Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

rabenschwinge
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#51

Beitrag von rabenschwinge »

Ersten ist der Mann eine Frau und zweitens: Muggel hat dir gerade erklärt worin der Unterschied zwischen Urlaubsreif Geschichte und Deiner besteht.

Wäre nett, wenn Du das zur Kenntnis nehmen würdest, nixverstahn
muggel
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#52

Beitrag von muggel »

Hallo,

urlaubsreif hat klar geschrieben: wenn sie Hörgeräte vorgeschlagen bekommt und mit denen genau so gut klarkommt / versteht wie mit den beantragten OPN, dann nimmt sie auch gerne die.
Das wäre dann - nach deiner Argumentation - Version 1. Problem: die TK hat keine alternativen HGs vorgeschlagen, wie sie es gemäß der Beratungspflicht hätte tun müssen, sondern hat den Antrag OHNE Begründung abgelehnt. Um dennoch eine Versorgung entsprechend der Hilfsmittelrichtlinie zu erhalten, bleibt urlaubsreif nur der Weg des Widerspruchs. Diesen will sie auch einschlagen - was ist daran nicht zu verstehen?
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#53

Beitrag von nixverstahn »

ich vermisse eine klare Aussage zu der Frage, was urlaubsreif auf der Empfangsbescheinigung nach Anhang 4.3 bestätigt hat. Erst nach Kenntnis dessen lässt sich mMn eine Aussage darüber treffen, ob ihr Ansinnen legitim ist :)
"Wahrheit" ist für mich DAS, was in den beschränkten Platz zwischen meine Ohren passt - und wie ist das bei DIR? :)
rabenschwinge
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#54

Beitrag von rabenschwinge »

Sorry😂 Du hast einen herzerfrischenden Knall, nixverstahn.

Eigentlich kann man unter Dein Post nur schreiben: 6 und setzen.

Mal wieder überhaupt keinen Bezug zum Threadverlauf und dessen Thema.
nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#55

Beitrag von nixverstahn »

rabenschwinge hat geschrieben:Sorry😂 Du hast einen herzerfrischenden Knall, nixverstahn.

Eigentlich kann man unter Dein Post nur schreiben: 6 und setzen.

Mal wieder überhaupt keinen Bezug zum Threadverlauf und dessen Thema.
nun, DAS sehe ich aus zwei Gründen deutlich anders, weil:
1.
mein Post gibt keinerlei Veranlassung für dich, mir gegenüber erneut entwertend unsachlich und persönlich zu werden.
2.
sollte tatsächlich das Hörsystem bereits übernommen worden sein, dann wäre wichtig zu wissen, was dem Hörakustiker seitens "urlaubsreif" bescheinigt wurde.
eigentlich ganz einfach :) weil:
es ist nicht so ganz selten, dass eigene Vorteile gerne zu Lasten der nicht anwesenden "Dritten" zu generieren versucht werden, weil DAS einfacher erscheint, als ein Konflikt "Auge in Auge" mit dem Gegenüber :)
Aber - ich bitte um Entschuldigung:
für individuelle Feigheit möchte ich als Allgemeinheit nicht zahlen :)

Guten Morgen
und
mit hG
nixverstahn
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muggel
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#56

Beitrag von muggel »

Hallo nixvertahn,

soweit ich mich richtig erinnere hatte ich diese Frage bereits gestellt und urlaubsreif geantwortet.

Vielleicht liest du noch mal alle Postings durch (nein, ich werde mit dem Handy nicht durchscrollen um dir die Postnummer zu nennen, denn ich muss nun los - arbeiten).
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nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#57

Beitrag von nixverstahn »

stimmt,
in Post #7 steht beschrieben, dass meine Befürchtung aus Post #55 nicht unbegründet ist.
danke @muggel, dass du mich hier - wieder einmal - auf die richtige Spur brachtest :)
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urlaubsreif
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#59

Beitrag von urlaubsreif »

@nixverstahn
Erst nach Kenntnis dessen lässt sich mMn eine Aussage darüber treffen, ob ihr Ansinnen legitim ist
Es gibt keine Empfangsbescheinigung. Mein Akustiker war so nett, mir die Geräte leihweise zu überlassen, bis die Kostenübernahme abschließend geklärt werden konnte; anderenfalls wäre ich nämlich berufsunfähig.

