hi Tommy,
mein jetztiger 3er Akustiker sagte mir mal das er kein Gutachten schreiben darf. Daher wird es schwierig werden. Und wieder einen Akustiker suchen habe ich auch nicht wirklich lust da ich endlich zum Ende kommen möchte.
Gruß Cloudy
Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi,
jetzt sind mittlerweile 5 Wochen vergangen vom letzten Schreiben der Krankenkasse. Und von der Krankenkasse habe ich bis heute nichts weiteres gehört.
gruß Cloudy
jetzt sind mittlerweile 5 Wochen vergangen vom letzten Schreiben der Krankenkasse. Und von der Krankenkasse habe ich bis heute nichts weiteres gehört.
gruß Cloudy
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi,
teste derzeit wieder einmalkassengeräte von Resound Magma und muss sagen das die nix taugen. Da höre ich mal wieder schlechter als mit meinem 1 Hörgerät auf dem linken ohr.
Muss ich dann erneut ein schreiben an dieKK schreiben das ich kassengeräte getestet habe? Immerhin hat mich die krankenkasse nicht angeschrieben das ich kassengeräte testen soll.
gruss Cloudy
teste derzeit wieder einmal
Muss ich dann erneut ein schreiben an die
gruss Cloudy
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
Hallo Cloudy,
KK nicht wirklich als etwas Einheitliches betrachtet,
wenn Du unterschiedliche Sachen bei unterschiedlichen Akustikern testest.
KK Dir geschrieben hat,
weil Du es mit eigenen Worten nach Deinem Auffassen wieder zu geben versuchst - aber, was hältst Du davon,
nach "5 Wochen das Schreiben" Wort für Wort wieder zu geben (siehe B. #42 (ohne eigene/fremde Personendaten)),
um Qualität oder zumindest Quantität der Antworten von anderen Usern zu steigern?
oder ist er wirklich so ahnungslos? Ist denn sein/e Meister/in etwa immer noch "im Urlaub" oder auch so ahnungslos?
- ich persönlich kann Dir als Laie dazu Folgendes sagen: Es wäre naiv - wo würde man landen,
wenn jede/r Schwerhörige/r von denKK 's einfach so ohne Gutachten (")bessere(") HG 's einfordern würde;
- siehe nochmals B. #42:Kassengeräte ..."
- wenn Du die vorher fett zitierte Stelle aus dem B. #42 als Laie richtig zu verstehen versuchst, wirst Du hoffentlich erkennen können,
dass DeineKK juristisch vorformulierte Schreiben abschickt, und Du als Laie aus vielen Gründen diese eventuell missverstehen würdest -
das wäre nur der eine Grund, warum Du alle Schreiben Wort für Wort abschreiben solltest,
und nicht nach Deinem subjektiven Ermessen einigermaßen deren Inhalt und Sinn in Form von Interpretationen wieder zu geben
(außerdem wäre es irgendwo unfair, von anderen Usern hier Hilfe zu erwarten, ohne denen einigermaßen vernünftige Grundlagen darzulegen).
...bitte nicht als aggressive Kritik auffassen - aber als mehr oder weniger "objektive", also "neutrale".
Schöne Grüße,
Sergej
- möglicherweise wird es seitens derB. #50 hat geschrieben:kassenmodelle habe ich nur bei 2 anderen Akustikern getestet nicht beim aktuellen Akustiker.
wenn Du unterschiedliche Sachen bei unterschiedlichen Akustikern testest.
- hast Du inzwischen 'rausgefunden, wer denn "Gutachten schreiben darf"?B. #51 hat geschrieben:mein jetztiger 3er Akustiker sagte mir mal das er kein Gutachten schreiben darf.
- das vielfache Problem wäre (zumindest für mich), etwas Konkretes vorzustellen, was DeineB. #52 hat geschrieben:jetzt sind mittlerweile 5 Wochen vergangen vom letzten Schreiben der Krankenkasse.
weil Du es mit eigenen Worten nach Deinem Auffassen wieder zu geben versuchst - aber, was hältst Du davon,
nach "5 Wochen das Schreiben" Wort für Wort wieder zu geben (siehe B. #42 (ohne eigene/fremde Personendaten)),
um Qualität oder zumindest Quantität der Antworten von anderen Usern zu steigern?
