Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

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muggel
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#76

Beitrag von muggel »

Moin,
Gewichtl hat geschrieben: 1.
Der Betroffene hat zwingend SEINE Zufriedenheit der Kasse gegenüber zu erklären, vorher ist diese NICHT zufrieden (egal was der HGA misst) Wir wissen ja: "wer misst, misst Mist" :)
3.
Es geht NIE um 100%, sondern stets um INDIVIDUELL "bestmöglich" und "soweit möglich".
Was ist denn, wenn der Kunde von einem Hörsystem erwartet, dass er damit 100% versteht, auch in hörmässig schwierigen Situationen, dieses aber nicht das "indiviell bestmögliche bzw. soweit mögliche" Sprachverstehen in schwierigen Situationen ist, sondern er -- unabhängig mit welchem Hörsystem -- er nur auf 60% kommt? Dann ist der Kunde immer unzufrieden, egal, was der Akustiker macht.

Mal angenommen, ein Kunde probiert alle möglichen Hörgeräte, die derzeit auf dem Markt erhältlich sind und findet eins, bei dem er subjektiv meint, dass er sehr gut versteht. Der Akustiker macht dann Tests... und es stellt sich heraus, dass dieses Gerät nach Messung nicht das Beste ist. Stimmt dann die Messung des Akustikers nicht?
Was ist, wenn der Kunde mit einem anderen als dem von ihm favorisierten Hörsystem mehr versteht, auch in "problematischen" Situationen, aber der Klang ihm nicht zusagt, weil es -- subjektiv gefühlt -- schrill oder dröhnend klingt?

Wie definierst du denn dann "bestmöglichst"? Das, was der Kunde behauptet, aber nicht mittels Test nachgewiesen werden kann... oder das, was die Tests ergeben?

Und ja, das kann durchaus so vorkommen. Ich hatte nicht selten eine Einstellung meines Hörsystems, wo ich geglaubt habe, dass ich damit besser verstehe als mit einer anderen Einstellung. Die Tests in der Kabine zeigten jedoch das Gegenteil. Ich fand "meine bevorzugte" Einstellung angenehmer / weicher vom Klang, was jedoch auch dazu führt, dass ich schlechter die Laute differenzieren konnte als bei der "härteren" Einstellung.

Ganz ehrlich? Mir geht dieses ganze "ich will das beste, ohne Zuzahlung" in Kombination "ich schreibe dem Akustiker vor, welches HG ich will, der muss das nur richtig einstellen" und "ich will 100% verstehen, auch wenn dieses in meinem Fall vlt gar nicht möglich ist" einfach nur noch auf die Nerven.

Ja, man hat das Recht auf das Testen verschiedener HG.
Ja, man hat das Recht einer zuzahlungsfreien Versorgung.
Nein, man hat nicht das Recht aus allen Geräten das auszuwählen, womit man glaubt, am besten zu hören und dieses dann ohne Zuzahlung ausgehändigt zu bekommen....sondern man hat das Recht aus einer Menge von zuzahlungsfreien Hörgeräten nach entsprechender Testung sich für das zu entscheiden, was unter diesen "das beste" war / ist.

Grüße,
Miriam
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Wallaby
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#77

Beitrag von Wallaby »

Hallo,

man bekommt, das Gefühl, dass nur noch um die Wortklauberei geht wie man dieses und jenes definieren tut.

Zwischen Hören und Verstehen auch ob in Schalldichter Kabine beim Akustiker oder draussen im alltäglicher "freier Wildbahn" liegen Welten. Auch zwischen Privat und Berufliche Situation können ebenso Welten liegen. Das ganze macht es dennoch den Nichtbetroffene so schwierig um denen verständlich zu machen, dass es bei Hörgeschädigten individuell verläuft.

Ein Akustiker kann lt. Audiogramm Hörgeräte empfehlen mit dieser der Akustiker meint, dass es passen sollte und dem HG-Träger sagt trotzdem nicht zu, da wie Miriam schrieb, dass das HG zu schrill, hart, blechern oder wie auch immer klingt. Haben 2 HG Träger identische Audiogrammwerte bevorzuge beide jeweilige HG Marken/Klänge etc.

