Hallo!
a) es gibt fest definierte Kassenhörgeräte oder Festzuschusshörgeräte
Gibt es nicht. Welche Geräte der Akustiker Zuzahlungsfrei rausgibt ist ganz alleine seine Sache.
b) wer gut hören will, muss zuzahlen
Das ist leider wahr. Ich kann es auf Grund meiner weiter über 20 Jahre Erfahrung als
HG-Träger bestätigen, denn mit teuren
HGs hört man immer besser.
c) je größer die Schwerhörigkeit, umso höher die Zuzahlungserfordernis
Ist irgendwie logisch, aber soweit ich weiß zahlt die
KK einen höheren Zuschuss, wenn z.B. Powergeräte nötig sind.
d) Krankenkassen leisten nur Zuschuss zu Hörgeräten
Das ist Fakt, das nennt sich Festbetrag und dieser ist festgelegt.
Festbetrag von 784,94 Euro für ein Hörgerät
Festbetrag von 1412,89 Euro für zwei Hörgeräte
Einen höheren Festbetrag bekommt nur unter speziellen Umständen mit Antrag und ärztlichem Attest. Und da kommt es drauf an ob die
KK das bewilligt oder nicht.
e) der einzige Wert, der zur Kassenzuzahlung führt, ist der Freiburger Test
Das kann ich nicht sagen, mich interessieren Tests nicht, da sie absolut nichts aussagen. Man kann beim Test unter Laborbedingungen alles super verstehen. Im täglich Leben kann es dann völlig anders sein.
f) die Ergebnisse beim Hörakustiker sind stets objektive Messungen
Dazu kann ich nichts sagen, da mein Akustiker keine Tests macht.
Ich teste im täglichen Leben die
HGs, wenn es um neue geht.
Alles andere ist sinnfrei.
g) Kassengerät muss nur digital sein und 4 Programme und 3 Kanäle haben
Muss nicht, kann aber.
h) wer mehr ohne Zuzahlung will, der muss die Krankenkasse verklagen
Verklagen nicht sofort, aber einen entsprechenden Antrag auf Übernahme höherer Kosten stellen.
Soll dies abgelehnt werden und ein Einspruch auch, kann man gegen die
KK vor Gericht ziehen. Das kann aber, wenn man verliert, richtig teuer werden. Somit sollte man sich das gut überlegen.
i) bei beruflicher Erfordernis muss der Rentenversicherungsträger einspringen
Korrekt! Denn die RV möchte das man möglichst lange im Berufsleben bleibt nur nicht Frührentner wird. Daher zahlen die auf Antrag oftmals Zuschüsse.
Ich bekam einen Zuschuss zu den
HGs und einen fürs Zubehör (MultiMic).
j) man braucht IMMER eine Verordnung vom Ohrenarzt
Nur bei Erstversorgung. Bei Folgeversorgung ist dies nicht nötig.
Da man aber eh 2x pro Jahr zum HNO zur Kontrolle (Ohr untersuchen, Ohren sauber machen, ...) gehen sollte, tut es nicht weh trotzdem eine Verordnung zu holen.
k) die Verordnung muss gleich zu Beginn im Original abgegeben werden
Das ist falsch!
In der Testphase gibt man dem Akustiker am besten eine Kopie.
Dann fällt es leichter, wenn nötig, den Akustiker zu wechseln.
Es könnte sonst zu Diskussionen bei der Rausgabe des Originals kommen.
Wobei der Akustiker verpflichtet ist diese rauszugeben.
l) der Hörakustiker muss ein bestimmtes Hörsystem aufpreisfrei anpassen
Falsch!
Der Akustiker entscheidet ganz alleine welche
HGs er zuzahlungsfrei rausgibt.
Es lohnt sich generell auch mal ein bisschen zu verhandeln.
m) Otoplastiken sind stets zuzahlungspflichtig, weil Einzelanfertigung
Falsch! Es gibt zuzahlungsfreie Otoplastiken, welche aber eine Art Grundversorgung sind.
Gruß
sven