Seite 3 von 3
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 13. Jan 2018, 16:18
von muggel
Gewichtl hat geschrieben:richtig Lctschwrhrg,
mein Reden:

falls mit dem angedienten "Standard-basis-festpreis-kassen-teil" eben KEIN individuell bestmögliches Verstehen unter realen Bedingungen "bei Umgebungsgeräuschen, größeren Räumen und/oder größeren Gruppen" zu erreichen ist, dann geht´s mit dieser "Pauschalversion" eben NICHT und der Hörakustiker muss zu "höherer Technologiestufe" greifen -
...und wenn es damit klappt, dann muss der Patient einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme obehalb der Pauschale mit entsprechender Begründung bei der Kasse beantragen.... und NICHT der Akustiker die Differenz aus eigener Tasche zahlen.
- Aber genau der letzte Punkt will nicht in deinen Kopf gehen -- Daher: Windmühlenkampf.
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 13. Jan 2018, 16:23
von Faber
moin Muggel,
woraus leitest DU DEINE Ansicht ab?
ICH leite sie ab aus dem Versorgungsvertrag Anlage 1, § 2 in Verbindung mit der vom zu Versorgenden zu unterzeichnenden Bestätigung nach Anhang 4.1.
nun du:
welchen Versorgungsvertragsbestandteil bevorzugst DU?
ich bin gespannt

LG
Gewichtl
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 16. Jan 2018, 17:31
von Faber
Nachtrag:
seit Sommer 2017 lohnt sich:
1.
IMMER ein aufpreisfreies Hörsystem zu probieren, weil:
2.
DANN:
BEVOR die vom Hörakustiker zur Unterschrift vorgelegte Empfangsbestätigung des Hörsystems unterschrieben wird: IMMER erst die eigene Krankenkasse befragen, weil:
3.
DIE geben jetzt "2te Meinung", ob DAS Hörsystem - oder gar - Zuzahlungspflicht wirklich "alternativlos" ist

LG
Gewichtl
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 18. Jan 2018, 07:39
von Lchtschwrhrg
Gewichtl hat geschrieben:Nachtrag:
seit Sommer 2017 lohnt sich:
1.
IMMER ein aufpreisfreies Hörsystem zu probieren, weil:
2.
DANN:
BEVOR die vom Hörakustiker zur Unterschrift vorgelegte Empfangsbestätigung des Hörsystems unterschrieben wird: IMMER erst die eigene Krankenkasse befragen, weil:
3.
DIE geben jetzt "2te Meinung", ob DAS Hörsystem - oder gar - Zuzahlungspflicht wirklich "alternativlos" ist

LG
Gewichtl
Ad 1) Das war auch schon vor 2017 sehr ratsam - "immer" - und ist neben der versorgungsvertraglichen Vorgabe (HGA muss zumindest 1 aufpreisfreies
HG anbieten) auch vom Schwerhörigenbund so empfohlen auf der Stufe einzusteigen.
Ad 2) Positive Kommunikation mit einer Versorgungseinrichtung d.h. HGA wie auch
KK ist immer der Königsweg - nur sollte man von beiden keine Wunder erwarten. Hören und verstehen in freier Wildbahn ist das, was der SH nur selbst beurteilen kann. Vieles davon ist aber reines "Feeling" - (klar sitzt man in der S-Klasse besser als im Smart) - die Meßgröße ist das künstliche Verstehen im Störgeräusch des Studios, dessen "Störgeräusch" wirklich heftigst ist. Da trennt sich dann die Spreu vom Weizen - und nur ein Weizen-
HG hilft.
Bei annähernder statistischer Normalverteilung der Schwerhörigkeit in der Bevölkerung (Alters-SH, IO-SH) und in der Teilmenge der SH kannst Du davon ausgehen, dass auch hier das sogenannte Pareto-Optimum "entscheidungs-wirksam" ist - und die 80/20-Regel gelten wird: 80% der SH werden mit FestpreisHG sehr gut zurecht kommen, d.h. gut hören und verstehen. 20% werden spezielle Geräte benötigen, was aber nicht in Richtung "Komfortmerkmale" wie angenehmer Klang geht, sondern rein auf die Größe "Verstehen" zu beziehen ist.
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 18. Jan 2018, 12:13
von Faber
moin Lchtschwrhrg,
schön, dass du auf "Pareto" kommst (Pareto-Regel: "wer mit 80% Ergebnis zufrieden ist, der braucht nur 20% Einsatz, während 100% Zufriedenheit auch 100% Einsatz benötigt")