Hörende verstehen auch nicht alles, können jedoch besser kompensieren.
Hörgeschädigte - je nach Schwerhörigkeitgrade - auch ob Früh- oder Spätschwerhörig handelt nutzen je nach Situation bei der Kommunikation das Mundbild, weitere Zusatzgeräte für TV, Telefon und durch Kombination und vorhandene Wortschatz um daraus die Gespräche zu verstehen. Bei einem mehr bei anderen weniger.
Lt. meiner Erfahrung sind diejenigen die sozusagen verbissen sind um alles bzw soviel möglich verstehen zu wollen unzufriedener. Klar kommt bei anderen Hörgeschädigte vor die zb den TV trotz Musikuntermalung bestens verstehen können, aber bei Gesprächen in grössere Runde sei es bei GebFeier, Stammtisch nach gewissen Zeit frustrierend reagieren, weil man auf Dauer nicht mithalten kann und dann abschalten tut. Wenn man ganzen Tag hören muss/tut, dann lässt bei Vielen Hörgeschädigte die Kompensation auch nach.

Was bringt mir als ehemalige HG und jetzt CI Trägerin super messwerte, wenn man mit Klang o.ä. nicht zufrieden ist bzw. untragbar anfühlt?

Gruss
Wallaby
Faber

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#78

Beitrag von Faber »

ich stelle mir unter redlicher Akustikerleistung vor:
1.
ernsthafte Anamnese der tatsächlichen Hör-er-lebens-umfeld-bedingungen.
2.
individuelle Hördefizite buchstäblich "nach allen Regeln der Kunst" diagnostizieren.
3.
ehrlich, vollständig und umfassend aufklären, was zuzahlungsfrei machbar ist.
4.
zusätzlich Empfehlenswertes zum kostenlosen Ausprobieren anbieten.
5.
buchstäblich "nach allen Regeln der Kunst" die individuell geeigneten Gerätealternativen anpassen.
6.
Unterschiede zwischen den Hörproblemlösungen er-leb-bar machen und mit geeigneten Messmethoden "sichbar" machen.
7.
alle Prozesse transparent gestalten, erklären, dokumentieren und Dokumentationen aushändigen.
8.
Zuzahlungen und/oder Zusatzverkäufe argumentativ erarbeiten und nicht unredlich erschleichen.

nicht mehr und nicht weniger.
eigentlich doch nicht zu viel verlangt - oder? :)
Rondomat
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#79

Beitrag von Rondomat »

Doch, das ist zuviel verlangt hinsichtlich der praktischen Umsetzung.

Ich denke, das geht nur, wenn Du Dir einen Personal Acoustic Assistant (kurz PAA genannt) zur Seite stellen lässt (so hiesse der dann wohl (-: ) - also einen Akustiker für 6 Wochen mietest, Du selbst eine Neutral Input Hearing Aid Unit (NIHAU) trägst zur Live-In-Situ-Messung o. ähnliches (da können die Akustiker unter uns sicher auch ihren Gedanken freien Lauf lassen), Du ihn überall hin mitnimmst, also wirklich überall hin, der PAA dann nach 6 Wochen (würde Dir das reichen?) aufgrund seiner Messungen und Aufzeichnungen, die er natürlich per Voodoo in Echtzeit aus dem NIHAU direkt in sein Anpass-IPad übertragen bekommt, seine Analyse vornimmt, aufgrund derer er dann etwa 5 ihm geeignet erscheinende Hörgeräte bestellt. Die kannst Du dann wieder jeweils solange tragen, bis ...... ja wie lange? Wirst Du dann zufriedener sein? Es geht doch erstmal um die Zufriedenheit beim Hören. Ist man das jemals mit Hörhilfen? So ganz ohne Kompromisse? Kompromisse sind ja nicht nur Höreinschränkungen, sondern auch eventuelle notwendige Zuzahlungen, die eine Höreinschränkung vielleicht erträglicher machen oder durch erweiterte Technik bzw. Zubehör auch tatsächlich über den Kassen-Pflichtanteil hinausgehend sind. Aber das kann ein Akustiker nur empfehlen, entscheiden musst dies Du allein.

Das war jetzt ein langer Satz, aber das wäre auch eine lange Zeremonie, die am Ende auch noch nicht garantiert, dass Du zu Deiner vollsten Zufriedenheit damit bedient wärst.

