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Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 17:13
von Writemaster
Ich würd statt dessen schreiben, dass dir das Grunbbedürfnis telefonieren zu können gesetzlich möglich sein muss.

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 17:14
von Karin
Schlies mich an! :-)
Gruß
Karin

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 17:22
von Akustiker
ich mich auch!

LG

[size=small]

[Editiert von Akustiker am: Montag, September 5, 2005 @ 05:23 PM][/size]

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 17:27
von Cloudy
Name,
Anschrift

Anschrift der Kasse
xxxxxxx
xxxxxxx

Sehr geehrte Frau Hofmaier,

in der vorbezeichneten Angelegenheit erhebe ich gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom 01.09.2005

Widerspruch

und beantrage wiederholt die Kostenübernahme eines Verstärkertelefons der Firma Clear Sound CL 1400.

Begründung:
Das von mir beantragte Verstärkertelefon ist ein Hilfsmittel, für dessen Kosten die gesetzliche Krankenversicherung aufzukommen hat.

Meine Hörminderung hindert mich täglich an vielen Dingen, doch konnte das meiste bisher über Hilfsmittel kompensiert werden.

Die Lichtsignalanlage die mir tagtäglich in meiner Wohnung hilft die Türklingel sowohl auch das Schreien meines Kindes wahrnehmen zu können.

Das Hörgerät welches eine Kommunikation im normalen Umfeld wieder zulässt, ist einer der größten Hilfen im Alltag.

Das Verstärkertelefon ist für mich ein wichtiges Hilfsmittel. Ohne das Gerät kann ich weder einen Arzt für mein Kind anrufen, noch irgendeinen anderen Notruf tätigen. Wenn ich nicht telefonieren kann bleibt mein sozialer Kontakt, der hauptsächlich mit Hörenden stattfindet, auf der Strecke.

Durch die Möglichkeit telefonieren zu können, würde ein erheblicher Beitrag zu einer verbesserten Lebensqualität und dadurch auch zu meiner Gesundheit geleistet.

Anbei erhalten Sie den Tonaudiometrischen Hörverlust um sich einen zusätzlichen Eindruck zu verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Cloudy

ist es so ok???? kann man es abschicken hab es aus akustiker und karins text zusammengeschrieben

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 17:28
von Cloudy
ok änderung ,

ihr wart da schneller also muss ich das mit den Text von writemaster dazuschreiben und das obere teil entfernen.

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 17:35
von Cloudy
Absender

Anschrift der Kasse

in der vorbezeichneten Angelegenheit erhebe ich gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom Datum xxx

Widerspruch
und beantrage wiederholt.....

Begründung:
Das von mir beantragte Verstärkertelefon ist ein Hilfsmittel. Es muss gesetzlich möglich sein, dass die gesetzliche Krankenversicherung für dessen Kosten aufkommen müsste.

xxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxx

Mfg

Cloudy

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 17:37
von Karin
Warum machst du nicht den Teil mit den psychischen Belastungen rein?
Ich finde es wichtig!

Oder willst du dir das für eine Gerichtsverhandlung aufheben ;-)
Karin

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 17:39
von Cloudy
hi karin,

hab halt angst das sie mich dann doch in so ne behandlung stecken möchte..

oder siehst du das anders..

LG

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 17:42
von Karin
So ein Quark! Glaubst du die KK liefern jemanden mit ner Zwangsjacke ein???

Das wäre immer noch deine Entscheidung. Es ist ein Druckmittel mehr nicht. Das wissen die auch, aber sie sehen, dass es dir ernst ist :-)

Die spekulieren doch nur auf eure Angst.
Karin

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 17:44
von Cloudy
Dies wirkt negativ auf meine psychische Gesundheit aus, so dass ich oft unter Depressionen leide.

Diesen einen Text möchte ich nach dem Wort Strecke. einfügen ist das so in Ordnung??

