Seite 3 von 5

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 13. Sep 2017, 20:31
von Faber
Crackliner hat geschrieben:Ich komme aus dem Bereich Dental. Notorische Nörgler würde ich 100,-- EUR geben und einen netten Kollege empfehlen. Es gibt Mitmenschen die niemand zufrieden stellen kann. Wahrscheinlich brauchen die 10 Kinder und einen Partner der säuft.
Hej, Crackliner:
DAS ist deine Art der Sachlichkeit?
Aber mal Ernst beiseite:
ICH würde deinen Vorschlag gern anwenden.
Nur:
Worin unterscheidet sich für dich ein "notorischer Nörgler" von einem kritischen Behinderten?
LG
Gewichtl

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 13. Sep 2017, 20:38
von akopti
Gewichtl hat geschrieben:
dazu gleich mal konkret "Butter bei die Fische":

Von der grauen Theorie zur bunten Praxis:
Welche Geräte schlagt Ihr – zuzahlungsfrei – vor, um einen mittelgradig schallempfindungsschwerhörigen Brillenträger (60-40-20-30-15-10-40-30) unter Berücksichtigung der aktuellen Versorgungsverträge wunschgemäß mit hdO-Systemen zu versorgen?

Gewichtl
Praxis, wie soll dass in einem Forum gehen!?!

Zudem ist das Tonaudiogramm hinsichtlich eines möglichen Erfolges unerheblich. Besser wäre das Sprachaudiogramm zu kennen.

Gruß

Dirk

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 13. Sep 2017, 20:43
von Faber
inwiefern hilft die Kenntnis des Sprachaudiogramms bei der Beurteilung der infragekommenden Hörsysteme?
LG
Gewichtl

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 13. Sep 2017, 20:43
von akopti
Halli Gewichtl,

Crackliner arbeitet im Bereich Dental und ist auf der Seite der Konsumenten. Checkst du was?

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 13. Sep 2017, 20:47
von akopti
Gewichtl hat geschrieben:inwiefern hilft die Kenntnis des Sprachaudiogramms bei der Beurteilung der infragekommenden Hörsysteme?
LG
Gewichtl
Das Verhältnis des Sprachverstehens in Ruhe und im Störgeräusch ohne Hörsystem gibt einen Hinweis über notwendige Störgeräuschreduktionsstrategie.

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 13. Sep 2017, 20:52
von fast-foot
ABBC3_OFFTOPIC
akopti hat geschrieben:Praxis, wie soll dass in einem Forum gehen!?!
Siehe viele meiner Beiträge (nur ein Beispiel von vielen: ich habe nur auf Grund der Informationen (in einem "komplizierten "Fall""), welche in diesem Forum eingestellt wurden, richtig prognostiziert, dass (vorerst) auch mittels implantierten CIs nichts gehört werden könne).
Die MHH (angeblich weltweit führend) implantierte, wodurch sich meine Voraussage bestätigte.

Gruss fast-foot

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 13. Sep 2017, 20:59
von akopti
Sehr gut. :spitze:

Dann kannst du mit Sicherheit das zuzahlungsfreie Hörsystem benennen, das zu dem Beispiel von Gewichtl alle Punkte zu 100% erfüllt. Tonaudiogramm hat er ja gegeben.

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 13. Sep 2017, 21:06
von fast-foot
ABBC3_OFFTOPIC

Ich äussere mich grundsätzlich nur zu Themen und Fragen, bei welchen ich mindestens sehr gut Bescheid weiss (oder aber mir das erforderliche Know-How rasch erarbeiten kann und auch will); Ausnahmen können schon mal vorkommen.

Hier lautet also die Antwort: Nein, kann ich (im Moment) nicht.

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 13. Sep 2017, 21:07
von Faber
akopti hat geschrieben:Sehr gut. :spitze:

Dann kannst du mit Sicherheit das zuzahlungsfreie Hörsystem benennen, das zu dem Beispiel von Gewichtl alle Punkte zu 100% erfüllt. Tonaudiogramm hat er ja gegeben.
es geht nicht um DAS Hörsystem, sondern um das infragekommende Segment (Level) :)

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 13. Sep 2017, 21:44
von akopti
Gewichtl hat geschrieben:einen mittelgradig schallempfindungsschwerhörigen Brillenträger (60-40-20-30-15-10-40-30)
OK: meine Meinung zu diesem Audiogramm: Tippe Mal die Werte von 500Hz/1000Hz/2000 Hz/4000Hz in den GdB- Rechner. Ich will dich nicht übermäßig strapaziren: Es kommt ein Höverlust von 15%=Normalhörend raus