Ich hatte, als ich CI-Kandidat wurde, drei Hersteller zur Auswahl und ich musste mich für ein Implantat entscheiden - man hat nur diesen einen Schuss, kann das vorher überhaupt nicht probieren und auch der Erfahrungsschatz anderer CI-Träger hilft da nur beschränkt. Danach ergebe ich mich in die Obhut eines Audiologen oder, in meinem Fall, einer gottseidank fähigen Audiologin, die aus meiner Entscheidung für ein CI-Fabrikat nun alle halbe Jahre versucht, das Beste herauszuholen. Leider kann ich nicht nochmal kommen und sagen: "Jetzt ziehen wir das Teil mit den 12 Elektroden wieder raus, klingt furchtbar, probieren wir mal das mit den 20 Elektroden ...."

Ich würde an Deiner Stelle erstmal einen vertrauensvollen Umgang mit einem Akustiker aufbauen, die Kostenseite zunächst zur Seite stellen, meine Ansprüche genau definieren, dies auf eine realistische Basis stellen (Erwartungshaltung) und dann gemeinsam - wirklich gemeinsam zu einem grösstmöglichst zufriedenen Höreindruck zu kommen. Es ist und bleibt ein Kompromiss, auch wenn ich wirklich Verständnis für Deine Überlegungen habe. Einiges davon ist ja auch nachdenkenswert.

Und noch einmal: Unsere Akustiker hier an Bord geben sich redlich Mühe, uns Mitforisten zu unterstützen. Da kriegen die nix dafür .... und sie können auch nichts für den Krankenkassen-Background.

Auch das musste ich mal wieder loswerden.
Viele Grüsse, Rainer
_________________________________ Ich habe dauernd Med-el's im Kopf ....
Faber

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#80

Beitrag von Faber »

Danke Rondomat für deinen Beitrag.
Trotzdem verstehe ich das Problem nicht,
weil:
der echte wirkliche Fortschritt ist doch das tatsächliche Sprachverständlichkeitsverbesserungsempfinden in der Hör-erlebens-wirklichkeit gegenüber dem Zustand OHNE Hörgeräte.
DAS ist - im puren Wortsinn - NOTwendig.
Alles darüber hinaus ist WÜNSCHenswert.
Punkt.
WO soll das Problem sein?
LG
Gewichtl
Rondomat
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#81

Beitrag von Rondomat »

Die praktische Umsetzung in der Ermittlung des tatsächlichen Sprachverständlichkeitsverbesserungsempfinden in der Hör-erlebens-wirklichkeit ist das Problem. Dies habe ich versucht, auszuführen.

Ich habe selbst 15 Jahre lang Hörgeräte getragen - 13 Jahre einseitig, dann weitere zwei Jahre beidseitig. Mir war erstmal wichtig, die technischen Grenzen (die sich bei den Hörgeräten von Generation zu Generation schneller nach oben bewegen, je nach Hersteller, als bei den CIs beispielsweise) aufgezeigt zu bekommen und im vertrauensvollen Dialog mit dem Akustiker und seinem Erfahrungsschatz und Know-How das für mich bestmögliche Hörerlebnis daraus zu erlangen. Meine Akustiker und Akustikerinnen haben sich jeweils wirklich angestrengt, als die Eckdaten erstmal ermittelt waren. Ob das noch besser gegangen wäre ....

Zuerst immer das Hörerlebnis. Erst danach habe ich auf die Kosten geschaut und hier findet sich immer eine Lösung, auch im Dialog mit den Krankenkassen, wenn man einen fitten Akustiker gefunden hat.
Viele Grüsse, Rainer
_________________________________ Ich habe dauernd Med-el's im Kopf ....
Faber

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#82

Beitrag von Faber »

Hallo Muggel,
du hast im letzten Absatz deines Beitrages #76 sinngemäß geschrieben:
"... man hat das Recht unter der Menge an zuzahlungsfreien Geräten dasjenige auszuwählen, welches hiervon "bestmöglich" erscheint".
würdest du fundiert widersprechen können, wenn ich ergänze:
die Menge der zuzahlungsfreien Geräte aus der ausgewählt werden kann, bestimmt sich nach der individuellen Situation des Hörbeeinträchtigten und ist NICHT identisch mit den Basisgeräten, die lediglich absolute Mindestanforderungen abbilden.
LG
Gewichtl
Faber

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#83

Beitrag von Faber »