und NUN "Butter bei die Fische":
die 20% der Hör-Hilfe-Bedürftigen, die NICHT mit dem "Pareto-Standard" "abgefrühstückt" werden können:
WER bezahlt den Mehraufwand?
a) der zu Versorgende (Aufzahlungspflicht),
b) die Gemeinschaft der Krankenkassenbeitragszahler (Einzelfallentscheidung),
c) der Akustiker (Vertragsvereinbarung Anhang 1, § 2) ?
Danke für Info

LG
Gewichtl
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 18. Jan 2018, 12:43
von muggel
Gewichtl hat geschrieben:moin Lchtschwrhrg,
schön, dass du auf "Pareto" kommst (Pareto-Regel: "wer mit 80% Ergebnis zufrieden ist, der braucht nur 20% Einsatz, während 100% Zufriedenheit auch 100% Einsatz benötigt")
.. da hat jemand das Prinzip von Pareto-Optimalität noch nicht verstanden...
und NUN "Butter bei die Fische":
die 20% der Hör-Hilfe-Bedürftigen, die NICHT mit dem "Pareto-Standard" "abgefrühstückt" werden können:
WER bezahlt den Mehraufwand?
Entweder
a) der zu Vorsorgende, wenn er keinen entsprechenden Antrag bei der
KK auf vollständige Kostenübernahme stellt oder
b) die Krankenkasse, wenn die Versorgung medizinische notwendig ist und der zu Versorgende einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse stellt.
Wie jedoch die Kasse diese "Mehrausgaben" finanziert, steht auf einem vollkommen anderen Papier und ist einzig und alleine Angelegenheit der Krankenkasse, nicht jedoch des zu Versorgenden.
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 18. Jan 2018, 12:51
von Lchtschwrhrg
Na Gewichtl,
da hast Du wohl früher mal nicht ganz richtig aufgepasst, das Pareto-Optimum ist dann erreicht, wenn bei mehreren Bedingungen die Verbesserung des für alle Faktoren besten Zustands nur zu Lasten eines anderen Faktors erfolgen kann. Und es gilt in der 80/20 Regel, dass 80% mit der Leistung 100% zufrieden sind, 20% nicht.
Da Du beim Vertragsabschluss von Biha/KK ja gut aufgepasst hast und die Neufassung der Kontrollauflage zur Leistungserfüllung duch die Krankenkassen kennst, müsste die KK vor einer Versorgung - d.h. in der Testphase der Geräte mit einbezogen werden. Diese wird auf die Rahmenregelung des Festpreises referenzieren und sich damit (außer in werblich nutzbaren Spezialfällen) aus einer Leistungsverpflichtung herausnehmen. Auf andere Kostenträger wie Rentenversicherung/ BG oder was noch verweisen.
Der Akustiker sollte als Kaufmann so schlau sein, dass er seine Kalkulation im Blick hat (ansonsten würde er sich mittelfriistig aus dem Markt nehmen) und daher nicht eintreten, sondern versuchen dem zu Versorgenden die Vorteile des Aufpreisgeräts schmackhaft machen.
Du hast also die Variante d) vergessen - wie ziehe ich den Rentenversicherungsträger/Integrationsamt mit ein
und eine Variante e) (speziell für die streikwütigen verbeamteten Lehrer geeignet - "man ist ja eh privat.... )
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 18. Jan 2018, 13:04
von Faber
moin,
ich seh´s seit § 127 SGB V, Abs. 5a + b, in Verbindung mit dem von Muggel-Miriam hier im Forum eingeführten Beschluss des 9. Senats des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg bzgl. der "besonderen Obhuts- und Informationspflicht" seitens der Krankenkassen, ganz gelassen pragmatisch:
die pure Vertragsvereinbarungseinhaltung seitens des Hörakustikers genügt schon

sonst eben:
"Petze bei Krankenkasse"
eigentlich ganz einfach

LG
Gewichtl
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 18. Jan 2018, 13:09
von Faber
übrigens:
schön ist, dass man jetzt die Krankenkasse als "faktisch 2te Meinung" befragen kann

Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 18. Jan 2018, 16:08
von muggel
Gewichtl hat geschrieben:übrigens:
schön ist, dass man jetzt die Krankenkasse als "faktisch 2te Meinung" befragen kann

Und? Was hat dir dein Sachbearbeiter bei der Beratung gesagt?? Welches
HG lieftert dir aufpreisfrei das bestmögliche Verstehen in allen Hörlagen?
Grüße,
Miriam
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 18. Jan 2018, 17:10
von Faber
muggel hat geschrieben:Gewichtl hat geschrieben:übrigens:
schön ist, dass man jetzt die Krankenkasse als "faktisch 2te Meinung" befragen kann

Und? Was hat dir dein Sachbearbeiter bei der Beratung gesagt?? Welches
HG lieftert dir aufpreisfrei das bestmögliche Verstehen in allen Hörlagen?
Grüße,
Miriam
moin Muggel-Miriam,
nun, der Hörakustikermeister der TK - nachdem ich ihm gesagt habe, dass ich zur Zeit das GN ReSound ey 362-DRW mit unbefriedigendem Erfolg in den "Kassenkriterien": "verstehen bei Umgebungsgeräuschen, in größeren Räumen und größeren Personengruppen" zur Ausprobe trage - empfahl mir ein ernsthaftes Gespräch mit dem Hörakustiker bzgl. meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Schöffe (Gerichtsgebäude) und Nospizhelfer (Artikulierungseinschränkungen Sterbender) in Hinblick auf Alternativgeräte. Hier stellte er zur Auswahl:
"alle 30er von Phonak, Nevara1 von Bernafon, N600 oder T500 von Unitron". Insgesamt meinte er zu dem Unternehmen, welches mich gerade versorgt, dass ich da recht gute Chancen hätte, da dort die Versorgungsverträge sehr gut gekannt und auch beachtet würden

LG
Gewichtl
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 18. Jan 2018, 18:15
von Lchtschwrhrg
fällt Dir auf, was er Dir da empfohlen hat ??
Was wir hier diskutiert haben ??
Im Westen nichts Neues!
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 18. Jan 2018, 18:23
von Faber
Lchtschwrhrg hat geschrieben:fällt Dir auf, was er Dir da empfohlen hat ??
Was wir hier diskutiert haben ??
Im Westen nichts Neues!
DAS ist richtig,
nur mit dem gravierenden Unterschied:
HIER erduldete ich unzählig viele Entwertungen und Beschimpfungen und Ablenkungen und hunderte Posts bis zu - fast - diesem Ergebnis

(ein Unitron Tempus wurde mir HIER z.B. noch NICHT genannt).
Andere rufen - auf Basis meiner hier verkündeten Erkenntnis - künftig gleich bei Ihrer Kasse an, wenn sie Alternativen zu den "Hörakustikererzählungen" erfahren möchten

Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 18. Jan 2018, 18:23
von rabenschwinge
Schönes Buch nebenbei auch- lohnt sich wirklich zu lesen.
BTT: Lchtschwhrg hat recht mit seinem letzten Post. Genau das wurde diskutiert und geraten .
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 18. Jan 2018, 18:26
von Faber
moin rabenschwinge,
WO wurde hier die 30er Serie von Phonak geraten?
WO wurde hier die Tempus-Technologie von Unitron geraten?
zeig mal

DANKE
LG
Gewichtl
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 18. Jan 2018, 18:34
von Lchtschwrhrg
Das Unitron N Moxi wurde benannt - (Basis ist der North-Prozessor) -
der hat den schnelleren Tempus Prozessor als Nachfolger -
Frage kannst Du ja bei Deinem Versorger stellen
- aber das Nevara1 wurde von Ohrenklempner genannt -
also prinzpiell nihts neues - man kann also beim HG mit 6-9 Kanälen als FestpreisHG bekommen - (also alles im Rahmen der Schlechtesthörversorgung wie Du immer behauptest) -
1
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 18. Jan 2018, 18:44
von Faber
kurz:
NUR das Nevara1 wurde - aus dem Kreis der TK-Vorschläge - hier benannt,
um genau zu sein - gelle?