OK, da bei einer Frequenz 30 dB (ich gehe mal davon aus, das die Kurve für beide Ohren so gemessen wurde) erreicht wird, ist im Tonaudigramm eine Indikation gegeben. Bei diesem Audigramm ist aus der Praxis zu erwarten, dass bei 65 dB das Einsilberverstehen besser als 80% sein wird, so ist die 2. Indikationsvorgabe nicht erfüllt. Auch das Einsilberverstehen im Störgeräusch wird besser als 60% sein, so dass auch im Störgeräusch ein Sprachverstehen zu erwarten ist. Wenn das nicht der Fall wäre käme der Verdacht einer AVWS oder eines anderen medizinischen Befundes inf Frage. Da kommt Fast-foot ins Spiel.

§ 26 Ausschluß der Verordnungsfähigkeit
Nicht verordnungsfähig sind
- Hörhilfen bei periphären Normalhörigkeit.

So, genug der Praxis

Gruß

Dirk

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 13. Sep 2017, 22:07
von Faber
Hallo @akopti,
du merkst hoffentlich selbst, mit welchen Verrenkungen du dich vor genereller Stellungnahme drückst :)
es geht hier nicht um den Anpassvorgang, sondern um den infragekommenden Technikstandard UND die konkrete Fragebeantwortung: WELCHE der Hörumfeldbereiche sind zuzahlungspflichtiger "Komfort"?
LG
Gewichtl

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 13. Sep 2017, 22:13
von akopti
Hier hast du 100.- Euro

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 13. Sep 2017, 22:14
von Faber
akopti hat geschrieben:Hier hast du 100.- Euro
so klingt ein argumentativer Offenbarungseid :)

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 13. Sep 2017, 22:49
von fast-foot
Na ja, ich gehe davon aus, dass akopti nur herum blödelt, auch wenn sich seine Beiträge auch in diesem Falle kaum von seinen ernst gemeinten unterscheiden :lol: (dies ist (ebenfalls) nur als Scherz zu verstehen).

Trotzdem noch:

Ich sehe das so:
akopti hat geschrieben:Bei diesem Audigramm ist aus der Praxis zu erwarten, dass bei 65 dB das Einsilberverstehen besser als 80% sein wird, so ist die 2. Indikationsvorgabe nicht erfüllt.
Wenn das so wäre, dann hätte Gewichtl gar keine Verordnung erhalten dürfen.
akopti hat geschrieben:Auch das Einsilberverstehen im Störgeräusch wird besser als 60% sein, so dass auch im Störgeräusch ein Sprachverstehen zu erwarten ist. Wenn das nicht der Fall wäre käme der Verdacht einer AVWS oder eines anderen medizinischen Befundes inf Frage.
AVWS ist kein Ausschlusskriterium für eine Hörgeräteversorgung - sie kann im Gegenteil sogar bei unauffälliger Reintonaudiometrie indiziert sein, wobei bei Erwachsenen die Diagnosestellung nur schwer möglich ist (da einfach gesagt die entsprechenden Tests für Kinder entwickelt wurden), wobei gewisse Ausnahmen möglich sind.

Gruss fast-foot

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 13. Sep 2017, 23:29
von akopti
Wenn er tatsächlich eine Verodnung mit diesem Tonaudiogramm vorliegen hat, dann möge er zur Erhellung auch das Sprachaudiogramm einstellen. Das hat er, obwohl ich diesen Wunsch schon mal in einem andern Threat von ihm, geäußert habe, nicht getan.

Auch du brauchst für deine helfenden Antworten auch immer möglichst alle Messungen.

Zu der Qualität von Messwerten auf ärztlichen Verordnungen möchte ich mich nicht äußern.

Da nach den Heil und Hilfmittelrichtlinien eine Verordnungsfähigkeit bei periphärer Normalhörigkeit nicht gegeben ist, dann kann man bei einer trotzdem erfolgten HG-Anpassung von einem Sonderfall sprechen. Da nicht bekannt ist ob die gesetzliche Krankenkasse bezahlt und welchen Betrag diese übernehmen, kann man auch nicht voraussagen welches System zuzahlungsfrei ist.
Zudem kann man bei einer Anpassung in einem solchen Fall nicht voraussagen, ob überhaupt einer der im Beispiel genannten Situationen nach den Vorgaben:
(1) Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es,
a)ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst weitgehend auszugleichen und dabei - soweit möglich - ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen sowie
b)die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern.
erfüllen lässt.

