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Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 23. Jan 2008, 14:33
von altini
Hallo, ich hab heute mal entlich einen an die Strippe bekommen, jetzt ist nämlich nicht mehr das Versorgungsamt Soest für uns zuständig sonder unsere Stadt. Da hab ich dann auch heute nochmal angerufen und jemanden erreicht. Die Dame meinte ich könnte einen Verlängerungsantrag stellen (weil unser Ausweis abgelaufen ist) und dann würde sie nochmal alles prüfen.
Soll ich jetzt lieber mit meinen Unterlagen da hingehen (und den ausgedrucken http://www.schwerhoerigenforum.de/...te_GdB.pdf ) mitnehmen????

Dann kann ich ihr gleich was dazu sagen!!!

Fragenden
Gruss

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 23. Jan 2008, 14:36
von maika
Nein der Fehler lag hier eher am HNO weil die das alles fertig gemacht haben die vom 'Zentrum hatten die Bera gar nicht vor liegen

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 23. Jan 2008, 17:00
von PetraAnett
Hallo maika -
ich hab dir eine PN geschickt
LG
PetraAnett

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 23. Jan 2008, 17:37
von maika
Hallo PetraAnett hab dir eine zurückgeschrieben

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 23. Jan 2008, 19:25
von Momo
Hallo Leute

könntet ihr vielleicht mal verschiedene threads öffnen, denn eure Fälle (altini, Dani 2410 und maika) sind ja doch unterschiedlich und ich habe das Gefühl hier wird einiges durcheinander gewürfelt.... :help:

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 24. Jan 2008, 08:28
von maika
Oh mann jetzt muß ich wirklich Klage beim Sozialgericht einlegen.Die Bearbeiterin war voll überfordert die Ärzte machen das Gutachten wir wissen nicht wie die das entscheiden hat die gesagt. Als ich gesagt habe ich will die Akten einsehen und eventuell ein Anwalt einschalten war die föllib baff und wurde auchetwas unfreundlich.

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 24. Jan 2008, 09:31
von rhae
Ja man hat's nicht leicht mit den Ärzten. Bei uns hat sogar ein Professor der Uniklinik ein geradezu lächerliches, fachlich falsches, Gutachten geschrieben. Wenn bei Euch kein Widerspruch mehr zugelassen wird, bleibt leider nur noch der Klageweg über das Sozialgericht. Das bringt man zwar auch gut alleine über die Bühne, aber ich würde dennoch zu einem Anwalt raten, der kennt sich mit den Verfahrenswegen einfach besser aus. Nehmt einen Anwalt der auf Sozialrecht spezialisiert ist und zeigt ihm die entsprechenden Stellen in den Anhaltspunkten, dann seid Ihr auf der sicheren Seite ...

Viele Grüße Ralph :computer:

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 24. Jan 2008, 12:09
von Andrea Heiker
Hallo Maika,

also wollen die es auf die harte Tour. Wichtig ist es zählt nur, was schriftlich vorliegt und zwar auf beiden Seiten. Wenn auf dem letzten Brief, den Du bekommen hast, steht, dass Du Widerspruch innerhalb von vier Wochen einlegen muss, dann musst Du vorerst nicht klagen, sondern eben jenen Widerspruch einlegen. Ich würde wegen Fristwahrung sofort ein Schreiben aufsetzen, Du Du nur schreibst dass DU Widerspruch einlegst, Akteneinsicht beantragst und nach der AKteneinsicht den Widerspruch begründen wirst. Das Ganze per Einschrieben mit Rückschein abschicken.

Gruß
Andrea

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 24. Jan 2008, 13:45
von maika
Tja wiederspruch geht nicht mehr ich muß richtig klage einlegen.'Zum glück fahr ich montag ins ci zentrum sodas wir die unterlagen nochmal zusammen zusammenstellen können.

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 24. Jan 2008, 15:11
von Andrea Heiker
Seid ihr rechtsschutzversichert? Wenn ja solltete ihr auch einen Anwalt zu Rate zeihen (Die Anhaltspunkte mitnehmen!)