Ansonsten ...

finde ich deine gesamte Argumentationslinie einigermaßen absurd, zynisch und in sich widersprüchlich.

Zum einen pochst du auf die Gesetzeslage und redest von "Legitimität", zum anderen setzt du alles daran - und zwar ohne detaillierte Kenntnis des Einzelfalls und die wirst ganz besonders du von mir nicht erhalten, zumal es sich um ein schwebendes Verfahren handelt und hier hundertpro auch Vertreter der jeweiligen Krankenkassen mitlesen - Leute mit be-Recht-igten Ansprüchen mit deiner kurzsichtigen Sparwut an der falschen Stelle davon abzuhalten, ihr Recht einzuklagen.

Ganz gewiss verstopfen weder die paar Hörgerätekläger pro Jahr die Sozialgerichte, da wendest du dich besser an die Mitarbeiter von Jobcentern, die wider besseren Wissens gegen jedes Sozialrecht in Deutschland handeln und tausende von Klagen im Monat geradezu vorsätzlich provozieren. Und sich dann noch nicht einmal dem Urteil des Gerichts zu beugen. Ich habe mir gerade den Spaß gemacht, Google anzuwerfen. Allein der März 2018 weist einen bundesweiten Bestand von 179.621 Klagen aus, davon sind knapp 10.000 im März frisch aufgenommene. Da müssen wir Hörgerätebedürftige noch lange stricken, aka "uns wehren", um auch nur ansatzweise solche Fallzahlen zu erreichen.

Noch wird deine größte Angst, noch mehr Krankenkassenbeiträge zahlen zu müssen, weil die Kassen Hörgeräte der Gesetzeslage entsprechend übernehmen müssen, zur Realität. Allein die Tatsache, dass mittlerweile ab einem bestimmten Grad der Beeinträchtigung auch Brillen wieder im Leistungskatalog stehen, ohne dass dies eine Anhebung der Beitragssätze zur Folge gehabt hätte, spricht dagegen. Und bei einem Überschuss von 16 Mrd. Euro auch zu verkraften.
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#60

Beitrag von nixverstahn »

urlaubsreif hat geschrieben:

Ich habe diesen blöden Mehrkostenwisch dieses Mal unterzeichnet, aber das darf man inzwischen auch bedenkenlos tun, weil er schlicht Nötigung ist und andere Optionen nicht zur Auswahl stehen. Darauf können sie sich nicht zurückziehen, das hat meines Wissens vor Gericht keinen Bestand.

Nein, die berufliche Begründung bezog sich nicht auf technische Features sondern ausschließlich auf das Verstehen selbst nuscheliger Sprecher und die Ortung von Sprechern in stark nebengeräuschbelasteten Situationen. Bluetooth ist natürlich A und O, aber ich glaube, so etwas gilt noch als Komfortfunktion. Oder hat sich das geändert?
ach so...
dieses hier oben Stehende stammt aus deinem Post #7.
aber ICH argumentiere inhaltlich widersprüchlich :)
wirklich seeehr überzeugend...
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rabenschwinge
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#61

Beitrag von rabenschwinge »

hmm, ich frag mich ja immer noch, was Dein eigentliches Problem ist, nixverstahn.

Du bist so auf Streit und Krawall aus, dass es nicht mehr schön ist. Du machst jeden Thread zu Deiner Bühne.

Ist Dein Ego so klein, dass es so aufgeblasen werden muss und bekommst Du im RL nicht die Aufmerksamkeit, die Du gern hättest?
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#62

Beitrag von urlaubsreif »

sollte tatsächlich das Hörsystem bereits übernommen worden sein, dann wäre wichtig zu wissen, was dem Hörakustiker seitens "urlaubsreif" bescheinigt wurde.
Ich denke, das habe ich dir beantwortet. Ich habe das System noch nicht "übernommen".

Solltest du die Mehrkostenerklärung meinen, dann lautet die Empfehlung, die zu unterzeichnen, weil sie wegen Nötigung vor Gericht keinen Bestand hat.

