms und der Aussage "der Akustiker hat heute Werte gemessen, wonach ich nur knapp in die Indikation eines Hörgerätes gekommen bin" impliziert, dass du eben nicht schwerbehindert (nur aufgrund der Hörschädigung) bist. Daher würde ich mir wünschen, wenn du dich nicht als "sensorisch behindert" bezeichnen würdest -- aus Respekt vor denen, die tatsächlich einen so hohen Hörverlust haben, dass dieser einen GdB von mindestens 50 impliziert.
Dann stellt sich die Frage: was müssen denn Hörgeräte deiner Meinung nach genau können? Wann erfüllt denn der Akustiker genau den stets von dir zitierten Vertrag? Welche Hörgeräte fallen denn darunter (bitte benenne doch mal einige namentlich!!)
Neben den "reinen" Hörwerten (oder wie du immer betonst Hörverständlichkeitswerten) gibt es noch eine Vielzahl an weiteren Kompensationsstategien bei Hörverlust. Du schriebst irgendwann einmal, dass ein Hörgerät dich soviel verstehen lassen können sollte, wie es gleichaltrige Nicht-Hörgeräteträger tun. Doch woher weisst du genau, wieviel diese tatsächlich -- insbesondere bei akustisch anspruchvollen Situationen -- wirklich verstehen? Vielleicht können diese Leute nur besser kombinieren und mit weniger akustischem Verständnis mehr verstehen als du? Basierend auf den Erfahrungen mit sehr vielen Schwerhörigen ist es nämlich oft so, dass auch diejenigen, die keine 95% Einsilber in Ruhe erreichen dennoch verhältnismässig viel im Störlärm verstehen -- nicht akustisch, sondern durch die Kombination von akustisch gehörtem, Kontext, Lippenbild usw usf. Vielleicht verstehst du sogar akustisch mehr als deine gleichaltrigen Kollegen -- nimmst es jedoch nicht wahr, weil sie fehlenden akustischen Input durch Kombination etc kompensieren.
Aufgrund deines Nichtverstehens (oder verstehen wollens?) vieler Beiträge hier, könnte man die Vermutung haben, dass dein Nicht-Verstehen nicht sensorisch, sondern vielmehr kognitiv bedingt ist. Und dann helfen auch die teuersten der teuersten Hörgeräte nichts.
Vielleicht bekomme ich meine Fragen noch beantwortet. Damit du sie auch tatsächlich liest, hier noch mal in der Zusammenfassung:
1. Warum bezeichnest du dich als "sensorisch behindert"?
2. Besitzt du einen SBA und hast einen GdB von mindestens 50 alleine auf die Hörschädigung bekommen?
3. Welche Hörgeräte zählen für dich zu denjenigen, die das können, was du verlangst? Bitte gebe einige Namen!
4. Woher willst du wissen, wieviel Nicht-Hörgerätetragende Kollegen tatsächlich im Störlärm akustisch verstehen und eben NICHT durch Kombination etc. kompensieren?
moin akopti,akopti hat geschrieben: ↑5. Mär 2021, 08:28 Nein, es ist keine Entwertung der Person, sondern eine sehr gute Erklärung dafür, dass die Möglichkeit besteht, das, trotz bestmöglicher Versorgung, ein gewünschtes Ziel nicht erreichbar ist, deshalb steht in der Hilfsmittelrichtlinie auch der Vermerk "soweit möglich " drin.
lass mal meinen Kommentar #70 auf dich wirken - rabenschwinge.rabenschwinge hat geschrieben: ↑5. Mär 2021, 10:31 Warum entwertet Dich als Person, @ Johannes B. , der Hinweis, dass Du Begrifflichkeiten ( sensorische Behinderung) falsch verwendest?
Inwiefern entwertet Dich als Person das Aufzeigen der Möglichkeit, dass Deine Hörbehinderung eine andere Ursache haben könnte als die von Dir bedachte und deshalb vielleicht nicht mittels Hörgeräte oder CI ausgleichbar ist?
der Casusknaxus ist dabei "OPTIMALE Versorgung".