Es ist korrekt, es gab 2005 ein Gerichtsurteil, dass Telefonieren ein Grundbedürfnis ist, jedoch war dieses (leider) nur ein Urteil eines (lokalen) Sozialgerichts. Es wurde jedoch dagegen Revision eingelegt und das Landessozialgericht entschied, dass Telefonieren kein Grundbedürfnis ist. Da die Urteile des Landessozialgerichts "mächtiger" sind als die des Sozialgerichts, werden Schwerhörigentelefone höchstens im Einzelfall genehmigt.
weiss nicht welche Erfahrungen du gemacht hast. Du schreibst was von beidseitiger Taubheit und Lichtsensoren.
Nein, ich habe nie etwas von Lichtsensoren geschrieben. Der Telefonsender von dem ich schrieb, ist Teil einer Lichtsignalanlage.
Ich schreib was von stark Schwerhörigen mit HG und eben Helfer für Telefone bei denen der Magnet mit Telefon Programm nicht richtig funktioniert.
Ob Telefonieren, Fernsehen etc ein Grundbedürfnis ist, ist doch vollkommen unabhängig vom Hörstatus. In dem Sinne bin ich mit den
CI-Sprachprozessoren auch schwerhörig (und nicht mehr taub) und es gibt hier keinen Magnet mit dem man ein Telefonprogramm aktivieren kann.
Denke immer noch, dass du ein Spezialfall mit speziellen Problemen bist, den man nicht verallgemeiern sollte.
Vlt ist das Thema für dich emotional, aber ich denke du verwechselst hier ein paar Sachen.
Ich denke nicht, dass ich so einfach verallgemeiner. Ich schaue mir die aktuelle Rechtsprechung an und antworte.
Das Thema ist auch für mich in keinster Weise emotional, denn ich benötige ein solchen "Streamer" nicht, sondern telefoniere ohne Zusatzfeatures.
Jedoch habe ich inzwischen über verschiedene Selbsthilfegruppen etliche
GKV-Versicherte beraten und mitgeholfen, Widerspruch gegen die Ablehnung eines Streamers geschrieben. Jedoch unabhängig davon hat bisher so ziemlich jede Kasse die Kosten hierfür abgelehnt. Einzige Ausnahme war eine taubblinde Frau.
edit: desweiteren schreiben einige Leute auch was von einem externen Hörverstärker der beantragt werden kann.
Ein Hörverstärker kann man zwar beantragen, fällt aber nicht in die Leistungspflicht der
GKV. Zumindest wenn du so einen wie diesen meinst:
https://www.hoerhelfer.de/Telefonieren/ ... erker.html
Generell kann man alles bei der
GKV beantragen, nur sollte man meiner Meinung nach auch wissen, was meinem zusteht (um dann entsprechend auch vor Gericht zu ziehen) oder wann es eben aussichtslos ist.
edit2: auch für Lichtsignalanlagen lese ich oft, dass es auf den Einzelfall ankommt.
Im Gegensatz zu Schwerhörigentelefone, Streamern etc sind Lichtsignal im
GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet (HiMiNr. 16.99.09.0.*). Sofern man die Indikation (Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (trotz optimaler
Hörgeräte-Versorgung) oder Taubheit mit zusätzlicher Blindheit) erfüllt, muss die
GKV eine solche Lichtsignalanlage übernehmen.
Also er soll das mal versuchen und nicht einfach "es gibt nix von der KK".
Naja.. versuchen kann man es immer, aber man sollte auch genau wissen, mit welcher Begründung und Argumentation man ein Hilfsmittel beantragt.
Beantrage ich einen Streamer, damit ich dann besser telefonieren kann, dann sollte man sich nicht wundern, wenn dieser abgelehnt wird. Beantragt man jedoch einen Streamer, der auch im Sinne einer FM funktionieren kann, dann sollte man die Argumente aufführen, die gemäß
GKV-Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelrichtlinie als Indikation für die Kostenübernahme einer FM aufgeführt sind.
Nicht selten (nach über 100 Widersprüchen .. nein, nicht nur meine, sondern auch in verschiedenen Vereinen etc) werden Hilfsmittel abgelehnt, weil falsch argumentiert wird.
Daher mein Tipp: informieren, was die Gesetzeslage sagt (nicht bei irgendwelchen Hilfsmittelherstellern, sondern auf entsprechenden Jura-Plattformen) und den Antrag direkt mit der Angabe von positiven Urteilen dieser Art begründen bzw. die Argumente dieser aufgreifen.
Grüße,
Miriam
PS: Und eigentlich richtete sich mein erstes Post an den Gewichtl, der ja mal wieder der Meinung ist, dass so etwas notwendig ist und der Akustiker ein solches Zusatzgerät doch bitte auch kostenlos herausgeben muss.