Streamer von Oticon

Gerhard_R
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Re: Streamer von Oticon

#51

Beitrag von Gerhard_R »

Gewichtl hat geschrieben:Hallo Steph212,
alles was für dein individuell bestmögliches Verstehen - auch bei störenden Umgebungsgeräuschen - auch in größeren Räumen - auch in größeren Personengruppen - NOT-wendig ist, DAS bezahlt Kasse.
Frage:
wofür ist - individuell bei dir - in diesem Sinne - "streaming" "Not-wendig"?
LG
Gewichtl
der streamer für alte geräte ist das Bindeglied zu Telefonen u.a. oder auch die integrierte Fernbedienung.

Was hat dich das anzugehen?

Warst du nicht derjenige der meinte, das Kino und Telefon mit dazugehören?
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Faber

Re: Streamer von Oticon

#52

Beitrag von Faber »

cool down, Gerhard :)
wenn´s denn individuell NOT-wendig ist...
dann sollte die entsprechende Begründung - ganau dafür - soo in der Verordnung stehen :)
wo sollte dann das Problem sein?
LG
Gewichtl
muggel
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Re: Streamer von Oticon

#53

Beitrag von muggel »

Ein Streamer ist nicht notwendig zur Befriedigung von Grundbedürfnissen.
Telefonieren, Radio hören oder Fernsehen zählt nicht zu den Grundbedürfnissen gemäß GKV.
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Gerhard_R
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Re: Streamer von Oticon

#54

Beitrag von Gerhard_R »

muggel hat geschrieben:Ein Streamer ist nicht notwendig zur Befriedigung von Grundbedürfnissen.
Telefonieren, Radio hören oder Fernsehen zählt nicht zu den Grundbedürfnissen gemäß GKV.
so salopp würde ich das nicht abhacken, bzw. gehe ich mal von Fehlinformation aus. Natürlich muss gewährleistet sein, dass man seine eigenen Arzt Termine auch am Telefon tätigen kann. In wie weit das möglich ist muss geklärt werden.

desweiteren stelle ich in Frage in wie weit Fernsehen eingeschränkt sein kann, da man sich auch informieren muss über Tagesschau etc.
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muggel
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Re: Streamer von Oticon

#55

Beitrag von muggel »

Hallo,

das ist nicht meine Meinung, sondern die momentan gültige Rechtssprechung.
Nach Urteil des BSG zählt weder Telefonieren noch Informationsbeschaffung über TV oder Radio zu den Grundbedürfnissen.
Daher werden auch zB spezielle Schwerhörigentelefone nicht bezahlt.

Ich persönlich sehe das in unserer heutigen Gesellschaft anders und zähle gerade das Telefonieren zu den Grundbedürfnissen - aber eben nicht das BSG und damit keine GKV.
Daher muss ich dich enttäuschen: keine Fehlinformation meinerseits.

(Auch zB eine FM Anlage bekommt man nicht bezahlt, wenn man diese mit Informationsbeschaffung über TV und Telefonieren begründet. Nur Grundbedürfnisse zählen als Grund ... du kannst gerne mal googlen, was hierzu nach BSG zählt! — und ja, ich hab das schon mit meiner Kasse durch, inklusiv Bundesversicherungsamt und SG)

Grüße,
Miriam
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Gerhard_R
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Re: Streamer von Oticon

#56

Beitrag von Gerhard_R »

Ich glaubs dir trotzdem nicht, ich werd auch nicht googlen. Kann mich erinnern, dass du was mit FM Anlage hattest, hat grad gar nichts mit TV zu tun. Ganz andere Abteilung. Ich denke einfach du verallgemeinerst aufgrund einer anderen Erfahrung.

Auch bin ich mir sicher, dass sie einen nicht alleine lassen, wenn man Probelme hat zu telefonieren.
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Re: Streamer von Oticon

#57

Beitrag von muggel »

Hallo,

nein, ich hatte nie „was mit einer FM-Anlage“.
Ich hatte einen Telefonsender für die Lichtsignalanlage beantragt und dieser wurde eben mit der Begründung abgelehnt, dass Telefonieren kein Grundbedürfnis im Sinne der GKV ist.
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Re: Streamer von Oticon

#58

Beitrag von Gerhard_R »

https://revear-shop.de/lichtsignalanlag ... -visit-868

lies weiter unten, bei bestimmten Konditionen ist eine Beantragung möglich, also nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Dein Bsp handelt von einer Anlage mit mindesten ca 300€, der Streamer ist deutlich billiger und kann Telefon per Klinke anschließen.

