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Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 4. Jul 2021, 18:23
von Akustik Alex
Dani! hat geschrieben: ↑4. Jul 2021, 16:59
Mir ist nicht klar, worauf der Thread hinauslaufen soll. Klar kann man sich als Kunde wünschen, nur bestimmte Features an Bord zu haben. Und? Das wird so so schnell nicht kommen. Zumal ja heute schon alles im Chip verbaut ist, im Premiummodell wie auch Einstiegsmodell derselben Baureihe (außer bei OPN). Genauso hab ich mir mal Features des einen HGs mit dem Klang eines anderen HGs gewünscht. Gibt's halt ned.
Die Hersteller werden einen Teufel tun, dem Kunden ein Baukastensystem anzubieten, wenn es mit dem Paketmodell viel mehr Geld zu verdienen gibt.
Er soll auf einen Meinungsaustausch hinauslaufen. Ich habe diesbezüglich auch mehrere Umfragen gestartet um einfach mal eine Resonanz zu kriegen. Ich will das aber weder jemandem aufschwatzen, noch es als die tollste und einzige Lösung hinstellen. Es ist nur ein offener Gedankengang...
Das ohnehin schon alles auf dem Chip integriert ist, spricht für mich eher dafür, als dagegen. Aber um so interessanter ist der Austausch.
Ob sich mit Paketsystemen weiterhin gut Geld verdienen lässt, hängt auch maßgeblich an eventuellen neuen Vertragsverhandlungen. Was ist, wenn der Versorgungszeitraum keine zeitliche Definitioin mehr hat? Dann verdienen die am Baukastensystem im worst case nur einmal pro Kunden.
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 4. Jul 2021, 18:36
von Johannes B.
nun ja,
es besteht eben kein Konsens hinsichtlich "aufzahlungsfreie Variante", weil immer noch viel zu viele Hörakustiker darunter verstehen wollen: "Mindeststandard", der in keinem Fall unterschritten werden darf und damit geflissentlich übersehen wollen, dass es um den ausreichend zweckmäßigen individuell bestmöglichen Ausgleich auditiver Nachteile geht.
Das macht den Aufzahlungsbereich so schwierig

und @Dani!
wenn du von der Angebotsmacht der Konzerne ausgehst, dann stimme ich dir zu.
aber warum sollte die Nachfragemacht der zunehmend aufgeklärten zu Versorgenden hier nicht zu einem Umdenken führen können, weil:
wer kann es sich auf Dauer erlauben an den Kundenwünschen vorbei zu produzieren?
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 4. Jul 2021, 22:53
von Dani!
Johanne's B:
Konzerne in einem Oligopol mit schrumpfender Anzahl können das. Wissen wir doch von den Tankstellen zur Genüge.
Abgeseehen davon ist es gängige Praxis aller Verkäufer jeder Branche mehr zu verkaufen als vom Kunden explizit gewümscht. Hast du jemals sämtliche Funktionen eines Laptops genutzt? Ich nicht. Und da gibt es weitaus mehr Konfigurationsmöglichkeiten und echte Konkurrenz.
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 06:18
von Johannes B.
Dani! hat geschrieben: ↑4. Jul 2021, 22:53
Johanne's B:
Konzerne in einem Oligopol mit schrumpfender Anzahl können das. Wissen wir doch von den Tankstellen zur Genüge.
Abgeseehen davon ist es gängige Praxis aller Verkäufer jeder Branche mehr zu verkaufen als vom Kunden explizit gewümscht. Hast du jemals sämtliche Funktionen eines Laptops genutzt? Ich nicht. Und da gibt es weitaus mehr Konfigurationsmöglichkeiten und echte Konkurrenz.
ich fürchte, dass du Recht hast, aber:
ich will´s nicht wahr haben
Freundliche Grüße
Johannes B.
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 09:22
von Treehugger
OK
Ich bin halt von einem anderen Ansatz ausgegangen.
Grundversion = Das was derjenige medizinisch benötigt - Wovon ja derzeit auch nicht ausgegangen wird. Also war ich wohl etwas "übermütig"

Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 09:44
von muggel
Die Frage ist halt, wer genau definiert, was "medizinisch nötig" ist. Ich behaupte mal, dass dieses über die Mindestanforderungen seitens des Gesetzgebers geschieht.
Was individuell benötigt wird -- oder viel mehr gewünscht wird -- steht ja auf einem anderen Blatt. Hier wird oft über die zB. Impulsschallunterdrückung gesprochen. Medizinisch nötig ist diese Funktion ja in so fern nicht, da ja auch das normale Ohr keine (externe) Impulsschallunterdrückung hat. Analog gilt gleiches auch für die Störgeräusch- und die Windgeräuschunterdrückung.
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 11:20
von rabenschwinge
Warum eigentlich nicht?
Ich finde es eigentlich ganz spannend, sich das Hörgerät wie zum Beispiel eine passgenaue Stereoanlage aus verschiedenen Komponenten zusammenzusetzen.
Sprich ich habe als Basis eine Grundausstattung und setze dann dazu, was ich dazu dann noch haben möchte. Maßgeschneidert sozusagen und auf meine Bedürfnisse abstimmbar.
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 11:31
von Akustik Alex
Dieses "medizinisch notwendig" ist eh eine Philosphiesache und auch abhängig vom Zeitalter. In 20 Jahren wird ein Phonak P 90 ein zuzahlungsfreies Gerät sein, aber es werden auch immer noch viele motzen, weil es ja wieder was besseres gibt. Das ist ja quasi eine Endlosschleife. Vor 2013 war es so und nach 2013 war es immer noch so, obwohl die Kassen da ordentlich nachgelegt haben.
Was die Zusatzfunktionen angeht, finde ich auch, dass vieles im Vergleich zum naturellen Hören unnötig ist. Die Impulsschallunterdrückung gehört aber nicht dazu, weil tatsächlich die Reflexschwelle des Stapediusreflexes, durch die Schwerhörigkeit, erhöht oder gar nicht mehr vorhanden sein könnte. Ohne könnte das Ohr also weiter geschädigt werden. Bei Sprachfokussierung oder der Störschallreduktion geht es hingegen nicht um die Nachahmung des natürlichen Hörens, sondern um die Verbesserung des SNR (Signal to noise ratio), damit Hörbeeinträchtigte Sprache leichter rausshören können. Auch das ist ja rein akustisch, aber eben ggf. auch kognitiv eingeschränkt. Beim Wind bin ich auch bei Johannes. Man würde die Unterdrückung nicht brauchen, wenn das Hörgerät diese Geräusche nicht erst so penetrant machen würde. Ob hingegen ein 360° Sprachfokus sein muss, oder man in 20 Kanälen andere Richtwirkungen braucht, die Kompression mit 2 oder 20 Kniepunkten arbeitet, 5 oder 10 Hörprogramme nötig sind, sei mal dahin gestellt.
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 12:00
von Johannes B.
muggel hat geschrieben: ↑5. Jul 2021, 09:44
Die Frage ist halt, wer genau definiert, was "medizinisch nötig" ist. Ich behaupte mal, dass dieses über die Mindestanforderungen seitens des Gesetzgebers geschieht.
Was individuell benötigt wird -- oder viel mehr gewünscht wird -- steht ja auf einem anderen Blatt. Hier wird oft über die zB. Impulsschallunterdrückung gesprochen. Medizinisch nötig ist diese Funktion ja in so fern nicht, da ja auch das normale Ohr keine (externe) Impulsschallunterdrückung hat. Analog gilt gleiches auch für die Störgeräusch- und die Windgeräuschunterdrückung.
nun,
ich denke, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung klar definierte, wie der Gesetzgeber auszulegen ist. Das hat ja auch weitgehend inzwischen seinen Niederschlag in der aktuellen Formulierung des § 19 der Hilfsmittelrichtlinie gefunden. Allein viele Hörakustiker ignorieren geflissentlich dieses Versorgungsziel und begrenzen Ihren Blick lieber auf den absoluten - eben nicht individuellen - Mindeststandard nach § 21 der Hilfsmittelrichtlinie.
Freundliche Grüße
Johannes B.
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 12:20
von svenyeng
Hallo!
Sprich ich habe als Basis eine Grundausstattung und setze dann dazu, was ich dazu dann noch haben möchte. Maßgeschneidert sozusagen und auf meine Bedürfnisse abstimmbar.
Und die sogenannte Grundversorgung ist zuzahlungsfrei, also das sogenannte Basisgerät/
Kassengerät.
Die Frage ist wer definiert es und wie.
Eigentlich ist es doch jetzt schon ähnlich bzw. fast genauso.
Die Kasse zahlt eine Grundversorgung, alles andere muss man selber zahlen.
Nur das eben der Akustiker bestimmt welches
HG er als Grundversorgung zuzahlungsfrei abgibt.
Mir wäre es lieber wenn Krankenkassen und Gesetzgeber festlegen welche
HGs von welchen Herstellen zuzahlungsfrei sind.
Da gibts dann keine Diskussionen und jeder Akustiker hat quasi die gleichen
HGs zuzahlungsfrei.
Eine gute Alternative:
Nach einreichen der Rechnung überweist die
KK dem
HG-Träger den festen Zuschuss x, den die KK für die
HGs übernimmt.
Dann kann man losgehen und schauen, was man auf dem Markt für den Preis an
HGs bekommt.
Entweder der Zuschuss der
KK reicht aus, oder man muss eben selber in die Tasche greifen.
Alles andere kann, wie derzeit auch, mit einem extra Antrag bei der
KK beantragt werden und notfalls mit Klage geholt werden.
Gruß
sven
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 12:31
von rabenschwinge
aktuell schaut es so aus: ein zuzahlungsfreies Gerät muss u.a. dies können
Reduktion störender Hintergrundgeräusche
Mindestens vier Frequenzbereiche für individuelle Einstellungen
Mindestens drei Hörprogramme für unterschiedliche Hörsituationen
Rückkopplungsunterdrückung gegen lästige Pfeifgeräusche
Teuer macht es u.a. dies:
360-Grad-Rundum-Hören
Multimediale Einsatzmöglichkeiten mit kabelloser Bluetooth-Verbindung
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 14:10
von Dani!
Johannes B. hat geschrieben: ↑5. Jul 2021, 12:00
ich denke, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung klar definierte, wie der Gesetzgeber auszulegen ist. Das hat ja auch weitgehend inzwischen seinen Niederschlag in der aktuellen Formulierung des § 19 der Hilfsmittelrichtlinie gefunden. Allein viele Hörakustiker ignorieren geflissentlich dieses Versorgungsziel und begrenzen Ihren Blick lieber auf den absoluten - eben nicht individuellen - Mindeststandard nach § 21 der Hilfsmittelrichtlinie.
Du nervst mit deiner Schallplatte §19, die du auch bei wirklich jedem Thread auflegst.
Nachdem sich das hier nicht ändert, bin ich hier raus. zumindest vorübergehend. Mukketoaster hat auch schon das Handtuch geworfen.
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 15:45
von Johannes B.
muggel hat geschrieben: ↑5. Jul 2021, 09:44
Die Frage ist halt, wer genau definiert, was "medizinisch nötig" ist. Ich behaupte mal, dass dieses über die Mindestanforderungen seitens des Gesetzgebers geschieht.
nun @Dani!
Muggel schrieb, dass das über die definierten Mindestanforderungen seitens des Gesetzgebers geschieht.
ich hielt dagegen, dass es über die höchstrichterlich entschiedenen Versorgungsziele geschieht.
Was ist dein Problem damit?
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 15:59
von Ohrenklempner
Gemessen an den Mindeststandards sind alle Hörgeschädigten im Grunde genommen weit über den Mindestanforderungen versorgt. Wer verkauft denn heute noch Hörgeräte, die NUR die Mindeststandards erfüllen? Damit macht man sich als Akustiker ja nur selbst das Leben schwer. Oder kann mir jemand ein aktuelles Hörgerät nennen, das nicht viel mehr als die vorgeschriebenen vier Kanäle, Störgeräusch- und Rückkopplungsunterdrückung, zwei Mikrofone und drei Hörprogramme bietet?
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 16:04
von rabenschwinge