Hallo Rondomat,
bei mir ging es 2014 "nur" um die Verstehverbesserung in meiner Lebenswirklichkeit im Vergleich zu "ohne Hörgeräte" unter inkaufnahme von "blecherner Lautheit" ohne jeden Komfortwunsch. Tatsache blieb, dass ich bei "Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen" weiterhin - wie vorher -meine Hörgeräte entfernen musste, um besser zu verstehen. Das wurde mit neverending Vorwänden zu kaschieren versucht. Mit neverending Stress für alle Beteiligten.
Das ist die Basis meiner investigativen Nerverei.
LG
Gewichtl
Rondomat
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#84

Beitrag von Rondomat »

Hallo Gewichtl,

das glaube ich Dir gerne .... mich hat das auch genervt, nicht das zu bekommen, was ich meinte, bekommen zu müssen. Aber letztlich sind wir da wieder bei den einzugehenden Kompromissen.

Das Thema ist tatsächlich nicht einfach, weil man mit den Höreinschränkungen irgendwie leben muss und das wird wohl niemals zu einem rundherum befriedigenden Ergebnis führen.

Selbst wenn Du das Glück hast (und auch das braucht man wohl bei uns Hörbeeinträchtigten), dahin zu gelangen, muss das ja dann auch wieder sechs Jahre lang reichen, da kann auch wieder viel passieren zwischendurch und so ist es für mich wichtig, einen guten Draht zum Akustiker zu haben, der mich wieder durch diese sechs Jahre führt, sonst fängt das Ganze wieder von vorne an.

Das Hören in Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen ist die Königsdisziplin - und da das Hören im Gehirn stattfindet und dieses mit dem nicht mehr "zuvor gesunden", weil eingeschränkten und modifizierten Input fertig werden muss, wird man mit Einschränkungen mehr oder weniger leben müssen. Ich kompensiere dies eben mit Zusatztechnik - also Front- und Konferenzmikrofonie - damit komme ich gut klar, aber nach 2 Stunden ist die Luft halt auch raus. Dann wird es wieder anstrengender mit der Akustik.
Viele Grüsse, Rainer
_________________________________ Ich habe dauernd Med-el's im Kopf ....
Faber

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#85

Beitrag von Faber »

Hallo Rondomat,
deine Einlassung verstehe ich,
aber:
sie erklärt NICHT, dass ich MIT Hörgeräten in anspruchvollen Hörsituationen SCHLECHTER verstand, als ganz ohne Hörgeräte.
LG
Gewichtl
muggel
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#86

Beitrag von muggel »

Gewichtl hat geschrieben: würdest du fundiert widersprechen können, wenn ich ergänze:
die Menge der zuzahlungsfreien Geräte aus der ausgewählt werden kann, bestimmt sich nach der individuellen Situation des Hörbeeinträchtigten und ist NICHT identisch mit den Basisgeräten, die lediglich absolute Mindestanforderungen abbildet
Die grundsätzliche Situation ist bei allen Hörgeschädigten doch identisch: sie wollen wieder hören und wieder individuell bestmöglichst verstehen.
Was ist denn für dich genau die individuelle Situation eines einzelnen Hörgeschädigten, die bedacht werden muss?
Die Krankenkassen legen fest, was ein Hörgerät mindestens erreichen muss. Das ist unabhängig von der "individuellen Hörsituation".
Ich vergleiche es mal mit einem Rollstuhl. Dieser soll die Mobilität wieder herstellen.
Auch wenn man sehr hügelig wohnt und vor dem Haus eine Schotterpiste hat, werden spezielle Bereifungen (Mountainbikebereifung) nicht übernommen - denn diese sind teuer und medizinisch nicht nötig, um das Grundbedürfnis "Mobilität" herzustellen. Auch ist die Farbe des Rollstuhls irrelevant und gibt es einen passenden Rollstuhl in lila, aber der Kunde will einen in schwarz, dann muss er den entsprechenden Preis zum Umlackieren zahlen.

Hörgeräte sollen helfen, bessser zu verstehen. Es soll das Grundbedürfnis "Hören" abdecken, wie ein Rollstuhl das Grundbedürfnis "Mobilität".
Damit ist jedoch nicht gemeint, dass alle Situationen, insbesondere die hörtechnisch sehr anspruchsvollen (Extrembeispiel Flüstersprache in einer Disko) zu 100% (oder die du immer schreibst "individuell bestmöglichst") funktionieren... genau do wenig wie ein Rollstuhl zur Überwindung von Treppen benutzt werden kann.