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 14. Sep 2017, 00:24
von Faber
hallo @akopti,
du verfehlst das Thema.
ich unterstelle: mit Vorsatz.
ich begründe:
1. das hier erfundene Tonaudiogramm ist fiktiv.
2. es geht auch nicht - mehr - um mich.
3. es geht in diesem Thread auch nicht um individuelle "Hilfe".
4. es geht auch NICHT um Qualität von HNO-Verordnung.
5. es geht hier ausdrücklich um die generelle Frage der (Un-)Berechtigung des Anspruches eines aufzahlungsfreien Defizitausgleiches in den benannten Hörumgebungen, UND welches Techniklevel dafür erforderlich ist.
6. es geht NICHT darum, WIE dann diese Anpassung konkret ausfällt.
um den "Vorwand-Fluchtweg" ("gar nicht verordnungsfähig") zu verbauen:
lieber @akopti, setze DIE Werte deiner Wahl für Tonaudiogramm und Freiburger Einsilber von 1953 ein, die verordnungsfähig herausfordernd sind und benenne die Punkte der Hörumgebung, die NUR bei Zuzahlung "bestmöglich" und "soweit möglich" verbesserungsfähig sind.
Ausschließlich DAS wäre ernsthafte Stellungnahme.
Alles Andere sind doch nur Ablenkungsmanöver vom Kernanliegen dieses Threads, welches lautet: "gibt es die Schummeltricks im großen Stil zum Nachteil der getäuschten Öffentlichkeit nur bei der Autoindustrie, oder etwa auch bei der "Hörgerätezunft"?
Eine klar definierte und glaubhaft nachvollziehbare Beweisführung, dass es hier anders ist, habe ich bisher noch nicht lesen können. Ich warte darauf immer noch.
Zusammenfassung:
Es geht NICHT um mich.
Es geht um die Sensibilisierung und damit um die Selbstermächtigung von Hörbehinderten, was IHRE Interessen betrifft.
Es geht damit um das, was dieses Forum vorgibt:
"ein Forum FÜR BETROFFENE - und nicht "Interessenvertretung VON HGA" - zu sein.
Dazu gehört zwingend die "Betroffenensichtweise".
oder etwa nicht?
LG
Gewichtl

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 14. Sep 2017, 00:30
von EinOhrHase
Seh schon, die Paragraphenpflückerei ist im vollen Gange *Ironie*

Fakt scheint zu sein:
Der / die Akustiker handeln entsprechende Verträge mit den Krankenkassen aus in Anlehnung(!) an die Hilfsmittelrichtlinien (sofern letzteres durch versch. Untersuchungen notwendig ist).
Dabei steht es noch nicht zur Debatte, was für ein HG der (End-)Kunde def. bekommt /bekommen kann (lt der / den Messung /en).

Ein Knackpunkt - der für mich als Verbraucher - relevant ist:
Die Messungen müssen zwar immer unter den selben Bedingungen (Kabine, Freiburger Sprachtest usw) stattfinden um ein "gültiges" Messergebnis für die Krankenkasse zu haben. Soweit so gut.

Stellt man das HG nun nach dieser Messung ein, wird es für den Alltag nur bedingt nutzen........
Daraus resultiere ich, dass die HG dann "falsch" eingestellt sind (um das mal lapidar zu umschreiben).
Da der Kunde in vielen Fällen sich kaum auskennt mit den HGs, sind Missverständnisse wohl vorprogrammiert - richtig?

Um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen:
Mit welchem (Ausschluss-)Verfahren soll hier nun eine optimale Versorgung durchgeführt werden wenn:

a) das HG nach Möglichkeit zuzahlungsfrei sein soll
b) das HG den Erwartungen des Kunden entsprechen soll (ohne mal die Zusatzfeatures wie BT & co zu nennen)
c) das subjektive wie objektive Hören mit HG möglichst voll ausgeschöpft werden soll.

Diese Kriterien sind nicht immer und bei jedem Kunden zu 100% erreichbar, ungeachtet der SH, die er hat.
Hier scheinen dann tatsächlich die Richtlinien der Hilfsmittelverordnung nur eine sehr geringe Rolle zu spielen, wenn so viele Faktoren zusammen kommen, die man dann schlussendlich in die Hörverbesserung einfließen lassen muss - je nach individueller Anpassung.

