hier meine Sichtweise:
Gemäss Anpassregeln wird (pro Frequenz) um einen Betrag verstärkt, der sich so inetwa in der Höhe der Hälfte bis zwei Drittel des Hörverlusts bewegt (also schon gar nicht um 50 dB, wenn der Hörverslust deutlich tiefer liegt).
Das ist jedoch nur eine (automatische) Voreinstellung, deren Werte auch von der verwendeten Anpassregel abhängen.
Zur Voreinstellung gehören auch die Begrenzungen, welche sich aus den Unbehaglichkeitsschwellen ergeben.
Woraus leiten sich die Werte für die verschiedenen Anpassregeln ab? Es wurde bspw. mit Hilfe einer bestimmten Anzahl von Probanden versucht, heraus zu finden, mit welcher Anpassregel das beste Sprachverstehen resultiert - bezogen auf die ganze untersuchte Gruppe. Das heisst, dass im Einzelfalle natürlich bessere Resultate erzielt werden können. Es fliessen auch Kriterien mit ein, wie hoch eine Verstärkung sein darf/muss, damit sie toleriert/gewünscht wird etc.
Was nicht (oder kaum) in die Beurteilung mit einfliesst, sind Fragen, welche die Schädigung des Gehörs betreffen - also schon gar nicht, wie man Hörgeräte einstellen muss, damit sie insbesondere langristig gesehen nicht mehr Schaden anrichten, als sie Nutzen erbringen. Ich gehe davon aus, dass dies durch eine starke Lobby, welche die Interessen der an einer Hörgeräteversorgung Verdienenden vertritt (und nicht die des Kunden), erfolgreich verhindert wird.
Ja. Deshalb muss man nicht jeden Klang akzeptieren, wie ich ja bereits geschrieben hatte. Und wenn nur zuzahlungspflichtige Geräte für den Kunden akzeptabel klingen, sind sie "zum Kassentarif ab zu geben", sofern damit eine ausreichende Verbesserung des Sprachverstehens erzielt werden kann.akopti hat geschrieben:Weitere Einstellungen werden durch die Erfahrungen des Kunden im Gespräch ermittelt. Dabei wird die Verstärkung in den einzelnen Bändern verändert, die Kompression, die Kniepunkte und die MPO variiert. mit dem Ziel ein optimales Sprachverstehen bei akzeptablen Klang und Lautheitsempfinden zu erzeugen. Dass muss oftmals in mehreren Schritten erfolgen.
Auch ist es offensichtlich, dass das Bestreben, während der Anpassung "eine bestimmte Zielverstärkung" zu erreichen, einem Widerspruch gleich kommt, da diese ja "bspw. auf statistischen Werten beruht" und "nichts (bzw. nur bedingt etwas) mit der individuellen Situation des Kunden zu tun hat".
Gruss fast-foot