Alle deine aufgeführten Situationen sind Beispiele aus dem alltäglichen Leben...klar. Ich nehme mal eines exemplarisch heraus: Verstehen bei Windgeräuschen. Um deine Frage, ob es ein (zuzahlungsfreies?) Hörsystem gibt, was da hilft, müssen erst mal verschiedene Parameter genannt werden: wie laut ist das Windgeräusch, sie laut die Sprecherstimme? Wie ist in der Situation die "individuell bestmögliche Verstehensquote"?
Wie wir wissen, ist ein Hörgerät ein Verstärker. Also könnte man die "individuell bestmögliche Verstehensquote" für die Situation bestimmen, indem man das Sprachverstehen in verschiedenen Lautstärken misst, wobei jedoch auch das Verhältnis Sprachlautstärke / Windlautstärke gleich bleibt. Der beste gemessene Wert ist dann der individuell bestmögliche Verstehenswert für diese Situation. Es kann durchaus sein, dass die Sprachverständlichkeit individuell bestmöglichst in dieser Situation so ist, dass niemals ein offenes Sprachverstehen erlangt wird - egal, ob mit einem Zuzahlungsfreien Hörgerät oder mit einem Hörgerät mit hoher Zuzahlung. Es kann jedoch sein, dass die Filter beim "teuren" Hörgerät besser sind und der Wind nicht so laut erscheint, abgeschwächt werden. Da laute Geräusche auch Hörstress bedeuten, der durch diese Filter gemindert wird, empfindet der Hörgeschädigte die Geräte besser und hat das Gefühl, besser zu verstehen - weil er sich zB besser auf das Teilgehörte konzentrieren kann und nicht auf die Windgeräusche fokussiert (Stichwort hierzu: Verstehen bei lautem vs leisem Tinnitus).
In der Praxis empfindest du es also, dass du mit dem teuren Hörgerät ein besseres Verstehen hast, jedoch verstehst du in der Messkabine deswegen nicht mehr als mit dem Kassengerät.

Das Resultat deinerseits ist jedoch: der Akustiker misst falsch!

Grüße,
Miriam
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fast-foot
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#87

Beitrag von fast-foot »

Hier meine Sichtweise:
muggel hat geschrieben:Damit ist jedoch nicht gemeint, dass alle Situationen, insbesondere die hörtechnisch sehr anspruchsvollen (Extrembeispiel Flüstersprache in einer Disko) zu 100% (oder die du immer schreibst "individuell bestmöglichst") funktionieren... genau do wenig wie ein Rollstuhl zur Überwindung von Treppen benutzt werden kann.
Was ist denn dann hiermit gemeint:

"Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es, ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst weitgehend auszugleichen..."

Das Argument mit der Ueberwindung von Treppen ergibt meiner Ansicht nach keinen Sinn, da nichts verlangt wird, was (im Moment) nicht möglich ist, zum Beispiel, dass mit Hörgeräten im Störschall besser gehört werden kann als normal Hörende in ruhiger Umgebung.
muggel hat geschrieben:Wie wir wissen, ist ein Hörgerät ein Verstärker. Also könnte man die "individuell bestmögliche Verstehensquote" für die Situation bestimmen, indem man das Sprachverstehen in verschiedenen Lautstärken misst, wobei jedoch auch das Verhältnis Sprachlautstärke / Windlautstärke gleich bleibt. Der beste gemessene Wert ist dann der individuell bestmögliche Verstehenswert für diese Situation. Es kann durchaus sein, dass die Sprachverständlichkeit individuell bestmöglichst in dieser Situation so ist, dass niemals ein offenes Sprachverstehen erlangt wird - egal, ob mit einem Zuzahlungsfreien Hörgerät oder mit einem Hörgerät mit hoher Zuzahlung. Es kann jedoch sein, dass die Filter beim "teuren" Hörgerät besser sind und der Wind nicht so laut erscheint, abgeschwächt werden. Da laute Geräusche auch Hörstress bedeuten, der durch diese Filter gemindert wird, empfindet der Hörgeschädigte die Geräte besser und hat das Gefühl, besser zu verstehen - weil er sich zB besser auf das Teilgehörte konzentrieren kann und nicht auf die Windgeräusche fokussiert (Stichwort hierzu: Verstehen bei lautem vs leisem Tinnitus).
Deshalb muss ja das subjektiv beste Sprachverstehen zuzahlungsfrei ermöglichst werden; ist der Kunde der Ansicht, dass dies nicht getan wird, da für das entsprechende Gerät eine Zuzahlung fällig wird, die Kasse jedoch nicht bereit ist, diese zu übernehmen, so ist es an ihr, zu beweisen, dass der Funktionsdefizit des Hörvermögens möglichst weitgehend ausgeglichen wird, also so inetwa "das subjektiv individuell bestmögliche Sprachverstehen" auch mit einem zuzahlungsfreien Gerät möglich ist. Gelingt ihr dies nicht, so hat sie zu zahlen.
muggel hat geschrieben:In der Praxis empfindest du es also, dass du mit dem teuren Hörgerät ein besseres Verstehen hast, jedoch verstehst du in der Messkabine deswegen nicht mehr als mit dem Kassengerät.
Wenn es so ist, dann muss die Kasse beweisen, dass die Empfindung täuscht (an die Quelle kann ich mich im Moment nicht erinnern).