- ich würde an Deiner Stelle auch Deinen HGA (=Akustiker) zu dem Thema befragen -B. #53 hat geschrieben:Muss ich dann erneut ein schreiben an die KK schreiben das ich kassengeräte getestet habe?
oder ist er wirklich so ahnungslos? Ist denn sein/e Meister/in etwa immer noch "im Urlaub" oder auch so ahnungslos?
- ich persönlich kann Dir als Laie dazu Folgendes sagen: Es wäre naiv - wo würde man landen,
wenn jede/r Schwerhörige/r von den
- siehe nochmals B. #42:
Anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen und den vorliegenden Hörkurven haben wir festgestellt, das Sie grundsätzlich ein Hörgerät benötigen.
Allerdings sind keine audiologischen und medizinische Besonderheiten erkennbar, die eine höherwertige Hörgeräteversorgung notwendig machen.
- ich als Laie ginge davon aus, dass es nicht üblich wäre, sich juristisch so zu äußern, wie beispielsweise: "Testen Sie bitteB. #53 hat geschrieben:Immerhin hat mich die krankenkasse nicht angeschrieben das ich kassengeräte testen soll.
- wenn Du die vorher fett zitierte Stelle aus dem B. #42 als Laie richtig zu verstehen versuchst, wirst Du hoffentlich erkennen können,
dass Deine
das wäre nur der eine Grund, warum Du alle Schreiben Wort für Wort abschreiben solltest,
und nicht nach Deinem subjektiven Ermessen einigermaßen deren Inhalt und Sinn in Form von Interpretationen wieder zu geben
(außerdem wäre es irgendwo unfair, von anderen Usern hier Hilfe zu erwarten, ohne denen einigermaßen vernünftige Grundlagen darzulegen).
...bitte nicht als aggressive Kritik auffassen - aber als mehr oder weniger "objektive", also "neutrale".
Schöne Grüße,
Sergej
Wie manipuliert man einen Menschen?
Man erzählt ihm nur die halbe Wahrheit.
Man erzählt ihm nur die halbe Wahrheit.
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi,
Das letzte Schreiben derKK hieß es ich solle warten man möchte die Unterlagen von mir überprüfen und die Einzelheiten abklären. Bis heute warte ich auf eine Antwort. D.h. ich werde jetzt zum Anwalt gehen und hoffe das der Anwalt etwas erreichen kann.
Auch vom Akustiker habe ich seidem nichts mehr gehört wo ich dieKassengeräte getestet habe.
Gruss Cloudy
Das letzte Schreiben der
Auch vom Akustiker habe ich seidem nichts mehr gehört wo ich die
Gruss Cloudy
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
Hallo Cloudy,
zwischenzeitlich hat mit dem LSG Saarbrücken (L 2 KR 180/14) am 17. Juni 2015 ein LSG entschieden, dass nach Fristablauf der Antrag als genehmigt gilt und dieKK die KK mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist. Das Ziel des Gesetzgebers, die Entscheidung zu beschleunigen, würde unterlaufen werden, wenn man den KKn ermöglichen würde, nach Ablauf der Frist die Voraussetzungen der Leistungen nachträglich zu prüfen und die Gehmigungsfiktion wieder zum Erlöschen zu bringen. Der ablehnende Bescheid ist also nichtig, weil der Antrag bereits als genehmigt gilt. Du kannst also trotz ablehnendem Bescheid eine Leistungsklage mit dem Ziel der Erbringung der genehmigten Leistung einreichen und brauchst dich nicht auf die Verzögerungstaktik der KK einlassen.
Im Übrigen sind ja seit deinem Widerspruch bereits mehr als drei Monate vorbei, so dass auch die Einreichung einer Untätigkeitsklage ein Weg wäre.
Viele Grüße
zwischenzeitlich hat mit dem LSG Saarbrücken (L 2 KR 180/14) am 17. Juni 2015 ein LSG entschieden, dass nach Fristablauf der Antrag als genehmigt gilt und die
Im Übrigen sind ja seit deinem Widerspruch bereits mehr als drei Monate vorbei, so dass auch die Einreichung einer Untätigkeitsklage ein Weg wäre.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
Hi Cloudy,
Zwischenfrage, welche Indikation hält eigentlich dein HNO für erforderlich ?
Gruß
Heiner
Zwischenfrage, welche Indikation hält eigentlich dein HNO für erforderlich ?
Gruß
Heiner