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 17:46
von Cloudy
oki danke dir karin...

naja du hast da mehr erfahrungen mit solchen briefen für mich ist das der erste Fall sich mit der Kasse so auseinandersetzen zu müssen.

LG
cloudy

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 17:46
von Akustiker
Îch glaube das wäre es :)

LG

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 17:54
von Akustiker
Das Verstärkertelefon ist für mich ein wichtiges Hilfsmittel. Ohne das Gerät kann ich weder einen Arzt für mein Kind anrufen, noch irgendeinen anderen Notruf tätigen. Wenn ich nicht telefonieren kann bleiben meine sozialen Kontakte, die hauptsächlich mit Hörenden stattfinden, auf der Strecke.
Dies wirkt sich negativ auf meine psychische aus, so dass ich oft unter Depressionen und Erschöpfungszuständen leide.


so?????

LG


Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 17:55
von Cloudy
Oki sonst glaub ich würd das zuviel werden mit dem schreiben.

:D

welchen würdet ihr nehmen mit dem text

Mein psychischer Zustand hat sich in letzer Zeit sehr verschlechtert, täglich habe ich mit erheblichen Depressionen zu kämpfen. So dass ich überlegt habe, mich in therapeutische Behandlung zu begeben.

der 1 oder 2 Text ????? :confused: :rolleyes:

LG
cloudy

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 17:56
von Karin
Ja, und nun ist aber gut!!!
*Anderen Themen zuwendend*

Karin

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 17:57
von Cloudy
ja so dachte ich es.

Oder soll ich besser den 2 text nehmen vom inhalt anhangs karins text?

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 17:59
von Cloudy
oki

glaub ich auch sonst wird der hund in der pfanne verrückt!!!

:D:D

Werd aber euch davon berichten wie der fall nach einreichen verlaufen ist.

Bussi und tausend Dank an euch alle.

Dieses Forum ist echt super wenn man hilfe braucht. :spitze:

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 18:00
von Akustiker
Viel Glück

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 18:03
von Cloudy
DANKE !!!!

Berichte Euch wenn was neues gibt!!!!!!!

LG

CLOUDY

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 18:40
von Cloudy
hi mein freund sagte wegen dem depressionen das sie auch sagen können das ich nicht in der lage wäre mein kind zu versorgen und solle es weglassen ?????


Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 5. Sep 2005, 18:56
von Andrea Heiker
Hallo Cloudy,

lass das Wort Depression weg aber schreibe, dass Du Dir jeden Tag sehr große Sorgen machst, dass Du für Deine Kind keine Hilfe holen kannst, wenn es krank ist oder zu Hause verunglückt.

Du hast jetzt so viele Tips und Hilfestellungen bekommen. Jetzt mach Dein Schreiben fertig.

Gruß
Andrea

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??

Verfasst: 11. Sep 2005, 16:28
von Momo
Hallo Cloudy
das könnte für dich interessant sein. Hab ich zufällig entdeckt....

12.08.2005

Soziales
SG Dresden, Az:

Telefonieren ist ein menschliches Grundbedürfnis.
So muss die Krankenkasse auch ein Schwerhörigen-Telefon bezahlen.
Die 51 Jahre alte schwerhörige Klägerin konnte ein normales Telefon nicht benutzen. Einen Apparat mit Verstärker für 154 Euro wollte die AOK aber nicht bezahlen.

«Heutzutage verfügen 97 Prozent aller Haushalte in Deutschland über einen Festnetzanschluss. Telefonieren ist damit kein außergewöhnliches Bedürfnis, das nur bei einem besonderen Bedarf befriedigt werden muss», so die Richter. Deshalb sei die Krankenkasse verpflichtet, die Behinderung der Klägerin auszugleichen und ihr das Telefonieren zu ermöglichen. Die Frau muss nur einen Eigenanteil von 20 Euro tragen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Sozialgericht die Berufung zu.

Vielleicht hilft der Hinweis darauf weiter?
Viel Glück
Momo