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
muggel
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#88

Beitrag von muggel »

Hallo,

zunächst einmal: es wird verlangt, dass der hörgeschädigte Kunde mit einem Hörgerät genau so gut verstehen kann wie ein Normalhöriger. Dieses ist jedoch nicht möglich, genau so wenig wie es möglich ist, dass man mit einem Rollstuhl Treppen überwinden kann.
Das, was verlangt werden kann ist, dass das Hördefizit möglichst gut ausgeglichen wird. Wobei hier "möglichst gut" nicht impliziert, dass der Status des Normalhörenden erreicht wird, sondern der Status, der maximal für den entsprechenden Patienten möglich ist. Dies kann jedoch bedeuten, dass --trotz bester Hörgeräteversorgung -- kein Sprachverstehen im Störgeräusch messbar ist.

Das Verlangen, dass das subjektiv beste Sprachverstehen zuzahlungsfrei ermöglicht werden muss, ist mMn falsch. Der Vergleich: Als Mann fahre ich auch in einem schwarzen Rolli besser als in einem pinken Rollstuhl, weil mich da weniger Leute blöde ansehen.
Wenn ich also ein Hörgerät mit Zuzahlung teste, womit ich (nachweislich) im Windgeräusch genau so gut verstehe wie mit einem zuzahlungsfreien Hörgerät, aber ich (nur) das Gefühl / Empfinden habe, mit dem Hörgerät mit Zuzahlung besser zu verstehen, dann würde es dem Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkasse widersprechen, die Zuzahlung zu übernehmen. Und die Kasse muss es nicht beweisen, sondern der Patient muss beweisen, dass er das teurere Hörgerät für den (individuell) bestmöglichen Funktionsausgleich seiner Hörschwäche braucht.
Das Gegenteil glaube ich erst dann, wenn du mir eine fundierte Quelle nennst.

Grüße,
Miriam
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Faber

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#89

Beitrag von Faber »

Hallo Muggel,

Antwort auf deinen Post #88:

zu deinem ersten (Ab)Satz:
NEIN, das wird NICHT verlangt.

zu deinem zweiten Absatz:
genau so ist es.

zu deinem dritten Absatz:
"subjektiv" verlangt Niemand - verlangt werden bestmögliche, zeitgemäße (auf dem aktuellen Stand von Medizin und Technik befindliche) Testmethoden.

zu deinem vierten Absatz:
Satz 1: volle Zustimmung.
Satz 2: weder die Kasse muss dem Patienten noch was beweisen, noch muss der Patient der Kasse was beweisen, weil: der Hörgeräteakustiker hat vertragsgemäß DAS Hörsystem zu liefern, welches die vertragsgemäßen Versorgungsziele erreicht. Und diese sind im §19 der HilfsM-RL deutlich formuliert, welcher - quasi wortgleich - Vertragsbestandteil wurde.