Du darfst nun also gern mit dem Rest umgehen, auf den sich der Vorwurf der Absurdität und logischen Inkonsistenz deiner Argumentation auch bezog. Beispielsweise mit der Verstopfung der Sozialgerichte durch vereinzelt klagende Hörgerätebedürftige.
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#63

Beitrag von urlaubsreif »

@Rabenschwinge

So langsam habe ich auch den Eindruck, hier liegt ein ganz anderes, womöglich persönliches Problem vor. Vor allem angesichts der Tatsache, dass hier mit völlig veralteten Empfehlungen um sich geworfen wird und offenbar noch nicht einmal inhaltliche Kenntnis der wortgewaltig verlinkten DSB Empfehlungen besteht.
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nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#64

Beitrag von nixverstahn »

Hallo @urlaubsreif,

mal zwei Verständnisnachfragen zu DEINEM Problem:
1.
meinst du mit "Mehrkostenerklärung" das Empfangsbestätigungsformular aus dem Versorgungsvertrag Anhang 4.3 - oder was sonst?
2.
von WEM siehst du dich genötigt, das so - und nicht wahrheitsgemäß modifiziert - zu unterschreiben?
danke für die Aufklärung :)

mit hG
nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#65

Beitrag von urlaubsreif »

Das ist keineswegs MEIN Problem, nixverstahn.

Eine Empfangsbestätigung ist etwas ganz anderes als die Mehrkostenerklärung. Eine Empfangsbestätigung kann ich also noch nicht unterzeichnet haben, weil ich keine Hörgeräte empfangen habe.

Zum Umgang mit Mehrkostenerklärungen siehe die aktuelle Beratungsrichtlinie des DSB:

Rechtlich wirksame Erklärungen zu den Mehrkosten der Hörgeräteversorgung müssen
den Versicherten über seinen Anspruch auf eine volle Kostenübernahme im
Rahmen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts qualifiziert aufklären. Sie
müssen ihm eine ausformulierte Wahl lassen, seinen Anspruch auf Mehrkostenerstattung
auch über den erstattungsfähigen unmittelbaren Hörausgleich zu begründen.
Diesem Anspruch genügt keiner der bisher bekannt gewordenen Mehrkostenerklärungen
der verschiedenen Krankenkassen. Die Texte sind vielmehr dazu geeignet,
die Versicherten in Unkenntnis der Rechtslage oder unter Ausnutzung einer durch die
Vertragsgestaltung konstruierten Zwangslage zu einem Verzicht auf die ihnen zustehenden
Rechte zu veranlassen. Damit widersprechen sie dem Aufklärungsgebot
der Leistungsträger nach § 14 SGB I.
Nach begründeter Ansicht des DSB sind diese Erklärungen bisher daher pflichtverletzend
und sittenwidrig.
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#66

Beitrag von urlaubsreif »

In Verbindung mit dem Auftrag der Krankenkassen ihre Versicherten über ihre Rechte
aufzuklären (SGB I –Erstes Buch)
:
"§ 13
Aufklärung
Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genann-
ten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständi
gkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzukl
ären.
§ 14
Beratung
1 Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Ge
setzbuch.
2 Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte
geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind."

Die Leistungsträger –
das sind in diesem Fall die gesetzlichen Krankenkassen. Mit Ihrer unter Druck und in der geschilderten Zwangslage geleisteten Unterschrift lassen Sie es zu diesem Zeitpunkt bewenden. Ihre Argumente hinsichtlich Rechtswidrigkeit der Mehrkostenregelung und der Zwangslage, in der Sie sich befanden, brauchen Sie Ihrer Krankenkasse oder dem Sozialgericht erst vorzubringen, sollte sich die Krankenkasse tatsächlich im weiteren Verlauf des Verfahrens auf diese Mehrkostenerklärung berufen. (Sie wird es vermutlich nicht tun.)
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#67

Beitrag von rabenschwinge »

urlaubsreif, ja, das ist tatsächlich eines der Probleme von nixverstahn.
nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#68