Edit:
ich muss mich korrigieren:
der User Lchtschwrhrg hatte eine Liste begonnen, welche tatsächlich das Unitron N500 benennt.
Ich bitte um Entschuldigung
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 18. Jan 2018, 19:47
von Faber
moin,
das Nützliche und Wichtige an diesem Thread ist:
1.
es wird NICHT mehr - wie noch vor kurzem in diesem Forum - die "Schlechtestmöglichversorgung" (Mindestanforderungen) als alleinig verpflichtend einzuhaltende "Kassenleistung" behauptet.
2.
es wird NICHT mehr - wie noch vor kurzem hier im Forum - behauptet, dass "verstehen außerhalb des "Rentnerschonraumes" automatisch das "Festpreisniveau" überschreitet.
3.
es wird deutlich, dass - seit Sommer 2017 - ENDLICH die Krankenkasse als "Vertragsdurchsetzungsinstanz" gefordert werden kann.
DAS sind doch alles Fortschritte, die jeder Mühe lohnen
LG
Gewichtl
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 19. Jan 2018, 19:54
von Faber
moin,
wie ist das eigentlich bei der Reparaturpauschale?
angenommen, jemand entscheidet sich für ein Hörsystem, welches - ausschließlich eines neueren Prozessors wegen - insgesamt 160 .- € Zuzahlung erfordert:
mit wieviel Zuzahlung ist der Kunde dann z.B. dabei, wenn neue Ex-Hörer erforderlich werden, die mit dem Prozessor NIX zu tun haben?
Danke für Info.
LG
Gewichtl
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 10. Feb 2018, 15:19
von Faber
moin,
Neueste Nachricht:
Fielmann bietet mir jetzt aufzahlungsfrei an:
Signia (Siemens) Pure Primax 1 oder 2:
Features:
* kleines "hinter_dem_Ohr",
* Ex-Hörer,
* 16 Kanäle,
* davon 8 frei konfigurierbar,
* umweglose Fernbedienung per iPhone oder Smartphone,
meiner Nachfrage aufgrund akopti´s Hinweis sei Dank

LG
Gewichtl
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 10. Feb 2018, 15:41
von monif
Oh dann musst du zugreifen, Gewichtl! Die Kette ist immer relevant und kompetent. Also nimm das Angebot!

Billig ist geil:-)
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 10. Feb 2018, 18:12
von svenyeng
Hallo!
@gewichtl:
Ob man für einen neuen Ex-Hörer, weil dieser defekt ist, etwas zahlen kann man pauschal nicht sagen.
Das kommt drauf an die der Akustiker das handhabt
Meiner hat mir z.B. gesagt das er Ex-Hörer grundsätzlich immer kostenlos tauscht.
Gruß
sven
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 10. Feb 2018, 18:52
von Faber
svenyeng hat geschrieben:Hallo!
@gewichtl:
Ob man für einen neuen Ex-Hörer, weil dieser defekt ist, etwas zahlen kann man pauschal nicht sagen.
Das kommt drauf an die der Akustiker das handhabt
Meiner hat mir z.B. gesagt das er Ex-Hörer grundsätzlich immer kostenlos tauscht.
Gruß
sven
moin,
bei aufpreisfreier Versorgung zahlt niemand während des 6-Jahres-Versorgungszeitraumes - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - für Reparaturen oder Wartung etwas

LG
Gewichtl
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 10. Feb 2018, 19:31
von svenyeng
Hallo!
Meinst Du das weiß ich nicht.
Ich habe nur Deine Frage beantwortet:
moin,
wie ist das eigentlich bei der Reparaturpauschale?
angenommen, jemand entscheidet sich für ein Hörsystem, welches - ausschließlich eines neueren Prozessors wegen - insgesamt 160 .- € Zuzahlung erfordert:
mit wieviel Zuzahlung ist der Kunde dann z.B. dabei, wenn neue Ex-Hörer erforderlich werden, die mit dem Prozessor NIX zu tun haben?
Danke für Info.
LG
Gewichtl
Gruß
sven
Re: gKV zahlt was (nicht)?
Verfasst: 10. Feb 2018, 19:43
von Faber
hallo svenyeng,
wenn du am 10. Februar eine Frage vom 19. Januar beantwortest, dann wäre es hilfreich, du würdest DAS deutlich machen.

LG
Gewichtl