Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
Verfasst: 18. Okt 2021, 13:26
https://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb/
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Du kannst auch durch Dritte vorgeschlagen ( ist mir passiert) oder via Zufallsgenerator gewählt werden. Danach kriegst Du einen netten Brief in dem dir das Schöffenamt angetragen wird ( welches Du mit guter Begründung übrigens auch ablehnen kannst). Nach Deiner Zustimmung kommst in den Topf mit möglichen Schöffen und wirst via Losverfahren ausgewählt oder auch nicht.Brittany hat geschrieben: ↑18. Okt 2021, 13:23 @Rondomat:
Das mit dem Schöffen musst Du nun nicht so hoch hängen.
Schöffe kann jeder werden, der
- 25 bis 69 Jahre alt ist
- deutscher Staatsbürger ist.
Tatsächlich werden vielerorts händeringend Schöffen gesucht.
Ein Schöffe ist kein Jurist. Auch Johannes ist kein Jurist, wie er mit seinen Inhalten und seinem Sprachgebrauch in jedem Posting schlagend vorführt. Jemand mit diesen Denkmustern wäre als Jurastudent schon im ersten Semester bei der ersten Klausur gescheitert.
Brittany
Nein nein, das stimmt so nicht.Johannes B. hat geschrieben: ich freue mich, dass du hier so klar herausstellst, dass der zu Versorgende einen Sachleistungsanspruch gegenüber seiner Krankenkasse hat und mitnichten "Kunde des Hörakustikers" ist, solange er es nicht durch eigene Aufzahlung wird.
Nichts Anderes versuche ich hier immer wieder deutlich zu machen.
Und wenn der zu Versorgende kein Kunde des Hörakustikers ist, kann der Hörakustiker auch nicht argumentieren: "Dich will ich als Kunden nicht". Weil: der Hörakustiker hat ja nicht dem zu Versorgenden gegenüber eine Vertragsverpflichtung, sondern der Krankenkasse gegenüber, die ihm jetzt zur Vertragserfüllung IHREN "Kunden" schickt. Da greift das Scheinargument "Hausrecht" eben nicht.
du bist ja so ein armer, mir kommen bereits die Tränen. Da siehst du mal, was DU als … täglich zigfach in normalen Themen anrichtest. Wenn ich Zeit habe, versinke ich in MitleidJohannes B. hat geschrieben: ↑18. Okt 2021, 13:42 übrigens:
dieser Strang ist nun auch erfolgreich gekillt und kann geschlossen werden![]()
Komisch ich finde in deinem Startpost weder den ersten noch den zweiten Punkt. Und da der dritte Punkt auf Punkt eins und zwei verweisen, finde ich diesen auch nicht.Johannes B. hat geschrieben: ↑18. Okt 2021, 13:42 nur zur Erinnerung:
In diesem Strang geht es um die öffentliche Behauptung der GKV, dass fast jeder zweite Hörgeräteträger aufzahlungsfrei bestmöglich versorgt wurde.
In diesem Strang geht es um die Behauptung der biha, dass Aufzahlung nur für Komfort, Ästhetik und Bequemlichkeit erforderlich sei.
In diesem Strang geht es um die Hinterfragung dieser zwei Tatsachenbehauptungen am Beispiel eigener Erfahrungen mit aufpreispflichtiger, höherer Technikstufe in Hinblick auf Hören und Verstehen im Vergleich zu angebotenen "Festpreisgeräten".