Es muss also eine Möglichkeit geben, in der ua geprüft werden kann, reicht ein zuzahlungsfreies HG (mit "aktueller" Technik) definitiv aus oder nicht.
Der eine oder andere Akustiker kann zwar Umgebungsgeräusche via Lautsprecher erzeugen, um ein Testen direkt im Laden zu ermöglichen.
Aber: Der Alltag ist eben doch anders und zudem täglich verschieden - auch in Bezug auf die subjektive Geräuschwahrnehmung mit bzw ohne HG.

Für mich persönlich hängt die Technik und Anpassung mit / ohne zuzahlungspflichtigem Komfort zusammen und kann nicht so pauschal beantwortet werden.
Zum einen sind nicht alle Hersteller mit ihren "alten" Geräten ganz / gleich up to Date (Posting von Ohrenklempner) und zum anderen eben auch vom Modell abhängig.
Würde man einen einzigen Hersteller nehmen, könnte man die anfangs gestellte Frage auf wenig / viel Komfort und oder Technik stellen.
Selbst wenn sich die HG-Hersteller an bestimmte Richtlinien halten müssen, die bei der Konstruktion wie Montage vorgegeben sind, kann man nicht alle Geräte der Hersteller über einen Kamm scheren, da ja jeder Hersteller etwas andere Schwerpunkte setzt.........

Zu guter Letzt wird es immer eine Zusammenarbeit zwischen Akustiker und Kunde bleiben / sein müssen, um das Optimum und Zufriedenheit des Kunden bestmöglichst auszuschöpfen. Da nützen so manche Richtlinien nix und sind auch nicht immer hilfreich für den Akustiker wie den Kunden.

Und wenn doch das Ziel sein soll, bestmöglichste Technik ohne extra Zuzahlung anzubieten, dann muss das
a) vom Gesetzgeber
b) von den gesetzl. Krankenkassen
....in Absprache geklärt und festgelegt werden.....
alles andere ist - bis jetzt - Verhandlungssache des Kunden mit dem Akustiker.

Sollte ich in meinen Punkten falsch liegen lt Akustikerzunft, bitte ich dieses zu berichtigen ;-)

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 14. Sep 2017, 08:22
von Faber
Moin,
ich möchte hier drei Dinge klärend ergänzen:
1.
Der Betroffene hat zwingend SEINE Zufriedenheit der Kasse gegenüber zu erklären, vorher ist diese NICHT zufrieden (egal was der HGA misst) Wir wissen ja: "wer misst, misst Mist" :)
2.
Es gibt KEINE "Kassengeräte" - es gibt NUR das zwingende Angebot des Akustikers an den Kunden: MINDESTENS EIN, den INDIVIDUELLEN Erfordernissen entsprechendes Hörsystem KOSTENFREI anzubieten (das ist was völlig anderes als "Basisgerät mit Mindestanforderung" vorhalten).
3.
Es geht NIE um 100%, sondern stets um INDIVIDUELL "bestmöglich" und "soweit möglich".

Zusammenfassung:
Erst wenn der Kunde SUBJEKTIV aus den zur Verfügung gestellten Hörsystemen das für ihn bestmögliche Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen (Störlärm) und größeren Personengruppen (Sprachkonkurrenz) herausgefunden hat, kann der HGA mittels OBJEKTIVEN Messmethoden, dieses untermauern (wenn er das will). Und genau an DIESEM WILLEN mangelt es in mehr als Einzelfällen, um es mal sehr dezent auszudrücken.

LG
vom
Gewichtl

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 14. Sep 2017, 08:35
von AkustikerMeister
Liebe Berufskollegen

Ich weiss, ihr habt euch aus den selben Gründen hier im Forum angemeldet wie ich.
Deshalb mein Appell an euch:

Gebt diesen Leuten bitte keine Bühne.

Gewichtl MÖCHTE keine Hilfe. Er will sich lediglich beschweren und seinen Unmut kundtun. Das ist meiner Meinung nach nicht besonders hilfreich für die Mitglieder aber: Gleiches Recht für Alle.

fast - foot BRAUCHT Hilfe. Allerdings professionelle ... und keiner von uns ist meines Wissens nach ausgebildeter Psychiater und kann ihm die notwendigen Medikamente, die er so dringend braucht, verschreiben.

Jemand der voll und ganz davon überzeugt ist, dass er auf Grund von Beiträgen hier im Forum eine detaillierte Prognose bezüglich einer CI - Versorgung treffen kann (und das dann auch noch ohne jede Ausbildung und entsprechende Berufserfahrung), dem IST nicht mehr zu helfen.
(Um hier nur eines von vielen Beispielen zu nennen. Fast 5000 Einträge hier im Forum sprechen Bände).