Du kennst seinen Hörschädigungsgrad nicht, desweiteren ist dein Beispiel aus dem Zusammenhang gerissen, denn es hnadelt sich um zusätzliche Signale, die aber nicht das Telefongespräch selbst erst im Fall des Unmöglichen, möglich machen.
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muggel
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Re: Streamer von Oticon

#59

Beitrag von muggel »

Hallo,
ich weiss nicht, woher du die Info her hast, aber ein Telefonsender der Lisa kostet <150€.
Den Rest der Lisa wurde mir wegen beidseitiger Taubheit bezahlt. Ein Kombisender (Tür-und Telefon in einem) ist erstattungsfähig.

Der Streamer von Oticon ist ähnlich wie der Compilot von Phonak. Auch diese sind nicht erstattungsfähig.
Egal, wie blöd es ist: TV schauen, Telefonieren und Musik hören sind keine Grundbedürfnisse!ä im Sinne der GKV. Die Urteile sind da sehr einschlägig!

Grüße,
Miriam
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Faber

Re: Streamer von Oticon

#60

Beitrag von Faber »

kicher :)
wie süß,
wenn das besserwissende recht haben müssen dazu führt,
dass die selbsternannten Rat-Schläger radschlagend sich mit Rat schlagen :)
moin,
Gewichtl
Gerhard_R
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Re: Streamer von Oticon

#61

Beitrag von Gerhard_R »

muggel hat geschrieben:Hallo,
ich weiss nicht, woher du die Info her hast, aber ein Telefonsender der Lisa kostet <150€.
Den Rest der Lisa wurde mir wegen beidseitiger Taubheit bezahlt. Ein Kombisender (Tür-und Telefon in einem) ist erstattungsfähig.

Der Streamer von Oticon ist ähnlich wie der Compilot von Phonak. Auch diese sind nicht erstattungsfähig.
Egal, wie blöd es ist: TV schauen, Telefonieren und Musik hören sind keine Grundbedürfnisse!ä im Sinne der GKV. Die Urteile sind da sehr einschlägig!

Grüße,
Miriam
ja gut ich erhalte auch aber auch gegenteilige Aussagen, wenn ich danach suche.

https://www.krankenkassen.de/krankenkas ... n-telefon/

weiss nicht welche Erfahrungen du gemacht hast. Du schreibst was von beidseitiger Taubheit und Lichtsensoren.

Ich schreib was von stark Schwerhörigen mit HG und eben Helfer für Telefone bei denen der Magnet mit Telefon Programm nicht richtig funktioniert.

Denke immer noch, dass du ein Spezialfall mit speziellen Problemen bist, den man nicht verallgemeiern sollte.

Vlt ist das Thema für dich emotional, aber ich denke du verwechselst hier ein paar Sachen.

habe selber keine eigenen Erfahrungen, aber man hört da von jeder Seite was ganz anderes. Dabei würde ich es mal lassen.

edit: desweiteren schreiben einige Leute auch was von einem externen Hörverstärker der beantragt werden kann.

edit2: auch für Lichtsignalanlagen lese ich oft, dass es auf den Einzelfall ankommt.

Also er soll das mal versuchen und nicht einfach "es gibt nix von der KK".

Scheint mal wieder ein Ärgerniss zu sein, aber ich denke es gibt da keine klare Antwort.
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Re: Streamer von Oticon

#62

Beitrag von Gerhard_R »

Gewichtl hat geschrieben:kicher :)
wie süß,
wenn das besserwissende recht haben müssen dazu führt,
dass die selbsternannten Rat-Schläger radschlagend sich mit Rat schlagen :)
moin,
Gewichtl
du hast schon wieder kein Ahnung, und willst nur Stunk machen. Ich dachte von dir kommt mal wieder ein bestmöglichkeits Geschwätz.

Aber du scheinst nur drauf aus zu sein, dass du irgendwem was an den Kopf werfen kannst, gestern mal so, heute mal anders.