lass uns doch träumen.
wie würde bei Dir die Grundausstattung eines
HG aussehen, @Ohrenklempner ? Was würdest Du mir als Gerüst anbieten und was wäre zukaufbar?
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 16:58
von Ohrenklempner
Da müsste ich aber mehr als eine Nacht drüber schlafen.

Und es hinge auch davon ab, was mir die Krankenkasse für ein Grundgerüst-Hörgerät bezahlt.

Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 17:11
von rabenschwinge

mach mal. Ich würde mich über ein Einlassen und eine Antwort freuen.
Und nehmen wir als Betrag, den den Kasse zahlt doch den aktuellen einer
GKV für ein zuzahlungsfreies
HG 
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 20:44
von Johannes B.
rabenschwinge hat geschrieben: ↑5. Jul 2021, 17:11

mach mal. Ich würde mich über ein Einlassen und eine Antwort freuen.
Und nehmen wir als Betrag, den den Kasse zahlt doch den aktuellen einer GKV für ein zuzahlungsfreies HG
die Frage ist doch gar nicht so schwer zu beantworten.
Ich glaube Ralph hatte das an anderem Ort hier bereits verbreitet:
AOK BW hat geschrieben:
Die Versorgungsziele orientieren sich an dem BSG-Urteil vom 17.12.2009 (B 3 KR 20/08 R) und der Hilfsmittel-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung. Der Leistungserbringer leistet zum Vertragspreis eine aufzahlungsfreie Versorgung mit modernen Hörsystemen, die geeignet sind, die individuelle Hörminderung des Versicherten im Rahmen des unmittelbaren Behinderungsausgleichs möglichst weitgehend auszugleichen. Die Versorgung muss ausreichend und zweckmäßig sein; das Wirtschaftlichkeitsgebot ist zu beachten. Je nach Bedarf kommen dabei auch Hörsysteme zum Einsatz, die neben der im Festbetragsgruppensystem genannten Mindestausstattung, z. B. über Mehrmikrofontechnik und/oder weitere Programme, automatische Verstärkungsregelung, T-Spule oder akustisches Telefonprogramm, Audioeingang und/oder Nano-Beschichtung verfügen.
Fazit:
individuell weitgehendster Ausgleich deiner Hörminderung mit modernem Hörgerät ausreichend zweckmäßig und für die
GKV wirtschaftlich und nicht etwa nur der absolute Mindeststandard.
Freundliche Grüße
Johannes B.
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 20:48
von Ohrenklempner
Langweilig, das haben wir ja schon längst.

Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 20:52
von Johannes B.
Ohrenklempner hat geschrieben: ↑5. Jul 2021, 20:48
Langweilig, das haben wir ja schon längst.
über was musst du dann erst noch mehrere Nächte schlafen und fragen, was die
GKV zahlen wird?

Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 20:58
von Ohrenklempner
Das Grundgerüst-Gerät hätte viel mehr Features, wenn die Kassen mehr zahlen würden.
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 5. Jul 2021, 21:53
von Akustik Alex
Ja, zumindest dann, wenn alle anderen Parameter gleich bleiben. Wenn Kasse mehr zahlt, aber der Versorgungszeitraum nicht mehr pauschal begrenzt wird, ist das wieder fraglich.

Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 6. Jul 2021, 06:35
von Johannes B.
welche Features auf medizinisch-technisch aktuellem Stand zum unmittelbar bestmöglichen Ausgleich von Hör- u. Verstehbehinderungen könnten das denn sein?
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 6. Jul 2021, 07:52
von Ohrenklempner
Ich glaube, ich würde das 13er BTE vom Widex Magnify 50 als Grundgerüst nehmen. Das hat nicht zu viel und nicht zu wenig an Bord. Ich finde, binaurale Synchronisation und die Option zur drahtlosen Zubehöranbindung sollte im Minimum enthalten sein.
Re: Die Buffet-Idee
Verfasst: 6. Jul 2021, 08:51
von Wallaby
Johannes B. hat geschrieben: ↑6. Jul 2021, 06:35
welche Features auf medizinisch-technisch aktuellem Stand zum unmittelbar bestmöglichen Ausgleich von Hör- u. Verstehbehinderungen könnten das denn sein?
Du schrieb, dass Du schon seit (glaube) 20 Jahren
HG trägst. Es klingt, dass Du nicht immer zufrieden warst.
Wenn jetzt angenommen ein Akustiker sagt, das
HG xy wie jetzt Ohrenklempner im folgende Posting #74 erwähnte hat die "Mindestanforderung"..... Du hörst rein und sagt, verstehe doch nicht, klang ist nicht tragbar. Dann heisst von Dir bestimmt, dass es keine Mindestanforderung ist?!
Ehrlich gesagt, diese Vorgehensweise wäre mir zu anstrengend, wenn man so vorgeht wie Du es tust - da kommt man nie zum Ziel.
Es wird immer wieder nach der "Nadel im Heuhaufen gesucht" warum dies und jenes nicht klappt.
Es ist dennoch nicht verkehrt wenn man nach Mindestanforderungen beim Akustiker anspricht, weil die
KK dies vorgibt aber letztendlich sollte Kunde =>
HG-Träger es nehmen mit diese soweit möglich klar kommt. In RD hast Du gelernt, dass man nicht alles verstehen kann (zwischen Hören und verstehen liegen je nach Hörstatus Welten), wenn entsprechende vorgaben nicht eingehalten wird zb. in Ruhigen Raum sprechen, Antlitzgerichte kommunikation fordert, wenn möglich sollte Gesprächspartner Maske absetzen o.ä.
Dann gibt umgebungen wo Hörende ebenso Probleme haben könnte zb. Lautsprecherdurchsagen sei es am Bahnhof, im Zug, im Bus o.ä. ebenso nicht verstehen können (falls an jeweiligen Orte keine optische Anzeigen gibt bzw. defekt sein könnten). Uhrticken hören hörende nicht mehr bewusst etc.
Ich kann Dani verstehen, dass Du bei jedem Thread wenn um
HG-Versorgung ging, dann immer wieder mit Hilfsmittelrichtlinien, Mittelstandart, APHAB nervst und dann sich damit schwer tust, falls dann doch nicht klappt wie Du gern hättest. So schaue ich dann auch

wenn Du zum xten Male die Schlagwörter hervor holst
Gruß
Wallaby