Ich gehe mit euch einig, dass solche Beiträge gefährlich sind und eigentlich nicht unkommentiert gelassen werden dürfen.
Sie sind aber mindestens genau so lächerlich wie gefährlich und an den Reaktionen der Mitglieder wurde mehr als einmal klar, dass diese zum Glück differenzieren können.

Die einzigen die auf diese Beiträge reagieren sind wir Fachleute.
WIR geben ihnen die Bühne nach der sie so lechzen. Leider wird so das ganze Forum regelrecht zugespamt.
Nehmt nur diesen Thread. Die jetzige Diskussion hat kaum noch was mit der Ausgangsfrage gemein.

Deshalb meine Bitte an euch:
Helft denjenigen, die unseren Rat möchten und unsere Anwesenheit hier schätzen und lasst die Anderen sich mit sich selbst beschäftigen. Ignoriert die entsprechenden Beiträge einfach und geht auf die Beiträge der ratsuchenden Mitglieder ein.
Man kann uns nicht vorwerfen, wir hätten es nicht versucht.

Liebe Grüsse aus der Schweiz an meine netten deutschen Kollegen.

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 14. Sep 2017, 08:56
von Crackliner
Im Internet gibt es Therapeutenlisten. Die helfen weiter.

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 14. Sep 2017, 08:59
von fast-foot
ABBC3_OFFTOPIC

Beiträg von AkustikerMeister zwecks Beweisdokumentation gesichert.

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 14. Sep 2017, 09:32
von Faber
Hallo @Akustikermeister,
* wie soll "Bühne geben" verhindert werden?
* wie geht "Maulkorb" gegen unliebsame Äußerungen, wenn man nicht "Echokammer" will?
* wie soll denn der Anspruch dieses Forums "FÜR Betroffene" gewährleistet bleiben?
* wie soll verhindert werden, dass Betroffene ansonsten dieses Forum nur noch als "falseFlag" zum Zwecke der "Betroffenen-Einnordung" auf die Interessen der Hörgeräte-Industrie und -Akustiker wahrnehmen?

Nein,
Ausgrenzen von anderen Standpunkten entzieht stets jede Glaub-Würde.

Moin
Gewichtl

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 14. Sep 2017, 09:46
von Ohrenklempner
AkustikerMeister hat geschrieben:Liebe Berufskollegen

Ich weiss, ihr habt euch aus den selben Gründen hier im Forum angemeldet wie ich.
Deshalb mein Appell an euch:

Gebt diesen Leuten bitte keine Bühne.
Ich werde mich dem anschließen. Es heißt nicht umsonst "Don't feed the troll"
https://de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur)

Zunächst dachte ich, ich könnte mit sachlichen Argumenten darlegen, wie ich meine tägliche Arbeit mache und warum meine Handlungs- und Arbeitsweise korrekt und kundenorientiert ist. Es ist schon schade, wenn einem die Worte im Mund verdreht werden, man beleidigt und ins Lächerliche gezogen wird, wenn einem betrügerische Absichten und Ausbeutung gehandicapter Menschen unterstellt werden.

Ich weiß, dass ich meine Arbeit gut mache, dass meine Kunden mit meiner Arbeit zufrieden sind, dass ich sie fair behandle, dass sie gerne zu mir kommen und dass ich für jeden Wunsch und jeden Geldbeutel ein passendes Versorgungsangebot habe. Da muss ich mir nicht stellvertretend für meine Handwerkskollegen das Gegenteil aufgrund der Erfahrung eines Einzelnen vorwerfen lassen.

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 14. Sep 2017, 09:54
von Faber
Hallo @Ohrenklempner,
ich glaube dir deine Worte.
wenn du sie auch selber glaubst und - nach bestem Wissen und Gewissen - lediglich DAS tust, wozu du dich - nach Buchstaben UND GEIST - vertraglich verpflichtet hast, dann musst du dir gar nix vorwerfen - und schon gar nicht "stellvertretend" von einem "Einzelnen" vorwerfen lassen.
Da gibt es drei Sprichworte zu:
1. es zieht sich das Kleid an, wem es passt,
2. mitgegangen ist mitgefangen,
3. jeder Krug geht nur so lange zu Wasser, bis er bricht.
Moin
Gewichtl

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

Verfasst: 14. Sep 2017, 10:29
von Ohrenklempner
Ich hab ja keine Wahl. Nur vom Batterieverkauf kann ich nicht leben.