Was ist denn, wenn der Kunde von einem Hörsystem erwartet, dass er damit 100% versteht, auch in hörmässig schwierigen Situationen, dieses aber nicht das "indiviell bestmögliche bzw. soweit mögliche" Sprachverstehen in schwierigen Situationen ist, sondern er -- unabhängig mit welchem Hörsystem -- er nur auf 60% kommt? Dann ist der Kunde immer unzufrieden, egal, was der Akustiker macht.Gewichtl hat geschrieben: 1.
Der Betroffene hat zwingend SEINE Zufriedenheit der Kasse gegenüber zu erklären, vorher ist diese NICHT zufrieden (egal was der HGA misst) Wir wissen ja: "wer misst, misst Mist"
3.
Es geht NIE um 100%, sondern stets um INDIVIDUELL "bestmöglich" und "soweit möglich".
Mal angenommen, ein Kunde probiert alle möglichen Hörgeräte, die derzeit auf dem Markt erhältlich sind und findet eins, bei dem er subjektiv meint, dass er sehr gut versteht. Der Akustiker macht dann Tests... und es stellt sich heraus, dass dieses Gerät nach Messung nicht das Beste ist. Stimmt dann die Messung des Akustikers nicht?
Was ist, wenn der Kunde mit einem anderen als dem von ihm favorisierten Hörsystem mehr versteht, auch in "problematischen" Situationen, aber der Klang ihm nicht zusagt, weil es -- subjektiv gefühlt -- schrill oder dröhnend klingt?
Wie definierst du denn dann "bestmöglichst"? Das, was der Kunde behauptet, aber nicht mittels Test nachgewiesen werden kann... oder das, was die Tests ergeben?
Und ja, das kann durchaus so vorkommen. Ich hatte nicht selten eine Einstellung meines Hörsystems, wo ich geglaubt habe, dass ich damit besser verstehe als mit einer anderen Einstellung. Die Tests in der Kabine zeigten jedoch das Gegenteil. Ich fand "meine bevorzugte" Einstellung angenehmer / weicher vom Klang, was jedoch auch dazu führt, dass ich schlechter die Laute differenzieren konnte als bei der "härteren" Einstellung.
Ganz ehrlich? Mir geht dieses ganze "ich will das beste, ohne Zuzahlung" in Kombination "ich schreibe dem Akustiker vor, welches
Ja, man hat das Recht auf das Testen verschiedener
Ja, man hat das Recht einer zuzahlungsfreien Versorgung.
Nein, man hat nicht das Recht aus allen Geräten das auszuwählen, womit man glaubt, am besten zu hören und dieses dann ohne Zuzahlung ausgehändigt zu bekommen....sondern man hat das Recht aus einer Menge von zuzahlungsfreien Hörgeräten nach entsprechender Testung sich für das zu entscheiden, was unter diesen "das beste" war / ist.
Grüße,
Miriam