Beitrag von nixverstahn »

liebe @urlaubsreif,
wenn du nicht weißt, welches Dokument du - in deinem Post #7 beschrieben - tatsächlich - falsch - bekundet hast,
wenn dir nicht auffällt, dass du in deinem Post #66 ausgerechnet aus dem Link aus meinem Post #9 zitierst (ohne die Quelle 2016 zu nennen), und ohne die rechtlichen Weiterentwicklungen seit 2017 zu beachten,
und wenn du den wichtigen Beschluss des LSG Berlin Brandenburg - verlinkt in meinem Post # 42 - entweder ignorierst, oder unrichtig interpretierst,
wie soll dir dann zu helfen sein?
Fakten schaffen, Behauptungen aufstellen, präventive Antworten auf gar nicht gestellte Fragen erwarten, DAS ist ggf. suboptimal bei dem Wunsch der Abwälzung der Kosten von Hightechhörsystemen der Spitzenklasse auf die Beitragszahlerbetroffenengemeinschaft :)
imho.

mit hG
nixverstahn
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urlaubsreif
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#69

Beitrag von urlaubsreif »

Ich weiß, was ich unterzeichnet habe.
Ansonsten wüsste ich nicht, was an deinem Urteil nun so wahnsinnig prickelnd sein sollte.
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nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#70

Beitrag von nixverstahn »

zum Beispiel, dass es sich NICHT um (m)ein "Urteil",
sondern um einen "Beschluss" eines Gerichtes handelt.
vermagst du den Unterschied zu erkennen? :)
"Wahrheit" ist für mich DAS, was in den beschränkten Platz zwischen meine Ohren passt - und wie ist das bei DIR? :)
urlaubsreif
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#71

Beitrag von urlaubsreif »

sondern um einen "Beschluss" eines Gerichtes handelt.

Und? Was ist an dem Beschluss so prickelnd?
Die Antragsstellerin hat das beantragte Gerät bekommen. Das ist doch schön.
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muggel
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#72

Beitrag von muggel »

Hallo,

ich finde an dem Urteil interessant, dass dort klar und sehr deutlich festgehalten ist, dass die Krankenkasse eine Beratungspflicht hat. Sie muss Hörgeräte benennen, die genau so gut wie die beantragten sind (bzgl Sprachverstehen). Unterlässt sie dieses, muss sie zahlen!

PS: Urteil und Beschluss ist doch beim Sozialgericht das gleiche - zumindest bezüglich der Konsequenzen.
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#73

Beitrag von nixverstahn »

ok, ich versuch´s mal zu erklären:
1.
die "zu Versorgende" in dieser Einzelfallentscheidung ist ALG II - Bezieherin.
Frage:
WER hätte die rechtskonforme Hörsystemversorgung bezahlt, wenn NICHT die Krankenkasse?
2.
WIE wurde in diesem Einzelfall der Nachweis der besseren "Verstehermöglichung" geführt?
konkret:
WER machte dort WELCHE "Messreihen" mit welchen Messverfahren?
Umsetzung: wer macht DIR den OLSA oder GÖSA?
3.
WAS wurde - konkret - bzgl. "Obhuts- u. Informationspflicht" ausgeführt?
("muss immer" - oder "könnte entstehen"?)
Zusammenfassung:
WIE willst DU aus dieser Sach- und Faktenlage FÜR DICH Honig saugen können?
WAS willst DU, WIE denn WEM nachweisen können?
Dein Widerspruch kann meines Erachtens nur bewirken, dass die TK von dir die Glaubhaftmachung deiner Behauptung verlangt. Z.B. ein sorgfältig ausgefüllter APHAB-Fragebogen. Und danach - und auf dessen Basis, in Verbindung mit deutlich unterschiedlichen "Labortestergebnissen" des Hörakustikers - dir Alternativgeräte vorschlägt.
APHAB:
https://de.wikipedia.org/wiki/APHAB

WELCHER Hörakustiker ermöglicht DIR "deutliche Verständnisabweichungen"???

mit hG
nixverstahn
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rabenschwinge
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#74

Beitrag von rabenschwinge »

Tibetische Gebetsmühle?

Zumal Du von alldem nicht eines wirklich verstanden hast und mit gut klingenden Schlagworten um Dich wirfst ohne deren Bedeutung oder Relevanz zu kennen.
nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#75

Beitrag von nixverstahn »

off topic:
wenn man so die Beiträge der userin @rabenschwinge - auch - in diesem Thread liest, dann entsteht der Eindruck, dass diese nicht ein einziges Mal der Threadstarterin inhaltlich helfen, sondern lediglich @nixverstahn entwerten sollen. warum??? :)
siehe: #51, #54, #58, #61, #67, #74, #84, #87
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