Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

Cloudy
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

#51

Beitrag von Cloudy »

hi Tommy,

mein jetztiger 3er Akustiker sagte mir mal das er kein Gutachten schreiben darf. Daher wird es schwierig werden. Und wieder einen Akustiker suchen habe ich auch nicht wirklich lust da ich endlich zum Ende kommen möchte.

Gruß Cloudy
Cloudy
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

#52

Beitrag von Cloudy »

hi,

jetzt sind mittlerweile 5 Wochen vergangen vom letzten Schreiben der Krankenkasse. Und von der Krankenkasse habe ich bis heute nichts weiteres gehört.

gruß Cloudy
Cloudy
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

#53

Beitrag von Cloudy »

hi,

teste derzeit wieder einmal kassengeräte von Resound Magma und muss sagen das die nix taugen. Da höre ich mal wieder schlechter als mit meinem 1 Hörgerät auf dem linken ohr.

Muss ich dann erneut ein schreiben an die KK schreiben das ich kassengeräte getestet habe? Immerhin hat mich die krankenkasse nicht angeschrieben das ich kassengeräte testen soll.

gruss Cloudy
serik
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

#54

Beitrag von serik »

Hallo Cloudy,
B. #50 hat geschrieben:kassenmodelle habe ich nur bei 2 anderen Akustikern getestet nicht beim aktuellen Akustiker.
- möglicherweise wird es seitens der KK nicht wirklich als etwas Einheitliches betrachtet,
wenn Du unterschiedliche Sachen bei unterschiedlichen Akustikern testest.
B. #51 hat geschrieben:mein jetztiger 3er Akustiker sagte mir mal das er kein Gutachten schreiben darf.
- hast Du inzwischen 'rausgefunden, wer denn "Gutachten schreiben darf"?
B. #52 hat geschrieben:jetzt sind mittlerweile 5 Wochen vergangen vom letzten Schreiben der Krankenkasse.
- das vielfache Problem wäre (zumindest für mich), etwas Konkretes vorzustellen, was Deine KK Dir geschrieben hat,
weil Du es mit eigenen Worten nach Deinem Auffassen wieder zu geben versuchst - aber, was hältst Du davon,
nach "5 Wochen das Schreiben" Wort für Wort wieder zu geben (siehe B. #42 (ohne eigene/fremde Personendaten)),
um Qualität oder zumindest Quantität der Antworten von anderen Usern zu steigern?
B. #53 hat geschrieben:Muss ich dann erneut ein schreiben an die KK schreiben das ich kassengeräte getestet habe?
- ich würde an Deiner Stelle auch Deinen HGA (=Akustiker) zu dem Thema befragen -
oder ist er wirklich so ahnungslos? Ist denn sein/e Meister/in etwa immer noch "im Urlaub" oder auch so ahnungslos?
- ich persönlich kann Dir als Laie dazu Folgendes sagen: Es wäre naiv - wo würde man landen,
wenn jede/r Schwerhörige/r von den KK's einfach so ohne Gutachten (")bessere(") HG's einfordern würde;
- siehe nochmals B. #42:
Anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen und den vorliegenden Hörkurven haben wir festgestellt, das Sie grundsätzlich ein Hörgerät benötigen.
Allerdings sind keine audiologischen und medizinische Besonderheiten erkennbar, die eine höherwertige Hörgeräteversorgung notwendig machen.
B. #53 hat geschrieben:Immerhin hat mich die krankenkasse nicht angeschrieben das ich kassengeräte testen soll.
- ich als Laie ginge davon aus, dass es nicht üblich wäre, sich juristisch so zu äußern, wie beispielsweise: "Testen Sie bitte Kassengeräte..."
- wenn Du die vorher fett zitierte Stelle aus dem B. #42 als Laie richtig zu verstehen versuchst, wirst Du hoffentlich erkennen können,
dass Deine KK juristisch vorformulierte Schreiben abschickt, und Du als Laie aus vielen Gründen diese eventuell missverstehen würdest -
das wäre nur der eine Grund, warum Du alle Schreiben Wort für Wort abschreiben solltest,
und nicht nach Deinem subjektiven Ermessen einigermaßen deren Inhalt und Sinn in Form von Interpretationen wieder zu geben
(außerdem wäre es irgendwo unfair, von anderen Usern hier Hilfe zu erwarten, ohne denen einigermaßen vernünftige Grundlagen darzulegen).

...bitte nicht als aggressive Kritik auffassen - aber als mehr oder weniger "objektive", also "neutrale".

Schöne Grüße,
Sergej
Wie manipuliert man einen Menschen?
Man erzählt ihm nur die halbe Wahrheit.
Cloudy
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

#55

Beitrag von Cloudy »

hi,

Das letzte Schreiben der KK hieß es ich solle warten man möchte die Unterlagen von mir überprüfen und die Einzelheiten abklären. Bis heute warte ich auf eine Antwort. D.h. ich werde jetzt zum Anwalt gehen und hoffe das der Anwalt etwas erreichen kann.

Auch vom Akustiker habe ich seidem nichts mehr gehört wo ich die Kassengeräte getestet habe.

Gruss Cloudy
Kaja
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

#56

Beitrag von Kaja »

Hallo Cloudy,

zwischenzeitlich hat mit dem LSG Saarbrücken (L 2 KR 180/14) am 17. Juni 2015 ein LSG entschieden, dass nach Fristablauf der Antrag als genehmigt gilt und die KK die KK mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist. Das Ziel des Gesetzgebers, die Entscheidung zu beschleunigen, würde unterlaufen werden, wenn man den KKn ermöglichen würde, nach Ablauf der Frist die Voraussetzungen der Leistungen nachträglich zu prüfen und die Gehmigungsfiktion wieder zum Erlöschen zu bringen. Der ablehnende Bescheid ist also nichtig, weil der Antrag bereits als genehmigt gilt. Du kannst also trotz ablehnendem Bescheid eine Leistungsklage mit dem Ziel der Erbringung der genehmigten Leistung einreichen und brauchst dich nicht auf die Verzögerungstaktik der KK einlassen.

Im Übrigen sind ja seit deinem Widerspruch bereits mehr als drei Monate vorbei, so dass auch die Einreichung einer Untätigkeitsklage ein Weg wäre.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Heiner
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte

#57

Beitrag von Heiner »

Hi Cloudy,

Zwischenfrage, welche Indikation hält eigentlich dein HNO für erforderlich ?

Gruß
Heiner
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