Zusammenfassung:
mit zeitgemäßen Testverfahren (z.B. GÖSA oder "Basler Test") muss man sich nicht auf "Kundewünschdirwas" einlassen, man muss nur WOLLEN redlich zu testen (ganz OHNE Schummel).
eigentlich ganz einfach :)
LG
Gewichtl
fast-foot
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#90

Beitrag von fast-foot »

ABBC3_OFFTOPIC

Hallo Gewichtl,

das sind interessante Neuigkeiten:
Gewichtl hat geschrieben:der Hörgeräteakustiker hat vertragsgemäß DAS Hörsystem zu liefern, welches die vertragsgemäßen Versorgungsziele erreicht. Und diese sind im §19 der HilfsM-RL deutlich formuliert, welcher - quasi wortgleich - Vertragsbestandteil wurde.
Hast Du denn Einblick in die Verträge?

Ansonsten:
Gewichtl hat geschrieben:Satz 2: weder die Kasse muss dem Patienten noch was beweisen, noch muss der Patient der Kasse was beweisen...
Wenn alles ordnungsgemäss abläuft bzw. der Kunde die Versorgung akzeptiert, nicht.

Wenn er jedoch der Meinung ist, mit einem Gerät subjektiv ("insgesamt") am besten zu verstehen, dieses jedoch nicht zuzahlungsfrei bekommt (er dies jedoch möchte und sein Recht einfordert mittels Klage gegen die Kasse (I)), dann ist es letztlich an der Kasse, zu beweisen, dass "dies objektiv nicht der Fall ist" (mit welchen Tests etc. auch immer).

Würdest Du dem zustimmen?

Vielen Dank.

Gruss fast-foot

(I) Ich denke, dass die Festbeträge, wie ich bereits geschrieben hatte, nur "so etwas wie eine Orientierunghilfe" (bzw. ein Mindestbetrag, den man "ohne zusätlichen Aufwand erstattet bekommt") sind, um einfacher abrechnen zu können. Die Kasse kann/muss je nach Fall auch höhere Beiträge entrichten (wenn eben die Festbeträge nicht ausreichen, um die Versorgungsziele zu erreichen).
Dann ist es vermutlich am Akustiker, die höheren Kosten bei der Kasse zu beantragen und hierfür zu begründen.
Möglicherweise scheut der eine oder andere diesen Zusatzaufwand.

Die unter (I) angeführten Bemerkungen stellen nur eine Vermutung meinerseits dar, wobei ich mir bei den Festbeträgen einigermassen sicher bin, dies zumindest gelesen zu haben, wobei ich die Quelle als einigermassen vertrauenswürdig einstufte.
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Faber

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#91

Beitrag von Faber »

Moin @fast-foot,
1)
zu deiner Bemerkung, dass ich hier "interessante Neuigkeiten" verbreite:
jep, interessant sicher, nur - leider - NICHT neu
weil:
sie gelten bereits seit 2013 :)
2)
Deine Frage, ob ich Einblick in die Verträge habe:
jep!
guckst du hier - "hier werden Sie geholfen":

http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... php?t=9348

3)
deshalb kann ich dem NICHT zustimmen, dass die Krankenkasse (seit 2013) noch der richtige Adressat ist, weil:
was kann die Krankenkasse dafür, wenn sich der individuelle Hörgeräteakustiker NICHT an die vereinbarten Verträge hält?
Aber:
seit 2017 müssen die Krankenkassen entsprechenden Versichertenbeschwerden tatsächlich nachgehen und auch selbst (z.B. mittels Testkäufen) hier tätig werden.
Quelle: Internet zum Thema "Hilfsmittelrichtlinien".

Zusammenfassung:
die Festbeträge sind mitnichten "Orientierungshilfen für Mindeststandard",
sie sind das, was bei den Krankenhäusern die "Fallpauschalen" sind, wodurch es seither dort zu "blutenden Entlassungen" kommt, weil auch dort der "behandlungsintensivere Patient" buchstäblich "abgeschoben" wird.

Das hintertreibt und unterläuft naturlich die Patientenrechte,
aber mit dem "Recht" ist das so, wie mit Muskeln:
"use it - or lose it"

Und ich pflege gerade (ähnlich dir) mein Hobby des "use-it-Animateurs"

Moin
und LG
Gewichtl
fast-foot
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#92

Beitrag von fast-foot »

Hallo Gewichtl,

vielen Dank für die Informationen, welche ich natürlich zuerst aufnehmen und verarbeiten muss.