Fahne im Wind.
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muggel
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Re: Streamer von Oticon

#63

Beitrag von muggel »

Gerhard_R hat geschrieben: ja gut ich erhalte auch aber auch gegenteilige Aussagen, wenn ich danach suche.

https://www.krankenkassen.de/krankenkas ... n-telefon/
Es ist korrekt, es gab 2005 ein Gerichtsurteil, dass Telefonieren ein Grundbedürfnis ist, jedoch war dieses (leider) nur ein Urteil eines (lokalen) Sozialgerichts. Es wurde jedoch dagegen Revision eingelegt und das Landessozialgericht entschied, dass Telefonieren kein Grundbedürfnis ist. Da die Urteile des Landessozialgerichts "mächtiger" sind als die des Sozialgerichts, werden Schwerhörigentelefone höchstens im Einzelfall genehmigt.
weiss nicht welche Erfahrungen du gemacht hast. Du schreibst was von beidseitiger Taubheit und Lichtsensoren.
Nein, ich habe nie etwas von Lichtsensoren geschrieben. Der Telefonsender von dem ich schrieb, ist Teil einer Lichtsignalanlage.
Ich schreib was von stark Schwerhörigen mit HG und eben Helfer für Telefone bei denen der Magnet mit Telefon Programm nicht richtig funktioniert.
Ob Telefonieren, Fernsehen etc ein Grundbedürfnis ist, ist doch vollkommen unabhängig vom Hörstatus. In dem Sinne bin ich mit den CI-Sprachprozessoren auch schwerhörig (und nicht mehr taub) und es gibt hier keinen Magnet mit dem man ein Telefonprogramm aktivieren kann.
Denke immer noch, dass du ein Spezialfall mit speziellen Problemen bist, den man nicht verallgemeiern sollte.
Vlt ist das Thema für dich emotional, aber ich denke du verwechselst hier ein paar Sachen.
Ich denke nicht, dass ich so einfach verallgemeiner. Ich schaue mir die aktuelle Rechtsprechung an und antworte.
Das Thema ist auch für mich in keinster Weise emotional, denn ich benötige ein solchen "Streamer" nicht, sondern telefoniere ohne Zusatzfeatures.

Jedoch habe ich inzwischen über verschiedene Selbsthilfegruppen etliche GKV-Versicherte beraten und mitgeholfen, Widerspruch gegen die Ablehnung eines Streamers geschrieben. Jedoch unabhängig davon hat bisher so ziemlich jede Kasse die Kosten hierfür abgelehnt. Einzige Ausnahme war eine taubblinde Frau.
edit: desweiteren schreiben einige Leute auch was von einem externen Hörverstärker der beantragt werden kann.
Ein Hörverstärker kann man zwar beantragen, fällt aber nicht in die Leistungspflicht der GKV. Zumindest wenn du so einen wie diesen meinst:
https://www.hoerhelfer.de/Telefonieren/ ... erker.html
Generell kann man alles bei der GKV beantragen, nur sollte man meiner Meinung nach auch wissen, was meinem zusteht (um dann entsprechend auch vor Gericht zu ziehen) oder wann es eben aussichtslos ist.
edit2: auch für Lichtsignalanlagen lese ich oft, dass es auf den Einzelfall ankommt.
Im Gegensatz zu Schwerhörigentelefone, Streamern etc sind Lichtsignal im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet (HiMiNr. 16.99.09.0.*). Sofern man die Indikation (Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (trotz optimaler
Hörgeräte-Versorgung) oder Taubheit mit zusätzlicher Blindheit) erfüllt, muss die GKV eine solche Lichtsignalanlage übernehmen.
Also er soll das mal versuchen und nicht einfach "es gibt nix von der KK".
Naja.. versuchen kann man es immer, aber man sollte auch genau wissen, mit welcher Begründung und Argumentation man ein Hilfsmittel beantragt.
Beantrage ich einen Streamer, damit ich dann besser telefonieren kann, dann sollte man sich nicht wundern, wenn dieser abgelehnt wird. Beantragt man jedoch einen Streamer, der auch im Sinne einer FM funktionieren kann, dann sollte man die Argumente aufführen, die gemäß GKV-Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelrichtlinie als Indikation für die Kostenübernahme einer FM aufgeführt sind.

Nicht selten (nach über 100 Widersprüchen .. nein, nicht nur meine, sondern auch in verschiedenen Vereinen etc) werden Hilfsmittel abgelehnt, weil falsch argumentiert wird.
Daher mein Tipp: informieren, was die Gesetzeslage sagt (nicht bei irgendwelchen Hilfsmittelherstellern, sondern auf entsprechenden Jura-Plattformen) und den Antrag direkt mit der Angabe von positiven Urteilen dieser Art begründen bzw. die Argumente dieser aufgreifen.

Grüße,
Miriam

PS: Und eigentlich richtete sich mein erstes Post an den Gewichtl, der ja mal wieder der Meinung ist, dass so etwas notwendig ist und der Akustiker ein solches Zusatzgerät doch bitte auch kostenlos herausgeben muss.
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