Allerdings habe ich noch eine Frage zu den Fallpauschalen:
Gewichtl hat geschrieben:Zusammenfassung:
die Festbeträge sind mitnichten "Orientierungshilfen für Mindeststandard",
sie sind das, was bei den Krankenhäusern die "Fallpauschalen" sind, wodurch es seither dort zu "blutenden Entlassungen" kommt, weil auch dort der "behandlungsintensivere Patient" buchstäblich "abgeschoben" wird.
Ich war bisher davon ausgegangen, dass eine Erstattung der Kosten (durch die Kasse), deren Höhe die der Festbeträge übersteigt, nach Stellen eines entsprechenden Antrags durch den Akustiker möglich sei.

Kannst Du hierzu etwas sagen (ansonsten auch ok)?

Vielen Dank.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
fast-foot
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#93

Beitrag von fast-foot »

Nachtrag:

Auf die Schnelle würde ich sagen: Es sieht nicht danach aus.
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#94

Beitrag von akopti »

Hallo fast-foot,

zum Referentzvertrag, den Gewichtl verlinkt hat.

Seite 10 §6 Vergütung

...Die in den Anhängen vereinbarten Preise sind Höchstpreise. ....

Gruß

Dirk
Faber

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#95

Beitrag von Faber »

Ergänzung zur wichtigen Klarstellung von @akopti:

diese "Höchstpreise" werden faktisch auch dann bezahlt, wenn der Technik-u. Anpass-Aufwand weit darunter lag.
Deshalb ja - analog zur "Fallpauschale" - macht der HGA mal einen sehr guten, mal einen neutralen, mal einen ganz schlechten "Schnitt".
DAS nennt man "Mischkalkulation".
eigentlich ganz einfach :)

LG
Gewichtl
akopti
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#96

Beitrag von akopti »

Gewichtl hat geschrieben: diese "Höchstpreise" werden faktisch auch dann bezahlt, wenn der Technik-u. Anpass-Aufwand weit darunter lag.
Was ja zum glück zu 100% vorkommt, deshalb leiste ich mir halbjährlich einen Teslar, habe 20 Villen in den schönsten Urlaubsregionen weltweit und plane einen Ausflug zum Mars. Da würde ich dich dann gerne mitnehmen, damit du den Sternen mal näher kommst. :lol:

Wünsche in schönes Wochenende

Gruß

Dirk
Faber

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#97

Beitrag von Faber »

akopti hat geschrieben:
Gewichtl hat geschrieben: diese "Höchstpreise" werden faktisch auch dann bezahlt, wenn der Technik-u. Anpass-Aufwand weit darunter lag.
Was ja zum glück zu 100% vorkommt, deshalb leiste ich mir halbjährlich einen Teslar, habe 20 Villen in den schönsten Urlaubsregionen weltweit und plane einen Ausflug zum Mars. Da würde ich dich dann gerne mitnehmen, damit du den Sternen mal näher kommst. :lol:

Wünsche in schönes Wochenende

Gruß

Dirk
schon gemerkt?
immer dann wenn Argumente fehlen, dann wird´s polemisch :)
Frage:
Was kann der hörbehinderte Kunde dafür, dass schlechte Verträge verhandelt wurden?
LG
Gewichtl
akopti
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#98

Beitrag von akopti »

:eek:
akopti
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#99

Beitrag von akopti »

Dann frag mal deine Krankenkasse, warum sie für dich (stellvertretend für Schwerhörige) so wenig bezahlt. Wir würden auch für mehr arbeiten.
Faber

Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?

#100

Beitrag von Faber »

akopti hat geschrieben:Dann frag mal deine Krankenkasse, warum sie für dich (stellvertretend für Schwerhörige) so wenig bezahlt. Wir würden auch für mehr arbeiten.
du zwingst mich zu Wiederholungen,
weil:
DEINE Zunft hat solche Verträge vereinbart - NICHT der hörbehinderte Kunde!
und ich - Kunde - verweise noch einmal auf das amerikanische Sprichwort:
"wer merkt, dass sein Geschäftsmodell zunehmend Unredlichkeiten bedarf um noch profitabel zu sein, der sollte sich die Frage stellen, ob sein Geschäftsmodell noch in die Zeit passt".
Ich - Kunde - löffele jedenfalls nicht die Suppe DEINER falschen Kalkulation aus :)
LG
Gewichtl
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